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BERLIN 17.7.1999 (t-off). 18 Telefongesellschaften (Telcos) bieten jetzt kundenfreundliches Echtes Call-by-call an. Und es ist schon erstaunlich, daß viele Telcos mit Top-Managern nicht von Anfang an verstanden hatten, daß für den Massenmarkt nur das Call-by-call eine Bedeutung haben würde. Erst wenn einmal in der Zukunft das Ortsnetzmonopol der Telekom wirklich gefallen ist, mag das anders werden. Aber auch dann wird es bei einem Telco-Wechsel daraufankommen, welche Call-by-call- Möglichkeiten für Ferntelefonate die neue Telco bieten wird. Derzeit ist dieses Angebot beispielsweise bei den kleinen City-Telcos schlichtweg noch miserabel.
Anbieter von Echtem Call-by-call in der
Reihenfolge des Startdatums Stand: 1. September 1999 |
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Nr. | Telco | Netz- vorwahl |
Takt Erster / Weitere |
Zuschlag | EVN | Hotline gratis? |
Gestartet |
1. | MobilCom | 01019 | 60/60 s | Kein | Ja | Nein | 1.01.1998 |
2. | Arcor 1) | 01070 | 60/60 s | Kein | Ja | Ja | 1.01.1998 |
3. | TelDaFax | 01030 | 1 s | Kein | Ja | Ja | 1.03.1998 |
4. | Otelo | 01011 | 60/60 s | Kein | Ja | Nein | 15.05.1998 |
5. | Viatel | 01079 | 30/1 s | Kein | Ja | Ja | 06.1998 |
6. | Tesion | 01023 | 1 s | 6 Pf/Verb. | Ja | 08.1998 | |
7. | Viag Interkom 1) | 01090 | 60/60 s | Kein | Ja | Ja | 11.09.1998 |
8. | Talkline | 01050 | 60 s + 10 s | Kein | Ja | Nein | 15.10.1998 |
9. | GTS-WestCom | 01085 | 1 s | Kein | Ja | 02.1999 | |
10. | 01051-Telecom | 01051 | 60/60 s | Kein | Ja | Ja | 18.02.1999 |
11. | 3U Telekom | 01078 | 1 s | Kein | Ja | Nein | 1.04.1999 |
12. | TelePassport | 01024 | 60/60 s | Kein | Ja | 1.04.1999 | |
13. | GTS-Esprit | 01040 | 60/60 s | Kein | Ja | 1.06.1999 | |
14. | First Telecom | 01039 | 60/60 s | 2 Pf/Verb. | Ja | Ja | 1.06.1999 |
15. | Interoute | 01066 | 60/60 s | Kein | Ja | 1.06.1999 | |
16. | Debitel 2) | 01015 | 1 s | Kein | Nein | 7.06.1999 | |
17. | Drillisch | 010050 | 60/15 s | Kein | Ja | Ja | 1.07.1999 |
18. | Callino | 01075 | 60/60 s | Kein | Ja | Nein | 1.07.1999 |
19. | Telegate | 01080 | 60/60 s | Kein | Ja | Ja | 1.08.1999 |
20. | RSL Com | 01015 | 60/60 s | Kein | Ja | Ja | 15.08.1999 |
1) Hat den kundenfreundlichen Sekundentakt zum 1.1.1999 aufgegeben. 2) Zog sich bereits am 15.8.1999 aus dem Massengeschäft wieder zurück. |
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[Welches Netz zu welcher Zeit?] |
Call-by-call | Pre-selection | Vollanschluß |
Einzelwahlverfahren
für Fern- gespräche mit Vor- Vorwahl der Netzkennzahl der
Telefon- Gesellschaft (Telco). Unter Echtem Call-by-call (manche nennen es auch offenes Call-by-call) versteht man, daß keinerlei Vorbedingungen (Voranmeldung, Formularausfüllen, Registrierung, Vertrag, Mindestumsatz, Bonitätsprüfung bei der Schufa, Vorkasse, Freischaltung, Hingabe von Blankoschecks durch Verlangen einer Bankabbuchung usw.) zu erfüllen sind. Man kann also spontan von Anruf zu Anruf (call by call) über ein günstiges Netz telefonieren. [Derzeitige Anbieter] |
Voreinstellungsverfahren
für Ferngespräche. Die Netzkennzahl einer anderen
Telefon- Gesellschaft (Telco) wird vom
Anschluß- Lieferanten (z. B. Telekom) fest auf ein alternatives Netz
eingestellt, so daß alle Telefonate, die mit einer Null beginnen,
automatisch über dieses Fremdnetz laufen. Die Pre-selection ist ein
Überbleibsel der Monopol- Wirtschaft, das die Kunden mit langfristigen
Verträgen knebelt, oder sie zwingt, mit versteckten Kosten die
Mischkalkulation der Anbieter zu finanzieren. Deshalb der ultimative Rat: Finger weg von Pre-selection-Verträgen. Nur in ganz wenigen Fällen mag es sich mal lohnen, ansonsten zahlt man drauf. Man beachte auch das Nahzonen- Problem! Auch damit kann eine Pre- selection schnell zur richtigen Kostenfalle werden. |
Direktanschluß
bei einer Telefon- Gesellschaft (Telco), die
einen Vollservice mit Anschluß, Orts- und Fern- gesprächen bietet
(Vollanbieter).
Die Deutsche Telekom ist derzeit bundesweit der einzige
Vollanbieter. Und das wird auch noch eine ganze Weile so bleiben. |
Wie funktioniert es? | Wie funktioniert es? | Wie funktioniert es? |
Man sucht sich den jeweils billigsten Ferntarif aus, z. B. mit der
Tarif-Matrix. Zunächst ist die 5- oder 6stellige Netzkennzahl zu wählen. Dann die komplette Rufnummer, bestehend aus Landes- und Ortsnetz- Kennzahl inklusive der führenden Null(en) und die Telefonnummer des Teilnehmers. |
Man schließt mit einer (neuen) Telefon- Gesellschaft
(Telco) seines Vertrauens einen festen Vertrag
ab, wobei auf das Kleingedruckte zu achten ist (z. B. Vertragsdauer,
Mindestumsatz, Extra- Gebühren, Bezahlart usw.). Die Wahl von Ferngesprächen erfolgt dann wie bisher, also ohne Vor- Vorwahl einer Netzkennzahl. Andere Netze können aber zusätzlich per Call-by-call genutzt werden. Die Gesellschaft, bei der man einen Pre-selection Vertrag abgeschlossen hat, kann das weder technisch noch juristisch (durch Klauseln) verhindern. |
Man schließ mit einer (neuen) Telefon- Gesellschaft
(Telco) einen festen
Vertrag, wobei auf das Kleingedruckte zu achten ist (z. B.
Vertrags- dauer, Mindestumsatz, Extra- Gebühren, Bezahlart usw.).
Sämtliche Telefonate (Orts- und Ferngespräche) laufen über
dessen Netz. Aber auch hier ist das Call-by-call möglich, was
aber in Einzelfällen noch nicht überall klappt (vorher fragen!). Für die meisten Privatkunden kann das bis auf weiteres nur die Telekom sein, da es bundesweit noch keinen weiteren Vollanbieter gibt. Ausnahme: Regionale Vollanbieter wie in Köln, wo aber das Call-by-call nicht funktioniert. |
Rechnung: | Rechnung: | Rechnung: |
Der Anschluß-Lieferant (Telekom) liefert eine Gesamtrechnung mit den Fremdgebühren. Eine kostenlose Einzelaufstellung aller Gespräche (EVN) kann verlangt werden. Der kostenlose EVN muß Mindestanforderungen genügen. | Man erhält zwei Rechnungen, eine vom Anschluß- Lieferanten (derzeit Telekom für die Ortsgespräche) und eine vom zusätzlichen Vertragspartner für die Ferngespräche. | Die Gesamtrechnung mit EVN kommt vom (neuen) Vertragspartner. |
Hinweise: | Hinweise: | Hinweise: |
Bei unechtem Call-by-call ist es notwendig, sich vorher bei allen
gewünschten Telefon- Gesellschaften registrieren zu lassen. Die
Rechnungen für die Ferngespräche kommen dann von allen Anbietern,
über deren Netze telefoniert wurde. Manche Telcos verlangen eine Bezahlung im extrem kundenunfreundlichen Bankabbuchungsverfahren, bei dem bei Irrtümern kein Rückruf, wie beim Lastschriftverfahren, möglich ist. Das ist also wie die Hingabe eines Blankoschecks. Otto Normal würde bei einer solchen Telco, die ihm nicht traut, nie einen Vertrag unterschreiben. |
Beim Pre-selection- Verfahren fällt eine einmalige Wechselgebühr
von 20 DM (10 DM ab Januar 2000) an, die meistens der neue Anbieter
für Ferngespräche übernehmen wird. Otto Normal ist ja nicht blöd, und er wird daher erst eine Pre-selection vereinbaren, wenn ihm eine Telefon- Gesellschaft (Telco) auch einen richtigen Vollanschluß mit deutlich günstigeren Ortsgesprächen und voller Call-by-call- Möglichkeit liefern kann. Ansonsten wird er das kundenfreundliche Echte Call-by-call für seine (wenigen) Ferngespräche nutzen, die er mit seiner Telekom- Rechnung durch Überweisung bezahlt. |
Die Telekom will dafür eine einmalige Wechselgebühr von 53,00 DM haben, falls man seine alte Rufnummer mitnehmen möchte. Diese Gebühr ist noch umstritten. Vermutlich wird sie von den Telcos bezahlt werden. |
BERLIN 31.12.1997 (viele/t-off). Die große Verwirrung der Telekom- Kunden zum Start des Telekommunikations- Freimarkts ist perfekt. Gestern mußte bereits ein Gericht irreführende Werbung stoppen. Aus den vielen guten und schlechten Informationen in Presse und Internet wurden die folgenden Ratschläge für Privatkunden zum günstigen Ferntelefonieren von der "t-off" als nützlich und hilfreich herausdestilliert:
Ein richtiger Wechsel von der Telekom zu einer der neuen Telefon- Gesellschaften (Telcos) ist (noch) nicht zu empfehlen. Denn es gibt noch keinen anderen Vollanbieter. Ausnahme: Sie wohnen in einer Stadt wie Köln oder Düsseldorf, wo es zwar bereits attraktive Vollangebote mit billigeren Ortsgesprächen von lokalen Anbietern gibt, Sie dann aber meist auf andere günstige Angebote (z. B. Call-by-call) verzichten müssen.
Und noch ein Rat: Vermeiden Sie jegliche Vorauszahlungen. Es wird Abzocker geben, die so das schnelle Geld machen wollen. Auch in der Telekommunikation sollte die altbewährte Devise gelten: Erst die Leistung, dann das Geld!Da alle Ortsgespräche noch auf unbestimmte Zeit über die Telekom laufen, ist es derzeit für Privatkunden kaum sinnvoll, bei der Telekom eine Pre-selection des Netzes eines anderen Anbieters eintragen zu lassen. Zudem soll das stolze 85 Mark kosten. Ausnahme: Vieltelefonierer im Fernbereich, die Mengenrabatte der neuen Telcos nutzen können, wobei aber immer der Mindestumsatz zu beachten ist. Auch sollten nur kurze Vertragslaufzeit (höchstens 3 bis 6 Monate) gewählt werden, um so auf noch günstigere Anbieter umsteigen zu können.
Nutzen Sie stattdessen für alle Ferngespräche ab Regio50 das Call-by-call mit der Vorwahl des Netzes des jeweils günstigsten Anbieters [Tarif- Matrix]. So können Sie auch gleich die Qualität verschiedener Anbieter testen.
Beim echten Call-by-call müssen Sie nicht Vertragspartner der neuen Telefon- Gesellschaften (Telcos) sein. Auch eine vorherige Anmeldung (mit Bonitätsprüfung!), was viele Telcos zum Anfertigen einer eigenen Rechnung verlangen, ist nach der TKV nicht zwingend notwendig. Sie sollten gegen dieses kundenunfreundliche und völlig unnötige Ansinnen der Neuen protestieren (siehe Punkt 8). Denn: ...
Nach der Intention des Gesetzgebers (§ 15 TKV) soll die Abrechnung aller Gespräche kundenfreundlich mit einer Gesamtrechnung mit einem Posten Fremdgebühren erfolgen. Diese muß (!) auf Ihr Verlangen der Lieferant des Telefon- Anschlusses (der Vollanbieter, derzeit bei den meisten Kunden also die Deutsche Telekom) anfertigen.
Selbstverständlich können Sie beim Call-by- call wenn Sie viele Rechnungen mögen mit jedem Anbieter auch eine Extra-Rechnung vereinbaren. Nur verlieren Sie so sehr schnell die Übersicht, auch können Sie nicht mehr mit einer einzigen Überweisung alle Gespräche bezahlen.
In der ab 1. Januar 1998 geltenden neuen Telekommunikations- Kundenschutz-Verordnung (TKV) sind die Rechte der Kunden und die Pflichten der Telcos in 37 Paragraphen festgelegt. Sie sollten Ihre Rechte kennen. [mehr]
Sollten Sie Ärger mit einem der Anbieter bekommen, dann sollten Sie sich sofort mit einer Beschwerde an die Regulierungsbehörde in Bonn wenden. Denn auch dazu ist sie da. Diese ist unter der Adresse des Ex-Postministeriums zu erreichen: Heinrich-von-Stephan-Straße 1, D-53175 Bonn.
E-Mail: Verbraucherservice@regtp.de
BERLIN 27.6.1998 (test/t-off). Die Stiftung Warentest gibt im "test" vom Juli 1998 (Heft 7/98) auf der Seite 15 die folgenden Ratschläge für das Telefonieren im freien Markt.
Darauf sollten Sie achten
- Anmeldung: Fragen Sie nach sofortiger Freischaltung.
- Einzelgesprächsnachweis: Muß kostenlos sein (neue Kundenschutzverordnung).
- Euro-City: Gibt es Spezialtarife für Großstädte?
- Mindestumsatz: Nichts für Wenigtelefonierer.
- Pre-selection: Finger weg, solange Sie dabei auf andere Angebote verzichten müssen.
[Ed: VORSICHT! Kostenfalle]- Rabatte: Vieltelefonierer bekommen oft Rabatte.
- Rechnung: Fragen Sie nach einer gemeinsamen Rechnung mit der Telekom.
- Taktzeit: Sekundengenau ist besser.
- Tarife: Vollständige Liste anfordern. Wichtig sind die Preise für "Ihre" Länder.
- Verbindungsgebühr: Ungünstig für Kurzgespräche.
- Vertragszeit: Gehen Sie keine langfristigen Bindungen ein.
Wie erfahren Sie, welche benachbarten Ortsnetze zu Ihrem City-Bereich gehören und welche zur Region 50?Die Deutsche Telekom hat im Herbst 1995 eine Broschüre "Tarifinformation 1" herausgegeben. Dabei handelt es sich um das frühere AVON, also das Amtliche Verzeichnis der Ortsnetzkennzahlen. In dieser Broschüre sind in alphabetischer Reihenfolge alle Ortsnetze Deutschlands angegeben. Außerdem erhalten Sie hier Auskunft darüber, welche Ortsnetze aus Ihrem Ortsnetz zum City-Tarif oder zum Tarif für die Region 50 erreichbar sind.
Falls Sie diese Broschüre nicht mehr haben, dann genügt es, wenn Sie aus Ihrem Ortsnetz, am besten also von ihrem eigenen Anschluß aus, die gebührenfreie Servicenummer der Telekom 01114 anrufen und um erneute Zusendung der "Tarifinformation 1" bitten. Das ist ein Rat des Deutschen Verbandes für Post und Telekommunikation (DVPT) in Offenbach.
Im Internet gibt es außerdem eine Online-Möglichkeit der Tarifzonen- Ermittlung unter http://www.muc.de/~hm/telefon-tarife/tarifzonen.html. Über diese Seite können durch Eingabe einer beliebigen Ortsnetzkennzahl alle für diesen Ort zugelassenen Ortsvorwahlen im City- bzw. Regio50- Bereich ermittelt werden.
Kunden haben bessere Chancen
Betreiber muß den Nachweis führen, daß tatsächlich so viele Gespräche geführt wurden
Aus: Berliner Morgenpost, 19. April 1998, Seite 57 (Ratgeber) von LIANE PROTZMANN.Eine Telefonrechnung jenseits vom Realen kann jeden treffen. Inzwischen entscheiden Gerichte immer häufiger zugunsten des Telefonkunden. In Fällen ungewöhnlich hoher Rechnungen lassen Gerichte immer weniger den sogenannten Anscheinsbeweis gelten, wonach zunächst einmal alles für die Richtigkeit der Telefonrechnung spricht. Der Telefonkunde in der Defensive hatte die Unrichtigkeit zu beweisen. Aber wie?
Eine Vielzahl von Fehlerquellen beim Erstellen der Rechnung sind nämlich möglich: Berechnung falscher Tarife (Auslands- statt Inlandstarife) oder Erfassung einer falschen Zahl von Gesprächseinheiten. Auch Manipulationen durch Hacker oder Anzapfen an den Verteilerkästen in einem frei zugänglichen Keller sind nicht ausgeschlossen.
Hinzu kommt, daß die scheinbar kostenfreien Service-Nummern 0180, mit denen Unternehmen werben, wohl Gebühren kosten. Wer eine über Gebühr präsentierte Rechnung erhält, kann auf die Beweispflicht durch seine Telefongesellschaft pochen [Ed: weil das so in der neuen Kundenschutz- verordnung (TKV) vorgeschrieben ist]. Dabei hilft die durchschnittliche Monatsrechnung. Hat beispielsweise ein Kunde monatlich im Schnitt bisher etwa für 80 Mark telefoniert und soll plötzlich 800 Mark im Monat bezahlen, wird sein Einspruch vor Gericht wirksam sein. Nicht der Kunde muß beweisen, daß er nicht in dieser Höhe Gesprächseinheiten vertelefoniert habe, sondern die Telekom oder ein anderer Vertragspartner müssen belegen, daß der Teilnehmer von dem betreffenden Anschluß tatsächlich so viele Gespräche geführt hat.
Kann der Telefonkunde auch noch beweisen, daß weder er, bedingt durch einen Auslandsaufenthalt, noch andere das Telefon im fraglichen Zeitraum benutzt haben können, dann spricht alles dagegen, daß die Telefonrechnung korrekt ist. Doch bevor Gerichte und Anwälte eingeschaltet werden, sollte man versuchen, sich durch glaubwürdige schriftliche Argumente und Beweise mit seinem Telefon- Unternehmen zu einigen.
[Erste Hilfe bei überhöhten Telefon-Rechnungen]
"Nicht auf Preissenkungen der Telekom warten"
Schon jetzt sollen die Deutschen über Konkurrenten des Ex-Monopolisten telefonieren, rät der Verband der Postbenutzer. Denn auch nach den angekündigten Tarifsenkungen der Telekom werden einige kleine Gesellschaften billiger sein.
Aus: Spiegel Online 13. November 1998 (nur elektronisch publiziert).OFFENBACH/BONN. Die deutschen Telefonkunden sollten nach einem Rat des Verbandes der Postbenutzer nicht auf die für Anfang nächsten Jahres angekündigte Preissenkung der Telekom warten, sondern bereits jetzt durch Nutzung anderer Anbieter sparen. Auch die neuen Telekom-Tarife würden von einigen Konkurrenten deutlich unterboten, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Deutschen Verbandes für Post und Telekommunikation (DVPT).
Darin kritisierte der DVPT, daß die Telekom alle Gespräche in Zeittakten von 20 bis 60 Sekunden abrechnen will und damit bei vielen Gesprächen für jede angefangene Minute eine volle Tarifeinheit von zwölf Pfennigen fällig wird. Viele neue Anbieter rechneten dagegen sekundengenau ab und seien schon dadurch billiger. Wenn die Telekom nicht noch mehr Marktanteile verlieren wolle, müsse sie ihre Tarife über die am Vortag vorlegten Pläne hinaus weiter erheblich senken.
Als unverständlich bezeichnete DVPT- Vorsitzender Wilhelm Hübner, daß ISDN- Kunden der Telekom ab 1999 für Ferngespräche in der teuersten Zeit nur 24 Pfennige je Minute, Teilnehmer mit Normalanschlüssen aber noch bis Ende Februar 36 Pfennige zahlen sollen. Seiner Meinung nach könne die Bonner Regulierungs- behörde für Telekommunikation und Post diese Unterscheidung nicht genehmigen.
Grundsätzlich riet Hübner allen privaten Telefonnutzern, Kunden der Telekom zu bleiben, Ferngespräche aber über das sogenannte Call-by-Call- Verfahren über die Netze anderer Anbieter zu führen. Um sich jederzeit auf den jeweils günstigsten Anbieter einstellen zu können, sollten sie aber nur solche Gesellschaften wählen, deren Netze ohne Voranmeldung oder Vorauszahlung genutzt werden könnten. [Der Trick mit dem Takt]
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