26.6.2006: Der Tagesspiegel, Berlin, Seite ?? (Berlin). [Original]
BERLIN (CvL). Ausfall im Kabelnetz zur Fußball-WM: Auch gestern ließ sich nicht klären, warum am Sonnabend [24.6.2006] in weiten Teilen des Berliner Südens die Fernsehprogramme ausfielen. Fußballfans, die sich auf das Spiel Deutschland gegen Schweden gefreut hatten, schäumten vor Wut. Bei der Gesellschaft Kabel Deutschland [KDG] war am Sonntag niemand für eine Presseauskunft zu erreichen. Erst am Montag könne sich die zuständige Stelle äußern, teilte der technische Service auf Anfrage mit. In den vergangenen 2 Wochen waren bereits mehrmals Defekte im Kabelnetz aufgetreten, etwa in Spandau und in Steglitz- Zehlendorf auch am Eröffnungstag der Fußball-WM. Das Fernsehbild flimmerte, dann schneite es, dann war auf fast allen Kanälen nur ein Testbild zu sehen [Ed: im Berliner Kabelnetz der KDG sind TV-Störungen sehr häufig, weshalb es bei Kennern als nicht empfehlenswert gilt der TV-Empfang via DVB-T oder Satellit sei wesentlich stabiler und auch kostengünstiger, heißt es].
Nach Auskunft von Anwohnern in Buckow, Britz und Umgebung hatten die Störungen im Fernsehnetz am Sonnabend gegen 14 Uhr begonnen. Vom Achtelfinale gegen Schweden, das um 17 Uhr angepfiffen wurde, war erst Mitte der ersten Halbzeit wieder etwas zu sehen. Da waren die Tore schon gefallen.
Die Zuschauerredaktion des ZDF bestätigte gestern, dass aus Berlin am Sonnabend [24.6.2006] ein Totalausfall gemeldet worden sei. Man habe Zuschauern aber deutlich gemacht, dass der Sender dafür nicht verantwortlich sei. Der Kabelnetzbetreiber müsse darauf achten, dass das gesendete Signal auch beim Fernsehempfänger ankommen könne.
In Spandau war, wie berichtet, das Kabelfernsehen ausgerechnet zum Start der Fußball-WM ausgefallen, dann zweimal während weiterer Spiele. Ursache am Eröffnungstag war ein Stromausfall, weswegen die Verteilerboxen in den Haushalten den ganzen Tag über nach und nach repariert werden mussten. Im Süden der Stadt, vorzugsweise Steglitz-Zehlendorf, fielen die meisten Kabelkanäle in der vergangenen Woche auch für kurze Zeit aus. Der Ausfall eines Glasfaserkabels der Telekom hatte im Sommer 2005 in Potsdam fast 4.000 Kabel-Haushalte betroffen. In Berlin war es im Sommer vor 3 Jahren wegen eines Unwetters zu größeren Störungen gekommen.
Im Display des Mobiltelefons wird ein unbeantworteter Anruf angezeigt und wer zurückruft, der wird abgezockt. Dreist wie nie versuchen Handy-Betrüger derzeit, an des Geld ihrer arglosen Opfer zu kommen. Die zuständigen Behörden sind bemüht und doch völlig überlastet.
25.6.2006: Spiegel Online, 10.51 Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original
HAMBURG. Die Betrüger kennen kein Erbarmen. Zu jeder Tages- und Nachtzeit muss man damit rechnen, von ihnen aufgeschreckt zu werden. Kurz klingelt das Mobiltelefon, doch egal wie schnell man am Apparat ist, die Verbindung ist bereits beendet. Im Display wird ein unbeantworteter Anruf angezeigt. Wer zurückruft, ist der Dumme.
"Vielen Dank für Ihren Anruf. Auf Wiederhören" eine Ansage in diesem Stil ist das einzige, was der verdutzte Handy-Nutzer zu hören bekommt. Manchmal auch gar nichts. Kassiert wird trotzdem, und das nicht zu knapp: Zwischen 49 Cent und 2 Euro sind pro Anruf fällig. Die im Display angezeigte Nummer ist nämlich eine 0137-Nummer, gemietet von einem Betrüger, der bei jedem Anruf mit verdient.
Normalerweise werden Nummern dieser Art für TED-Abstimmungen eingesetzt. Wer also die finnischen Schock-Rocker von Lordi beim Schlager-Grand-Prix ganz nach oben gejubelt hat, der hat dafür wohl ebenfalls eine 0137-Nummer genutzt. Doch auch immer mehr Betrüger nutzen die Nummern, um arglosen Handynutzern das Geld aus der Tasche ziehen.
Im vergangenen Jahr beschwerten sich 1.745 Menschen bei der zuständigen Bundesnetzagentur darüber, dass sie Opfer von 0137-Neppern geworden sind. In diesem Jahr sind es bereits drei Mal so viele. Allein in der Woche nach Pfingsten gingen fast 1.200 Beschwerden ein. "Wir stellen fest, dass sich die Zahl der 0137-Lockanrufe in den vergangenen Monaten massiv erhöht hat", bilanziert auch Sascha Borowski vom Opfer-Forum Dialerschutz.de.
Die Netzagentur verfolgt jeden ihr angezeigten Fall und kann im Betrugsfall auch Nummern abschalten. Doch die Behörde wirkt überlastet. Wer einen Betrugsversuch meldet, erhält zwar binnen kurzer Zeit eine Eingangsbestätigung. Dann folgt aber wochenlang nur Stille. Wie viele Beamte genau an der Verfolgung der Betrugsfälle arbeiten, dazu gibt es von der Netzagentur keine genauen Zahlen.
Die Nepper starten ihr betrügerisches Werk meist am Wochenende. Dann haben sie freie Bahn, weil die sonst so wachsamen Beamten der Netzagentur ihre freien Tage genießen. Automatisch probiert dann ein Computer der Betrüger alle möglichen Handynummern durch und läutet gerade eben lange genug an, um seine Nummer für arglose Rückrufer zu übertragen.
"Bisher wurde die Abschaltung von rund einhundert 0137er Rufnummern wegen rechtswidriger Lockanrufe angeordnet", sagt Linda Sydow von der Bundesnetzagentur. Opferschützer Sachsa Borowski lobt zwar die Arbeit der Beamten, beklagt jedoch im selben Atemzug die fehlende Effektivität. "Wenn die Behörde missbrauchte Nummern sperrt, verwenden die Täter einfach die nächsten Nummern und das Spiel beginnt von Neuem."
Es ist schwer, an die Betrüger heranzukommen. Das liegt an dem komplizierten System, über das die Nummern vergeben werden. Die Netzagentur gibt zunächst größere Blöcke von Nummern an größere Telekommunikationsunternehmen aus. Diese vermieten sie dann an andere Firmen weiter, welche die Nummern zum Teil ihrerseits weitergeben. So entstehen Verflechtungen, die für unbedarfte Nutzer nur schwer durchschaubar sind. In jedem Fall muss er sich beim Telekommunikationsunternehmen erkundigen, wer denn eigentlich die betrügerische Nummer gemietet hat.
Weil sie in den seltensten Fällen direkter Anbieter von 0137-Nummern sind, wollen die großen Telekommunikationskonzerne möglichst wenig mit dem Problem zu tun haben. "Beschwerden, die bei uns eingingen, betrafen stets andere Netzbetreiber und landeten bei uns aus Unkenntnis der Zusammenhänge", sagt etwa Rüdiger Gräve von T-Com. Und sein Kollege Jörg Wassink von Colt-Telecom erklärt: "Kein Netzbetreiber hat die Möglichkeit zu prüfen, was Kunden mit ihren Rufnummern machen." Natürlich, so betonen beide unisono, nehme man das Problem sehr ernst. Und Colt erklärt, man habe in der Vergangenheit auch schon einmal zwei 0137-Rufnummern wegen nachgewiesenen Betrugs abgeschaltet.
Sascha Borowksi mag auf jeden Fall nicht allen Telekommunikationsfirmen ein gutes Zeugnis ausstellen: "Es ist ein offenes Geheimnis, dass im Zusammenhang mit 0137-Lockanrufen seit Jahren bestimmte Netzbetreiber immer wieder auffällig werden." Schließlich, so sagt Borowski, verdienten die Firmen bei jedem erfolgreichen Lockanruf mit. "Wenn sie dann nach ein paar Tagen die missbrauchten Nummern sperren, ist niemandem geholfen."
Kritik übt Borowski auch an den Strafverfolgungsbehörden. Denn betrogene Kunden, die ihr Geld zurück haben wollen, müssen neben der Beschwerde bei der Bundesnetzagentur auch eine Anzeige in Erwägung ziehen. "Wenn ein Betroffener zur Polizei geht und seinen Schaden von 1,50 Euro darlegt, wird er in vielen Fällen belächelt." Dass aber gleichzeitig zahlreiche andere Handykunden ebenfalls einen Schaden in dieser Höhe zu beklagen hätten, werde von den Behörden allzu oft vergessen.
Dazu komme, dass sich die Staatsanwaltschaften in Deutschland noch immer nicht einig seien, ob Lockanrufe mit 0137-Nummern den Tatbestand des Betruges erfüllten oder nicht. Während die Staatsanwaltschaft Augsburg dies vor einiger Zeit bejaht habe, habe die Staatsanwaltschaft München vor ein paar Wochen genau das Gegenteil entschieden: "In genau dieser rechtlichen Grauzone füllen sich unseriöse Anbieter seit über 3 Jahren die Taschen."
Eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes soll nun das Problem lösen: Paragraf 66j des neuen Gesetzes sieht vor, dass bei Anrufen nur noch Ortsnetz- oder Mobilfunknummern im Telefon-Display angezeigt werden dürfen. Anrufe, bei denen eine 0137-Nummer auftaucht, sind dann unzulässig. Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium glaubt ganz fest daran, dass dadurch 0137-Betrug bald der Vergangenheit angehören wird. "Ja." so lautet die vollständige Antwort aus der dortigen Pressestelle auf eine entsprechende Anfrage.
Sascha Borowski ist nicht ganz so euphorisch. Theoretisch, so sagt er, würde den 0137-Betrügern so tatsächlich die Grundlage entzogen aber nur wenn sich die Anbieter an die Vorgaben hielten und Verstöße effektiv verfolgt würden: "Ich bin mir nicht sicher, ob das passieren wird."
24.6.2006: Heise-Newsticker, 11.24 Uhr MESZ (Mobilfunk). [Original
STUTTGART (cp/c't). Nach ihrem Gerichtserfolg gegen den Mobilfunk-Netzbetreiber O2 will die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auch bei anderen Mobilfunk-Anbietern gegen Klauseln zum Verfall von Guthaben bei Prepaid- Handyverträgen kämpfen. "Wir werden dann aktiv, wenn konkrete Beschwerden von Verbrauchern eingehen", erklärte Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale in einem Gespräch mit der Deutschen Presseagentur. Die Verbraucherzentrale könne aber keine individuellen Rechtsansprüche für private Endverbraucher durchsetzen, sondern nur bei der Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen und bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb gegen Unternehmen vorgehen. "In diesen Fällen hat die Verbraucherzentrale die Aufgabe und die Möglichkeit, die Firmen abzumahnen und gegebenenfalls Klage einzureichen."
Nach dem OLG-Urteil vom vergangenen Donnerstag [22.6.2006] ist unter anderem die Klausel unzulässig, wonach ein Prepaid-Guthaben nach 365 Tagen verfällt, sofern das entsprechende Guthabenkonto nicht binnen eines Monats durch eine weitere Aufladung wieder nutzbar gemacht wird. Auch nicht verfallen darf dem OLG-Urteil zufolge ein bestehendes Restguthaben bei Beendigung des Vertrages (Az: 29 U 2294/06). Gegen das Urteil wurde keine Revision zugelassen.
Kunden anderer Anbieter können aus dem Urteil keinen unmittelbaren Rechtsanspruch ableiten. Sie hoffe aber, dass die anderen Mobilfunk-Anbieter von sich aus einlenken werden, sagte Sievering-Wichers, "und ich glaube, da stehen die Chancen gar nicht schlecht". Marktführer T-Mobile hat unterdessen erklärt, erst einmal die Urteilsbegründung abwarten und prüfen zu wollen. Bisher sei nicht klar, welche konkreten Klauseln abgelehnt wurden. Ähnlich äußerte sich E-Plus. Vodafone D2 geht davon aus, dass seine CallYa- Verträge nicht von dem Urteil betroffen sind. [mehr]
22.6.2006: Heise-Ticker, 15.38 Uhr MESZ (Mobilfunk). [Original
MÜNCHEN. In einem Musterprozess hat das Oberlandesgericht München den Verfall von Prepaid-Guthaben für Handys untersagt. Entsprechende Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Münchner Mobilfunk-Netzbetreibers O2 seien nicht zulässig, entschied der 29. OLG-Zivilsenat am Donnerstag [22.6.2006] in zweiter Instanz. "Das Urteil stärkt die Rechte der Millionen Handynutzer mit Prepaid- Verträgen", sagte Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Mit diesem Urteil haben wir einen weiteren Sieg für den Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich erstritten."
Auch die meisten anderen großen Mobilfunk-Anbieter hätten ähnliche Klauseln zum Verfall von Prepaid- Guthaben, betonte Sievering-Wichers. Auch wenn das Urteil nur für das Unternehmen O2 und dessen rund 4,8 Millionen Prepaid-Verträge gelte, sollten auch die anderen Mobilfunk-Anbieter die neue Rechtslage akzeptieren und freiwillig ihre Vertragsbedingungen rasch zu Gunsten ihrer Kunden ändern.
Mit dem OLG-Urteil (Az: 29 U 2294/06) wurde eine gleich lautende Entscheidung des Landgerichts München I vom Februar dieses Jahres bestätigt. Danach ist unter anderem die Klausel unzulässig, wonach ein Prepaid- Guthaben nach 365 Tagen verfällt, sofern das entsprechende Guthabenkonto nicht binnen eines Monats durch eine weitere Aufladung wieder nutzbar gemacht wird. Auch nicht verfallen darf dem OLG-Urteil zufolge ein bestehendes Restguthaben bei Beendigung des Vertrages.
O2 will vor weiteren Schritten die Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung abwarten. "Das müssen wir uns erst einmal genauer anschauen", sagte Unternehmenssprecherin Christine Knoepffler. Erst danach könne entschieden werden, ob man versuchen solle, das Urteil noch einmal beim BGH auf den Prüfstand zu bringen. Im Übrigen handele es sich beim Prepaid-Verfall um marktübliche Klauseln, denen sich O2 erst als eines der letzten großen Unternehmen angeschlossen habe.
Ein Sprecher des Marktführers T-Mobile wies ebenfalls darauf hin, dass das Unternehmen zunächst die Urteilsbegründung des OLG abwarten wolle. So sei derzeit nicht klar, welche konkreten Klauseln abgelehnt wurden und ob ein Zeitraum und dann welcher akzeptiert würde. Auch E-Plus erklärte, das Urteil müsse noch genauer geprüft werden. Vodafone D2 betonte, dass die beanstandeten AGB-Klauseln nicht mit den Prepaid- Verträgen (CallYa) des Unternehmens identisch seien. Das Gericht habe zudem ausgeführt, nicht jede zeitliche Begrenzung der Gültigkeitsdauer könne als "unangemessene Benachteiligung" der Kunden angesehen werden. Deshalb sei aus dem Urteil auch nicht der Schluss zu ziehen, die in den Prepaid-Verträgen von Vodafone enthaltenden Regelungen seien unwirksam.
O2 hatte in dem Verfahren betont, dass ohne die Verfallklausel durch die Aufrechterhaltung von Verträgen inaktiver Kunden erhebliche Verwaltungskosten entstünden. Die Guthaben müssten registriert und dann auf Verlangen bis zum Ablauf der Verjährung ausbezahlt werden, dieser Aufwand sei unzumutbar. Auch sei oft nicht klar, wer überhaupt Einzahler des Guthabens sei, da gerade Prepaid-Handys oftmals nicht vom Erwerber, sondern von Dritten genutzt würden. Schon das Landgericht München I hatte diese Argumente aber nicht gelten lassen. Der Kunde habe mit der Einzahlung des Guthabens eine Vorleistung erbracht. Die Verwaltung der Guthaben sei ein rein buchhalterischer Vorgang, der Verwaltungsaufwand sei dafür nicht unzumutbar hoch, hatte die dort zuständige Kammer im Februar entschieden. Im Übrigen sei klar, dass das Guthaben an den Inhaber des Handys zurückzuzahlen sei. Da es auch möglich sei, dass größere Guthaben über 100 Euro verfallen, liege eine unangemessene Benachteiligung des Kunden vor.
Dieser Auffassung des Landgerichts schloss sich nun auch der OLG- Senat ohne Einschränkungen an. Gegen das OLG-Urteil, dessen schriftliche Begründung erst in einigen Wochen vorliegen soll, wurde keine Revision zugelassen. Mit einer so genannten Nichtzulassungsbeschwerde könnte O2 nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe binnen eines Monats beim Bundesgerichtshof (BGH) aber versuchen, doch noch die Möglichkeit eines Revisionsverfahrens vor dem zuständigen BGH-Senat zu bekommen. Die Erfolgsaussichten dafür werden in Juristenkreisen aber als gering eingeschätzt. [mehr]
19.6.2006: B.Z., Berlin, Seite 17 (Berlin) von MARKUS PÖNITZ. [Original
BERLIN. Christian Weiß und Adam Gluza betreiben eine Sattlerei in Charlottenburg. Als sie ihren Betrieb eröffnet haben, schlossen sie einen Vertrag mit Versatel. Doch der Anschluß wird nicht zum vereinbarten Termin freigeschaltet. Deshalb wenden sie sich an die B.Z. Ich schreibe an Versatel und kann das Problem klären. Der Anschluß wird freigeschaltet, zuviel gezahlte Gebühren erstattet.
17.6.2006: Internet.com, 11.03 Uhr MESZ (Werbeträger zum Discount-Tarif). [Original
HAMBURG (as). Für geschätzte 15 Millionen Euro wird Franz Beckenbauer, der Chef des WM-Organisationskomitees, in den kommenden 3 Jahren Werbeträger und Experte für Fußball bei der Telekom. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel (kommende Ausgabe). Der "Kaiser" soll für PR-Kampagnen zur Verfügung stehen und Spiele der Bundesliga analysieren, deren Internet-Rechte die Telekom für 50 Millionen Euro gekauft hat und die Beckenbauer im Netz populär machen soll.
Hinter den Kulissen der Fußball-WM reden nun allerdings Beckenbauer, Telekom-Manager und Bevollmächtigte des ZDF über eine Änderung der bereits unterschriebenen Abmachungen. Grund: Beckenbauer möchte auch künftig beim ZDF Länderspiele analysieren, obwohl sein Vertrag mit den Mainzern nach der WM ausläuft. Angeblich fürchtet er, aus dem Blickfeld des Massenpublikums zu verschwinden, wenn er nur noch im Internet zu sehen wäre.
16.6.2006: Heise-Newsticker, 13.10 Uhr MESZ (PayTV). [Original
MÜNCHEN (spo/c't). Der Wechsel des Verschlüsselungscodes am gestrigen Vormittag bescherte dem Münchner Pay-TV-Anbieter Premiere nur kurzzeitig Erfolg im Kampf gegen Schwarzseher. Die Reaktion der Hacker erfolgte umgehend: Offenbar konnten sie die neuen Entschlüsselungscodes aus originalen Premiere-Abokarten auslesen. Bereits am frühen Nachmittag fanden sich auf einschlägigen Webseiten Updates für die von TV-Piraten genutzen Cerebro-Chipkarten.
Als Erfolg kann Premiere den Wechsel der Verschlüsselungscodes dennoch verbuchen: Die Zahl der Besitzer von Cerebro-Karten ist überschaubar. Der Münchner Pay-TV-Sender hatte Online-Shops sowie Besitzer solcher Karten kostenpflichtig abmahnen lassen; der Verkauf der Karten ist in Deutschland verboten. Die weitaus größere Anzahl der Schwarzseher nämlich Nutzer von Soft-CAMs hat Premiere ausgesperrt. Diese benutzen in der Regel einen handelsüblichen PC mit einer DVB-S- oder -C-Karte sowie eine TV-Empfangssoftware, die ein Conditional Access Module (CAM) in Software emulieren kann; solche Soft-CAMs benötigen aber für die Dekodierung der Programme die Entschlüsselungscodes im Klartext. Mit Cerebro-Dateien funktionieren Soft-CAMs dagegen nicht: Weder aus den Cerebro-Karten selbst noch aus deren Update-Dateien lassen sich die gültigen Schlüssel auslesen.
Für Premiere dürfte es dennoch ärgerlich sein, wie schnell es den Hackern augenscheinlich gelang, funktionierende Updates für die Cerebro-Karten bereitzustellen. Das Unternehmen wird aber sicher auch weiterhin versuchen, durch Änderungen an der Verschlüsselung Schwarzseher auszusperren. In welchem Tempo das Katz-und-Maus-Spiel zwischen Pay-TV-Betreiben und Fernseh-Piraten ablaufen kann, zeigt der Blick in europäische Nachbarländer: Der spanische Pay-TV-Betreiber Digital+ liefert sich ein Dauergefecht mit den Hackern, das einen nahezu täglichen Wechsel der Verschlüsselungscodes zur Folge hat.
15.6.2006: Heise-Newsticker, 12.37 Uhr MESZ (PayTV). [Original
MÜNCHEN (spo/vza/c't). Vier Wochen nachdem im Internet Entschlüsselungscodes für das komplette Programm des Münchner Pay-TV-Anbieters Premiere auftauchten, hat der Sender nun Gegenmaßnahmen ergriffen. Am heutigen Morgen wechselte Premiere diesen Entschlüsselungscode und sperrt damit vorerst sämtliche Schwarzseher aus. Weder mit selbstprogrammierten Chipkarten vom Typ Cerebro noch mit Hilfe so genannter Soft-CAMs lassen sich die Pay-TV-Kanäle dekodieren.
Premiere läutet damit die nächste Runde in dem Katz-und-Maus-Spiel gegen die Hackergemeinde ein. Fraglich bleibt indes, ob der Key-Wechsel die Schwarzseher dauerhaft vom illegalen Empfang auschließen kann. Nachdem der vormals verwendete Schlüssel den Weg ins Internet fand, muss Premiere befürchten, dass es den Hackern erneut gelingt, Entschlüsselungscodes aus originalen Abo-Karten auszulesen und zu verbreiten. In diesem Fall wäre der Erfolg im Kampf gegen Schwarzseher nur von kurzer Dauer. Aufgrund des Feiertages in Süddeutschland war Premiere bisher für keine Stellungnahme zu erreichen. [mehr]
10.6.2006: Heise-Newsticker, 10.17 Uhr MESZ (RA-Abzocke). [Original
OSNABRÜCK (cp/c't). Der Osnabrücker Staatsanwalt Jürgen Lewandrowski ermittelt gegen einen Rechtsanwalt und einen Jurastudenten wegen gewerbsmäßigen Betrugs mit Abmahnungen. Die beiden Verdächtigen sollen gemeinsam in Dutzenden Fällen die Betreiber von Websites hereingelegt haben, die den Versand von E-Cards und Newslettern anbieten.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Student unter falschem Namen von Internetcafes aus E-Cards an seine eigene Adresse bestellt haben. Nach deren Empfang habe der Rechtsanwalt die Website-Betreiber wegen Spam-Zustellung abgemahnt. Die Einnahmen sollen die beiden geteilt haben.
Staatsanwalt Lewandrowski bestätigte gegenüber c't, dass wegen dieses Verdachts Hausdurchsuchungen stattgefunden hätten. Der Student habe unterdessen ein Teilgeständnis abgelegt. Mit einer Anklage sei zu rechnen.
Der Fall demonstriert drastisch, wie leicht das Rechtsmittel der Abmahnung in Deutschland missbraucht werden kann. In einem Themenschwerpunkt in der kommenden Ausgabe 13/06 (ab Montag im Handel) dokumentiert c't außerdem anhand weiterer Fälle die Schieflage im Rechtssystem, die offenbar zu Selbstbedienung und Selbstjustiz einlädt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries äußert sich dazu im c't-Interview: [Lücken im System: Warum der Abmahnungsmissbrauch in Deutschland floriert].
10.6.2006: Spiegel Online, ??.?? Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original
HAMBURG. Auf Widerstand in der Medienlandschaft stößt die Vergabe der Fußball-Bundesliga- Namensrechte an die Telekom. So wollen sich etwa die Zeitungsverleger die mögliche Bezeichnung "T-Com-Liga" nicht vorschreiben lassen. "Wenn hier versucht werden sollte, Druck auf die Redaktionen auszuüben, bei der Berichterstattung über die Bundesliga einen Firmennamen zu nennen, dann werden wir uns dagegen zur Wehr setzen", kündigt der Sprecher des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, Hans Joachim Fuhrmann, an.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger sieht in der Umbenennung "eine Form von Schleichwerbung, die wir unseren Journalisten nicht empfehlen", so Geschäftsführer Wolfgang Fürstner. Auch in den ARD-Chefetagen ist einigen unwohl bei dem Gedanken, dass in der "Sportschau" über irgendwelche Telekom-Ligen berichtet werden soll. In den Rechteverträgen mit der Deutschen Fußball Liga hat die ARD der Vergabe der Namensrechte zwar prinzipiell zugestimmt allerdings unter der Bedingung, dass konkurrierende TV-Veranstalter ausgeschlossen werden.
Mit ihren neuen IPTV-Angeboten in Kooperation mit Premiere unter dem Namen "T-Home" entwickelt sich die Telekom in diese Richtung. "Wir werden das genau prüfen", heißt es in ARD-Kreisen. "Mit der T-Home-Liga hätten wir ein Problem, mit der T-Com-Liga eher weniger." Offiziell hat die Telekom vergangene Woche nur die "Option" auf eine Umbenennung ab übernächster Saison erworben.
10.6.2006: Spiegel Online, ??.?? Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original
HAMBURG. Die Gebührenpolitik im Bereich Telefonauskunft könnte für eine Reihe von Telekom-Managern ein gerichtliches Nachspiel haben. Vergangene Woche reichte der frühereTelegate-Großaktionär Klaus Harisch nach Informationen des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL bei der Staatsanwaltschaft Bonn eine umfangreiche Strafanzeige gegen die Telekom ein. Es geht um Wucher, Erpressung und schweren Betrug im Zusammenhang mit den weit überhöhten Preisen, die der Bonner Telefonkonzern über viele Jahre von Auskunftdienstleistern wie Telegate kassiert hatte.
Die Gebühren der Telekom, behauptet Harisch, seien "von Anfang an frisiert worden" und hätten niemals den effektiven Kosten entsprochen, die der Konzern laut Gesetz von der Konkurrenz für Überlassung seiner Telefondatenbank verlangen darf, berichtet der SPIEGEL. Nachdem das Bundeskartellamt bereits 1999 und 2003 die Daten-Gebühren der Telekom beanstandet hatte, erklärte die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr die Datentarife für missbräuchlich und unwirksam. Statt der bis dahin geforderten 49 Millionen Euro darf die Telekom jetzt nur noch 770.000 Euro pro Jahr von den Auskunftsfirmen verlangen.
Wie der SPIEGEL berichtet, fordern Auskunftsdienstleister in mehr als 30 Prozessen inzwischen rund 100 Millionen Euro an zu viel gezahlten Gebühren zurück. Die Telegate AG und ihr ehemaliger Großaktionär reichten zudem Klage auf Schadensersatz über mehr als 400 Millionen Euro ein. Die Telekom hält die Forderungen der Konkurrenten für unberechtigt; die Strafanzeige war der Telekom am vergangenen Freitag [9.6.2006] noch nicht bekannt.
9.6.2006: t-off Nr. 605. [Zum Artikel]
7.6.2006: Handelsblatt, Düsseldorf, 19.41 Uhr MESZ (Medien). [Original]
MÜNCHEN (HB). Viele Stadien haben schon einen Namenssponsor, in anderen Ländern ist es schon länger Gang und Gäbe. Jetzt hat es auch die Bundesliga erwischt. Sie heißt künftig T-Com-Bundesliga. Beide Seiten, DFL und Telekom, beschreiten damit Neuland.
Im Gegenzug überlässt die Telekom dem Kabelunternehmen Arena die Live-Übertragung der Spiele via Kabel und Satellit und erspart der Deutschen Fußball-Liga (DFL) damit einen Rechtsstreit. Großer Verlierer der am Mittwoch verkündeten Vereinbarung ist der Abosender Premiere, dessen Aktie auf ein Rekordtief fiel.
Die Telekom werde Bundesliga live ausschließlich über ihr erst noch aufzubauendes VDSL-Glasfasernetz im Internet-Fernsehen zeigen, sagte Telekom-Vorstand Walter Raizner. Damit können die meisten Fußballfans Bundesliga live ab 11. August nur noch als Kunden des Kabelnetzunternehmens Arena sehen. Für die Fans ist das jetzt geklärt, sagte Liga-Präsident Werner Hackmann. Auch die Rechte für die Übertragung in Gaststätten und Sportbars werden von Premiere an Arena gehen. Die Rechte für die Bundesliga auf Handy-TV bekommt die Telekom.
Arena will sein TV-Angebot über Satellit und über das Netz seiner Mutterfirma Unity Media zeigen, verhandelt allerdings noch über eine Verbreitung auch im Angebot von Branchenprimus Kabel Deutschland. Die DFL hatte die Live-Rechte für die kommenden drei Spielzeiten sowohl an Arena und als auch an die Telekom verkauft.
Die Telekom wollte mit Premiere zusammen die Spiele zunächst nicht nur via Internet, sondern auch über Kabel und Satellit verbreiten, worauf Arena eine Klage ankündigte. Jetzt machte die Telekom einen Rückzieher und bekommt dafür die Bundesliga als Werbeträger.
Europas größter Telekommunikationskonzern sicherte sich bei der Deutschen Fußball Liga eine Option auf das Sponsoring der Liga ab der Spielzeit 2007/08. Ich bin überzeugt, dass wir die Option auch ziehen werden, sagte Telekom-Vorstand Walter Raizner am Mittwoch auf einer Pressekonferenz mit der DFL. Bei der Benennung der Bundesliga liegt es Nahe, es auch mit einem Divisionsnamen zu tun, beispielsweise T-COM. Das muss im Konzern aber noch entschieden werden. Zusätzlich darf der Bonner Konzern ab der Saison 2006/2007 sein Logo auf die Trikotärmel der 36 Erst-Liga-Klubs sowie die der Zweiten Liga bringen. Auch die Auswechsel-Tafeln zeigen den Namenszug des Sponsors.
DFL-Chef Christian Seifert erläuterte, dass das Sponsoring wegen der Weltmeistermeisterschaft logistisch erst kommende Saison möglich sei. Der Sponsoren-Vertrag gilt vorerst bis Sommer 2009, mit der Möglichkeit der Verlängerung.
Die Partnerschaft mit der Deutschen Telekom sei Neuland für die Liga, räumte DFL-Präsident Werner Hackmann ein. Sie sei aber auch ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung des deutschen Profifußballs. Die Liga steigert ihre Einnahmen aus dem Rechteverkauf mit den neuen Vereinbarungen auf das Rekordergebnis von 442 Millionen Euro pro Saison das wird die Clubs freuen, sagte Hackmann. DFL-Verhandlungsführer Christian Seifert sagte: Klar, dass das eine Diskussion wird. Aber wenn das Geld in die Qualität der Mannschaften investiert wird, gewöhnt man sich daran. In England, Frankreich, Österreich und vielen anderen europäischen Ländern würden die Profiligen schon lange nach Sponsoren benannt. Die Frage ist, warum man das bei uns erst jetzt macht.
Der Deutsche Journalistenverband kritisierte den Schritt. Die Bundesliga drohe zur Dauerwerbesendungen zu verkommen, sagte Verbandschef Michael Konken.
Die Telekom will ihr superschnelles VDSL-Glasfasernetz nun möglichst rasch aufbauen und mit Hilfe der Bundesliga-Übertragung per Internet-Fernsehen neue Kunden gewinnen. Wir sind in der Testphase mit einigen 100 Haushalten, sagte Raizner. In den nächsten Monaten soll es aber in 10 Großstädten starten und bis Mitte 2007 auf weitere 40 Städte ausgedehnt werden.
Die Premiere-Aktie fiel am Mittwoch um weitere 2 Prozent auf zeitweise unter 8 Euro. Vorstandschef Georg Kofler kündigte noch für Juni eine neue Preis- und Angebotsstruktur für alle Kunden an. Natürlich wissen wir, dass IPTV für viele Premiere-Kunden zum heutigen Zeitpunkt noch nicht greifbar ist, erklärte er. Mittelfristig werde die Telekom mit Premiere als Partner Internet-TV zum Massenprodukt machen.
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