20.12.2004: Berliner Morgenpost, Seite ?? (Bezirke). [Original
BERLIN (ag). Es sollte keine große Sache werden, doch ohne das sprichwörtlich "geduldige Papier" scheint es bei der Deutschen Telekom AG nicht zu funktionieren. Sieben Jahre nach dem Tod ihres Mannes Hartmut wollte Gertrud Müller den Eintrag im Telefonbuch und bei der Telefonauskunft ändern. An der Stelle des Namens ihres verstorbenen Gatten sollte künftig ihr Vorname stehen. Die Adresse hatte sich nicht geändert, auch nicht die Nummer.
In einem Telekom-Laden versprach man ihr im September zügige Bearbeitung. Die Auftragsbestätigung wurde an ihre Adresse Wintersteinstraße geschickt, im Brief selbst wurde aber die benachbarte Brauhofstraße als neuer Eintrag im Telefonbuch ausgewiesen. "In dem Moment wurde ich das erste Mal stutzig und habe mich telefonisch bei der Telekom gemeldet", sagt Gertrud Müller. Nach dem Anruf wurde ihr für einen Tag der Telefonanschluß gesperrt. Im Oktober erhielt sie eine Rechnung, dann eine Kündigung und eine Auftragsbestätigung für die Bereitstellung eines Telefonanschlusses. Wieder allerdings für eine Wohnung an der Brauhofstraße. Erneuter Einspruch.
Es folgte ein Schreiben, in dem Frau Müller mitgeteilt wurde, daß ihrem Wunsch entsprechend zu der Rufnummer keine Daten in der Datenbank geführt würden. Wieder mußte sie telefonieren. Sieben Tage waren vergangen, als die Bestätigung für einen Eintrag im Telefonbuch mit der richtigen Adresse mit der Post kam. Der kam wenige Tage später gleich noch einmal. Zu diesem Zeitpunkt schaltete Frau Müller auch den Leseranwalt ein.
Ein Blick auf die Novemberrechnung verriet der 60jährigen, daß sie ein Guthaben in Höhe von 0,05 Euro habe. Eine zweite November- Rechnung folgte. Forderung: 52 Cent. Die dritte Rechnung wies eine Forderung über 26,58 Euro aus. Im Dezember fiel die Rechnung geringer aus 0,01 Euro.
Der Leseranwalt sprach mit Jürgen Will, Pressesprecher der Telekom in Berlin. "Die Komplikationen für die Kundin bei der Namensänderung waren Fehler von uns", sagt er. "Dafür entschuldigen wir uns." Die Mini-Summen seien aber Forderungen anderer Anbieter Frau Müller hatte über deren Vorwahlnummern telefoniert. "Wir müssen für Wettbewerber das Inkasso betreiben, egal wie viel."
30.11.2004: Heise-Newsticker, 12.42 Uhr (Telekommunikation). [Original
DRESDEN (tol/c't). So mancher Kunde der Deutschen Telekom kann sich nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen derzeit angeblich nicht erklären, weshalb die T-Com ihm Leistungen in Rechnung stelle, die er gar nicht vereinbart habe. Auf der Telefonrechnung der Betroffenen tauche plötzlich zusätzlich zum monatlichen Grundbetrag für den Telefonanschluss ein monatlicher Grundpreis für eine Tarifoption auf, wie zum Beispiel für AktivPlus, für Calltime 120 oder den XXL-Tarif [Ed: oder auch von T-Online]. Manchen Verbrauchern sei zuvor gar eine Auftragsbestätigung ins Haus geflattert für einen Auftrag, den sie nach eigenem Bekunden gar nicht ausgelöst hätten.
"Etliche erinnern sich dunkel an einen Anruf, in welchem die T-Com ihnen die neuen Optionstarife schmackhaft machen wollte. Aber sie hatten entweder dankend abgelehnt oder, um nicht unhöflich zu sein, lediglich gestattet, dass man ihnen Informationsmaterial zusendet", heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherschützer. "Offensichtlich wurden einige Kunden trotzdem auf einen anderen Tarif umgestellt. Das muss man nicht hinnehmen", sagte Evelin Voß, Telefonexpertin der sächsischen Verbraucherzentrale. "Solchermaßen getäuschte Verbraucher sollten unverzüglich per Einschreiben an die T-Com klarstellen, dass kein Vertrag abgeschlossen wurde. Wenn bereits ein monatlicher Grundbetrag für eine Tarifoption auf der Telefonrechnung auftaucht, sollte die Telefonrechnung um diese Summe gekürzt und auch dies der T-Com schriftlich mitgeteilt werden. In jedem Falle obliegt es der T-Com, den angeblichen Vertragsschluss wie auch die daraus folgenden Zahlungsansprüche nachzuweisen, wenn sie Geld dafür haben will", heißt es weiter. Insbesondere hoch betagte Verbraucher seien kaum in der Lage, sich gegen solche Marketing-Methoden zur Wehr zu setzen, so die Kritik.
Telekom-Sprecher Walter Genz sagte unterdessen gegenüber heise, dass sein Unternehmen großen Wert auf zufriedene Kunden lege und es wichtig sei, dass niemand den Eindruck habe, von einem Callcenter-Anrufer über den Tisch gezogen worden zu sein. "Wir haben einen Sicherheitsmechanismus eingeführt. Jeder Kunde, der telefonisch einen Änderungsauftrag veranlasst hat, wird am darauf folgenden Tag erneut angerufen und gefragt, ob der Auftrag wirklich seinem Willen entspricht", sagte Genz. Danach werde dann automatisch die postalische Auftragsbestätigung auf den Weg gebracht. "Es darf gar nicht passieren, dass eine Änderung ohne Auftragsbestätigung durchgeführt wird", so der Sprecher.
Genz schloss aber nicht aus, dass in den außerbetrieblichen Callcentern, die im Auftrag der Telekom arbeiten, auch schwarze Schafe gibt. Um diese zu identifizieren bedürfe es der Mithilfe der Kunden. "Wir benötigen jeden Hinweis auf eventuelles Fehlverhalten der Callcenter- Agents. Den Hinweisen gehen wir mit Nachdruck nach, schließlich geht es um unser Image", sagte Grenz. Wer eine Auftragsbestätigung über ein Änderung erhalte, die er gar nicht veranlasst habe, solle sich am Besten direkt an die Telekom- Hotline unter 0800-330-1000 wenden.
29.11.2004: Berliner Zeitung, Seite xx (Wirtschaft). [Original]
BERLIN. Der Urlaub in den Tropen, dachte Frank Kaserer (Name von der Redaktion geändert), hat sich gelohnt. Schnorcheln zwischen Clownfischen, kühle Drinks in coolen Bars, palmen-umstandene Sandstrände der Trip ins Ferienparadies Bali schien ein Schnäppchen: Dank Dollar-Schwäche und Euro-Hoch zahlte der Fernreisende Discountpreise für Flug und Hotels. Doch dann erhielt Kaserer, kaum zuhause in Düsseldorf, seine Handy-Rechnung. Mehr als 200 Euro wollte sein Netzbetreiber T-Mobile für Auslandstelefonate kassieren. Und das, obwohl Kaserer das Handy nur selten nutzte.
Erst der Blick in den Einzelverbindungsnachweis der Rechnung offenbarte den Grund für die horrende Forderung: Gemeinsam mit dem so genannten Roaming-Partner in Indonesien verlangt T-Mobile je abgehender Gesprächsminute in dem asiatischen Land rund 4,70 Euro. Ankommende Gespräche wurden mit happigen zwei Euro je Minute berechnet. Ruft hingegen ein deutscher Festnetzkunde einen indonesischen Handybesitzer an, werden dafür je Minute beim günstigsten Call-by-Call-Anbieter nur sechs Cent fällig.
Der Tarifvergleich steht für den Gemütszustand einer ganzen Branche: Der Kunde gehört abgezockt. Egal, wo er sich aufhält ob in Fernost, Spanien oder München Deutschlands Mobilfunker machen über Gebühr Kasse.
Jetzt könnte Bewegung in das de-facto-Oligopol der vier Netzbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 kommen. Grund dafür sind Initiativen aus Brüssel. Dort hat etwa der CDU-Europa-Abgeordnete Elmar Brok sein Büro. Brok sitzt nicht nur im Fraktionsvorstand der Christdemokraten im Europa-Parlament. Sondern er ist auch Deutschland- Präsident der Europa-Union, eines überparteilichen Clubs, in dem Politiker aus CDU, SPD und FDP sowie Wirtschaftführer Seit-an-Seit sitzen. Und Brok ist derzeit vor allem eines: sauer auf die Mobilfunkkonzerne. "Das sind alles Raubritter", wettert er [Ed: auch die Telekom]. "Es kann ja wohl nicht sein, dass Urlauber ihr Handy abschalten, wenn sie ins Ausland fahren." Er habe "viel Verständnis gehabt in der Anfangsphase des Mobilfunks" für die Tarifgestaltung. Inzwischen sei die Marktdurchdringung erreicht. Brok: "Jetzt müssen wir zu anständigen Preisen kommen."
Der Abgeordnete, im Nebenjob Lobbyist des Medienkonzerns Bertelsmann, will Druck machen. Bereits im "Dezember, spätestens Januar" will er in einer überparteilichen Parlaments-Initiative die EU-Kommission für ein gemeinsames Vorgehen gewinnen. Ähnlich wie bei Europas Banken, deren grenzüberschreitende Überweisungsgebühren durch die EU nach unten geregelt wurden, sollen nun die Roaming-Tarife entscheidend sinken.
Längst ins Fadenkreuz der EU-Bürokratie sind so genannte Terminierungsentgelte geraten, die Deutschlands Mobilfunker für die Weiterleitung ankommender Gespräche zu den Kunden verlangen. Sie gelten im europäischen Vergleich als überteuert. Das etwas nicht stimmt, zeigt folgendes Beispiel: Der Anruf eines deutschen Festnetzkunden auf dem Handy eines US-Freundes ist ab 1,8 Cent je Minute zu haben. Ein Gespräch mit einem deutschen Mobilfunk-Kunden kostet das Zehnfache.
Das Kartell der Abkassierer gedeiht bislang prächtig. So stiegen die Mobilfunk-Preise zuletzt wieder, nachdem sie Ende der neunziger Jahre kräftig gefallen waren (siehe Grafik). Die Netzbetreiber rechtfertigen ihre Entgelte mit Subventionen für Handys und Investitionen etwa in die UMTS-Netze. Von der deutschen Regulierungsbehörde hat die Branche indes wenig zu befürchten. Ihr Präsident Matthias Kurth (SPD) setzt auf freiwillige Vereinbarungen statt auf Zwang.
Immerhin: Seit die EU Druck macht, bewegt sich die Branche. So senken die Mobilfunker von
Mitte Dezember an ihre Durchleitungsgebühren. E-Plus etwa will dann nur noch 14,9
Cent statt bislang 17,9 Cent je Minute von Anrufern verlangen, die einen E-Plus-Kunden
erreichen wollen. Dass damit die Handy-Netzbetreiber arm werden, ist indes nicht zu
befürchten. Experten schätzen die Kosten je Minute für die Durchstellung
von Gesprächen in ein Mobilfunknetz auf [aller-]höchstens 8 Cent.
15.11.2004:
Berliner Morgenpost,
Seite ?? (Bezirke).
[OriginalDie Branche reagiert
Kurth hält wenig von Brüsseler Wünschen, auch den Mobilfunk zumindest in
Teilen einer Preisregulierung zu unterwerfen. Würden etwa die Terminierungsentgelte
staatlich geprüft, wäre eine abrupte Absenkung denkbar. Das würde vor
allem bei den kleineren Anbietern E-Plus und O2 große Löcher in die Bilanz
reißen und womöglich auf Dauer zum Verschwinden eines Wettbewerbers
führen.
BERLIN (rä). Ein umfangreicher Schriftwechsel mit dem Telefonanschluß- und Internetanbieter Arcor AG, die Berechnung erst eines DSL- und später eines ISDN-Internetanschlusses, die es beide nicht gab, dafür der vergebliche Versuch, über einen anderen Netzanbieter per ISDN ins Internet zu gelangen und schließlich, vor zwei Monaten, die Sperrung des Telefonanschlusses: Als sich Tilo Ziller aus Friedrichshagen beim Leseranwalt der Berliner Morgenpost meldete, war er mit seiner Geduld am Ende. Was konnte man tun, um die Geschäftsbeziehung zu dem Essener Unternehmen zu lösen und endlich wie gewünscht telefonieren und surfen zu können?
Ziller hatte im November 2002 bei Arcor einen ISDN-Telefon- und Internetanschluß bestellt, jedoch einen DSL-Anschluß erhalten, mit dem er nichts anfangen konnte. Trotzdem wurden ihm dafür monatlich 24,95 Euro berechnet. Ziller reklamierte umgehend und mußte zugleich feststellen, daß in dem Arcor-Telefonanschluß sämtliche Rufnummern anderer Internetanbieter gesperrt waren, so daß er sich mit seinem ISDN-Modem nicht in das Netz eines Arcor-Konkurrenten einwählen konnte. Zwar erhielt er im Mai 2003 nach etlichen Briefen von Arcor eine Gutschrift der zu Unrecht abgezogenen Gebühren. Ziller staunte aber nicht schlecht, als Arcor ihm zugleich erneut die Kosten für den nicht existierenden DSL-Anschluß in Rechnung stellte. Das Hin und Her ging weiter, und erst ab Juni dieses Jahres stellte Arcor die Berechnung des Phantom-Anschlusses ein. Dieses Mal allerdings gab es keine Gutschrift. Als Ziller daraufhin durch seine Bank alle Lastschriften zurückbuchen ließ, folgte die Reaktion prompt: Arcor sperrte den Telefonanschluß.
Arcor-Sprecher Tobias Freitag, vom Leseranwalt auf den Fall angesprochen, reagierte sofort: Eine von ihm veranlaßte Prüfung der Vorgänge ergab, daß die Reklamationen Tilo Zillers mehrfach falsch bearbeitet worden waren. Freitag: "Für die Herrn Ziller entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns. Wir haben ihm neben den fälschlich für die DSL-Flatrate berechneten Grundpreise aus Kulanz auch die Grundpreise für den ISDN-Anschluß und die Gesprächsgebühren gutgeschrieben, so daß wir keine offenen Forderungen mehr haben."
11.11.2004: Heise-Newsticker, 15.38 Uhr (Telekommunikation). [Original
WEILBURG. Ein Software-Fehler hat das Telefon- und Mobilfunknetz in den Kreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill rund 19 Stunden lang lahm gelegt. In Gemeinden mit den Vorwahlen 06471 bis 06479 waren seit Mittwochnachmittag rund 20.000 Telefonanschlüsse gestört, wie ein Sprecher der Telekom heute berichtete. Auch die Notruf-Nummern von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten funktionierten nicht. Heute konnte die Telekom den großflächigen Ausfall beheben. Ursache war ein Absturz der Vermittlungssoftware in einem zentralen Netzknoten in Weilburg.
Von Mittwochnachmittag an konnten die Bewohner nur noch Ortsgespräche führen, zeitweilig waren gar keine Anrufe mehr möglich. Auch Internet-Verbindungen kamen nicht zu Stande. "Eine Störung in dieser Größenordnung ist sehr selten", sagte der Sprecher. Am Donnerstag gegen 10 Uhr sei alles "zu 99,8 %" wieder in Ordnung gewesen. Weil die Notrufe blockiert waren, richteten die Feuerwehren Notwachen in ihren Gerätehäusern ein. Es habe "keine größeren Schwierigkeiten" gegeben, hieß es übereinstimmend beim Polizeipräsidium Mittelhessen und der Rettungsleitstelle.
9.11.2004: Der Tagesspiegel, Berlin, Seite 18 (Wirtschaft). [Quelle
BERLIN (vis). Die Konkurrenz beklagt sich über wettbewerbsverhinderndes Verhalten, jetzt will sogar die Regulierungsbehörde den Fall prüfen doch die Deutsche Telekom versteht die ganze Aufregung nicht. Es geht um ein Sonderangebot des Bonner Konzerns, das Kritiker für einen üblen Trick halten: Die Telekom verkauft zwei Telefonapparate zum Schnäppchenpreis. Diese Telefone haben aber eine Besonderheit, sie leiten alle Gespräche automatisch auf die Telekom um. Anbieter von Call-by-Call und Preselection, die Gespräche zum Teil deutlich billiger anbieten als die Telekom, haben das Nachsehen.
Die beanstandeten Geräte das 711 (analog) und 721 (ISDN) vom Hersteller Siemens stellen generell die Netzkennzahl der Telekom 01033 jeder gewählten Nummer voran. Andere Voreinstellungen werden damit überschrieben. Dafür sind die auf die Telekom voreingestellten Geräte aber auch 40 bis 50 Euro billiger als die ursprünglichen Siemens-Modelle, erklärt ein Telekom-Sprecher. Für Kunden, die ohnehin nichts mit Call-by-Call oder Preselection anfangen könnten, rechne sich das Angebot, sagt er. Auf der Verpackung werde zudem auf die Voreinstellung des Telefons ganz klar hingewiesen. Und wer unbedingt möchte, könne die Voreinstellung über das Menü auch wieder ausschalten das müsse allerdings vor jedem Gespräch einzeln gemacht werden [Ed: und das bedeutet vor jedem Telefonat im Menü "Basis einstellen", "Anrufvorbereitung" und "ohne Preselection" verlangen].
Die technische Voreinstellung der Geräte macht dem Verbraucher die Nutzung des Angebots alternativer Verbindungsnetzbetreiber praktisch unmöglich, beklagt der Verband der Telekom- Konkurrenten VATM. Und stellt den Sinn der technischen Voreinstellung in Frage: Für Telekom-Kunden, die weder Preselection noch Call-by-Call nutzen wollen, sei ein Überschreiben der Rufnummer vollkommen überflüssig. Die Telekom versuche somit auf technischer Ebene den fairen Wettbewerb zu verhindern, kritisiert der VATM. Der Verband forderte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post auf, einzuschreiten. Die Wettbewerber halten sich aber auch andere rechtliche Möglichkeiten, insbesondere Schadensersatzansprüche vor, kündigte der VATM an. Anbieter wie Freenet oder 01051 Telecom sind darauf angewiesen, dass die Telekom Gespräche auf ihre Netze umleitet, wenn der Kunde das wünscht.
Die Regulierungsbehörde will sich die Telekom-Telefone nun genauer ansehen. Wir prüfen das, sagte ein Sprecher der Behörde am Montag in Bonn. Inzwischen führen mehrere Millionen Telekom-Kunden ihre Gespräche von Fall zu Fall (Call-by-Call) oder dauerhaft (Preselection) über Telekom-Konkurrenten. Der Marktanteil der Telekom ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Die Behörde hatte der Telekom bereits mehrere Tarife untersagt, in denen der ehemalige Monopolist vertraglich ausschließen wollte, dass die Kunden per Vorwahl oder Festeinstellung andere Gesprächsanbieter wählen können.
3.12.2004 (khd). Nach langer Zeit des Zuwartens hat heute die Regulierungsbehörde
(RegTP) eine einstweilige Anordnung gegen die Deutsche
Telekom erlassen, wonach diese die Telefonmodelle "Sinus 711 Net" und "Sinus 722 Net"
nicht mehr verkaufen darf.
[mehr]
1.11.2004:
Heise-Newsticker,
12.59 Uhr (Internet).
[Original
KIEL ((jk/c't).
Über Internet-Dialer zustande gekommene Verbindungen
müssen nicht bezahlt werden,
wenn der geforderte Minutentarif über zwei Euro liegt. Das gilt auch dann, wenn der
Dialer ordnungsgemäß bei der Regulierungsbehörde
registriert ist. Darauf weist
die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
in Kiel hin.
Die Verbraucherzentrale betonte, dass in diesem Jahr fast alle Klagen in Schleswig- Holstein,
bei denen es um die strittige Zahlung von so genannten Mehrwertdiensten ging, zugunsten der
Verbraucher entschieden worden seien. Vorwiegend hätten die Fälle hohe Rechnungen
betroffen, die durch Dialerprogramme verursacht wurden. Auch bei so genannten Blocktarifen,
die über 30 Euro für jede Anwahl liegen, muss nicht gezahlt werden, betonen die
Verbraucherschützer, und weisen zusätzlich darauf hin, dass diese Regeln seit kurzem
auch gelten, wenn sich der Internet- Nutzer über ein Handy einwählt.
24.10.2004:
Heise-Newsticker,
17.07 Uhr (Telekom).
[OriginalNoch immer nichts gelernt
9.11.2004 (khd). Dieser technische Vorgang (man muß ja solche Telefone erst
mal in Auftrag geben und bauen lassen) zeigt einmal mehr, daß die Deutsche Telekom
noch immer nicht verstanden hat, was (fairer) Wettbewerb in einer Marktwirtschaft ist.
Denn in einem solchen glänzt man durch herausragende Kundenorientierung und schafft
sich neue Marktanteile durch innovative wegweisende Technik zu günstigen Preisen.
Nur mediokre Unternehmen greifen in die Trickkiste, um die Konkurrenz auszuschalten. Und
natürlich ist der Vorgang auch geeignet, Rückschlüsse auf die wahren
Fähigkeiten des BigT- Managements zu ziehen. Denn dieses hätten solche
Pläne rechtzeitig stoppen müssen was sie nicht taten...
BONN (hob/c't). Die Bonner Staatsanwaltschaft hat einem Bericht des ARD-Magazins "Report Mainz" zufolge erstmals öffentlich Zweifel an der Bilanzerstellung in der Gründungsphase der Telekom AG geäußert. Wie die ARD am heutigen Sonntag mitteilte, hielten die Ermittlungsbehörden laut Staatsanwaltschaftssprecher Fred Apostel das 1994 angewandte Verfahren zur Immobilienbewertung für "höchst bedenklich". Diese Aussage könnte für den am 23. November in Frankfurt/Main beginnenden millionenschweren Mammutprozess von Aktionären gegen die Deutsche Telekom von "höchster Relevanz" sein. Der Beitrag soll am morgigen Montag ausgestrahlt werden.
Die Ermittlungen richten sich laut Staatsanwaltschaft vor allem gegen den ehemaligen Finanzchef Joachim Kröske. Ihm wird Kapitalanlagebetrug und Bilanzfälschung vorgeworfen. Kröske weist die Vorwürfe in dem Fernseh- Interview zurück und verweist auf eine vom Gesetzgeber 1994 erlassene Neuregelung für die Bewertung von Immobilien. Einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel zufolge hat der Ex-Finanzvorstand inzwischen vor dem Landgericht Düsseldorf selbst Klage eingereicht. Kröskes Anwalt kritisiert in dem Bericht, dass die Staatsanwaltschaft "bewusst mit falschen Zahlen und Annahmen" operiere.
Für den Frankfurter Prozess wählte man zunächst zehn Musterverfahren aus. Insgesamt sind beim Landgericht Frankfurt 2.300 Klageschriften, in denen zum Teil die Ansprüche von 20 bis 40 Einzelpersonen zusammengefasst sind, im Zusammenhang mit dem dritten Börsengang der Telekom eingereicht worden. Die Telekom- Aktionäre werfen dem Unternehmen vor, in ihrem Börsenprospekt für die dritte Emission von T-Aktien im Jahr 2000 falsche Angaben gemacht zu haben vor allem über den Wert ihrer Immobilien. Der Bonner Konzern weist die Vorwürfe als haltlos zurück. [Hinweis]
24.10.2004: Heise-Newsticker, 14.44 Uhr (Internet). [Original
HAMBURG (hob/c't). Seit Ende letzten Jahres erhielten Internet-Nutzer aus dem gesamten Bundesgebiet Rechnungen von Abrechnungsgesellschaften aus Hamburg, weil sie angeblich über das Internet ein Monatsabonnement für die Nutzung von Sex-Webseiten vertraglich vereinbart hätten. Die Rechnungen beliefen sich auf Beträge von 49 bis hin zu 69,90 Euro.
Weil bei der Hamburger Polizei massenhaft Strafanzeigen wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges eingelaufen waren, hatte die Staatsanwaltschaft im Juni 2004 beschlossen, eine spezielle Einsatzgruppe des LKA zuschlagen zu lassen. Mit zwei großangelegten Durchsuchungseinsätzen im Juni und August diesen Jahres habe man zunächst die weitere Tatausführung zweier Hamburger Abrechnungsgesellschaften beendet, hieß es. Zwei Täter seien vorläufig festgenommen und 80 Rechner sichergestellt worden.
Nun zogen die Ermitter eine Zwischenbilanz: Mittlerweile seien durch die Ermittlungsgruppe mehr als 6.500 Strafanzeigen bearbeitet worden. Die Spuren führten dabei vornehmlich ins Ausland, da es sich um international agierende Tätergruppierungen handele. Da nicht auszuschließen sei, dass die Täter auch nach dem massiven Auftreten der Polizei in Hamburg weiterhin versuchen könnten, unter neuer Firmierung ihre Rechnungen ohne Rechtsgrund zu verschicken, riet die Polizei Internet-Anwendern, die sich noch mit einem herkömmlichen Modem einwählen, "ihre Sicherheitseinstellungen auf 'hoch' zu setzen" und derartige Rechnungen auf keinen Fall zu begleichen. [mehr]
24.10.2004: Berliner Morgenpost, Seite xx (Berlin). [Original
BERLIN (BM). Inge F. ist erst einmal sprachlos, als sie von dem Ausgang ihres Prozesses hört. Die 5. Kammer des Berliner Landgerichts hat der Klage der Telekom AG statt gegeben. Die Invalidenrentnerin soll zahlen: mehr als 23.000 Euro, die sie innerhalb von 44 Tagen vertelefoniert haben soll. Bei 47.024 Gesprächen. 47.024 Versuche, bei dem Fernsehsender "9live" bei einem Glücksspiel zu gewinnen. 47.024 Mal mit jeweils 0,49 Euro berechnet.
Die 57jährige Schönebergerin, die wegen einer Knochenerkrankung im Rollstuhl sitzt, bestreitet heftig, so oft telefoniert zu haben: Schon rein körperlich sei sie dazu nicht in der Lage. "Und ich kann das auch nicht zahlen", sagt sie. Sie bekäme zwar eine Witwenrente, doch das Geld reiche "hinten und vorne nicht". Jetzt hofft sie, daß ihr Anwalt Wolfgang Thoms bei der zweiten Instanz mehr Erfolg haben wird.
Vor der Ersten hatten seine Argumente nicht gefruchtet. Maßgeblich für den Richter waren die von der Telekom vorgelegten Verbindungsnachweise, nach denen die Abrechnung korrekt verlaufen sei.
Auch Thoms zweites Argument, daß er vor der zweiten Instanz noch umfangreicher vortragen wird, fand keine Resonanz. Er glaube seiner Mandantin, sagt er, daß sie nicht so oft telefoniert habe. Doch es könne in diesem Zusammenhang "auch mal grundsätzlich die Frage geklärt werden, ob die Telekom an derartigen Glücksspielen, bei denen Teilnehmer Haus und Hof verspielen können, überhaupt verdienen darf". Also letztlich ein Präzedenzfall, sei dieses Thema bislang doch noch nie von einem höheren Gericht entschieden worden.
Thoms bezieht sich dabei auf den § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der schreibt vor, daß Nebengeschäfte zur Erfüllung einer Spielschuld nicht zur Zahlungspflicht des Teilnehmers führen. Nach Meinung von Wolfgang Thoms betreibe die Telekom jedoch genau dieses Nebengeschäft, "indem sie an jedem einzelnen Anruf partizipiert".
Sollten er und seine Mandantin Recht bekommen, wäre das nicht nur eine vermutlich keineswegs geringe Einbuße für die Telefondienstleister. Es könnte auch in Teilen der Medienlandschaft ein mittelschweres Erdbeben auslösen. Private und öffentlich-rechtliche Sender haben diese Einnahmequelle längst entdeckt: Ob es nun Quizsendungen sind oder Castingshows. [mehr]
Billiger telefonieren wollen viele. Deshalb nutzen viele Kunden Vorwahlnummern das sog. Call-by-call. Wer die Telefonrechnung nach der ersten Mahnung bezahlt, erlebt meist eine teure Überraschung: neben den Telefonkosten kommen noch horrende Inkassogebühren dazu. Was muss man in diesen Fällen bezahlen? Welche Inkassogebühren sind überhaupt rechtmäßig? Wie kann man sich wehren?
10.10.2004 SWR, ??.?? Uhr MESZ (ARD Ratgeber Recht). [Original
Wer "Call-by-Call" telefoniert, hat es vielleicht schon einmal bemerkt: Mahnungsbeträge der Telekom
sind darum oft etwas geringer, als der ursprüngliche Gesamtbetrag der ursprünglichen
Rechnung(en): Es fehlt der Anteil der "Call-by-Call" Gesellschaften.
Trotzdem bestehen diese Forderungen weiter, wenn sie berechtigt sind. Die Mahnung wird dann also
wahrscheinlich irgendwann vom "Call-by-Call"- Betreiber kommen. Damit dieser den Telefonkunden
rechtlich einwandfrei "in Verzug" setzen kann, muss er jedoch streng genommen auch bei erfolgter Mahnung
nachweisen, dass er die ursprünglichen Rechnungen auch wirklich zugestellt hat. Dies kann er hieb-
und stichfest nur durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein aber natürlich kann er im
Zweifelsfall auch noch später ein Rechnungsdoppel schicken, solange die Forderung nicht
verjährt ist.
Für die Mahnung gilt in jedem Fall der Grundsatz: Ohne Rechnung keine erfolgreiche Mahnung. Hat der
Kunde die Rechnung nicht bekommen, muss er allein auf die Mahnung nicht zahlen.
Oktober 2004:
Echo-Online,
??.?? Uhr (Leserimpulse).
[Original]
Haustürgeschäfte: Martinsviertler Peter Degenhardt
fühlt sich bedrängt von Kundenwerbern der Firma Arcor. Unternehmenssprecher
räumt Probleme ein [Ed: die aber seit vielen
Jahren bestehen und Arcor längst aus dem Kreis seriöser Telcos ausscheiden
ließen] und rät zu Beschwerden.
Peter Degenhardt ist mehr als genervt er fühlt sich bedrängt. Der
Martinsviertler lebt in der Liebfrauenstraße und hat dort schon mehrfach
unangenehmen Besuch gehabt: Mitarbeiter des Telekommunikationsunternehmens Arcor, die ihn
als neuen Kunden werben wollen und dabei höchst fragwürdig auftreten.
"Hallo, wir müssen die Telefone umstellen." Mit diesem nach offiziellem Auftrag
klingenden Satz melden sich die Kundenwerber laut Degenhardt an der Haustür. "Die
erschleichen sich regelrecht den Zutritt zum Haus", findet der 34 Jahre alte Lehrer. An
der Wohnungstür werde dann schnell klar, worum es wirklich geht: Die
Arcor-Mitarbeiter wollen die Bewohner dazu bringen, von der Telekom zu wechseln.
Das ist an sich kein ungewöhnlicher Vorgang. Als "dreist" empfindet es Degenhardt
jedoch, wie sie auf Nicht-Interesse reagieren: Sie beschimpften ihn, ob er zu viel Geld
habe, weil er bei der Telekom bleibe. Auch hätten diese Leute behauptet, die
Nachbarn seien alle schon gewechselt. Doch Degenhardt hat sich umgehört: "Alles
Lüge", sagt er. Statt dessen sei auch die Nachbarschaft genervt von den ungebetenen
Gästen. "Die klingeln nicht nur ständig, die sind auch noch rotzfrech."
Auf Nachfrage hätten ihm die Arcor-Mitarbeiter zwar nicht ihre Namen nennen wollen,
doch Degenhardt wandte sich trotzdem an das Telekommunikationsunternehmen, um Beschwerde
über dieses Vorgehen zu erstatten. Die Antwort: Sie hätten mit dieser Art der
Kundenwerbung Fremdfirmen beauftragt und hätten keinen Einfluss darauf, wie diese das
handhaben. Degenhardt: "Das ist unseriös, erst Recht für so ein
Riesen-Unternehmen."
Auf ECHO-Anfrage äußert sich Arcor-Pressesprecher Jens Wagner verbindlicher :
"Das kann nicht sein, da haben Sie Recht." Er bestätigt, dass sie auf diesem Gebiet
mit Dienstleistern zusammenarbeiten und räumt ein, dass es da auch schon Probleme
gab. "Aber die Beschwerden liegen im Promillebereich."
Diese Kundenwerber würden von Arcor-Angestellten geschult was das Produkt
angehe, aber auch in Sachen Kundenauftreten. "Es gibt natürlich immer schwarze
Schafe", betont er. "Aber mit solchen Leuten wollen wir nichts zu tun haben." Menschen,
die sich durch unflätige Werber belästigt fühlen, sollten sich mit Angabe
des Tages, der ungefähren Uhrzeit und der Straße kostenfrei an das Unternehmen
wenden (Telefonnummer: 0800 1071020). Wenn sich die Beschwerden über einen
Mitarbeiter häufen, könne das zur Entlassung führen. "Wir nehmen das sehr
ernst." [1999: Fuß in der Tür]
Die Frage ist nur, warum Peter Degenhardt dann mit seiner Beschwerde abblitzte: "Das tut
mir Leid", sagt Wagner. "Da entschuldige ich mich auch als Unternehmenssprecher."
[mehr Arcor]
Ed-Anmerkung: Eine seriöse Telco hat es nicht nötig, mit Drückern zu
arbeiten. Denn sie kann mit guten und preisgünstigen Produkten überzeugen...
31.8.2004:
Heise-Newsticker,
17.17 Uhr MEZ (Telefonie).
[Original
USA (uma/c't). Das US-Unternehmen Star38 bietet
einen neuartigen Dienst an: Auf der Rufnummernanzeige des Angerufenen sollen vom Anrufer
ausgewählte, beliebige Nummern oder Texte erscheinen. Allerdings darf nicht jedermann auf diesen
Service zurückgreifen: Nur lizenzierte Privatdetektive und Inkasso-Unternehmen sollen vorerst von
dieser Möglichkeit Gebrauch machen dürfen. Die Möglichkeit, beliebige so genannte
Caller-IDs einzusetzen, wurde ursprünglich von Hackern gefunden; der Firmengründer Jason Jepson
legt daher großen Wert auf die Feststellung, dass seine Tätigkeit nicht illegal sei.
Datenschützer fürchten indes, dass dieses Werkzeug missbraucht werden könnte,
beispielsweise im Telefonmarketing. Eine geschickt gewählte Rufnummer, beispielsweise von
Verwandten, könnte den Angerufenen veranlassen, ein Gespräch anzunehmen. Star38 denkt indes an
künftige harmlosere Anwendungen, beispielsweise an Musikverlage, die auf diesem Weg zusätzliche
Informationen über einen Titel übermitteln könnten.
In deutschen Telefonnetzen ist dieser Service in der geplanten Form nicht möglich. Das Netz
hierzulande ist technisch vollkommen anders aufgebaut als das der USA. Dennoch ist es grundsätzlich
nicht ausgeschlossen, dem Angerufenen eine falsche Nummer vorzugaukeln: Voraussetzung dafür ist ein
ISDN-Anlagenanschluss, der die Übergabe beliebiger Rufnummern zulässt. Damit
lässt sich aber lediglich die Rufnummernanzeige des Gegenübers austricksen, nicht jedoch
beispielsweise Fangschaltungen oder die Rufnummernanzeige bei Rettungsdiensten. Die dabei ausgewertete
tatsächliche Rufnummer wird getrennt übertragen und ließe sich nur in der
Vermittlungsstelle manipulieren.
[mehr]
Bei Anrufen aus den USA könnte eine solche gefälschte Kennung aber ins deutsche Netz
übertragen werden. Solche frei wählbaren Rufnummern können dabei durchaus Probleme
bereiten: Findige Abzocker ließen vor einiger Zeit das Handy vieler Opfer nur einmal klingeln und
übertrugen dabei eine 0190-Rufnummer oder eine teure Auslandsrufnummer. Wer neugierig die angezeigte
Rufnummer zurückrief, landete in einer Kostenfalle und durfte über 2 Euro pro Minute für
den "Rückruf" berappen.
1.7.2004:
Heise-Newsticker,
16.52 Uhr (Telekommunikation).
[Original
FRANKFURT/MAIN (c't). Die Deutsche
Telekom ist verpflichtet, Verbindungen zu kostenträchtigen 0190er-Telefonnummern
nach einer Stunde zu kappen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem am
Donnerstag veröffentlichten Urteil festgestellt, in dem es eine Rechnung von mehr als
5000 Euro an einen Telefonkunden aus dem Jahr 2000/2001 aufhob. Eine der drei strittigen
Verbindungen des Mannes zu einer 0190er-Nummer hatte rund 50 Stunden bestanden. Der
Beklagte muss nun lediglich die Gebühr für eine Stunde in Höhe von 115,77
Euro zahlen. Die anders lautende Entscheidung der Vorinstanz wurde aufgehoben (Az.: 3 U
13/03).
Die Telekom hatte vergeblich argumentiert, sie habe keinen Einfluss auf die Verbindungen
zu Dienstbetreibern, zu denen sie keine vertraglichen Beziehungen habe. Eine zwangsweise
Unterbrechung sei nicht möglich. Die Richter hielten dem entgegen, dass es für
die Konsumenten nicht immer ersichtlich sei, ob eine Verbindung nach dem Auflegen auch
tatsächlich unterbrochen werde. Die Netzbetreiberin müsse die Kosten für
die Kunden durch das Abschalten nach einer Stunde vermeiden. Dies sei auch technisch
möglich.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes
zur Bekämpfung des Missbrauchs der 0190er-Nummern im August 2003 ist der
Dienstanbieter selbst verpflichtet, die Verbindung nach einer Stunde abzubrechen. Ob
darüber hinaus auch der Netzbetreiber weiterhin in dieser Pflicht steht, war in dem
Verfahren nicht zu entscheiden, da es noch um eine alte Rechtslage ging.
1.7.2004:
teltarif.de Nummer 27/04
(Newsletter).
HAMBURG (teltarif.de). Am Montag [28.6.2004] nahmen Ermittlungsbeamte des
Landeskriminalamtes Hamburg die Geschäftsführer der Hanseatischen
Abrechnungssysteme (HAS) fest. Das Unternehmen soll in den vergangenen Wochen und
Monaten 170.000 Rechnungen verschickt und so einen Schaden in Höhe von 2,5
Millionen Euro verursacht haben. An die Adressen derjenigen, die eine Rechnung
erhielten, kamen die mutmaßlichen Betrüger auf einfachem Wege: Auf
Internet-Seiten schalteten die Firmen Werbebanner, beim Klick darauf installierte sich
ein Dialer, der sich nicht etwa zu einer teuren 0190- oder 0900- Nummer, sondern zu
einer "normalen" Frankfurter Rufnummer verband. Bereits im April hatte die
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) der HAS diese
Methode untersagt, da Dialer nur noch über 09009- Nummern zulässig sind.
Damit hatten die Hamburger in den meisten Fällen schon die Rufnummer ihrer
"Kunden". Wenig später erhielten die Internet-Surfer unter der Nummer einen
Anruf. Der Anrufer gab sich als Deutscher Paket Dienst aus und täuschte einen
Fehler in der Adresse vor. Wer daraufhin seine Adresse bekannt gab, fand einige Tage
später eine Rechnung in seinem Briefkasten. 69,95 Euro wurden im einen, 59,95
Euro in einem anderen Fall fällig. Erfolgte keine Zahlung, wurden die
Geschädigten mit Mahnungen und Schreiben eines Inkasso-Büros aus dem
gleichen Firmennetzwerk unter Druck gesetzt. [mehr]
17.6.2004:
Heise-Ticker,
16.12 Uhr (Wettbewerb).
KARLSRUHE.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine
Werbung von T-Online als "Europas größter Onlinedienst" wegen
Irreführung der Verbraucher untersagt. In einem heute verkündeten
Urteil gab das Karlsruher Gericht einer Klage von AOL Deutschland gegen mehrere in
den Jahren 1999 und 2000 verwendete Werbeaussagen des Konkurrenten teilweise
statt.
Die Aussage, T-Online sei Europas größter Online-Dienst, sei
irreführend, weil sie nicht nur als damals zutreffender Hinweis
auf die größte Kundenzahl verstanden werde, sondern auch auf
Häufigkeit der Nutzung. Dies treffe jedoch nicht zu, stellte der BGH fest.
Außerdem habe T-Online den Eindruck einer entsprechenden Präsenz in
europäischen Ländern erweckt, was ebenfalls nicht den Tatsachen entspreche,
weil der Dienst etwa in Großbritannien und Skandinavien nicht vertreten gewesen
sei (Aktenzeichen: I ZR 284/01 vom 17. Juni 2004).
Weitere Werbeaussagen ließ der BGH dagegen unbeanstandet, darunter der Satz,
T-Online sei mit einer bestimmten Kundenzahl der größte Online-Service
Europas. Mit dem Hinweis auf eine Kundenzahl werde der Verbraucher nicht
irregeführt, sodass kein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vorliege.
DARMSTADT 10.5.2004 (t-off/info-radio). Im Wettbewerb wird schon mal mit falschen Zahlen
operiert. Das mußte jetzt auch Telekoms Tochter T-Online einräumen. Von
ihren 10,8 Mio. Kunden (Angabe von T-Online) haben im vierten Quartal 2003 aber 2,25 Mio.
(rund 21 %) den Online- Dienst nicht mehr genutzt und zählen damit eigentlich
nicht mehr zu den Kunden. Denn sie machten keinen Umsatz mehr. Vermutlich seien es
sogar noch mehr, vermuten die Analysten von Morgan Stanley.
Auch die von T-Online bislang
angegebene Zahl von 3,4 Mio. DSL-Kunden stimmt nicht. Beim Nachzählen ergaben
sich nur noch 2,16 Mio. Breitband-Kunden. Der Grund: In den 3,4 Mio. sind auch die
Kunden mit DSL-Anschluß der T-Com enthalten, die einen Internet- Anschluß
bei der Konkurrenz haben.
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9.5.2004:
Heise-Newsticker,
15.43 Uhr (Telekommunikation).
[Original
PARIS (anw/c't).
Die französischen Verbraucherschützer von der Union Fédérale
des Consommateurs (UFC-Que
Choisir) haben für heute zu einem eintägigen
SMS-Boykott aufgerufen. Sie sind der Meinung, dass die
Mobilfunkanbieter zu hohe Preise für Kurzmitteilungen verlangen. Eine
SMS in Frankreich koste im Durchschnitt 13 Cent [Ed: hierzulande
liegt der eher um die 18 Cent]. Es sei den Unternehmen bei einer Marge von 80 % aber
möglich, den Preis auf 5 oder 4 Cent pro SMS zu senken.
Die bisherigen Preise seien vor allem für junge Mobilfunkteilnehmer
verhängnisvoll, meinen die Verbraucherschützer. Die Unternehmen Orange,
SFR und Bouygues Télécom hätten eine Art Kartell gebildet. Die
UFC rechnet vor, die Mobilfunkunternehmen hätten im Jahr 2003 durch 11
Milliarden verschickte SMS insgesamt einen Umsatz von 1,4 Milliarden Euro gemacht.
HAMBURG 29.4.2004 (t-off). Selbst wenn ein Dialer-Programm von der
Regulierungsbehörde RegTP
verboten wurde, ist der Kunde vor dessen Auswirkungen nicht geschützt.
SPIEGEL-Online meldet heute, daß die Deutsche Telekom (Abteilung
T-Com) mit einem solchen Dialer
hergestellte besonders teuren Internet- Verbindungen dennoch abrechnet. Der Kunde
müsse dann seinem Geld hinterherlaufen, obwohl eigentlich alles durch das neue
Gesetz vom August 2003 besser werden sollte.
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Das Call-by-call-Telefonieren
Beim "Call-by-Call"- Verfahren wählt der Telefonkunde eine extra Vorwahl und bekommt dafür vom
jeweiligen Anbieter eine eigene Rechnung. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Die Mahnung (vom Call-by-Call- Anbieter)
Zahlt der Kunde eine Rechnung nicht, wird ihn sein Vertragspartner in der Regel mahnen. Das ist
grundsätzlich auch bei Telefonrechnungen nicht anders. Im Fall der eingedruckten "Call-by-Call"-
Rechnung auf der Telekom-Rechnung ist das jedoch manchmal etwas anders: Normalerweise mahnt nämlich
die Telekom nur ihren Rechnungsbetrag. Und nicht den der "Call-by-Call"- Betreiber. Denn rechtlich ist
sie nur zur Rechnungsstellung verpflichtet. Die Forderung dann auch eintreiben muss sie aber nicht.Mahngebühren
Der Kunde muss in der Regel erst ab der zweiten Mahnung Mahngebühren bezahlen. Und diese
müssen in vertretbarem Rahmen liegen. Verzugszinsen etc. sind erst ab Eintritt des Verzuges
fällig. Dieser kann nach einer Mahnung auch automatisch eintreten, wenn eine Fälligkeit
vereinbart wurde oder der Zeitpunkt, ab dem Verzugszinsen anfallen, muss ausdrücklich erklärt
werden.Anwaltsgebühren
Einen Anwalt des "Call-by-Call"- Betreibers muss der Kunde erst ab der zweiten Mahnung bezahlen und
auch nur bis zu den festgelegten Maximal-Gebühren. Wichtig: Tritt ein Anwalt an einen Telefonkunden
mit einer Forderung heran, muss er seine Vollmacht nachweisen. Und zwar mit einer
Original-Vollmachtsurkunde.Gebühren eines Inkasso-Büros
Statt (und in der Regel nur statt und nicht zusätzlich zu) den Anwaltsgebühren können ab
der zweiten Mahnung auch Gebühren eines Inkasso-Büros geltend gemacht werden. Hier gibt es
unterschiedliche Urteile, wie hoch diese Gebühren ausfallen dürfen. In der Regel werden
Inkasso-Gebühren nur bis maximal zur Höhe der entsprechenden Anwaltsgebühren anerkannt.Und wenn nun überhaupt nicht telefoniert wurde?
Dann sollte der Kunde innerhalb von sechs Monaten widersprechen nur so lange werden die
Verbindungsdaten aufgehoben, die einen genauen Nachweis ermöglichen. Der Telefonkunde sollte
schriftlich widersprechen, am besten als Einschreiben mit Rückschein. Ob der Kunde gegenüber
dem "Call-by-Call"- Betreiber oder einem beauftragen Anwalts- oder Inkasso-Büro widerspricht, ist
streng genommen egal. Zweckmäßig ist es jedoch, allen Beteiligten gegenüber zu
widersprechen oder zumindest die anderen Beteiligten durch Kopien über den Widerspruch zu
informieren.
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