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23.2.1999: Heise-Newsticker.
HAMBURG (ct/em). Nach der Einstellung des Tomorrow-Tarifs gehen nun auch Geschäftspartner zur MobilCom auf Distanz. Die Zeitschrift "Tomorrow", die den Internet-Pauschaltarif in Kooperation mit der Schleswiger Telefongesellschaft aus der Taufe gehoben und ihren Namen zur Verfügung gestellt hatte, erklärte heute, sie sei von den Kündigungen überrascht worden (siehe auch eine frühere Meldung). "Wir haben zur gleichen Zeit wie die Abonnenten vom Schritt der MobilCom erfahren".
Mittlerweile kündigte Tomorrow-Chefredakteur Willy Loderhose eine Klage gegen MobilCom an: "Wir sind entsetzt und enttäuscht. Wir hätten niemals gedacht, daß eine so große Telefongesellschaft diese Probleme nicht in den Griff bekommt. Im Interesse unserer Leser haben wir rechtliche Schritte eingeleitet". Darüber hinaus wolle man sich in den nächsten Tagen mit den Abonnenten des Tomorrow- Tarifs in Verbindung setzen.
24.2.1999 (t-off). Noch in der Februarausgabe von "Tomorrow" hatte
Loderhose seinen Lesern prophezeit: "Bereits in diesem Jahr wird ein
Großteil der deutschen Nutzer mit Flat Fees im Internet surfen. Nur
so wird unser Land am globalen Boom der Zukunftsbranchen teilhaben. Nur so
kann sich der Internet-Handel weiterentwickeln. Nur so gibt es Zugang zum
Wissen der Welt, und nur so werden neue, interessante Arbeitsfelder
entstehen."
22.2.1999:
Verbraucherzentrale Berlin e.V.,
Telefon: 030 214 85-0, Fax: 030 211 72 01,
Pressestelle: 030 211 60 46.
Entgegen der Darstellung von MobilCom ist die Abmahnung
des Verbraucherschutzvereins (VSV) wegen unzulässiger Allgemeiner
Geschäftsbedingungen kein Grund für eine fristlose Kündigung
der Nutzerverträge.
Die Abmahnung verfolgt das gesetzlich geschützte Recht der
Verbraucher, für ihre Geldleistungen eine adäquate Gegenleistung
zu erhalten. Mit den von MobilCom verwendeten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen wird dieses Recht in Frage gestellt. Beschwerden
von MobilCom-Nutzern belegen dies. Die Klausel, nach der eine permanente
Einwahl in das Internet nicht gewährleistet wird, kann bei der wegen
des niedrigen Preises zu erwartenden starken Nachfrage dazu führen,
daß Kunden über einen längeren Zeitraum überhaupt
keinen Internet-Zugang erhalten. Trotzdem sind sie nach dem Vertrag
verpflichtet, den monatlichen Pauschalbetrag von DM 77, zu zahlen.
Es ist grundsätzlich wettbewerbsrechtlich unzulässig, mit einem
niedrigen Preis Kunden anzulocken, ohne die angebotene Leistung
tatsächlich erbringen zu können.
Nach Ansicht des Verbraucherschutzvereins hätte MobilCom, statt die
Verträge mit ihren Kunden zu kündigen, die erforderlichen
Zugangskapazitäten schaffen müssen. Der angegebene
Kündigungsgrund ist deshalb unzutreffend.
Es drängt sich der Verdacht auf, daß MobilCom die Abmahnung des
VSV als Vorwand benutzt, sich von schwer erfüllbaren Verträgen
vorzeitig zu lösen.
20.2.1999: Siegener Zeitung, Seite ?? (???).
TÜBINGEN. Die Telekom will nach Angaben des
Südwestrundfunks nicht für den tagelangen Ausfall der Mehrzahl
der Telefonanschlüsse in Reutlingen im vergangenen Sommer zahlen. Es
werden keine Geschäfte und Firmen entschädigt, die bei dem
Telefonausfall finanzielle Einbußen erlitten hätten, berichtete
der Sender gestern unter Berufung auf die Versicherung der Telekom, die
Colonia in Köln. Der Vorfall sei aus Sicht der Versicherung auf
höhere Gewalt zurückzuführen und somit nicht
entschädigungspflichtig.
Am 1. August des vergangenen Jahres hatte ein Großbrand die Zentrale
Vermittlungsstelle der Telekom in Reutlingen zerstört [t-off
dokumentierte]. Zwei Drittel
der Telefone in Reutlingen, Pfullingen, Eningen und einigen
Nachbargemeinden waren lahmgelegt. Insgesamt waren 48.000
Telefonanschlüsse für bis zu zwei Wochen tot. Der SWR
berichtete, daß nach Angaben der Colonia der Funke einer
heißgelaufenen Maschine das Feuer ausgelöst habe. Dieses
wertete die Versicherung als "höhere Gewalt". Allerdings wolle die
Telekom zur Kundenpflege offenbar freiwillig Geld an geschädigte
Firmen zahlen, berichtete der Sender. Insgesamt hätten 420 Firmen und
Geschäfte Schadensersatzansprüche bei der Telekom angemeldet.
Über die Höhe der Forderungen habe sich das Unternehmen
ausgeschwiegen.
BÜDELSDORF 19.2.1999 (sl/at/t-off).
Heute abend erhielten Kunden von
MobilCom, die den Pauschaltarif für
den Internet-Zugang
(Tomorrow-Internet) nutzen, die folgende
E-Mail (Message-Id: <199902191753.SAA06989@apollo.mobilcom.de>) mit der
Überschrift "Achtung 19. Februar '99 Kündigung
Achtung"
[Originaltext]:
Leider müssen wir Ihnen heute mitteilen, daß wir den
Tomorrow-Tarif nicht länger anbieten dürfen. Mit dieser
Veröffentlichung kündigt die MobilCom Communicationsdienste
GmbH fristlos den mit Ihnen geschlossenen Tomorrow-Tarif- Nutzungsvertrag
aus wichtigem Grund. Entgegen unserer eigenen Überlegung, das
Internet in Deutschland billiger zu machen, zwingt uns ein Angriff des
Verbraucherschutzvereins e.V. Berlin vom 9. Februar '99 dazu, die
FlatRate vom Netz zu nehmen.
In dem Schreiben des Verbraucherschutzverein e.V. Berlin vom 9. Februar
'99 wird der MobilCom GmbH vorgeworfen, daß einige im Tomorrow-Tarif
gegenüber dem Kunden genutzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gegen das geltende AGB-Gesetz verstoßen und damit
wettbewerbswidrig sind. Bei der intensiven Prüfung der gerügten
AGB's hat sich ergeben, daß die MobilCom GmbH nahezu alle
Beanstandungen ausräumen könnte. Dies ist aber bei der
nachfolgend genannten Geschäftsbedingung nicht möglich:
In dem Schreiben heißt es: "Für diesen angebotenen Dienst steht
nur eine begrenzte Anzahl von Zugängen zur Verfügung. Aus diesem
Grund kann die permanente Einwahl nicht gewährleistet werden."
Es ist uns aufgrund der gewaltigen Resonanz auf das Tomorrow-Tarif-Angebot
nicht möglich, jedem einzelnen Interessenten jederzeit einen eigenen
Einwahlport zur Verfügung zu stellen und nur dies würde einen
permanenten Zugang ins Netz gewährleisten. Da eine Weiterverwendung
der bestehenden AGB's mit einer hohen Vertragsstrafe seitens des
Verbraucherschutzvereins geahndet werden wird, hat sich die MobilCom
Communicationsdienste GmbH entschlossen, die Unterlassungserklärung
zu unterzeichnen und damit auch den Tomorrow-Tarif mit sofortiger Wirkung
vom Netz zu nehmen.
Die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung hat leider
konsequenterweise die fristlose Kündigung des mit Ihnen geschlossenen
Tomorrow-Tarif-Nutzungsvertrages zur Folge.
Achtung: Keinem für den Tomorrow-Tarif freigeschalteten Nutzer wird
die 77 Mark Pauschale berechnet. Sollte dies jedoch bereits geschehen
sein, wird der Betrag mit einer der nächsten Rechnungen
gutgeschrieben.
[Kommentar]
[Statement des Verbraucherschutzvereins
Berlin]
[Was sagt Tomorrow?]
18.2.1999: Badische Zeitung, Seite 7 (???).
WALDKIRCH (pd). 25.000 Telekom-Kunden zwischen Waldkirch und Elzach
waren gestern Vormittag drei Stunden lang ohne Telefonanschluß.
Ursache dafür war ein Stromausfall und eine daraus erfolgende weitere
Panne in der Vermittlungsstelle Waldkirch.
16.2.1999: Mainpost, Seite ?? (???).
MAIN-TAUBER-KREIS (CL). Die Polizei warnt vor einer neuen Masche
von Trickbetrügern. Dabei gehe es um sogenannte Service-Nummern, die
derzeit per Postwurfsendung in die Haushalte flattern. Auf diesen Flyern
werde hauptsächlich für Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten
geworben. Eine sogenannte 0190-Nummer steht den potentiellen Kunden
für Rückfragen und Beschwerden zur Verfügung. Und das ist
der Pferdefuß: Bei den Telefonnummern handelt es sich um
Servicenummern, bei denen pro Minute bis zu 3,63 Mark Gebühren
anfallen können. So hat die Polizei in Schwäbisch Hall
herausgefunden, daß manche Betrüger über die 0190-Nummer
pro Tag vierstellige Beträge kassieren.
Von einer Firma oder Privatpersonen werden "Serviceleistungen"
angeboten, die demjenigen, der sie in Anspruch nimmt von der Telekom mit
3,63 Mark pro Minute in Rechnung gestellt werden. Ganze 2,80 Mark davon
fließen in die Tasche des Angerufenen. In Mosbach flossen rund
50.000 Mark auf das Konto eines Mieters dieser Servicenummer. Um
nicht zu den fleißigen Zahlern zu gehören, warnt die Polizei vor
allem vor einer leichtfertigen Nutzung dieser Nummern.
Dagmar Katzenberger, Pressesprecherin der Deutschen Telekom in
Würzburg, erklärt, daß die Anbieter der Servicenummern
verpflichtet sind, den anfallenden Betrag pro Minute auf dem Flyer
anzugeben. "Dafür gibt es vier Tarifgruppen, die mit 81 Pfennig
pro Minute anfangen und bis zu 3,63 Mark gehen." Eigentlich wurden die
0190-Nummern für hochwertige Serviceleistungen eingerichtet, berichtet
Katzenberger. Damit sind zum Beispiel Kundenhotlines für
Computerbenutzer gemeint. Ein unabhängiges und freiwilliges
Kontrollorgan der Telekom prüft die Kunden laut Katzenberger auf
Seriosität und Zuverlässigkeit. "Nur wer diese detaillierte
Prüfung besteht, erhält eine dieser Nummern", sagt die
Pressesprecherin. Wenn ein Mißbrauch bekannt wird, werde die Nummer
dem Kunden sofort entzogen. (...)
16.2.1999: Der
Tagesspiegel, Berlin, Seite 10 (Berlin).
BERLIN (hsp). Jeder Berliner könne einen neuen
Telefonanschluß in durchschnittlich fünf Tagen erhalten. Das
hatte Telekom-Pressesprecher Bernhard A. Krüger am Mittwoch
[10.2.1999] im Tagesspiegel- Interview gesagt. Alles andere seien
Ausnahmefälle. Diese Aussagen haben etliche Leser zu Anrufen in der
Redaktion veranlaßt, in denen sie ihrem Ärger über die
Telekom Luft machten.
"So dreiste Lügen habe ich selten gelesen", sagte ein
Unternehmensberater. Er war von Grunewald in die Heerstraße gezogen.
Am 12. Januar hatte er einen neuen Telefonanschluß beantragt. Erst
am 19. Januar war der Antrag überhaupt bestätigt worden. Bis
zur Installierung vergingen noch einmal 17 Tage. Erst am 4. Februar war
er wieder erreichbar.
Gerald Hoff aus Prenzlauer Berg hatte Anfang Januar wegen eines neuen
Anschlusses beim Service- Telefon angerufen. Daraufhin hatte die Telekom
ihm ein Antragsformular zugesandt. Allein dadurch seien fünf Tage
verloren gegangen. Weitere zehn Tage später sei der Anschluß
geschaltet worden. Telekom- Sprecher Krüger hatte gesagt, solche
Aufträge könnten telefonisch erteilt werden.
Eine Friedrichshainerin wartete vier Wochen auf ihren Anschluß. Sie
beklagte sich außerdem darüber, daß man sie aufgefordert
habe, ihren Mietvertrag vorzulegen. Als sie damit wieder im "T-Punkt"
auftauchte, erklärte eine andere Mitarbeiterin dies wiederum für
unnötig. Eine Reihe von Testanrufen des Tagesspiegels beim
Service-Telefon der Telekom bestätigte die Angaben der Leser zu den
Fristen für Telefonanschlüsse. In keinem Fall wurde ein
Anschluß in einer kürzeren Zeit als fünf Arbeitstagen
angeboten. Selbst dieses Angebot hätte nur unter der Bedingung
gegolten, daß ein Anschluß vorhanden ist und die Rufnummer des
Vormieters hätte übernommen werden können. Die Nachfrage,
ob eine solche Ummeldung möglicherweise auch in drei Arbeitstagen
möglich sei, wurde mit einem klaren Nein beantwortet. "Drei Tage ist
definitiv zu kurz", sagte der Mitarbeiter.
Für einen Neuanschluß in Prenzlauer Berg erhielt der fiktive
Neukunde am Freitag einen Termin für den 22. Februar, er hätte
also zehn Tage warten müssen. In [Berlin-] Mitte hätte es sogar
14 Tage gedauert. Für einen zweiten Anschluß in der selben
Wohnung veranschlagte die Telekom zwischen 14 Tagen und vier Wochen.
Selbst die Umschaltung eines analogen auf einen ISDN- Anschluß dauere
normalerweise sechs Werktage, sagte eine Mitarbeiterin. Derzeit gebe es
allerdings Lieferschwierigkeiten.
Eine weitere Telekom- Kundin berichtete dem Tagesspiegel, daß der
Anschluß in ihrer Zweitwohnung ohne ihr Wissen abgemeldet wurde und
sich die Telekom außerstande sehe, den Vorfall zu klären.
Telekom- Sprecher Krüger zeigte sich am Freitag [12.2.1999]
"überrascht über diese Rechercheergebnisse". In dem
Interview sei er von offiziellen Zahlen der Geschäftsleitung der
Berliner Telekom- Niederlassung ausgegangen. Er wolle diese noch einmal
prüfen.
14.2.1999 (t-off). Hm, hatte nicht erst im Mai 1998 die Telekom in
einer großen, wochenlangen
Werbekampagne den Berlinern u. a. klar und deutlich versprochen: "Wir halten unsere Termine"? In
Berlin sei der Service "ganz erheblich zu kurz gekommen", hieß es
noch 1998 beim Rosa-Riesen. Und nun das! Auch drängt sich die Frage
auf, wie denn die Telekom den statistischen Mittelwert von 5 Tagen
ermittelt hat. Haben dabei auch Fälle mit negativer Dauer
sozusagen von vorauseilendem Anschlußbau ein Rolle gespielt?
[Imagekampagne in Berlin]
[Schnelligkeit paradox]
10.2.1999: Hamburger
Abendblatt, Seite ?? (???).
ULM. Die Telekom muß ihre Kunden auf mögliche
Risiken hinweisen, wenn diese verlangen, daß Daten über
Telefonate nach der Abrechnung unverzüglich gelöscht werden. Das
hat das Landgericht Ulm in einem jetzt bekanntgewordenen Urteil zugunsten
eines Benutzers des C-Netzes der DeTeMobil entschieden (Az. 1 S 244/98 vom
13. Januar 1999). Dieser hatte im Vertrag die "Löschung der
Verbindungsdaten sofort nach Rechnungsversand" angekreuzt.
Zum Rechtsstreit kam es, als der Kunde statt der durchschnittlichen 70 Mark
pro Monat auf einmal 2.368,34 Mark bezahlen sollte. Die Klage der DeTeMobil
wegen der unbezahlten Rechnung blieb jetzt auch in der zweiten Instanz ohne
Erfolg. Die Richter stellten in ihrem Urteil fest, daß die
Beweispflicht in diesem Fall bei der Telekom liege, auch wenn sie auf
Wunsch des Kunden die Daten gelöscht habe. Denn in dem Vertrag habe
ein eindeutiger Hinweis auf die Risiken einer sofortigen Löschung
gefehlt.
"Eine solche Hinweispflicht ergibt sich bereits aus der überlegenen
Sachkunde des Diensteanbieters gegenüber dem Kunden", hieß es im
Urteil. Dem Kunden werde in aller Regel nicht bekannt sein, daß
für ihn beim Streit über Telefonrechnungen (...)
Beweisnachteile entstehen könnten. Der Kunde muß nach Auskunft
des Gerichts nur die Grundgebühr für den umstrittenen Monat
zahlen, aber keine einzige Gebühreneinheit. Wie der Rechtsanwalt des
Klägers sagte, ist die Entscheidung in der umstrittenen Frage der
Beweispflicht bei Telefonabrechnungen ausgesprochen
verbraucherfreundlich.
9.2.1999: Hamburger
Morgenpost, Seite xx (Wirtschaft).
[Original]
HAMBURG. Die Lockangebote der neuen Telefongesellschaften am
Sonntag schoß "debitel" den Vogel ab: Das Unternehmen bot für
Hamburger und Nachbarn aus dem Umland kostenlose Ferngespräche an.
Was "debitel" nicht sagte: Die etwa 20.000 Kunden des Partners RSLCom
(dieselbe Einwahlnummer) werden jetzt mit 13 Pfennig pro Minute zur Kasse
gebeten. "debitel": "Tut uns leid..." Der Schaden geht in die Tausende.
Etliche RSLCom- Kunden genossen es am Sonntag ebenso wie andere, stundenlang
auf dem Sofa liegend mit ihrer Verwandtschaft außerhalb Hamburgs zu
telefonieren. "Kost' ja nix", dachten sie sich. "debitel" machte es
möglich zum Nulltarif.
Erst gestern stellte sich auf MOPO-Anfrage heraus: Das Angebot galt nicht
für Kunden, die bereits bei RSLCom registriert sind. Davon gibt es
allein in Hamburg 20.000. Und für diese 20.000 schlagen
sämtliche 01015-Gespräche mit bis zu dreistelligen Summen zu
Buche. Nur für "Fremde" war die Werbeaktion kostenlos. Wie konnte
das passieren? Beide Unternehmen nutzen die gleiche Einwahlnummer 01015
[Ed: sehr merkwürdig, wo doch Debitel eine eigene Netzvorwahl 01018
hat]. "Wenn bei uns sonntags zwischen 8 und 21 Uhr ein Anruf unter der
01015 eingeht, gilt für registrierte Kunden automatisch unser
vereinbarter Tarif von 13 Pfennig pro Minute", sagte RSLCom-Sprecher Jens
Apermann. "Wenn unser Partner 'debitel' unter derselben Vorwahlnummer
kostenlose Gespräche anbietet, tut es uns leid. Unsere Geräte
merken den Unterschied nicht."
Gern hätte RSLCom seine Kunden vorher gewarnt, daß der Nulltarif
nicht für sie gilt. "Doch mit uns wurde nichts abgesprochen, wir
konnten sie nicht rechtzeitig benachrichtigen", so Apermann. Aber auch
"debitel"-Sprecher Harald Günter weist alle Schuld von sich: "Seit
Mitte voriger Woche wußte RSLCom Bescheid, was wir vorhaben. Sie
hatten genug Zeit, ihre Kunden zu informieren." Wer zahlt nun die
Rechnungen der Leute, die im Glauben telefonierten, die Gespräche
seien kostenlos? "Wir jedenfalls nicht!" sagt Harald Günter von
"debitel": "Das ist nicht unsere Sache." RSLCom-Sprecher Apermann ist um
Schadensbegrenzung bemüht: "In Einzelfällen sind wir gern bereit,
uns kulant zu zeigen." Im Hinblick auf das Lockangebot vom Partner
"debitel" sagte er: "Wir arbeiten nicht mit solch kurzfristiger
Effekt-Hascherei."
8.2.1999: Südwestdeutsche Zeitung, Seite ??
(???).
SEXAU. Heftig hat die Grund- und Hauptschule Sexau kämpfen
müssen, um zu einer E-Mail-Adresse zu kommen. Denn die Telekom ackert
nicht nur an der Preis- und Tariffront heftig, sondern agiert auch nicht
weniger heftig gegen alles, was nach zuviel Sex aussieht. Ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen dazu auch spezielle Software ein.
Selbige argwöhnte Unsittliches, als sich die Schule der
3000-Einwohner-Gemeinde bei Emmendingen unter "GHS.Sexau@t-online.de"
anmelden wollte, und verteilte prompt einen Korb. Erst die
Telekom-Projektleitung "Schulen ans Netz" konnte die
Sittenwächter-Software davon überzeugen, daß da kein
Kinderschänder vernetzt werden wollte. Die Nachricht, daß es
nun doch noch mit der gewünschten E-Mail-Adresse klappen würde,
versah das Team der Telekom mit dem Hinweis, daß sich die Grund- und
Hauptschule Sexau nun keineswegs sicher fühlen könne. Denn bei
einer Adressenänderung könne sich das elektronische "Putzmittel"
erneut querlegen. "Wir sind nämlich ein sauberer Online-Dienst",
begründete die Telekom.
7.2.1999: ARD/ZDF-Teletext,
22.43 Uhr, Tafel 180, Rubrik Ratgeber.
POTSDAM. Brandenburgs Verbraucherzentrale hat vor einem
Internet-Angebot gewarnt, das gegen das Wettbewerbsrecht verstoße.
Die MobilCom AG werbe gemeinsam mit
der PC-Zeitschrift "Tomorrow"
für einen angeblich kostenlosen Pauschalzugang zu bestimmten Zeiten in
das Netz für einen Preis von monatlich 77 Mark. Dabei werde im
Kleingedruckten für die Zeitschrift nach drei kostenlosen Ausgaben
automatisch ein Abonnementsvertrag abgeschlossen. Außerdem
müsse die Gebühr auch gezahlt werden, wenn MobilCom den Zugang
über längere Zeit nicht gewährleisten könne.
[Aufsteiger MobilCom Die
Lach-Nummer]
30.1.1999: Landeszeitung Lüneburger Heide, Seite ??
(???).
HAMBURG. Das Telefonunternehmen Mobilcom bietet ab kommenden
Montag allen Kunden kostenlose Ferngespräche zwischen 19 und 24 Uhr
bis zu einer Dauer von 60 Sekunden. Dabei müssen sich die Kunden nach
einer heute in Hamburg verbreiteten Mitteilung nicht mehr vorher mit ihrer
Adresse registrieren lassen. Den Zugang zu den kostenlosen Verbindungen
gibt es über die Vorwahl 01019. Mobilcom offerierte schon seit
Jahresbeginn solche kostenlosen Kurzgespräche, allerdings bisher nur
für Kunden, die sich vorher mit Adresse, Telefonnummer und
Geburtsdatum angemeldet hatten [Ed: die aber bislang nicht die versprochene
Bestätigung der Anmeldung erhalten haben].
[Vorsicht! Lockangebot]
[Mobilcom schlägt
zurück]
30.1.1999: Leipziger Volkszeitung, Seite xx (Döbelner
Allgemeine).
DÖBELN. Die vierköpfige Familie Kouba aus der
Karl-Liebknecht-Straße fühlt sich von der Telekom hingehalten
und verschaukelt. Seit sie im vorigen Jahr ihren eigenen
Telefonanschluß erhielt, muß sie ein Provisorium in Kauf
nehmen. "Alles begann am 8. Dezember 1998", berichtet Heike
Kouba. Zunächst freuten wir uns, daß der Antrag auf
Telefonanschluß so schnell erledigt werden sollte. "Wir haben
uns zu früh gefreut." Der Monteur hatte nur eine Art
Klingeldraht mit und zog diesen kreuz und quer durch die Wohnung.
"Das Fenster vom Kinderzimmer sollte ich lieber nicht mehr
öffnen, weil er dort der Draht eingeklemmt und freihängend bis
zum Anschlußkasten außerhalb des Hauses gezogen hatte. Auf
meine Frage, ob dies normal sei und so bleiben würde, verneinte das
der Monteur. Dies sei ein Provisorium. Wir hatten den Eindruck, daß
der Auftrag noch schnell vor Weihnachten erledigt werden sollte", so
die Mutter von zwei minderjährigen Kindern.
Auf die erste Beschwerde habe die Telekom nicht reagiert, auch nach einem
nochmaligen Anruf nicht. "Endlich hatten wir den richtigen Mann am
Telefon und wurden wieder vertröstet." Der Monteur wäre in
Leipzig, dafür käme ein anderer. "Zum ausgemachten Termin
war aber niemand da. Ich habe später erfahren, daß die Monteure
unsere Wohnung nicht gefunden hätten und niemand im Gebäude
aufzutreiben gewesen wäre. Das kann nicht stimmen, im Grundstück
ist die Gaststätte Sörmitz. Und ich war zu Hause." Im
T-Punkt in der Kreuzstraße in Döbeln bekam die Familie auch
keine schnelle und direkte Hilfe. "Sie würden sich melden."
Für Heike Kouba ein unhaltbarer Zustand. Jan Flieger, Pressesprecher
der Telekom im Freistaat Sachsen, versprach gegenüber der LVZ Abhilfe,
als er von den Problemen der jungen Familie hörte. Die
zuständigen Mitarbeiter in Chemnitz würden sich der Sache
annehmen. Die Döbelner Allgemeine bleibt am Ball.
29.1.1999: Der Tagesspiegel, Berlin, Seite 20 (Wirtschaft).
BERLIN. Die Stiftung Warentest wertet die Mobilcom-Aktion mit
kostenlosen abendlichen Telefonaten als Beispiel für ein
"Lockangebot". Dauere ein vermeintliches Gratis-Gespräch über
Mobilcom länger als eine Minute, werde auch die erste Minute mit 19
Pfennig berechnet. Damit sei sie deutlich teurer als etwa bei der Telekom
zur selben Zeit. Wer das Mobilcom- Angebot ohne vorherige Anmeldung nutze,
zahle den 19-Pfennig-Tarif sogar von Anfang an. Mobilcom biete sein
kostenloses Angebot zwar für jedermann auch ohne Vertragsbindung an.
Recherchen hätten jedoch ergeben, daß interessierte Kunden
Preselection-Verträge erhielten. Wer einen solchen Vertrag
unterschreibe, führe alle Gespräche, die mit einer Null beginnen,
über Mobilcom. Dies gehe aus den Anmeldeformularen aber nicht klar
hervor. Neben dem "Schnäppchen" der Gratis-Anrufe hole sich der Kunde
damit auch Nachteile ins Haus. Die Stiftung rät, sich nicht fest
an eine Firma zu binden, sondern immer fallweise den günstigsten
Anbieter zu nutzen (Call-by-Call).
[mehr]
26.1.1999:
Verbraucherzentrale Berlin e.V.,
Telefon: 030 214 85-0, Fax: 030 211 72 01,
Pressestelle: 030 211 60 46.
[Original]
BERLIN (VZ). Als wäre es eine kostenlose Zusatzleistung,
ließ die Telekom vollmundig vor drei Monaten
mitteilen, alle neuen Telefonkarten würden ab
sofort über eine 3-jährige Gültigkeit verfügen. Die
Telekom schaffe sich damit die Möglichkeit, innovativ und mit neuen
Funktionalitäten auf die Bedürfnisse ihrer Kunden zu reagieren.
Bisher ausgegebene Telefonkarten seien von der Gültigkeitsdauer nicht
betroffen, so die Behauptung.
Wie ist die Rechtslage? Die bisher ausgegebenen Telefonkarten haben
nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches eine
Gültigkeitsdauer von 30 Jahren, weil ihre Laufzeit bei der Ausgabe
nicht ausdrücklich beschränkt wurde. Intern auf der Telefonkarte
verborgen und für den Verbraucher unsichtbar, wurde aber die
Gültigkeitsdauer durch die Telekom auf 99 Monate begrenzt, sie
funktioniert also nur 8 Jahre und 3 Monate. Danach weist sie das
Kartentelefon als ungültig zurück, selbst wenn sie nie genutzt
wurde. Soweit es nun überhaupt jemanden gibt, der glaubt, die Telekom
gehe "innovativ auf die Bedürfnisse ihrer Kunden ein", indem sie den
Gegenwert der ungültigen Telefonkarten erstattet, wird tief
enttäuscht sein.
In einem jetzt der Verbraucherzentrale bekanntgewordenen Fall verlangte ein
Kunde von der Telekom die Erstattung des Gegenwertes seiner 17
Telefonkarten zu je 12, DM, weil diese von den Kartenautomaten
abgewiesen wurden. Für dieses Ansinnen ernteten er und die
Verbraucherzentrale, die sich an die Telekomdirektion mit der Bitte um eine
Stellungnahme wandte, aber nur ungläubiges Staunen. Der Kunde
könne doch nicht allen Ernstes verlangen, daß die Telefonkarten
so lange funktionieren würden. Die Verbraucher könnten froh
sein, daß die alten Telefonkarten überhaupt 99 Monate lang
funktionierten. Telefonkarten seien nämlich "zum alsbaldigen
Verbrauch bestimmt".
Fazit: Die Telekom kassierte das Geld des Kunden, ohne eine
Gegenleistung zu erbringen und wähnt sich zu allem Übel auch noch
im Recht. Die Verbraucherzentrale fragt, welche Absicht die Telekom
verfolgte, allen Kunden die Gültigkeitsdauer zu verschweigen? Wie ist
wohl das Verhalten einer Firma zu beurteilen, Gelder in der Absicht
einzunehmen, die versprochene Gegenleistung alsbald nicht mehr zu
erbringen? Die Verbraucherzentrale hat daher den Sachverhalt der
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin mit der Bitte um
Überprüfung vorgelegt, ob dieses Verhalten von strafrechtlicher
Bedeutung ist. Außerdem wird der Verbraucherschutzverein
prüfen, ob Tatbestände des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb berührt sind. Betroffene Verbraucher sollten auf jeden
Fall die Telekom auf Herausgabe des zu Unrecht einbehalten Betrages
verklagen.
26.1.1999: Süddeutsche Zeitung, Seite 12 (Computerseite)
von ANGELIKA HOCH.
BONN. Homebanking ist für Kunden des größten
deutschen Online-Dienstes T-Online höchst beliebt. Doch seit der
Umstellung auf den Euro im bargeldlosen Zahlungsverkehr hat die
Begeisterung einen herben Dämpfer erlitten: In dem Banking-Modul von
T-Online gibt es die neue Währung noch nicht, weshalb die Kunden seit
der Währungsumstellung am 1. Januar 1999 ihre Überweisungen
nicht mehr online ausführen lassen können.
Das Überweisungsformular enthält für die Währungsangabe
nach wie vor ausschließlich die Vorgabe DM. Immerhin war Mitte
Januar von einem Mitarbeiter der Hotline des größten deutschen
Online-Dienstes zu erfahren, daß in den nächsten
Tagen auch das T-Online- Homebanking Euro-fähig sein soll
die Kunden können also hoffen. T-Online-Sprecher Jörg Lammers
verrät überdies einen Trick, der über die Hotline nicht zu
erfahren war: Statt der Option Überweisung könnten
die Kunden einfach Weitere Funktionen wählen und so direkt
zu den Netzseiten ihrer Bank gelangen und dort prüfen, ob denn die
Bank bereits ein Euro-Formular zur Verfügung stellt. Ein
besonderer Service erwarte die T-Online- Homebanker, wenn sie
die Homepage von T-Online anwählen. Dort gebe es die Möglichkeit
zu prüfen, welche Banken ihr Homebanking-Angebot inzwischen
eurofähig gemacht haben.
Gehört die eigene Bank nicht dazu, gilt es bis auf weiteres,
Überweisungen wieder wie früher von Hand auszufüllen und zur
Bank zu tragen. Daß T-Online zum Stichtag 1.1.1999 die
Euroeinführung nicht mitvollzogen hat, erklärt Lammers damit,
daß zunächst einmal getestet werden soll, wie und ob das bereits
entwickelte Programm überhaupt funktioniert. Bereits seit der zweiten
Januarwoche werde die eurofähige Banking-Software mit dafür
ausgewählten Kunden getestet. Die große Masse der mittlerweile
2,7 Millionen T-Online- Kunden könne nach Testende dann sichergehen,
daß alle Fehler ausgemerzt seien. Wann der Test beendet ist, konnte
Lammers freilich nicht sagen: Da kann ich keine Auskunft geben
schließlich wisse er nicht, wieviele Fehler während des
Testlaufs noch entdeckt und behoben werden müssen.
26.1.1999: Süddeutsche Zeitung, Seite 12 (Computerseite).
MANNHEIM (suhe). Laut Angaben der Firma Topware soll der seit
Monaten geführte Rechtsstreit mit der Deutschen Telekom zu den Akten
gelegt worden sein. Der Mannheimer CD-ROM-Verlag, bekannt durch das
elektronische Telephonbuch D-Info, hat der Telekom seit Jahren
überhöhte Preise für den Verkauf der Datenbank der
Telephonkunden vorgeworfen. Bislang sei für Topware die manuelle
Erfassung der Auskunftei in China preisgünstiger gewesen, als der
Erwerb der Daten bei der Deutschen Telekom. Zahlreichen Tests in
Fachmagazinen zufolge, krankte die D-Info-CD-ROM zwar als Folge der
aufwendigen Datenerfassung an hinreichender Aktualität, was die
Popularität der elektronischen Auskunftei bislang jedoch wenig
berührte. Da die Deutsche Telekom in der vergangenen Woche im Streit
um die Kosten der Aushändigung von Datensätzen an Wettbewerber
eingelenkt hat, sollen die Preise für die Daten der
Telephonanschluß-Inhaber jetzt drastisch sinken. Topware arbeitet
bereits mit Hochdruck an einer D-Info 99, die noch im Frühjahr dieses
Jahres auf den Markt kommen soll.
MÜNCHEN/HAMBURG/BERLIN 23.1.1999 (ba/ne/ch/khd/t-off).
Nicht nur die Telekom produziert reichlich Pannen, auch die neuen
Telefongesellschaften (Telcos) beteiligen sich kräftig beim Erzeugen
solcher Kundenärgernisse. Aktuelles Beispiel: MobilCom bei der
Einführung vom Pauschal-Internet. Wurde den
Newcomern im ersten Jahr des Telefon-Freimarkts noch eine gewisse
Schonfrist zugebilligt, dann ist diese nun abgelaufen.
So soll MobilCom für
Mobiltelefone noch immer keinen kostenlosen Einzelgesprächsnachweis
(EVN) liefern, obwohl das gesetzlich
geregelt ist. Auch beim Inkasso durch die Deutsche Telekom gibt es
viele Fehler. Einige Telcos liefern der Telekom fehlerhafte Daten.
Manche Telcos wie VEW Telnet
oder MobilCom haben der Telekom bei Inlandsverbindungen die
Zielrufnummern mit vorangestelltem Ländercode 049 (Deutschland)
übergeben. Damit wird aber der Telekom-Computer verwirrt. Die fatale
Folge: Die Angabe der Ortsnetznamen auf der Rechnung wird falsch. Das
T-Computerprogramm interpretiert 049... als Ortsnetze im Friesischen.
Und Viag Interkom hatte
merkwürdige Schwierigkeiten mit den Zeitangaben in den
Datensätzen. Zumindest bei Verbindungen aus den Monaten September und
Oktober 1998 wurde anstatt der Minutenangabe im betreffenden Datenfeld der
Monat in Ziffern (09 bzw. 10) angegeben. Viag Interkom soll inzwischen
diesen Fehler korrigiert haben. Allerdings ersetzen sie noch immer in
allen Zielrufnummern die drei letzten Stellen durch "XXX", womit Kunden
die es wünschen die gesetzlich zugesicherte
Kontrollmöglichkeit entzogen wird.
Aber auch bei der zügigen Abwicklung von Reklamationen ist noch viel
Sand im Getriebe, wie folgendes Beispiel zeigt: Zwei im Januar 1998 (!) per
Call-by-call über MobilCom (01019) angeblich
geführte und erst im April 1998 von der Telekom berechnete
Ferngespräche im Wert von 8,93 DM tauchen auch noch auf der Telekom-
Rechnung für Januar 1999 als offener Posten auf, obwohl diese
Falschbuchungen bereits im April 1998 schriftlich und fristgerecht bei der
Telekom reklamiert worden sind. Denn die beiden Telefonate wurden
zweifelsfrei niemals geführt, weder über MobilCom noch über
die Telekom, und deshalb auch nicht bezahlt. Bis heute gibt es keinerlei
(Er)klärung dieser Falschberechnung, und eine schriftliche Nachfrage
bei der Telekom von Anfang Dezember 1998 ist bislang unbeantwortet [Ed:
eben Service 1999!].
1.2.1999 (khd). Heute teilte die Telekom (Berliner Kundenbetreuung
Telekom Direkt) mit, daß sie den strittigen Betrag von 8,93 DM
"aufgrund von Vereinbarungen zwischen der Deutschen Telekom und anderen
Carriern auf dem Wege der Kulanz mittels einer Gegengutschrift ausgleichen"
werde. Eine Aussage über die Rechtmäßigkeit dieser
Verbindungen könne zum heutigen Zeitpunkt [Ed: ein Jahr später]
"nicht mehr definitiv getroffen werden". Warum diese Klärung aber ein
Jahr dauerte, schrieb die Telekom nicht.
21.1.1999: Frankfurter Rundschau, Seite ?? (FR-Lesertelefon).
FRANKFURT (ih). Einen Tag vor Weihnachten hat Matthias J. Post von
der Telekom bekommen. Eine Mahnung, die besagt, er habe seine Rechnung vom
April 1998 nicht bezahlt. Matthias J. war sehr verwundert. Im
März hatte der FR-Leser in seiner Firma eine neue
Telefonanlage installieren lassen und auch die Rechnung mit den Posten
Fahrtpauschale (72 Mark) und Montage im Leistungsnetz (60,87 Mark)
beglichen. Als ihm im April diese beiden Dienstleistungen erneut in
Rechnung gestellt wurden, schickte er diese mit dem Vermerk zurück,
bereits gezahlt zu haben und bat um Rückruf. Der erfolgte nicht.
Dafür wurde sein Anschluß gesperrt. Nach einer Beschwerde
wurde die einen Tag später wieder rückgängig gemacht, zudem
erhielt er ein Entschuldigungsschreiben und eine Gutschrift von 60 Mark als
Entschädigung.
Sieben Monate später nun erfolgte erneut eine
Zahlungsaufforderung für die laut Telekom noch immer ausstehende
Fahrtpauschale und Montage. "Wir haben keinen Zahlungseingang erhalten",
sagt Martina Weidmann, bei der Telekom für Öffentlichkeitsarbeit
zuständig. "Wir haben dem Kunden versehentlich zweimal etwas in
Rechnung gestellt und haben es ihm daraufhin einmal gutgeschrieben und 60
Mark als Entschädigung gezahlt", sagt sie und räumt ein,
daß eben ein Fehler passiert sei, wie er überall vorkomme.
Matthias J. sagt, er habe Verständnis dafür, daß so etwas
passieren kann. Was er nicht verstehe, sei die Tatsache, daß eine
Mahnung über ein halbes Jahr später erfolge.
"Wenn jemand etwas reklamiert, wird der Fall erst einmal untersucht",
erklärt Martina Weidmann, "und so lange ruht die Sache."
Außerdem hinge es von der Höhe der Summe ab, zu welchem
Zeitpunkt eine Mahnung verschickt werde. "Wir sind davon ausgegangen,
daß er die Rechung begleichen wird", sagt sie. Matthias J. hingegen
gibt an, gar nicht gewußt zu haben, daß er noch etwas bezahlen
solle. "Ich bin jetzt mit der Telekom so verblieben, daß ich den
Kontoauszug nochmal zufaxe", sagt er. Inzwischen sei er schon so genervt,
daß er zahlen würde, auch wenn er es bereits getan hat. "Aber
nicht jeder kann sich das leisten."
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sammeln müssen", sagt Gerhard Schmid Vorstandsvorsitzender der
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wir zwar kein Äquivalent auf den Markt, aber ermöglichen den
Internet- Zugang zu einem ungeheuer günstigen Preis."
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