25.8.2005: Heise-Newsticker, 12.25 Uhr MESZ (Internet-Provider). [Original
NEW YORK (anw/c't). Der US-amerikanische Internet-Provider AOL hat mit dem New Yorker Generalstaatsanwalt Eliot Spitzer eine Einigung in einem Verfahren um die Handhabe von Abonnements- Kündigungen erzielt. AOL zahlt laut Mitteilung 12,5 Millionen US-Dollar und verspricht Besserung, zum Beispiel indem Kündigungen künftig nicht mehr ignoriert und Zahlungsaufforderungen rechtzeitig eingestellt werden. Etwa 300 Kunden hatten deshalb geklagt. In einem ähnlichen Verfahren hatte sich AOL vergangenes Jahr in Oklahoma und Kalifornieren mit ehemaligen Kunden geeinigt.
Als eine Ursache für die Missstände hatte Spitzer ausgemacht, dass Mitarbeiter im Kundenservice eine Bonuszahlung bekamen, wenn sie Kunden erfolgreich von einer Kündigung abhalten konnten. Daher seien Mitgliedschaften ohne Einwilligung der Betroffenen aufrecht erhalten worden. AOL hat versprochen, künftig keine solchen Belohnungen mehr zu zahlen. Außerdem sollen alle Kündigungen aufgezeichnet und durch eine neutrale Instanz überwacht werden. Ehemalige Kunden mit berechtigten Ansprüchen bekommen eine Entschädigung.
24.8.2005: Heise-Newsticker, 18.17 Uhr MESZ (Werbung). [Original
FRANKFURT/MAIN (jk/c't). Anrufe bei Verbrauchern stellen auch dann eine unzulässige Belästigung dar, wenn ein Kunde über mögliche Vertragsänderungen oder neue Angebote informiert wird und der Kunde nicht vorher ausdrücklich oder konkludent solchen Anrufen zugestimmt hat. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main nach einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden (Az: 6 U 175/04). Eine Einwilligung kann nach Auffassung des Gerichts auch nicht darin gesehen werden, dass der Kunde auf dem Vertragsformular seine Telefonnummer angegeben hat. Ebenso wie bei unverlangter Telefonwerbung haben Gerichte auch bei unerbetener SMS-Reklame geurteilt.
Den Stein ins Rollen brachte ein Versicherungsunternehmen, das sich gegen die Praktiken eines Mitbewerbers zur Wehr setzte. Der Konkurrent, der mit Gebäudeversicherungen handelt, hatte Kunden telefonisch über Änderungen, Ergänzungen oder mögliche Verlängerungen bestehender Verträge sowie über neue Offerten informiert. Eine ausdrückliche Einwilligung seitens der Verbraucher lag nicht vor. Auch eine entsprechende Klausel in den Vertragsformularen war nicht gegeben. Gleichwohl war das Unternehmen der Meinung, dass die Anrufe auf Grund der bestehenden Vertragsbeziehungen und der Angabe der Kundentelefonnummer rechtlich nicht zu beanstanden seien. Das sah das OLG jedoch anders und verbot dem Versicherer diese Art der Kontaktaufnahme. Dreh- und Angelpunkt war § 7 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der eine unzulässige Belästigung statuiert, soweit "Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung" erfolgt. Den Reklamecharakter der Anrufe leiteten die Richter aus dem Umstand ab, dass alles unter Werbung fällt, was nichts unmittelbar mit der Abwicklung des Vertrages zu tun habe. Bei Versicherungen sei demnach nur die telefonische Klärung von Fragen wie etwa der Schadensabwicklung oder ein Hinweis auf noch ausstehende Prämien rechtmäßig, nicht aber darüber hinausgehende Informationen. Da eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden fehlte, hätte die Zulässigkeit nur aus einem schlüssigen Verhalten folgen können. Laut Gericht reiche dafür aber nicht die Angabe der Telefonnummer ohne nähere weitere Erläuterung, wozu die Telefonnummer verwendet werden soll.
Neben unerbetenen Telefonanrufen haben deutsche Gerichte auch nicht bestellte SMS-Reklame für unzulässig erklärt. So entschied beispielsweise das Landgericht (LG) Bonn Mitte letzen Jahres, dass solche Botschaften bei fehlender Einwilligung einen rechtswidrigen Eingriff in das Eigentum des Handy-Besitzers darstelle. In die gleiche Richtung geht ein Urteil des LG Berlin. Anders aber als die Bonner Richter sehen die Kollegen aus der Hauptstadt in dem Versand eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Empfängers. Zur Begründungen führte das LG Berlin an, das nicht bestellte SMS-Reklame noch stärker in das Persönlichkeitsrecht eingreife als Spam-E-Mails, da wegen der begrenzten Speicherkapazität die Gefahr des "Überlaufens" der SMS-Box bestehe und wichtige Nachrichten nicht mehr abgerufen werden könnten.
Genervten Verbrauchern stehen bei ungewollter SMS-Werbung gegenüber den Versendern unter anderem zwei Möglichkeiten zu: Sie können einerseits die Verbraucherzentralen informieren, die ihrerseits nach dem UWG gegen die Versender eine Unterlassungsklage erheben können. Andererseits können sie die Telekommunikationsunternehmen, welche die in den SMS-Botschaften angepriesenen 0190er- Rufnummern vergeben, informieren. Diese sind bei wiederholter unzulässiger Versendung gemäß § 13 a der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) zur Sperrung der Nummern berechtigt.
23.8.2005: Heise-Newsticker, 13.02 Uhr MESZ (Naturkatastrophe). [Original
VORARLBERG (jk/c't). Die heftigen Regenfälle der letzten Tage haben in Westösterreich zu Hochwasser, Überschwemmungen und Murenabgängen geführt. Als Folge gibt es Probleme mit Telekommunikationseinrichtungen, Stromausfälle sowie Sperren von Straßen und Bahnstrecken. Die Kommunikationsprobleme behindern insbesondere die Einsatzkräfte.
Eine Mure in Tirol hat beide über den Arlberg führende Hauptleitungen der Telekom Austria (TA) zerstört. Als Folge gingen die Mobilfunknetze der Mobilkom Austria in Vorarlberg und Liechtenstein offline. Kunden des UMTS-Netzbetreibers 3 sind betroffen, soweit sie im GSM-Netz der Mobilkom roamen. Zudem können Festnetzkunden der Telekom derzeit nicht ins Internet und keine Telefonate in andere Teile der Welt führen. Die Telekom arbeitet an einer Ersatzschaltung über Leitungen der TIWAG.
Zahlreiche Gemeinden in Vorarlberg können nicht mit den Einsatzzentralen kommunizieren, zudem ist die internetbasierte polizeiinterne Kommunikation ausgefallen. Zu Mittag hätte das TA-Netz geflickt sein sollen, allerdings traten auch bei der Ersatzschaltung technische Probleme auf. In wenigen Stunden sollen die Verbindungen aber wieder hergestellt sein, sagte TA-Sprecher Martin Bredl zu heise online kurz vor 12 Uhr. Beschädigte ÖBB-Leitungen haben bei tele.ring zu Ausfällen in drei Vorarlberger Gemeinden geführt, die bis zum Abend behoben sein sollen. Alle Netzbetreiber dürften noch einige Tage mit den Folgen von Stromausfällen und überschwemmten Einrichtungen in Westösterreich zu kämpfen haben. Hinzu kommen bisweilen Überlastungen der Mobilfunknetze. T-Mobile hat heute Feuerwehren in Vorarlberg und Tirol spritzwasserfeste Mobiltelefone zur Verfügung gestellt. Ein Ausfall des 3-Netzes am vergangenen Sonntag in Vorarlberg, Tirol und Teilen Ostösterreichs war jedoch auf einen Stromausfall zurückzuführen, der nicht mit den starken Niederschlägen in Zusammenhang steht.
Neben der Fernkommunikation ist auch die Fortbewegung behindert. Weite Teile Vorarlbergs sind von der Außenwelt abgeschnitten. Im gesamten Bundesland fahren mangels Strom keine Züge. Überschwemmte Gleise, entgleiste Züge und weggerissene Brücken sorgen dafür, dass der Betrieb noch über Tage eingeschränkt sein wird. Auch die Strecke über den Arlberg sowie einige Nebenbahnen in Tirol (Außerfernbahn, Karwendelbahn) sind nach Murenabgängen eingestellt. Schienenersatzverkehre sind nur teilweise möglich, weil auch viele Straßen und Straßenbrücken weggeschwemmt, vermurt oder aus Sicherheitsgründen gesperrt sind. Sogar die ÖBB-interne Kommunikation dürfte betroffen sein, zumal auf der Website des Unternehmens keine aktuellen Informationen zur Lage zu finden sind.
Verschiedene Wasserkraftwerke sind aufgrund des Hochwassers außer Betrieb. In Innsbruck sind die Brücken gesperrt, beim Wasserstand des Inn fehlen nur mehr wenige Zentimeter zur Ausuferung. Bei mehreren anderen Flüssen können keine Pegelstände mehr abgelesen werden, weil die Messeinrichtungen bereits zur Gänze unter Wasser liegen. Der starke Regen geht vorerst weiter, soll im Laufe des Nachmittags aber nachlassen.
In den bayerischen Hochwassergebieten spitzt sich die Lage ebenfalls weiter zu, betroffen sind vor allem die Bereiche um Garmisch-Partenkirchen und Kempten. Dort sind aber bislang keine größeren Netzausfällen aufgetreten. In der Schweiz steigt das Hochwasser nach Angaben der Behörden so schnell wie noch nie; derzeit sind bereits Teile der Hauptstadt Bern überflutet.
[22.08.2005:
Und wieder schlug ein 5B-Tief zu] (Alpen-Flut 2005)
[24.08.2005:
Flut 2005: Das ist erst der Anfang] (DER SPIEGEL)
[28.08.2005:
Noch ein Fingerzeig des Klimawandels] (Hurrikan Katrina)
[29.08.2005:
Klimawandel facht Wirbelstürme an] (DER SPIEGEL)
22.8.2005: Heise-Newsticker, 19.47 Uhr MESZ (Werbung). [Original
BONN (anw/c't). Mit einem angedrohten Streitwert von 50.000 Euro und dem Hinweis auf eine "laufende Markenanmeldung" hat T-Mobile mit einer Abmahnung den Betreiber von chadkroski.com dazu gebracht, seine Domain zur Löschung freizugeben. Damit ist die in Werbersprache so genannte "Below-the-Line-Kampagne" web'n'walk um Anna und Steve um ein weiteres bizarres Detail reicher.
In der heilen Werbewelt von T-Mobile haben die "Werke" des frei erfundenen Schriftstellers Chad Kroski keinen Platz, was die Soul Melons sicher zu einem Tlues verarbeiten werden. Wem dieser Satz nichts sagt, der schaut keine Werbung und liest keine Presseerklärungen von T-Mobile: "In einer Bar treffen Augenpaare aufeinander, ein erstes Lächeln fliegt durch den Raum und schon stehen Anna und Steve sich gegenüber. Aber das Gespräch stockt. Die Unsicherheit und das Unbehagen in dieser knisternden Situation sind deutlich zu spüren. Da schweift ihr Blick auf ein Buch von Chad Kroski, das in seiner Tasche steckt. 'Wer um Himmels willen ist Chad Kroski?', kreist es in Annas Gedanken. Mit einer schnellen Entschuldigung flüchtet sie auf die Toilette ..."
Auf der Toilette googelt Anna nach Chad Kroski, während wenige stille Örtchen weiter Steve die Suchmaschine nach der Band Soul Melon peitscht, deren Button Anna trägt. Der bizarre Werbespot von T-Mobile über ziemlich kommunikationsschwache junge Leute, die das Anbaggern verlernt haben, regte etliche Spaßvögel an, den Schriftsteller Chad Kroski ähnlich der Hommingberger Gepardenforelle mit den nötigen literarischen Unterbau auszustatten. In diesem Sinne lief die Kampagne genau so, wie sie von Werbern ausgedacht worden war. Kurz bevor Chad Kroski "Kult" werden konnte, traten nun die Juristen von T-Mobile auf die Bremse [Ed: Standort Deutschland 2005 vor einer Bundestagswahl!].
19.8.2005: Heise-Newsticker, 11.25 Uhr MESZ (Abzockerei). [Original
KARLSRUHE (jk/c't). Verbindungsnetz- und Plattformbetreibern stehen keine eigenen Ansprüche gegen Telefonendkunden zu, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) nun letztinstanzlich. Der BGH führt in dem jetzt veröffentlichten Urteil vom 28. Juli 2005 (Az: III ZR 3/05) aus, dass zwischen Anschlussinhaber und Verbindungsnetzbetreiber kein eigenes Vertragsverhältnis entstehe; der Betreiber verbinde lediglich Telefonate zwischen den Netzen.
Da ein Telefonkunde üblicherweise von zwischengeschalteten Telekommunikationsanbietern keine Kenntnis habe, könne er auch keine Verträge mit ihnen schließen. Verbindungsnetz- und Plattformbetreiber seien zudem lediglich Erfüllungsgehilfen des 0190-/0900- Diensteanbieters, erbrächten also eine bloße Hilfe ohne eigenständige Leistung für den Endkunden. Dieser stehe lediglich in einem Vertragsverhältnis mit seiner Telefongesellschaft und dem Anbieter der Mehrwertdienste und müsse auch nur an diese leisten.
Im vorliegenden Fall hatte der Verbindungsnetz- und Plattformbetreiber nicht selbst geklagt, sondern seine Rechte an ein Inkassobüro abgetreten, welches dann den Anrufer einer 0190-/0900-Nummer verklagte. Nachdem die Klage schon vor dem Amtsgericht Brandenburg und dem Landgericht Potsdam erfolglos war, verwarf nun auch der BGH die Revision des Inkassounternehmens.
19.8.2005: Berliner Zeitung, Seite xx (Wirtschaft). [Original]
BERLIN. Deutschlands Mobilfunkfirmen sind arm dran. Das weiß man. Schließlich wehklagen Branchenvertreter seit dem Jahr 2000, dass ihnen der Staat für UMTS-Lizenzen 50 Milliarden Euro aus der Tasche gezogen hat. Für Lizenzen, die kaum etwas einbringen. Deshalb müssen die Gewinne woanders rauf. Koste es, was es wolle.
Manchmal kostet es aber auch nichts. Zumindest nicht auf den ersten Blick. Diese Erfahrung machen zur Zeit Kunden der Netzbetreiber Vodafone und O2. Betroffen sind vor allem diejenigen, die eigentlich Telefon-Entgelte sparen wollen und deshalb ihren Anrufbeantworter im Netz die Mailbox ausgeschaltet lassen. Seit kurzem wird dieser Kundenkreis mit einer neuen Dienstleistung beglückt: der "Anrufinfo per SMS". Das geht so: Hat ein Mailbox-loser Kunde sein Handy ausgeschaltet, bekommt er nach dem Wiedereinbuchen ins Netz eine Kurzmitteilung zugestellt. In dieser SMS steht, wer ihn in der Zwischenzeit erreichen wollte. Beruhigend wirkt der Satz, mit dem die SMS meist endet: "Dieser Service ist kostenlos für Sie."
Das stimmt - für den Angerufenen. Nicht aber für den Anrufer. Denn der muss für den Service zahlen. Das weiß er aber nicht. Denn alles, was Anrufer von nicht eingebuchten Gesprächspartnern in den Netzen von Vodafone oder O2 mitbekommen, ist die wohlbekannte Ansage der Netzbetreiber: "Der gewünschte Teilnehmer ist zur Zeit nicht erreichbar. Versuchen Sie es später noch einmal."
Während T-Mobile und E-Plus wie bisher keinen Cent von Anrufern verlangen, sobald diese Ansage ertönt, halten Vodafone und O2 inzwischen dafür die Hand auf. Für den Versand der Anrufinfo-SMS an ihre Kunden verlangen sie Geld. Und das nicht zu knapp. Der erfolglose Anruf-Versuch wird einfach als zu Stande gekommenes Kurztelefonat abgerechnet. Die Info-SMS kann so erheblich teurer kommen als herkömmliche Kurzmitteilungen. Bis zu 59 Cent kostet etwa Vodafone-Kunden ein einminütiges Telefonat ins O2-Netz.
Bei den Mobilfunkfirmen gibt man sich unschuldig. Das "Feedback ist sehr positiv von den Kunden", heißt es bei Vodafone. Zudem, ergänzt eine O2-Sprecherin, ließen sich die Kosten leicht umgehen: Man müsse nur dafür sorgen, dass die eigene Telefonnummer bei Anrufen nicht mitübertragen werde. Also, Telefon-Nutzer: Zurück in die anonyme Masse! Identität kommt allemal teurer.
9.8.2005: Morgenpost, Hamburg, Seite xx (Politik). [Original
BONN/HAMBURG. Bei Telekom und T-Mobile haben Sie die Wahl. Telefonieren können Sie mit Tarifen wie Call Time oder TellySmile. Billig ins Ortsnetz kommen Sie mit XXL local, ins Ausland mit CountrySelect. Von Angeboten wie Switch & Profit, web©n©walk oder HappyDigits ganz zu schweigen. Aber was bedeutet das wirklich? Die MOPO hat den Test gemacht und die Kundenberater auf die Probe gestellt.
Test 1: Was sind PhoneTime und MessageTime? Wer für sein XtraPac-Prepaid-Handy eine Telefonkarte kauft, hat ein Jahr Zeit, das Guthaben aufzubrauchen. Diesen Zeitraum nennt T-Mobile "PhoneTime". Danach ist man mit der Karte drei Monate nur noch erreichbar das heißt "MessageTime". Die Dame an der "T-Mobile-Newsline" bringt die Begriffe durcheinander: "Nach einem Jahr kommen Sie in die PhoneTime." Ich korrigiere sie und frage, warum T-Mobile das nicht deutsch sagt. Sie seufzt: "Das wäre wohl zu einfach."
Test 2: Was ist CashMemory? Wenn nach der PhoneTime Guthaben übrig ist, "merkt" sich das die XtraCard. Lädt man die Karte wieder auf, wird das alte Guthaben dank CashMemory ("Geld-Erinnerung") gutgeschrieben. Eine Mitarbeiterin ist überrascht: "Davon höre ich zum ersten Mal." Sie fragt den Chef erfolglos: "Das muss was Neues sein. Der kennt es auch nicht."
Test 3: Relax Holiday oder Xtra Roaming? Beides sind Angebote fürs Telefonieren im Ausland. Ich frage eine Beraterin, welche Option billiger ist. Sie empfiehlt mir Xtra Holiday, eine Kombination, die es nicht gibt. Pressesprecher Walter Genz erklärt, warum die Telekom nicht mehr Deutsch spricht: "Das ist der Zeitgeist. Wir brauchen unverwechselbare Begriffe für unsere Produkte, und das geht am besten auf Englisch." Im Zweifelfall könne sich der Kunde "jederzeit an uns wenden." Nur dumm, wenn die Mitarbeiter das T-Englisch selbst nicht mehr verstehen [Ed: nur weil pisageschädigte Manager die Vorstandsetagen erreicht haben und dort nun mit ihrem Schmalspurwissen Mumpitz anordnen].
8.8.2005: Heise-Newsticker, 19.35 Uhr MESZ (Software). [Original
NÜRNBERG (anw/c't). Durch einen Fehler in der Software A2LL kommt es derzeit zu falschen Krankenkassen- Meldungen, teilt die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit. In mehreren hunderttausend Fällen seien Meldungen zur Krankenversicherung, also Anmeldungen, Abmeldungen, Veränderungsmitteilungen, von Arbeitslosengeld-II- Empfängern ohne Grund automatisch storniert worden.
Dies habe keine Auswirkung auf den tatsächlichen Versicherungsstatus der Leistungsempfänger, es entstehe bei den Krankenkassen durch die Meldungen aber ein erheblicher Verwaltungsaufwand, bedauert die Bundesagentur für Arbeit. Die fehlerhaften Stornierungen würden umgehend korrigiert.
Der Fehler, der zu den falschen Storno- Meldungen geführt hat, sei nach dem Aufspielen einer aktualisierten Version der Auszahlungs- Software A2LL durch den Hersteller T-Systems aufgetreten. Die BA sei für die Probleme mit der A2LL-Software nicht verantwortlich, entschuldigt sich aber "ausdrücklich für alle Unannehmlichkeiten".
Zur Hartz IV-Software A2LL von T-Systems siehe auch:
5.8.2005: Heise-Newsticker, 18.29 Uhr (Telekommunikation). [Original
ESCHBORN/BONN (ssu/c't). Die Festnetzsparte der Deutschen Telekom T-Com darf seinen Eschborner Konkurrenten Arcor nicht dazu zwingen, dass dieser für Preselection- Aufträge wiederum eine schriftliche Willenserklärung von seinen Kunden verlangt. Dies hatte die T-Com zur Bedingung für eine Vereinbarung gemacht, die die elektronische Übermittlung von Prepaid-Aufträgen durch Arcor an die T-Com regeln sollte. In der Praxis hätte diese Klausel bedeutet, dass Arcor von jedem telefonisch geworbenen Prepaid- Kunden zusätzlich eine Willenserklärung in Schriftform anfordert. Die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur hat der T-Com jedoch untersagt, diese Hürde aufzustellen.
Mit Beschluss vom 18. Juli (Aktenzeichen BK2a 04/029) untersagt es der Regulierer der T-Com darüber hinaus, die Kundendaten, die Arcor zur Aktivierung eines Preselection-Auftrags zwangsläufig an die T-Com übermitteln muss, zur "Rückgewinnung von Kunden zu nutzen" sprich, auf diese einzureden, ihre gerade erst erteilten Preselection-Aufträge zu widerrufen. Schon in der Vergangenheit hatten die Telekom-Wettbewerber dem Ex-Monopolisten vorgeworfen, Preselection-Anschlüsse ungefragt auf ihre eigenen Tarife zurückzustellen was sogar gegen den erklärten Willen betroffener Kunden geschehen sein soll.
Das Preselection genannte Verfahren erspart den Kunden, jeder angerufenen Nummer eine Betreiberkennzahl voranzustellen, wie es im Call-by-Call-Verfahren erforderlich ist. Seit der Öffnung des deutschen Telecom-Markts 1998 beklagten andere Telecom-Anbieter wiederholt wettbewerbsfeindliche Praktiken des magentafarbenen Konzerns. So wurde den Bonnern vorgeworfen, gezielt bürokratische Hürden aufzubauen, um wechselwillige Kunden und konkurrierende Telcos zu entnerven zum Beispiel auf der Übergabe von Papier- Unterlagen zu bestehen anstatt den zeitgemäßen Austausch von Datensätzen zuzulassen.
Zum Ende März 2005 hatte Arcor 2,3 Millionen Preselection-Kunden [Ed: und sehr viele davon sind allerdings noch immer mit extrem unsauberen Methoden als Kunden ‚gewonnen‘ worden. Merke: Der aufgeklärte, wissende Kunde braucht keine zusätzliche Vetragsbindung durch Pre-selection!]. Diese bescheren im Gegensatz zu den wechselfreudigen Nutzern von Call-by-Call den Telcos kontinuierliche Einnahmen durch Grundgebühren oder Laufzeitverträge. Um neue Kunden für Prepaid-Tarife zu gewinnen, setzt Arcor unter anderem auf Telefon- Marketing, das nach Angaben eines Sprechers teilweise von externen Dienstleistern durchgeführt wird. Alle Angerufenen hätten jedoch vorher ihr Einverständnis mit dieser Art der Akquise erklärt [Ed: hm, aber wie?]. Verbraucherschützer kritisieren jedoch, dass Personen, die zum Beispiel an Gewinnspielen der Telcos teilnehmen, häufig gar nicht bewusst ist, dabei eine entsprechende Einverständniserklärung abzugeben.
22.7.2005: Heise-Newsticker, 16.32 Uhr MESZ (USA). [Original
NEW YORK (anw/c't). Das New York City Department of Consumer Affairs (DCA) hat die Mobilfunkunternehmen Nextel, Sprint und T-Mobile USA vor dem New York Supreme Court verklagt, weil sie mit irreführenden Angaben geworben haben sollen. Das DCA, die Anzeigen von Mobilfunkunternehmen seit Herbst 2003 intensiv beobachtet, hat sich außerdem außergerichtlich von den ebenfalls gescholtenen Firmen Cingular Wireless und Verizon Wireless die Zusagen eingeholt, dass sie sich künftig gemäß den Richtlinien des New York City Consumer Protection Law verhalten, teilt das DCA mit.
DCA-Commissioner Jonathan Mintz sagt, man könne nicht in der Überschrift ein gutes Geschäft verheißen, die wahren Kosten aber in Kleinschrift verstecken [Ed: dieser Schwachsinn beim ‚Spielen von Wettbewerb‘ wird in Deutschland geduldet, da der Gesetzgeber das nicht klar und deutlich verboten hat ein ärgerliches Versäumnis des Verbraucherschutzministeriums]. "Wenn eine Telefonfirma kostenlose Ferngespräche verspricht, sollten die Verbraucher sie auch bekommen." T-Mobile USA habe beispielsweise mit "Free Long Distance" und "Free Roaming" geworben, auf Einschränkungen aber lediglich in einer mehrzeiligen Fußnote hingewiesen. Mintz glaubt, dass die 3 beklagten Firmen dem Beispiel von Cingular Wireless und Verizon Wireless folgen.
2.7.2005: Berliner Morgenpost, Seite xx (Berlin). [Original]
BERLIN (BM). Spielschulden sind Ehrenschulden, sagt der Volksmund. Juristen sprechen weniger plastisch von einer "unvollkommenen Verbindlichkeit". Beides meint, daß man Schulden aus Glücksspielen vor Gericht nicht einklagen kann. Daß auch der 4. Senat des Berliner Kammergerichts die Quizsendungen des Fernsehsenders 9live für Glücksspiele hält, hat der Rentnerin Inge F. Zahlungen an die Telekom AG von gut 20.000 Euro erspart.
Die 58jährige Schönebergerin, die wegen einer Knochenerkrankung im Rollstuhl sitzt, sollte an 44 Tagen mehr als 47 000mal über das sogenannte T-Vote-System beim Quizsender angerufen haben und dafür 23.087,10 Euro an die Telefongesellschaft zahlen [t-off dokumentierte]. Nach einem Vergleich vor dem Kammergericht gibt sich die Telekom nun mit 3.000 Euro zufrieden, die Inge F. in Raten abzahlen kann. Das Landgericht hatte die Schwerstbehinderte noch zur Zahlung der vollen Summe verpflichtet.
Für Inge F.s Anwalt, Wolfgang Thoms, steht fest: "Die Telekom hat den Vergleich geschlossen, weil ihr an einem Urteil nicht gelegen war." Dabei hatte das Gericht an der Korrektheit der Rechung gar keinen Zweifel. Die Anrufe über die Einwahl "01379" seien durch Einzelgesprächsnachweis hinreichend belegt. Während der Sitzung hatte das Kammergericht die Telekom aber darauf hingewiesen, daß es sich nicht nur bei dem an den Sender abgeführten Gebührenanteil um eine nicht einklagbare "unvollkommene Verbindlichkeit" nach § 762 BGB handeln könnte, sondern auch bei dem Teilbetrag, den der Telefonanbieter für die Nutzung seiner Technik einbehält. Rechtsanwalt Thoms glaubt, daß diese Äußerungen des Oberlandesgerichts das Aus für TV-Gewinnspiele per Telefon bedeuten könnten: "Die Telekom wird sich überlegen müssen, wie sie sich gegenüber den Veranstaltern absichert. Sie muß damit rechnen, daß immer mehr Kunden die Zahlung verweigern."
Telekom-Sprecher Frank Domagala winkt ab: "Wir haben diesen Vergleich nur aus sozialen Gründen akzeptiert, um dieser schwerstbehinderten Frau die hohe Zahlung und den Gang zur nächsten Instanz zu ersparen. Das bedeutet in keinem Fall, daß wir den Betrieb dieser Rufnummern einstellen." Auch die Berliner Verbraucherzentrale ist überzeugt, "daß die Deutsche Telekom weitermachen und das Geld auch eintreiben wird". Solange es kein höchstinstanzliches Urteil gebe, bleibe das Prozeßrisiko für alle Teilnehmer von Fernseh-Gewinnspielen bestehen, die sich gegen hohe Telefonrechnungen wehren wollen, sagt Verbraucherjurist Bernd Ruschinczik. Sein Rat an die Zuschauer von Gewinnspielen im Fernsehen: "Drücken Sie nicht die Wahlwiederholungstaste."
29.6.2005: Heise-Ticker, 8.31 Uhr MESZ (Abzocker-Telefonie). [Original
LANDAU. Bei teueren 0190-Nummern muss im Streitfall die Telefongesellschaft die Richtigkeit der Telefonrechnung beweisen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Landau/Pfalz hervor. Gelingt dem Telefonbetreiber dieser Nachweis nicht, so geht die Gesellschaft nach dem Richterspruch leer aus (Az: 1 S 104/04).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Telefonunternehmens gegen eine Kundin ab. Die Kundin sollte angeblich in erheblichem Umfang so genannte Mehrwertdienste (0190- oder 0900-Nummern; die Rufnummerngasse mit 0190 läuft für Mehrwertdienste aus) in Anspruch genommen haben. Die Frau bestritt dies und zweifelte an der Richtigkeit der Telefonrechnung. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte das Telefonunternehmen zwar Verbindungsnachweise zusammengestellt, es fehlten aber jeweils die letzten drei Ziffern. Damit war der Anbieter der möglicherweise in Anspruch genommenen Dienste nicht zweifelsfrei zu ermitteln. Die Telefongesellschaft war der Meinung, dies gehe zu Lasten der Kundin.
Das Landgericht folgte dem nicht. Es sei allein Sache der Telefongesellschaft, die für die Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten zu speichern und notfalls abzurufen. Da der Kunde auf Art und Umfang der Speicherung keinen Einfluss habe, könnten unvollständige Daten auch nicht zu seinen Lasten gehen.
15.6.2005: Heise-Ticker, 19.52 Uhr MESZ (Datenschutz). [Original
BERLIN. Nur eine Telefonnummer stand in der Verkaufsanzeige für den wertvollen Oldtimer. Mit Absicht hatte der Besitzer keine Adresse angegeben. Über Nacht verschwand das Fahrzeug dann aus der Garage. Was war passiert? Der Dieb hatte bei einer Telefonauskunft per Rückwärtssuche Namen und Adresse des ahnungslosen Verkäufers erfragt. Der Fall ist erfunden, wird aber immer wahrscheinlicher: "Das Missbrauchspotential von Daten, die bei Nennung der Telefonnummer preisgegeben werden, ist noch nicht absehbar", sagt Carola Elbrecht, Telekommunikationsexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin.
"Wer seine Daten schützen will, muss aktiv werden und der so genannten Inverssuche bei seinen Netzbetreibern für Telefon oder Handy widersprechen", rät Elbrecht. Leichter gesagt als getan: Denn wer der Rückwärtssuche nach einem entsprechenden Hinweis durch seinen Telefon- oder Handyanbieter nicht widerspricht, stimmt ihr im Normalfall zu. "Das ist eine Schwäche der Widerspruchsregelung, die schon beim Gesetzgebungsverfahren kritisiert worden ist", erläutert Elbrecht die seit der Änderung des Telekommunikationsdienstegesetzes im Juli 2004 erlaubte Rückwärtssuche. Seit Ende vergangenen Jahres bieten die Telekom-Auskunft, aber auch Konkurrenten wie Telegate die neue Suchfunktion an.
Systematisch hat bisher nur die Telekom ihre Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Allerdings inzwischen auf der Rückseite der Telefonrechnung, versteckt und kleingedruckt, wie Elbrecht kritisiert. Allen, die nicht auf den Hinweis reagiert haben und ihre Daten für die Inverssuche sperren lassen möchten, rät die Verbraucherschützerin, dies jetzt zu tun: "Es ist nie zu spät, und es gibt keine Fristen."
Am einfachsten gelingt der Widerspruch, wenn man vom zu sperrenden Telekom-Anschluss aus die Nummer 01375/10330 wählt und den Anweisungen folgt. Beim Anruf von einem ISDN-Anschluss werden automatisch alle Nummern gesperrt. ISDN-Kunden der Telekom, die nur bestimmte Telefonnummern von der Inverssuche ausschließen wollen, sollten laut Elbrecht besser schriftlich oder per Fax widersprechen. Zwar unterhält die Telekom das zentrale Nummernverzeichnis für alle Netzbetreiber und Diensteanbieter, der Widerspruch gegen die Rückwärtssuche bei der Telekom gilt aber nur für Kunden der Festnetzsparte T-Com. "Jeder Netzanbieter ist für die Anlieferung seiner Kundendaten selbst verantwortlich", stellt T-Com-Sprecher Rüdiger Gräve klar. Das heißt, dass die Telekom die Angaben der Netzbetreiber nur speichert, diese aber nicht ändert.
Wie gehen also die anderen Netzbetreiber mit der Rückwärtssuche und den Daten ihrer Kunden um? Der Hamburger Festnetzanbieter HanseNet (Alice) und die bundesweit tätige Telefongesellschaft Arcor beispielsweise sind verbrauchernah vorgegangen und haben sämtliche Kundendaten für die Inverssuche gesperrt. Provisorisch haben dies auch die Mobilfunkanbieter E-Plus, T-Mobile und O2 getan. Vodafone hat seine Kunden angeschrieben und vor die Wahl gestellt: Wer seine Daten von der Rückwärtssuche ausnehmen will, muss antworten und widersprechen. Ohne Antwort stimmt der Kunde der Inverssuche zu. Er kann dies aber jederzeit widerrufen. Auch E-Plus, T-Mobile und O2 prüfen derzeit eine ähnliche Abfrage der Zustimmung ihrer Kunden zur Inverssuche. Zukünftig wollen die Mobilfunkunternehmen das Einverständnis zur Rückwärtssuche beim Abschluss von Neuverträgen erfragen.
Die Inverssuche ist übrigens nur dann erlaubt, wenn der Kunde im Telefonbuch oder einem öffentlichen elektronischen Kundenverzeichnis eingetragen ist. Deshalb stellt sich das Problem der Rückwärtssuche für viele Festnetz- oder Handy-Telefonierer gar nicht. "Im Vergleich zu den siebziger Jahren kann ich ja heute wählen, ob ich in der Telefonauskunft erscheine", sagt Peter Büttgen, Referent für Teledienste beim Bundesbeauftragten für Datenschutz. Allerdings hätten sich die Berliner Datenschützer eine "saubere Einwilligungslösung" gewünscht. Das heißt eine grundsätzlich gesperrte Inverssuche es sei denn, der Kunde wünscht diese ausdrücklich..
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