7.8.2006: Heise-Newsticker, 16.32 Uhr MESZ (Marken-Recht). [Original
BONN (map/c't). Der Internet-Dienst GoYellow Media AG hatte die Löschung der beiden Marken "Gelbe Seiten" und "Yellow Pages" beantragt. Nach zweijähriger Prüfungsdauer verkündete GoYellow-Chef Klaus Harisch am vergangenen Samstag, endlich den Durchbruch geschafft zu haben: Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) habe die Rechte der Deutschen Telekom gelöscht. Damit stünden die beiden Begriffe nun jedem Anbieter von Branchenbüchern offen.
Dem Beschluss zur Löschung wurde stattgegeben, weil es sich in beiden Fällen um allgemein gültige Begriffe handele, die nicht geschützt werden können. Dieser Argumentation will die Telekom jedoch nicht folgen. Noch während der einmonatigen Beschwerdefrist will der Konzern vor dem Bundespatentgericht Widerspruch einlegen, um seine Rechte zu sichern. Damit erhält die Entscheidung des DPMA vorläufig keine Rechtskraft. Sollte auch das Bundespatentgericht nicht zu einer endgültigen Klärung der Streitigkeit beitragen können, muss sich unter Umständen noch der Bundesgerichtshof mit der Angelegenheit beschäftigen.
Die Deutsche Telekom hatte sich erstmals 1982 die Rechte an der Marke "Gelbe Seiten" für das Tochterunternehmen DeTeMedien beim DPMA eintragen lassen (Aktenzeichen: 1033815). 1996 kamen die Markenrechte für "Yellow Pages" hinzu.
7.8.2006: Der Spiegel 32/2006, Seite 123 (Wissenschaft + Technik). [Original suchen]
Telefongespräche übers Internet könnten künftig in unverständlichem Gestotter enden. Das Münchner Technologie- Unternehmen Infineon hat eine Anwendung zum Patent angemeldet, mit der sich die Voice over IP [VoIP] genannte Technik stören lässt.
Dabei analysiert ein Gerät im Computernetzwerk Datenpakete und identifiziert diejenigen mit Sprachinhalt. Wird eine Serie von Sprach-Datenpaketen erkannt, fügt die Maschine automatisch störende Pseudo-Datenpakete in den Kommunikationsstrom ein. Gleichzeitig hält ein Filter die Sprach- und Pseudo-Datenpakete zurück während andere Datenpakete ungehindert passieren.
Im Patentantrag schreibt Infineon: Dadurch wird die Tonqualität (zum Beispiel von ‚Voice over IP‘) wie gewünscht verschlechtert. Bevor die verzerrten Sprachfetzen die Leitung verlassen, werden die Pseudo- Datenpakete wieder herausgefiltert die Ursache der Störung bleibt versteckt.
Mit weitreichenden Folgen: Telekommunikationskonzerne, die sowohl Telefon- als auch Internet-Dienste anbieten, könnten damit die wachsende Konkurrenz durch Anbieter günstiger Internet-Telefonie spurlos beseitigen. Dies sei aber gar nicht das Ziel, beteuert Infineon- Sprecher Reiner Schönrock: Die Erfindung ermöglicht es Internet-Providern, verschiedene Dienstklassen anzubieten. Wer eine höhere Übertragungskapazität benötige, weil er auch übers Internet telefonieren wolle, müsse dann einfach mehr dafür bezahlen. [mehr]
6.8.2006: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, Seite V12 (Telekommunikation). [Original]
FRANKFURT. Die Idee hört sich gut an: Mit nur einem Telefon alle Festnetzgespräche führen, ferner via Mobilfunk oder Internet und Wireless-Lan plaudern. Diesen Alleskönner hat die Telekom zur CeBIT unter dem Namen T-One angekündigt, und jetzt ist er da. Nun fragt man sich natürlich, warum eine Telekom-Tochter der anderen Konkurrenz machen will. Internet-Telefonie mit T-Online geht zu Lasten der Festnetzsparte, und im W-Lan-Hotspot unterwegs brechen die Umsätze von T-Mobile weg. Aber keine Angst, liebe Telekom-Mitarbeiter, denn alles bleibt, wie es ist: T-One ist so teuer und unübersichtlich, daß es im großen Magenta-Konzern keinen Verlierer gibt, sondern nur Gewinner.
Ein Blick in den Dschungel von T-One und die Fallstricke für den Konsumenten: Wer T-One bucht, muß sich zunächst grundsätzlich entscheiden, ob er zu Hause via Festnetzleitung oder DSL plaudern will. Hier gabelt sich der Weg zu unterschiedlichen Telefonen und Tarifen.
Nun will man aber nicht nur zu Hause mit dem Alleskönner plaudern. Die Idee, sich in jeden W-Lan-Hotspot dieser Welt einzubuchen, kann man bei T-One gleich wieder vergessen. Unterwegs wählt sich nämlich der Apparat nur in die Hotspots der Telekom-Gruppe ein, und zwar für eine dritte Grundgebühr von 5 Euro im Monat. Und wer außerhalb von Heim und Hotspot zu den Tasten greifen will, braucht noch einen vierten Tarif. Nämlich einen Mobilfunkvertrag mit wer hätte es geahnt einer Grundgebühr zwischen 10 und 38 Euro im Monat. Alles in allem monatliche Fixkosten zwischen 50 und 103 Euro plus zusätzliche Mobilfunk-Gesprächsgebühren zu gepfefferten Preisen [Ed: hm, wollte T-Chef Ricke nicht vor 2 Wochen noch alle Tarife einfacher und billiger gestalten...].
Oder Internet-Telefonie außerhalb der Telekom: 1,5 Cent für jede Festnetzminute ohne Wenn und Aber. So einfach kann das also sein. Bei der Telekom hingegen ist nicht nur der Kunde gekniffen, sondern auch der Anrufer, der einen auf T-One über die Rufnummerngasse mit der Vorwahl 032 zu erreichen versucht. Aus vielen Fest- und Mobilfunknetzen funktioniert das entweder nicht, oder nur zu hohen Preisen.
Mit T-One kommt aufwendige Technik zum Einsatz und am Ende ist alles für die Katz, weil die vielen Möglichkeiten der Internet-Telefonie bewußt beschnitten werden. Es darf eben im Telekom-Konzern nur Gewinner geben. Und der Verlierer ist damit auch klar: der unbedarfte Verbraucher, der hier über den Tisch gezogen werden soll [Ed-Fazit: Hände weg vom T-One!].
5.8.2006: Spiegel-Pressemeldung zum Artikel "Harter Schlag für die Telekom" im SPIEGEL 32/2006, 7. August 2006, Seite 74 (Trends).
HAMBURG. Nach rund zweijähriger Prüfung hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die Marken "Gelbe Seiten" und "Yellow Pages" aus ihrem Register gelöscht. Es handele sich bei diesen Begriffen nur um allgemeingültige Beschreibungen für bestimmte Dienste, die nicht geschützt seien, heißt es in dem Beschluss.
Damit können nun alle Anbieter von Branchenbüchern ihre Adressverzeichnisse "Gelbe Seiten" nennen. Die Entscheidung der Münchner Markenbehörde ist ein schwerer Schlag für die Deutsche Telekom. Deren Tochter DeTeMedien hatte die gängigen Begriffe immer für sich allein beansprucht und alle Konkurrenten, die ihre Branchenbücher und Internet-Verzeichnisse als "Gelbe Seiten" bezeichneten, bislang mit zahllosen Klagen überzogen [Ed: sowie zahlreiche Privatleute, die auf ihrer Homepage nur den Begriff Gelbe Seiten verwendeten bzw. zitierten, hochkostenpflichtig abgemahnt manche auch damit regelrecht in den Ruin getrieben].
Allein der Internet-Dienst GoYellow Media AG, der die Löschung der beiden Marken beantragt hatte, war von der Telekom in den vergangenen 2 Jahren in mehr als einem Dutzend Prozessen wegen angeblicher Verletzung der Markenrechte angegriffen worden. "Das ist ein echter Durchbruch", sagt GoYellow-Chef Klaus Harisch, der für seine Branchenverzeichnisse bis vor kurzem mit dem US-Party-Girl Paris Hilton warb. Für Fachjuristen kommt die Entscheidung des DPMA nicht überraschend. Kürzlich wurden bereits die Marken "Post" und "Lotto" gelöscht. [mehr]
4.8.2006: Heise-Newsticker, 17.44 Uhr MESZ (Bezahl-Service)). [Original
HANNOVER (hob/c't). Der Bezahlservice PayPal hat dieser Tage mit technischen Problemen zu kämpfen. Leser von heise online berichteten, PayPal habe Kaufbeträge von eBay-Auktionen, die zwischen dem 24. und 27. Juli beendet wurden, doppelt von den Käufer-Girokonten abgebucht. Ein Hotline- Mitarbeiter des Unternehmens habe gar davon gesprochen, dass alle Transaktionen im genannten Zeitraum betroffen seien.
eBay, das Mutterunternehmen von PayPal, bestätigte die Panne mittlerweile. Alexander Witt, deutscher Sprecher des Auktionshauses, erklärte gegenüber heise online, man forsche mit Hochdruck nach den Ursachen, es seien allerdings lediglich Transaktionen vom 25. Juli doppelt getätigt worden.
Von dem Problem betroffenen Kunden des Bezahlservices empfehle man, "selbst keine Rückbuchung des Betrags zu veranlassen". In den nächsten Tagen werde PayPal die Beträge von selbst zurück erstatten. "In Kürze werden die Kunden außerdem per E-Mail über die Sachlage informiert", versicherte Witt.
2.8.2006: Märkische Allgemeine Zeitung, Seite xx (Prignitz). [Original
MÖDLICH. "Telefonieren ins Festnetz und DSL-Surfen so viel Sie wollen." Mit schönen Worten wirbt die Telekom im Internet. Doch im Elbdörfchen Mödlich (Amt Lenzen-Elbtalaue) scheint der Weltkonzern mit seinem Latein am Ende. Nicht mal eine stabile Festnetzverbindung kann er den 100 Einwohnern bieten.
Am Montagvormittag war es wieder einmal so weit: Über die Telekom-Leitung war einmal mehr keine Verbindung zur Außenwelt herzustellen. Andreas Haas, Bodo Rohloff und viele andere Mödlicher erhielten von der Störungsstelle die lapidare Auskunft, dass man sich kümmere. Gestern Mittag, also einen Tag später, erhielt die Märkische Allgemeine auf Nachfrage die Mitteilung: "Heute um 9.42 Uhr ist die Störung ausgetragen worden."
Telekom-Sprecher Niels Hafenrichter berichtet, dass eine Baugruppe aus der Vermittlungstechnik ausgewechselt werden musste. Für die Überspannung, die offenbar zum Ausfall geführt habe, könne es tausend Gründe geben Gewitter, Hochwasser oder auch andere Einflüsse. Die Mutmaßung, dass in dem kleinen, abseits gelegenen Mödlich nur minderwertige Technik Verwendung finde, weist er weit von sich. Ein erhöhtes Störungsaufkommen könne natürlich nicht im Interesse der Telekom liegen, da jeder Einsatz mit einigen Kosten verbunden sei. Als kleinen Trost bietet das Unternehmen den Kunden die Einrichtung einer Rufumleitung über das Handy; an den Mehrkosten beteiligt es sich aber nicht. Die Aussage des Sprechers, wonach nur etwa 10 Anschlüsse von dem Ausfall betroffen seien, wird von den Mödlichern zurückgewiesen. So viel sie überblicken, waren alle Leitungen tot.
Doch die Freude währt gestern nicht lange, denn nur über einige Stunden ist das Netz nutzbar; am Nachmittag verstummt das Rufzeichen. Wer etwa die Gaststätte "Fischerkate" anrufen möchte, hört im Hörer nur die stupide Ansage: "Kein Anschluss unter dieser Nummer."
Seit Jahren laufe dieses Spielchen so, sagt Bodo Rohloff. Für ein paar Minuten könne man telefonieren, dann breche die Verbindung wieder zusammen. Immer wieder treten solche Störungsphasen auf. Im Hochwassersommer 2002 sei es ganz schlimm gewesen. Doch auch in den Folgejahren habe es immer wieder Störungen gegeben meist in den Sommermonaten.
Bodo Rohloff vermutet: "Die haben ein massives technisches Problem. Entweder sie sind einfach nicht in der Lage es zu beheben, oder aber sie scheuen erhebliche Kosten." Er kann sich vorstellen, dass an der Schnittstelle von modernen Glasfaserleitungen und alten Kupferdrähten das Problem besteht. Von anderer Seite war zu erfahren, die Telekom-Techniker schlagen nur die Hände über den Kopf zusammen, sobald der Name Mödlich falle. Bodo Rohloff hat am Montag ein Schreiben aufgesetzt, in dem er der Telekom ankündigt, dass er künftig 20 Prozent des Rechnungsbetrages einbehält, solange die Störung nicht behoben ist. Sein Kommentar: "Bisher haben sie es sich ziemlich einfach gemacht."
1.8.2006: Heise-Newsticker, 10.55 Uhr MESZ (Mobilfunk). [Original
MAINZ/HANNOVER (vbr/c't). Die deutschen Mobilfunkunternehmen wollen die Guthaben ihrer Prepaid- Kunden nicht mehr verfallen lassen. Damit reagieren sie auf ein richtungsweisendes Urteil des Oberlandesgerichtes München gegen den Netzbetreiber O2 und rücken von einer lang gepflegten Tradition ab. Nachdem O2 das Urteil bereits akzeptiert hat und T-Mobile eine freiwillige Lösung in Aussicht stellte, kündigte nun auch E-Plus an, die Guthaben nicht mehr verfallen lassen zu wollen. Ob die Summen ausbezahlt oder mit künftigen Mobilfunkleistungen verrechnet werden sollen, sei noch nicht klar, sagte ein Unternehmenssprecher gegenüber dem ZDF-Magazin WISO.
Ein ähnliches Bild bei der Konkurrenz. Grundsätzlich ist die Branche bereit, Guthaben ihrer Kunden nicht mehr einfach zu löschen, sollten diese eine Weile nicht telefoniert oder die Karte aufgeladen haben. Über das Procedere herrscht in den Unterrnehmen allerdings noch Unklarheit. Die Betreiber sind nicht gezwungen, die Guthaben auszuzahlen, sie dürfen sie nur nicht mehr verfallen lassen. Vodafone wollte sich vergangene Woche noch gar nicht zu Plänen äußern, sondern erst ein von Verbraucherschützern angestrengtes Gerichtsverfahren abwarten. Nach ZDF-Informationen sind jetzt aber auch die Düsseldorfer bereit, das Geld ihrer Kunden ordentlich zu verwalten. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens arbeite man an einer "Alternativlösung", meldet das ZDF. Auch T-Mobile hat sich nach Informationen der WirtschaftsWoche inzwischen zu einem Positionswechsel durchgerungen und "prüft derzeit, ob eine freiwillige Lösung gefunden werden kann".
Dass das so schwer nicht sein kann, macht der (gerichtlich dazu gezwungene) Pionier in Sachen Prepaid-Stimmungswechsel vor. Bei O2 ist die Entscheidung offenbar gefallen. Voraussichtlich ab Oktober können Kunden des Mobilfunkers die betreffende SIM-Karte einschicken und schriftlich die Erstattung auf ein Konto beantragen. Das gelte auch für bereits abgelaufene SIM-Karten. Ist also ganz einfach. Vor wenigen Wochen klang das allerdings noch ganz anders: O2 hatte in dem verlorenen Prozess stets argumentiert, der dafür zu betreibende Aufwand sei unzumutbar.
Mehr zu diesem Thema:
[07.02.2006:
Prepaid: Handy-Guthaben darf nicht verfallen] (HANDELSBLATT)
[07.02.2006:
Landgericht stärkt Rechte der Nutzer von Prepaid-Handys] (HEISE)
[08.02.2006:
Verbraucherverband: Prepaid-Handy-Guthaben müssen erhalten bleiben] (HEISE-TICKER)
[22.06.2006:
OLG München untersagt Verfall von Prepaid-Guthaben für Handys] (HEISE-TICKER)
[24.06.2006:
Weiterer Streit um Prepaid-Guthaben angekündigt] (HEISE)
[21.07.2006:
O2 gibt klein bei] (SPIEGEL ONLINE)
[25.07.2006:
Auch Vodafone wegen Prepaid-Praxis vor Gericht] (HEISE)
[28.07.2006:
T-Mobile plant freiwillige Regelung für Prepaid-Guthaben] (HEISE-TICKER)
[01.08.2006:
Mobilfunker rudern bei Verfallsdaten für Prepaid-Guthaben zurück] (HEISE)
31.7.2006: Heise-Newsticker, 13.28 Uhr MESZ (Mobilfunk-Abzocke). [Original
MAINZ (jk/c't). Soweit Verbraucher von ihrem Widerrufsrecht beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages Gebrauch machen und die Ware zurücksenden, darf der Anbieter nicht mit einem Eintrag bei der Schufa drohen. Dies hat vor rund 2 Wochen das Amtsgericht (AG) Mainz entschieden (Az: 84 C 107/06).
Herbeigeführt hatte die Entscheidung ein Rechtsanwalt, der zum vergangenen Weihnachtsfest online einen Handyvertrag bei einem Mobilfunkanbieter abgeschlossen hatte. Nach Erhalt des Handys machte er Gebrauch von seinem Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und teilte dies dem Anbieter innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist per Fax mit. Anschließend schickte er das unbenutzte Handy zurück.
Anstelle das Widerrufsrecht zu akzeptieren, erblickte der Mobilfunkanbieter in dem Telefax eine Vertragskündigung und drohte damit, die vermeintlich ausstehende Forderung der Schufa zu melden. Die Androhung wertete der Anwalt als Beleidigung, Verleumdung und Kreditgefährdung. Seinem Antrag auf Untersagung derartiger Drohung gab das Amtsgericht im Rahmen einer einstweiligen Verfügung statt und schloss sich der Ansicht des Antragstellers an. Da die Richterin auf eine mündliche Verhandlung verzichtete, fiel die Begründung mit zwei Sätzen äußerst knapp aus.
31.7.2006: Heise-Ticker, 10.19 Uhr MESZ (0190-Abzocke). [Original
KOBLENZ. Telefongesellschaften wie etwa die Deutsche Telekom können die Gesprächsgebühren für die Anwahl so genannter 0190er-Service-Nummern nicht ohne weiteres gerichtlich einklagen. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem am Montag [31.7.2006] bekannt gewordenen Grundsatzurteil. Nach Auffassung der Koblenzer Richter bestehen 2 verschiedene Verträge: Die Telekom könne nur die üblichen Telefongebühren einklagen, die Geltendmachung der übrigen Kosten sei Sache des Anbieters der jeweiligen Dienste (Az: 2 U 42/05). Die Rufnummerngasse 0190 für so genannte Mehrwertdienste wurde zum 1. Januar dieses Jahres durch die 0900-Nummern ersetzt.
Das Gericht wies mit seiner Entscheidung die Klage der Deutschen Telekom gegen einen Kunden ab. Dieser hatte während eines Monats für Gebühren in Höhe von rund 14.000 Euro eine 0190er-Nummer gewählt. Als er sich weigerte zu zahlen, klagte die Telekom. Das Landgericht Koblenz verurteilte den Kunden zur Zahlung, das OLG kassierte die Entscheidung dieser Vorinstanz jedoch wieder ein.
Zur Begründung verwies das OLG darauf, nur wenn die Telefongesellschaft darlegen könne, dass sie der Anbieter der angewählten Dienste mit dem Inkasso beauftragt habe, könne sie die Gebühren gerichtlich geltend machen. Da die Telefongesellschaft nicht selbst diese Dienste anbiete und auch keinen Einfluss auf deren Inhalt habe, sei sie nicht ohne weiteres zur Klage berechtigt. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Sache liegt wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor (Az: III ZR 58/06).
28.7.2006: Heise-Ticker, 16.37 Uhr MESZ (Mobilfunk). [Original
BONN. Die Kunden von T-Mobile können auf mehr Kulanz bei ihren Prepaid-Verträgen hoffen, heißt es bei der Mobilfunktochter der Deutschen Telekom. Derzeit verfallen Gesprächsguthaben, wenn der vorausbezahlte Betrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist vertelefoniert wurde. "Wir prüfen derzeit, ob eine freiwillige Lösung gefunden werden kann, wonach die Guthaben nicht verfallen", sagte ein Konzernsprecher.
Allerdings sei noch keine Entscheidung gefallen. Die WirtschaftsWoche hatte zuvor berichtet, dass die Telekom-Tochter bereits eine kulante Regelung gefunden habe. Deutschlands führender Mobilfunkanbieter hat rund 15 Millionen Prepaid-Kunden unter Vertrag.
Die Telekom reagiert mit der Prüfung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München, das Ende Juni gegen den Konkurrenten O2 erging. Danach muss O2 seinen Kunden den Wert auf abgelaufenen Karten künftig erstatten. Fast zeitgleich eröffnete das Düsseldorfer Landgericht in einem ähnlichen Fall gegen Vodafone die mündliche Verhandlung. [mehr]
27.7.2006: Heise-Newsticker, 13.22 Uhr MESZ (Abzock-Betrug). [Original
HANNOVER (hob/c't). In den letzten Tagen erhielten viele Web-Nutzer dubiose E-Mails eines Unternehmens namens "10 DVDs". "Vielen Dank für Ihre Bestellung am 2006-06-23 bei 10 DVD's! Sie hatten bei uns bestellt und haben durch das Anklicken des Bestätigungslinks, welchen wir Ihnen per E-Mail zugesand haben, Ihre Anmeldung abgeschlossen!", erfuhren die verblüfften Empfänger. Nun müsse man nur noch gemäß der als PDF-Datei beigefügten Rechnung schnell 109,90 Euro überweisen, und schon verschicke das Unternehmen zehn DVDs in "TOP Qualität".
In Verbraucherschutzforen wurden diese E-Mails schnell zum Thema. Keiner der Empfänger konnte sich nämlich daran erinnern, die Website 10dvds.de besucht oder einen Bestätigungslink aktiviert zu haben. Nach kurzer Zeit war klar, dass alle Betroffenen Kunden des Free-Webspace-Anbieters Freehost.ag sind. Am gestrigen Mittwoch informierte der Hoster dann seine Kunden per Rund-Mail: "Wie wir heute morgen durch einen Benutzer unseres Diensts Freehost.ag erfahren haben, wurden an eine unbekannte Anzahl User Rechnungen der Firma 10DVDS.de verschickt. Falls sie eine solche Rechnung erhalten haben, beachten Sie bitte folgendes: Zahlen Sie diese auf gar keinen Fall !!! Es handelt sich dabei um Datenmissbrauch, den die Absender-Firma begangen hat."
Auf Nachfrage äußerte sich Thorsten Wittenbecher, Chef von Freehost.ag, zu dem mysteriösen Vorgang. Er habe seine Homepage renovieren lassen wollen und sei an ein Webdesign-Unternehmen geraten, das dies übernehmen wollte. Vor einigen Wochen habe Wittenbecher einem Mitarbeiter dieser Firma Zugangsdaten zu den Freehost.ag-Servern gegeben, damit er sich an die Arbeit machen könne. Passiert sei diesbezüglich bis heute nichts. Stattdessen habe die Firma offensichtlich persönliche Daten wie Post- und E-Mail-Adressen der 40.000 Kunden von Freehost.ag kopiert. Die Designer seien als Mitarbeiter des Unternehmens "Klinz und Partner" aufgetreten, Inhaber sei ein gewisser Philipp Klinz.
Genau so heißt laut der versendeten Rechnung auch der Geschäftsführer von 10DVDs.de. In der Vergangenheit kam Klinz schon des öfteren wegen Abzocke mit Probenbestellservices wie Probenbutler.de ins Gerede. Sowohl Wittenbecher als auch einige Empfänger der E-Mails haben inzwischen Strafanzeige gegen die Urheber der Masche gestellt. Die Inhalte der 10DVDs.de-Website lassen sich mittlerweile nicht mehr abrufen.
25.7.2006: Heise-Newsticker, 18.35 Uhr MESZ (Mobilfunk). [Original
BERLIN (vbr/c't). Wegen der umstrittenen Praxis der deutschen Mobilfunkanbieter, vorab bezahltes Guthaben auf SIM-Karten-Konten (Prepaid) nach einer bestimmten Zeit verfallen zu lassen, gehen Verbraucherschützer nach O2 jetzt auch gegen Vodafone vor. Am morgigen Mittwoch ist vor dem Landgericht Düsseldorf der erste Verhandlungstag. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte Vodafone im August 2005 unter anderem auf Streichung einer Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verklagt, nach der ein Guthaben nach 15 Monaten verfällt, wenn es nicht innerhalb dieser Zeit wieder aufgeladen wird.
Ein Urteil des Oberlandesgerichtes München hatte eine ähnliche Klausel des Netzbetreibers O2 jüngst in zweiter Instanz für unwirksam erklärt. O2 hatte daraufhin eine genaue Prüfung angekündigt, die Entscheidung aber schließlich akzeptiert und auf den Gang vor den Bundesgerichtshof verzichtet. Wie ein Sprecher des VZBV erklärte, könne auch das ähnlich gelagerte Verfahren gegen Vodafone durch die Instanzen gehen, jeder Tag Verzögerung bedeute "bares Geld für die Anbieter".
Aus dem Urteil des OLG München erwächst Kunden allerdings kein automatischer Anspruch auf Rückzahlung bereits verfallener Guthaben. Die Verträge anderer Mobilfunkunternehmen bleiben davon ebenso unberührt. Die Verbraucherschützer haben bei den bemängelten Prepaid-Veträgen zunächst nur die Möglichkeit, einzeln gegen die entsprechenden Geschäftsbedingungen der Anbieter vorzugehen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte nach dem Erfolg gegen O2 bereits weitere Schritte gegen die Branche angekündigt.
Das nach dem Verzicht auf Revision inzwischen rechtskräftige Urteil des OLG München dürfte die Düsseldorfer Kammer allerdings nicht unbeeindruckt lassen. Angesichts der Signalwirkung der Münchner Entscheidung stellt sich für die Unternehmen die Frage, ob sie es jeweils auf einen Rechtstreit ankommen lassen oder ihre Geschäftsbedingungen freiwillig anpassen. Bei Vodafone ist nach Angaben einer Sprecherin noch keine Entscheidung gefallen. Der Düsseldorfer Mobilfunker möchte erst den Ausgang des morgen beginnenden Verfahrens abwarten. [Was macht T-Mobile?]
Der Fall: Jörn P. (50) aus Niederschöneweide hat seinen Internet- und Telefonanschluß bei der Telekom gekündigt, um zu Kabel Deutschland zu wechseln. Das Angebot war viel günstiger und da ich sehr auf mein Geld achten muß, habe ich mich zu dem Wechsel entschlossen.
Das Problem: Schnell bekommt der Berliner eine Bestätigung seines Internet-Zugangs und des Telefonanschlusses von Kabel Deutschland. Doch mit der Übertragung der Anschlüsse von der Telekom läuft einiges schief. Als nach einer Woche das Internet noch immer nicht funktionierte, habe ich bei der Service-Hotline angerufen, aber man konnte mir nicht helfen, beschwert er sich.
Mittlerweile hat Jörn P. sehr häufig mit der Service-Hotline von Kabel Deutschland telefoniert doch immer ohne Erfolg. Was ein günstiger Internet- und Telefonanschluß werden sollte, ist für den Berliner nur Mehraufwand.
Die Lösung: Ich wende mich an Kabel Deutschland und schildere das Problem. Eine Mitarbeiterin versichert mir, den Fall zu prüfen. Und tatsächlich: Wenige Tage später bestätigt mir die Mitarbeiterin des Unternehmens am Telefon, daß es Probleme bei der Übertragung des Anschlusses gegeben hat [Ed: und welche waren das?]. Kabel Deutschland entschuldigt sich und überweist Herrn P. 32 Euro.
25.7.2006: B.Z., Berlin, Seite 18 (Berlin) von MARKUS POENITZ. [Original
Simone H. (49) aus Pankow ist Kundin bei der Telekom. Die Telekom teilte ihr mit, daß trotz Einzugsverfahren ein Rechnungsbetrag in Höhe von 115 Euro nicht von ihrem Konto abgebucht werden konnte. Auf dem Kontoauszug konnte Frau H. jedoch sehen, daß der Betrag bezahlt wurde.
Ich frage bei der Telekom nach. Bei einer weiteren Prüfung konnte der Zahlungseingang von Frau H. bestätigt werden. Die Telekom entschuldigt sich bei unserer Leserin.
24.7.2006: Heise-Newsticker, 15.37 Uhr MESZ (Werbung). [Original
HAMBURG (hob/c't). Telefonische Werbung zum Absatz von Waren und Dienstleistungen ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen wird seit Jahren von den Gerichten als rechtswidrig eingestuft. Diese Rechtsprechung ist durch die 2004 eingeführte ausdrückliche Regelung des Paragrafen 7 Abs. 2 im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sogar gesetzlich bestätigt worden. Nun hat das Landgericht Hamburg diesen Grundsatz auf Umfragen zur Marktforschung ausgedehnt.
In seinem am 30. Juni 2006 verkündeten Berufungsurteil (Az: 309 S 276/05) hat das Landgericht dem Kläger einen Unterlassungsanspruch gegen unerbetene Telefonanrufe zu Marktforschungszwecken gewährt. Das Interesse des Angerufenen, ein Eindringen in seine Privatsphäre zu verhindern, überwiege gegenüber den Interessen des Marktforschungsunternehmens.
Ein Marktforschungsunternehmen hatte den Kläger zweimal unaufgefordert angerufen und um die Teilnahme an einer Marktforschungsumfrage gebeten. Mittels eines Fragebogens sollten Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit dem Produkt des Auftraggebers abgefragt werden. Der Kläger mahnte zunächst das Marktforschungsunternehmen erfolglos außergerichtlich ab. Auch das Amtsgericht Hamburg sah in erster Instanz in den Anrufen kein rechtswidriges Verhalten von Seiten des Unternehmens.
Nach Ansicht des Landgerichts Hamburg stellen derartige Telefonanrufe jedoch einen schweren Eingriff in die geschützte Privatsphäre des Angerufenen dar und verletzen damit das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Insbesondere der Umstand, dass Umfragen im Auftrag anderer Unternehmen durchgeführt werden und mittelbar der Absatzförderung dienen, rechtfertigen eine Gleichsetzung mit telefonischer Werbung. Hieran ändere auch der Forschungszweck der Umfrage nichts, denn das Marktforschungsunternehmen könne sich nicht auf die grundgesetzlich gewährleistete Forschungsfreiheit nach Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes berufen, da es vorrangig unternehmerisch tätig sei. Unerheblich sei in diesem Zusammenhang, ob die angewandten Verfahren wissenschaftlichen Kriterien genügen, da es nicht auf die Methodik, sondern auf den Zweck einer durchgeführten Umfrage ankomme.
Ein Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsausübungsfreiheit des Marktforschungsunternehmens nach Artikel 12 Grundgesetz wurde ebenfalls verneint. Zur Begründung führte das Landgericht hierzu aus, dass Marktforschungsinstituten auch andere Möglichkeiten zur Verfügung stünden, aussagekräftige Daten im Rahmen ihrer Tätigkeit zu erlangen.
Weitere Services im Rahmen des Archivs "t-off" von khd | ||
|
|
|
Hier gibt es keine gekauften Links! |
|