5.3.2004: Yahoo-News, 12.58 Uhr (HighTech). [Original]
KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Abzocke mit heimlich auf Computern installierten Dialern einen Riegel vorgeschoben. Gemäß einem heute veröffentlichten Urteil muss ein Telefonkunde nicht für teure Verbindungen mit 0190- oder 0900- Nummern zahlen, wenn diese durch ein ohne sein Wissen auf den PC eingeschmuggeltes automatisches Programm angewählt worden sind. Der Kunde ist auch nicht verpflichtet, vorsorglich Abwehrmaßnahmen gegen Dialer zu treffen.
Der 3. Zivilsenat des BGH wies den Revisionsantrag eines Telefonunternehmens [Ed: BerliKomm] zurück, das in der Vorinstanz mit einer Klage auf Zahlung von rund 9.000 Euro Verbindungsentgelt gescheitert war. Die horrenden Telefonrechnungen liefen auf, weil ein Dialer die Einstellungen auf einem PC so verändert hatte, dass Verbindungen zum Internet nur noch über eine 0190-Nummer hergestellt wurden.
Der Dialer gelangte durch einen Trick auf den Computer. Der Sohn der Beklagten hatte beim Surfen im Internet eine Datei heruntergeladen, die die schnellere Datenübertragung versprach. In Wirklichkeit enthielt die Datei einen Dialer. Die von ihm bewirkten Veränderungen in dem PC bestanden auch dann noch weiter, als die Datei gelöscht worden war. Die Manipulation war bei normaler Nutzung des Computers nicht bemerkbar.
Dem vom BGH bestätigten Urteil der Berufungsinstanz zufolge hat das Telefonunternehmen nur Anspruch auf ein Entgelt, wie es bei einer normalen Verbindung mit dem Internet angefallen wäre. Die Richter erklärten, das Unternehmen müsse sich das Vorgehen des Inhabers der 0190- Nummer anrechnen lassen. Die Beklagte habe einen Schadenersatzanspruch, der gegen die Telefongebühren aufgerechnet werden müsse. Die Rechnung müsse so sein, als ob der Dialer nicht installiert gewesen wäre.
Da der Vertrag über Bereitstellung und Nutzung des ISDN- Anschlusses nicht auf derartige Fälle eingeht, bediente sich der BGH-Senat der ergänzenden Vertragsauslegung. Er zog eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens sowie sinngemäß den Paragrafen 16 Absatz 3 Satz 3 der Telekommunikations- Kundenschutzverordnung (TKV) heran. Danach muss ein Kunde nicht für die Nutzung seines Telefonanschlusses durch andere zahlen, wenn er diese nicht zu vertreten hat. Das Gericht erklärte, in einem solchen Fall müsse das Telefonunternehmen das durch Missbrauch von 0190-Nummern entstehende Risiko tragen, denn schließlich kassiere es ja auch einen Teil der teuren Gebühren. (Aktenzeichen: III ZR 96/03 vom 4. März 2004)
10.2.2004: Heise-Newsticker, 12.42 Uhr (Telekommunikation). [Original
KARLSRUHE (tol/c't). Der Bundesgerichtshof hat ein zu Gunsten der Telekom ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf wieder aufgehoben. In seiner Entscheidung machte das Gericht heute deutlich, dass die Telekom mit ihren Telefontarifen für Wiederverkäufer zwischen 1996 und 1999 womöglich ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht habe.
Der BGH-Kartellsenat hat nun auf die Revision der Klägerin das Berufungsurteil aufgehoben. Das OLG Düsseldorf hatte zuvor der Telekom Recht gegeben, die sich darauf berufen hatte, nur die vom Postministerium und später der Regulierungsbehörde genehmigten Tarife angewendet zu haben. Das OLG habe aber versäumt zu prüfen, ob die Telekom den Behörden nicht bereits Tarife zur Genehmigung vorgelegt habe, mit denen sie ihre Marktmacht missbraucht habe, lautet die Lesart des BGH. Das sei nicht auszuschließen, wenn der Missbrauch im Prüfverfahren nicht erkannt worden sei. Das OLG muss den Fall nun noch einmal behandeln.
Als Kläger gegen die Telekom sind die ehemaligen Mannesmann-Festnetzfirmen Arcor und Otelo angetreten (später als fusioniertes Unternehmen unter das Dach von Vodafone gelangt). Sie fordern rund 30 Millionen Euro, weil sie als Großkunden und Reseller von Telefonminuten zwischen 1996 und 1999 die gleichen Tarife wie gewöhnliche Endkunden zu zahlen hatten.
12.1.2004: Heise-Newsticker, 13.17 Uhr (Telekommunikation). [Original
HAMBURG (tol/c't). Im Streit um die Kursverluste beim dritten Börsengang der Deutschen Telekom hatten bereits im November mehr als 10.000 Telekom- Aktionäre bei der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle der Stadt Hamburg ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. In einer Mitteilung meldet die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) nun sogar die Zahl von 17.000 Aktionären, die dieses Verfahren beantragt haben. Ziel war es, die Verjährungsfrist zur Einreichung einer Prospekthaftungsklage, die am 26. Mai 2003 ausgelaufen war, deutlich zu verlängern.
In der vergangenen Woche haben nun die ersten Güteverhandlungen stattgefunden. "Auf Vertreter der Telekom haben wir bei diesen Terminen leider vergeblich gewartet", kritisiert DSW-Geschäftsführer Carsten Heise. Die Schlichter konnten deshalb nur das Scheitern des Güteverfahrens feststellen. Bislang hat die Telekom dazu keine Stellungnahme abgegeben.
"Entscheidend ist, dass mit dem Feststellen des Scheiterns eine sechsmonatige Frist in Gang gesetzt wird. Erst danach verjähren eventuelle Ansprüche aus Prospekthaftung endgültig", erklärt der DSW-Experte Mark Tüngler. Nach wie vor bestehe die Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft innerhalb dieser Frist ihre Ermittlungen gegen die Telekom abschließt und zu Erkenntnissen gelange, mit denen eine Prospekthaftungsklage erfolgversprechend begründet werden kann. Der Vorwurf lautet Bilanzfälschung. Besonderes Augenmerk legen die Ermittler auf die Bewertung der Immobilien.
[25.05.2004:
Gerichte ertrinken im Meer der Telekom-Klagen] (HEISE-TICKER)
10.9.2003: Berliner Kurier, Seite 9 (Berlin). [Original=0024]
KÖPENICK. Keine Rechnung, dafür aber eine falsche Mahnung, dann der Internet-Zugang gesperrt: Mario Kroh (36) sah keine Chance mehr, im Wirrwarr zwischen Telekom, freenet und Inkassodienst zu seinem Recht zu kommen.
Der Schornsteinfeger aus Köpenick: "Wenn ich an an den Inkassodienst schreibe, dass längst alles bezahlt ist, bekomme ich nur Standardantworten. Aber mein Online-Zugang bleibt gesperrt. " Viele Köche verderben den Brei und mit Mario Krohs Problem waren schließlich gleich drei Unternehmen befasst: "Meinen Telefonanschluss habe ich bei der Telekom, die auch alle Verbindungen in Rechnungen stellt. Für das Internet nutze ich aber den Zugang und alle anderen Dienste von freenet. Die wiederum rechnen über eine Telefondienste GmbH ab", sagt der Telefon- und Internet-Kunde.
Von der Telefondienste GmbH hatte er im März eine Mahnung über 89 Euro erhalten allerdings, ohne je zuvor eine Rechnung gesehen zu haben. Mario Kroh: "Da ich ja normalerweise alle Rechnungen nur über die Telekom erhalte, rief ich also dort an. Und bei der Telekom erfuhr ich, dass nicht 89, sondern nur 39 Euro offen sind. Diese 39 Euro habe ich auch bezahlt. " Doch das nutzte nichts: Mario Kroh erhielt weiter Mahnungen, mal 89, mal über 39 Euro, der freenet-Interzugang wurde gesperrt.
Nun hakte der KURIER bei freenet nach und am nächsten Tag kam die Reaktion der Telefondienste GmbH: "Die Mahnungen beruhen auf einem Fehler unsererseits. Den haben wir behoben, Herr Krohs Internet-Zugang wird umgehend freigeschaltet."
Hinweis in eigener Sache |
12.6.2003 (khd). Auch wenn t-off heute eingestellt werden mußte, sollen auch künftig herausragende Telco- Pannen (Telekomien) auf diesen Seiten notiert werden, allerdings nicht mehr so umfassend wie bisher. |
17.4.2003: Verbraucherzentrale Sachsen, (Pressemitteilung). [Original
Die Methoden von Drückern werden immer dubioser. Weil sie vermutlich immer öfter an den Haustüren abgewiesen werden, fälschen manche von ihnen offensichtlich Unterschriften und Verträge.
Verbraucherschützer haben den Eindruck, dass manche Drücker jetzt einfach Namen von Klingelschildern und die dazu gehörige Telefonnummer aus dem Telefonbuch abschreiben und beides, nebst frei erfundenem Geburtsdatum, in ein Anmeldeformular für die feste Voreinstellung des Telefonanschlusses (Preselection) einsetzen und zum Schluss noch die Unterschrift von nichtsahnenden Verbrauchern fälschen. Besonders peinlich der Fall einer Reichenbacherin, deren bereits vor 10 Jahren verstorbener Ehemann angeblich jetzt einen solchen Vertrag unterschrieben haben sollte.
In den Regionen Leipzig und Chemnitz fallen den sächsischen Verbraucherschützern gegenwärtig besonders unseriös arbeitende Drücker auf, die Kunden für die Telekommunikationsfirmen Arcor (Sitz Eschborn) und Tele2 (Sitz Düsseldorf) werben, in der Region um Plauen für die Firma StarCom (Sitz München). "Mit solch rüden Methoden gewinnen die Telekommunikationsfirmen ganz gewiss keine begeisterten Kunden" meint Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Im Gegenteil, damit wird ihr Ruf geschädigt und Misstrauen auch gegen ihre Produkte erweckt."
9.3.2003: Der Tagesspiegel, Berlin, Seite 22 (Wirtschaft). [Original]
FRANKFURT/BONN (hej/vis). Seit Jahren liegen Klagen von Anlegern gegen die Telekom bei Gericht doch Verhandlungstermine gibt es immer noch nicht. Die Anwälte, die die Kläger gegen die Deutsche Telekom vertreten, erheben schwere Vorwürfe gegen die Justiz und die Bundesregierung. Wir werden von den Gerichten und der Staatsanwaltschaft blockiert, sagt Rechtsanwalt Hans-Joachim Wiebe aus Hannover, der 150 Kläger vertritt.
Bereits im August 2001 hat er die ersten Prospekthaftungsklagen beim Landgericht Frankfurt (Main) eingereicht. Einen Termin für eine mündliche Verhandlung gibt es immer noch nicht. Ich glaube, dass hier von oben mittelbar oder unmittelbar Druck ausgeübt wird, sagt Franz Braun von der Kanzlei Rotter, die etwa 50 weitere Kläger vertritt. Es sei ein hochpolitischer Fall und die Bundesregierung spielt hier keine rühmliche Rolle, sagt Braun.
Neben den zivilrechtlichen Klagen auf Schadenersatz läuft in Bonn auch ein Ermittlungsverfahren unter anderem gegen den ehemaligen Telekom- Chef Ron Sommer und den Ex-Telekom- Finanzvorstand Joachim Kröske wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs. Zuletzt sind neue Vorwürfe bekannt geworden, Finanzvorstand Kröske soll bereits Monate vor dem dritten Börsengang im Sommer 2000 vor erheblichen Kursrisiken für die Aktie gewarnt haben. Im Börsenprospekt gibt es darauf jedoch keinen Hinweis.
Das Brisante an dem Fall: Auch der Bund, als größter Aktionär auch im Aufsichtsrat vertreten, soll von den Warnungen gewusst haben. Dem Bundesfinanzminister wird nun vorgeworfen die Warnungen ignoriert zu haben, um beim Börsengang einen möglichst hohen Erlös zu erzielen. Inzwischen hat Wiebe auch Strafanzeige gegen den Bund in Berlin eingereicht.
Das Strafverfahren in Bonn hat auch eine wichtige Bedeutung für die Zivilprozesse. Denn was die Staatsanwälte ermitteln, kann den Klägern, die keine Chance haben, interne Papiere der Telekom einsehen zu dürfen, in den Schadenersatzklagen als Beweismittel dienen. Auch in Bonn hat der Prozess noch nicht begonnen. Der Fall war schon vor drei Jahren anklagereif, sagt Anwalt Wiebe, der damals Einsicht in die Akten bekommen hat. Inzwischen wird ihm die Akteneinsicht jedoch verweigert. Begründung: Dies stünde elementaren Interessen der Telekom entgegen. Außerdem hat man mir vorgeworfen, ich werbe zu aggressiv um Mandanten, sagt Wiebe. Mit der Verweigerung der Akteneinsicht lege man seinen Mandanten Steine in den Weg.
Die Zeit spielt in diesem Fall für den Bund und für die Deutsche Telekom. Denn nach drei Jahren verjähren die Ansprüche aus Prospekthaftungsklagen nach dem Börsengesetz. Danach gibt es für T-Aktionäre, die ihre Papiere im Rahmen der dritten Tranche gekauft haben, keine Chance mehr auf Schadenersatz. Diese Frist gilt zwar nicht für die bereits eingereichten Klagen. Aber Aktionäre, die noch nicht geklagt haben, geraten in Zeitnot. Denn die börsengesetzlichen Prospekthaftungsansprüche für den dritten Börsengang verjähren am 27. Mai 2003. Für die Tranchen eins und zwei ist die Frist bereits abgelaufen. Das Verstreichen der Verjährungsfrist ist für die Telekom und den Bund eine Chance, den Schaden zu begrenzen, sagt Braun.
Anleger-Anwalt Andreas Tilp erwartet jedoch, dass jetzt Bewegung in die Telekom- Prozesse kommt. Endlich. Bisher hätte der Bund alles getan, um die Angelegenheit zu verzögern. Die Leichen liegen beim Bund, sagt Tilp. Mit den ersten Prospekthaftungs- Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt rechnet der Anwalt noch in diesem Sommer. Tilp sieht aber auch für die Fälle, deren Verjährungsfrist nun droht, noch Möglichkeiten: Statt der börsengesetzlichen Prospekthaftung könnten die Aktionäre Schadenersatz nach Paragraf 823 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Verbindung mit Paragraf 264a Strafgesetzbuch (Kapitalanlagebetrug) fordern. Vorteil dieser Lösung: Der Anspruch verjährt deutlich später. Die Anleger haben damit zwar ihre Prozesse noch nicht gewonnen aber zumindest Zeit. [mehr]
22.12.2002: Yahoo-News, 13.51 Uhr (Unternehmen). [Original]
BONN. Der Schauspieler Manfred Krug darf im kommenden Jahr nicht mehr für die Telekom und die T-Aktie werben. Der Vertrag des Ex-"Tatort"- Kommissars werde nicht mehr verlängert, berichtete die Bild am Sonntag. Mit dem 65-jährigen Krug und dessen 67-jährigen "Tatort"- Kumpel Charles Brauer ließen sich 6 Jahre nach dem Start der Werbekampagne Begriffe wie "neu" oder "modern" nicht mehr verbinden, sagte ein Unternehmenssprecher dem Blatt.
Krug nahm das Ende seines Jobs gelassen: Nach dem Abgang von Telekomchef Ron Sommer "sind auch Charles und ich überflüssig geworden", sagte der Schauspieler. Die Telekom habe jetzt offenbar andere Vorstellungen, "und das ist ihr gutes Recht". Krug soll für sein Telekom- Engagement mindestens 500.000 Euro bekommen haben, schreibt das Blatt. In letzter Zeit hatte er sich kritisch über den Kursverfall der T-Aktie geäußert.
13.12.2002: Heise-Newsticker, 15.22 Uhr (Telekommunikation). [Original
HAMM (uma/c't). Ein Telefonnetz-Betreiber muss Verbindungen seiner Kunden zu 0190-Servicenummern nach einer Stunde unterbrechen. Das geht aus einem am heutigen Freitag bekannt gegebenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor. Dadurch sollen Kunden vor hohen Kosten durch unbeabsichtigt lange Verbindungen geschützt werden. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde wegen der über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung zugelassen (Az: 19 U 41/02).
Im konkreten Fall hatte ein Telefonnetz-Betreiber einem Kunden im Raum Detmold einen Betrag von 6.560 Euro für eine Verbindung zu einer 0190- Servicenummer im Januar 2000 in Rechnung gestellt. Der Kunde hatte die Service- Nummer nur kurz nutzen wollen, die Verbindung aber versehentlich nicht korrekt beendet und 68 Stunden aufrechterhalten. Er muss nach der OLG-Entscheidung dennoch nur für eine Stunde zahlen, rund 111 Euro.
Die Richter in Hamm bezogen sich in ihrem Urteil auf eine "Nebenpflicht" aus dem Telefonvertrag, wonach der Netzbetreiber nach einer Stunde die Verbindung automatisch hätte abschalten müssen. Es entspreche dem redlichen Geschäftsverkehr, wenn der Netzbetreiber Schutzvorkehrungen ergreife, um unbeabsichtigte Kosten für den Kunden soweit wie möglich zu vermeiden, teilte das Gericht weiter mit. Seit März 2000 gebe es eine entsprechende Anweisung der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation [Ed: die kundenunfreundliche Telcos aber nicht befolgen].
18.11.2002: Der Tagesspiegel, Berlin, Seite 32 (Leute).
HAMBURG. Manfred Krug bedauert seine Werbung für Telekom- Aktien. In einem Interview der Bild am Sonntag zeigte er sich bestürzt über den Kursverfall der Aktien und die Verluste der Anleger. Ich kann mich überhaupt nicht darüber freuen, dass ich mich verwendet habe für eine Sache, die nicht klappt. Das ist kein gutes Gefühl. Als Selbstbestrafung habe er seine eigenen T-Aktien behalten. Ich habe keine Ahnung von Aktien und die T-Aktie selbst gekauft, sagte Krug, der seit 1996 für die Telekom wirbt.
13.11.2002: Der Tagesspiegel, Berlin, Seite 30 (Interaktiv). [Original]
BERLIN. Es war vor wenigen Tagen, als der Turbo für das Internet schlagartig ausfiel. Kein Zugang für viele Berliner Surfer, die sich für eine DSL-Anbindung beim Provider T-Online entschieden hatten. Anderthalb Tage lang waren die Leitungen tot. Der Vorfall war nicht der erste in den letzten Wochen. So hatte schon am 23. und 24. September eine technische Störung die Zugänge in Teilen Berlins für knapp 2 Tage lahmgelegt.
Rund 2,7 Millionen DSL-Nutzer verzeichnet die Telekom derzeit, sagt Telekom-Sprecher Walter Genz. Vor zwei Jahren waren es noch weniger als 200.000. Neben Standard-DSL werden noch die Produkte T-DSL 1500 und T-DSL Business vollmundig annonciert als Doppel- beziehungsweise Dreifachturbo für das Internet angeboten. Sie sollen mit abermals verdoppelter beziehungsweise verdreifachter Up- und Downloadrate vor allem Hardcore- Surfer und Geschäftskunden ansprechen.
Die neuen Angebote schufen jedoch eine neue Situation: Zum ersten Mal war nicht mehr jeder T-Online- Tarif mit jeder Telekom- Leitungsgröße kombinierbar. Im Ergebnis kann das bedeuten: Nach einem Software- Update bleiben alle Kunden draußen, die eine große Leitung (T-DSL 1500 oder Business) mit einer T-Online-DSL- Flatrate kombiniert hatten. Man habe alle User vorher per E-Mail informiert, so T-Online- Sprecher Michael Schlechtriem. Allerdings: Wer versuchte, auf die Info-Mail zu antworten, um genauere Informationen zu erlangen, dem wurde per automatischer Antwort beschieden, dass Mails nicht beantwortet werden könnten. Ein anschließender Anruf bei der Hotline brachte lediglich den Bescheid, alles sei in Ordnung, man möge sich später noch einmal melden. Das taten die meisten dann allerdings erst, als die Leitung tot war. Gelöst wurde das Problem nur vorläufig: T-Online hob die Sperre wieder auf. Eine endgültige Lösung sei derzeit jedoch noch nicht gefunden, so das Unternehmen.
Dass Tarif und Leitung überhaupt in nicht passender Form kombiniert werden konnten, liegt daran, dass T-Online und Telekom zwar mit T-DSL eine gemeinsame Dienstleistung vermarkten, sich ansonsten aber als getrennte Unternehmen verstehen, von denen das eine die Leitung bereitstellt und das andere als Internet- Provider auftritt. So sei ein zentraler Ansprechpartner zwar wünschenswert, aber nicht machbar, räumt Schlechtriem ein. Der Telekom- Kollege verspricht Abhilfe: An einer besseren Form der Zusammenarbeit werde derzeit gearbeitet, sagt Walter Genz.
Bis es soweit ist, sollten Kunden allerdings technisches Verständnis mitbringen: Nur wer einen Fehler eindeutig lokalisieren und einem der beiden Partner zuordnen kann, vermeidet es, endlos von Hotline zu Hotline weiterverwiesen zu werden. Auch die Installation eines Monitoring- Programms wie dem T-DSL- Speedmanager oder dem mit der Fritz- Card mitgelieferten ADSL- Watch ist empfehlenswert, um wenigstens prüfen zu können, ob und in welcher Bandbreite Daten am anderen Ende der Leitung ankommen.
Ganz so einfach wie in der Werbung ist das Leben als T-DSL-Kunde derzeit nicht. Für Härtefälle hat die Telekom eine zentrale Beschwerdestelle eingerichtet, die sich über 0228-181-0 erreichen lässt. Aber auch hier gibt es noch das eine oder andere Problem: Man möge Schriftliches doch bitte per Fax schicken, so die Stimme am anderen Ende der Leitung. Für E-Mails gebe es nur die zentrale Adresse info@telekom.de und das dauert ewig, bis die Mail hier ankommt.
10.11.2002: Chrismon 11/2002, Seite 8 (Kreuz und Quer) von AXEL REIMANN.
In meinem Leben hat mich die Frage nach dem Warum lange Zeit begleitet. Bis ich vor einigen Monaten mein Telefon ummelden wollte. Damals sprach ich mit einem freundlichen Mann bei der Telekom, alles schien ganz einfach: gleiche Nummer, gleicher Apparat, neue Anschrift. Fertig.
Dann geschah es: Ach, Sie haben noch einen Analoganschluss, sagte der Telekom- Mann. Ich schluckte. A-N-A-L-O-G schon das Wort klang unanständig. Ich kam mir vor wie einer, der noch Wurzeln sammelt und Mammuts jagt und sein Weibchen an den Haaren hinter sich herschleift.
Ich bestellte alles, was mir der freundliche Telekom- Mensch vorschlug: ISDN XXL mit DSL, NTBA, Eumex- Telefonanlage, T-DSL-Splitter, Teledat- Modem 300 LAN. Und T-Net-Box inklusive. Nach 14 Tagen war mein Telefonanschluss von bäh-pfui-analog auf wow-hui-digital umgeschaltet.
Dann las ich Installationshandbuch und Betriebsanleitung. Ich brauchte sehr lange dafür. Fast so lange wie einst für Krieg und Frieden. (Schließen Sie den TAE- Stecker Ihres Analog- Gerätes an die a/b-Schnittstelle an. Wenn möglich, sollten Sie Ihre analogen Endgeräte auf MFV- Wahlverfahren einstellen.) Ich war glücklich.
Dann kam irgendwann der Anruf. Hallo, hier ist Ihre T-Net-Box. Eine Frauenstimme forderte mich auf, einen Begrüßungstext aufzusprechen. Ich legte auf. Sie rief wieder an, wieder und wieder. Inzwischen haben wir einen Waffenstillstand: Ich ignoriere sie, sie ignoriert mich.
Das alles ist jetzt 8 Monate her. Ich habe meinen Frieden wiedergefunden. Und ich weiß, dass alles auf dieser Welt seinen tieferen Sinn hat. Ich hab jetzt 3 Telefonnummern. Ich kann stundenlang im Internet surfen oder auf 2 Leitungen gleichzeitig telefonieren. Und ich frage nicht mehr nach dem Warum.
30.10.2002: Heise-Newsticker, 20.27 Uhr (Telekommunikation). [Original]
MÜNCHEN (jk/c't). Bei der Telefonüberwachung hat es nach Informationen der Frankfurter Rundschau eine schwerwiegende Panne gegeben: Aus Telefon- Rechnungen war zu schließen, dass Anschlüsse abgehört wurden. Die Belauschten seien für die Verbindungen, die zum Abhören aufgebaut wurden, sogar zur Kasse gebeten worden, berichtet die Zeitung in ihrer Donnerstagsausgabe [31.10.2002].
Die Verdächtigen, deren Telefon abgehört wurde, erhielten vom Mobilfunk-Anbieter O2 (ehemals Viag Interkom) im Monat Oktober ungewöhnliche Rechnungen. Sie enthielten eine Vielzahl von "abgehenden Mailbox- Verbindungen" zu der immer gleichen Festnetz- Rufnummer. Dabei handelte sich um eine Nummer, über die die Sicherheitsheitsbehörden belauschte Gespräche aufzeichnen.
Betroffen sind nach Recherchen der Frankfurter Rundschau sowohl Abhöraktionen der Polizei als auch der Geheimdienste. Die Rechnungen seien jedoch nur an Kunden von O2 verschickt worden und unter diesen nur an diejenigen, die ihre eigene Mailbox aktiviert hatten. Bei den Sicherheitsbehörden habe die Panne, für die ein Software- Fehler bei O2 verantwortlich gemacht wird, beträchtlichen Ärger ausgelöst.
31.10.2002 (t-off/info-radio). Von der Panne betroffen seien nur
Inhaber einer 0179-Telefonnummer, die sich auf ihrer Rechnung
Einzelverbindungen nachweisen ließen, heißt es in dem Bericht.
Als diese die fragliche Mailbox- Nummer angerufen hätten, sei eine
Ansage ertönt, daß der Anruf nicht berechtigt sei. Die Panne
sei dann herausgekommen, als sich Betroffene bei ihrem Netzbetreiber
über die Zusatzkosten beschwert hätten.
Nach Angaben der Zeitung werden derzeit fast 20.000 Telefonanschlüsse
in Deutschland von der Polizei und den Geheimdiensten abgehört.
Besonders nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA
habe die Zahl zugenommen.
30.10.2002:
Yahoo-Finanzen, 17.10 Uhr
(Unternehmen).
[Original]
FRANKFURT. Die Deutsche Telekom hat Angaben aus
Branchenkreisen zufolge der Deutschen
Börse untersagt, den geplanten Aktienindex für
Technologiewerte "T-Dax" zu nennen.
Die Telekom habe gegenüber der Börse eigene Markenrechte geltend
gemacht, bevor die Börse am Donnerstag den Nachfolger für den in
die Schlagzeilen geratenen Index des Neuen Marktes, Nemax50 vorstellen
will, verlautete aus den Kreisen am Mittwoch. Das Bonner Unternehmen sei
vor Gericht mit einer Einstweiligen Verfügung erfolgreich gewesen,
hieß es weiter.
Die Deutsche Börse, die damit erneut kein glückliches
Händchen bei einer Namensvergabe bewies, enthielt sich eines
Kommentars. Im März 2000 hatte ein Computer- Magazin mit dem Namen "iX"
der Börse untersagt, das bei der Fusion der Londoner und der Deutschen
Börse entstehende Unternehmen ebenfalls "iX" zu nennen.
Die Deutsche Telekom besitze die Markenrechte für mit "T" beginnende
Worte, wie etwa T-Aktie oder T-Online, hieß es in den Kreisen. Zum
Schutz ihrer Markenrechte gehe die Telekom daher gegen die von der
Börse geplante Namensgebung vor. Die Deutsche Börse
sei lediglich Inhaber der Rechte für die Wortfamilie Dax, die als
Abkürzung für den Deutschen Aktienindex steht. Die Deutsche
Telekom wollte sich nicht näher dazu äußern und
bestätigte lediglich Gespräche mit der Börse. Über den
Gegenstand der Verhandlungen wollte der Sprecher keine Angaben machen.
Die Telekom hatte bereits beim Börsengang der Deutschen Post,
Namensrechte geltend gemacht. Damals wollte die Post ihre Anteilsscheine
in einer Werbekampagne in Anlehnung an die erfolgreiche Platzierung der
"T-Aktie" als "P-Aktie" titulieren. Seit dem Protest der Telekom firmiert
das Dividendenpapier der Post als "Aktie Gelb".
Die Deutsche Börse hatten zuletzt im Börsenrat eine Neugliederung
des Aktienmarktes beschlossen, wonach es neben dem schwergewichtigen Dax
künftig einen Index für Technologiewerte und einen für
Unternehmen klassischer Industrien ähnlich dem bisherigen M-Dax geben
soll. Neben der Bezeichnung "T-Dax" nach Angaben aus Frankfurter
Finanzkreisen die von der Börse favorisierte Bezeichnung für den
Nemax50- Nachfolger wurde zuvor offenbar auch über die
Bezeichnug "T-Max" oder "Tech-Dax" nachgedacht.
29.10.2002:
Heise-Newsticker,
10.42 Uhr (Telekommunikation).
[Original]
WIESBADEN (uma/c't).
Das Amtsgericht Wiesbaden hat die Forderung einer Telefongesellschaft nach
Zahlung für die Nutzung einer 0190- Rufnummer zurückgewiesen. Der
Kunde hatte im Frühjahr 2001 Rechnungen zu 0190-
Telefongesprächen über umgerechnet rund 1200 Euro erhalten und
die Telefongesellschaft umgehend aufgefordert, den Anbieter der Dienste zu
benennen. Diesem Wunsch kam die Telefongesellschaft nicht nach, da der
Kunde einen verkürzten Einzelgesprächsnachweis erhielt, bei dem
die letzten 3 Stellen nicht dargestellt werden.
Das Gericht sah es als "nicht nachvollziehbar" an, dass die
Telefongesellschaft, die das Inkasso für den 0190- Anbieter
übernimmt, die Daten so kurz nach Rechnungsstellung nicht mehr
ermitteln könne und gab dem Telefonkunden Recht. Dieser muss nun die
Rechnung nicht bezahlen. Das Urteil (Az: 92 C 1440/02) ist noch
nicht rechtskräftig.
23.10.2002:
Allgemeine Zeitung,
Seite ?? (Region).
[Original]
OPPENHEIM. Da staunte Hans-Dieter Mohr nicht schlecht, als er das
Schreiben der Kabel Deutschland GmbH [Ed: eine Telekom-Tochter] in
Händen hielt. 1920 Euro soll das Altenzentrum der Stiftung
Zivilhospital demnach ab 1. November jährlich für den
Kabelanschluss bezahlen. Ein satter Zuschlag.
"Mit Bestürzung haben wir zur Kenntnis genommen, dass Sie die Kosten
von zuletzt gezahlten 2768,90 Mark auf umgerechnet 3755,19 Mark
erhöhen", lässt der Geschäftsführer des Seniorenheims
den Kabelanbieter mit Sitz in Neustadt/ Weinstraße wissen. Dass
entspreche einem Zuschlag von 35,62 %. "Selbst bei einer
Preisstabilität von 5 Jahren wären dies jährliche
Steigerungen von 6,25 %", empört sich Mohr.
Preiszuwächse dieser Art gebe es nur noch bei den Großkonzernen
der Mineralölindustrie "und eben den Töchtern der Telekom
auf Gebieten, in denen es keinen Wettbewerb gibt". In Oppenheim sei die
Kabel Deutschland nämlich Allein- Konzessionär. Weder der
Hinweis, dass das Kommunikationsunternehmen Investitionen tätige, um
das Kabelnetz auf neuestem Stand zu halten, überzeuge, noch seien
"zusätzliche digitale Programm- Anstrengungen" eine glaubhafte
Begründung.
Mohr vermutet hinter dem deftigen Aufschlag vielmehr, dass die Kabel-
Kunden so "zur Sanierung der unmäßigen Verschuldung der Telekom"
beitragen sollen. "Wir werden ernsthaft prüfen, inwiefern wir unseren
Bewohnerinnen und Bewohnern eine günstigere Variante durch Satelliten-
Empfang schaffen können." Mohr lehnt es strikt ab, den Menschen im
Altenzentrum die Preiserhöhung der Kabel Deutschland "aufs Auge zu
drücken".
Schützenhilfe erhält der Geschäftsführer des
Altenzentrums von Bürgermeister Erich Menger (SPD), der gleichzeitig
Vorsitzender der Stiftung Zivilhospital ist. "Wir werden den Vertrag mit
dem Unternehmen prüfen und sehen, was zu machen ist. Diese
Preiserhöhung ist eine bösartige Sache." Man habe seinerzeit der
Telekom- Tochter auch deshalb den Vorzug vor anderen Anbietern gegeben,
weil diese über ein offenes Netz verfüge, das auch die Nutzung
von weiteren Dienstleistungen ermögliche.
"Die Preise sind in den letzten 10 Jahren stabil geblieben, wenn man
außer Acht lässt, dass wir die vor 5 Jahren
eingeführte Mehrwertsteuer an unsere Kunden weitergegeben haben",
wirbt Wilfried Seibel, Pressesprecher der Telekom, um Verständnis
[Ed: hm, aber auch schon vor 10 Jahren waren die Kabelpreise
überteuert]. Gestiegene Personal- und Betriebskosten hätten die
jetzige Anhebung notwendig gemacht. Bei Mehrfachanschlüssen wie im
Oppenheimer Altenzentrum gebe es sehr unterschiedliche Tarife. "In einigen
Klassen wurde der Beitrag sogar gesenkt", stellt Seibel fest. Mit Blick
auf weitere Investitionen ins Netz und Preissteigerungsraten in anderen
Wirtschaftszweigen spricht Seibel von einer "moderaten Preisanpassung" der
Kabelgebühren. So betrage etwa die Steigerungsrate bei Miete, Strom,
Gas und anderen Brennstoffen im Zeitraum von 1992 bis 2001 32,5 % und bei
den GEZ- Gebühren 26,2 %.
15.10.2002:
Teltarif.de, 09.54 Uhr (Telekom).
[Original]
BONN. Die ursprünglich zum 1. Oktober geplante Einstellung der
Telekom- Optionstarife CityPlus, CityWeekend, Select 5/10, Select 5/30 bzw.
T-Net 200 und T-Net 300 hat sich verzögert. Das bestätigte die
Pressestelle der Deutschen Telekom AG auf Anfrage. Das bedeutet, dass
Bestandskunden, die in den genannten Tarifen telefonieren, diese vorerst
weiter nutzen können.
Einen neuen Termin für die Produkteinstellung gibt es noch nicht.
Kunden, die selbst aktiv in einen anderen Telekom- Tarif wechseln
möchten, haben hierzu aber jederzeit die Möglichkeit. Für
die verbleibenden Kunden in den Alt- Tarifen ist nun eine schrittweise
Migration zu den neuen Produkten des Bonner Ex-Monopolisten im
Gespräch.
1.10.2002:
Süddeutsche Zeitung,
11.45 Uhr (Wirtschaft).
[Original]
KÖLN. Die Bonner Staatsanwaltschaft weitet ihre
Ermittlungen gegen die Deutsche Telekom aus. Der Skandal um zu hohe
Rechnungen der Deutschen Telekom weitet sich aus. Das Wirtschaftsmagazins
Capital berichtet in seiner neuen Ausgabe, dass nicht nur der
Telefonkundengemeinschaft Communitel, sondern auch das Land Hessen und
private Netzbetreiber überhöhte Telefon- Rechnungen bekommen
haben.
Allein Hessen soll demnach mindestens 240.000 Euro pro Jahr zu viel gezahlt
haben. Dies habe eine mehr als zweijährige Prüfung des
Softwarehauses GSD ergeben. Bei den Netzbetreibern soll die Telekom unter
anderem nicht installierte Hardware berechnet und überhöhte
Mieten kassiert haben.
Die Bonner Staatswanwaltschaft hatte vor rund 2 Monaten Ermittlungen
gegen die Telekom aufgenommen. Hintergrund ist der Vorwurf der
Telefonkundengemeinschaft Communitel, die Telekom habe falsche Rechnungen
in großem Stil ausgestellt. Die Telekom wies die Anschuldigungen
stets zurück.
[27.07.2002:
Telekom: Abrechnungen nicht im Griff]
27.9.2002:
Yahoo-News, 15.31 Uhr (Internet).
[Original]
DARMSTADT (ZDNet). Seit ein paar Wochen bietet T-Online spezielle
Volumentarife an, bei denen der Kunde für einen festen Preis eine
bestimmte Datenmenge per DSL aus dem Netz holen kann. Ähnlich wie bei
den Zeit-Tarifen, bei denen der Zugang auf die Minute genau berechnet wird,
berechnet T-Online bei den Volumentarifen jedes angefangene MByte. Das
kann bei falscher Benutzung schnell teuer werden, wie ein ZDNet- Leser
erfahren musste.
"Ich habe meinen PC so eingestellt, dass er sich alle 30 Minuten
einwählt und nachschaut, ob ich neue E-Mails bekommen habe. Das wird
jetzt aber richtig teuer, denn T-Online berechnet dann jedesmal 1 MByte,
auch wenn keine einzige E-Mail abgerufen wurde" berichtete uns ein ZDNet-
Leser per E-Mail.
ZDNet fragte bei der T-Online Pressestelle nach. "Das ist so korrekt. Wir
haben uns auf das MByte als kleinste Einheit geeinigt und deswegen werden
die Einwahlen in seinem Fall auch jedesmal mit einem MByte berechnet",
erklärte T-Online Sprecher Ralf Sauerzapf. [Fadenscheinige]
Begründung: Würde T-Online auf 1 kByte genau berechnen,
würden hierfür Preise mit 5 Nullen nach dem Komma anfallen [Ed:
hm, im Zeitalter der Computer allerorten doch kein Problem?]. Aus diesem
Grund habe man sich für die Berechnung von MByte geeinigt, die dann
umgerechnet 0,00499 Euro pro Stück kosten [Ed: und wo ist da das
Problem?]
Den Hinweis zu dieser Abrechnungsmethode liefert T-Online in seiner
Preisliste für den Tarif "T-Online dsl 5000 MB" unter "Allgemeine
Hinweise". Dort ist zu lesen: "Zeitbezogene Preise werden auf volle
Minuten, volumenbasierte Preise auf volle MB je Anwendung aufgerundet."
Was kann man da tun? Die beste Möglichkeit ist, die DFÜ-
Verbindung in die Autostart- Gruppe [des PCs] zu schieben. Beim
Rechnerstart wird dann gleich die DSL- Verbindung hergestellt und der
Rechner baut die Verbindung beim Herunterfahren automatisch wieder ab. Ein
Verfahren, dass bei Zeit- Tarifen den Ruin bedeuten würde, ist bei
Volumen- Tarifen somit die günstige Möglichkeit.
Weitere Services im Rahmen des Archivs "t-off" von khd | ||
|
|
|
Hier gibt es keine gekauften Links! |
|