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6.3.2002: Heise-Newsticker, 18.48 Uhr (Internet). [Original]
PARIS (tol/c't). Faites vos jeux: T-Online zockt auch in Frankreich um Anteile am DSL-Markt, sitzt hier aber auf der anderen Seite des Tisches. Während das deutsche Kartellamt die Deutsche Telekom zur Öffnung des DSL-Marktes aufforderte und Sonderkonditionen für die Internet- Tochter T-Online untersagte, klagten die Magenta- farbenen Franzosen gegen den ehemaligen Monopolisten France Télécom.
Mit Erfolg: Das französische Kartellamt entschied, dass France Télécom der Konkurrenz die gleichen Konditionen einräumen muss wie der eigenen Internet- Tochter Wanadoo. Marie-Christine Levet, Präsidentin von T-Online Frankreich/Club- Internet, begrüßte das Urteil und erklärte, dass ihr Unternehmen mit der erfolgreichen Klage den Weg zur "Demokratisierung des Internets" geebnet habe. Wanadoo hingegen ließ verlautbaren, dass sich für die derzeit etwa 500.000 Wanadoo- Kunden nichts ändern werde.
6.3.2002: Heise-Newsticker, 13.48 Uhr (Internet). [Original]
TRIER (jo/c't). Anrufe bei Telefonsex-Nummern muss ein Kunde nicht bezahlen, wenn die Deutsche Telekom den Anschluss entgegen ihrer Ankündigung nicht sperrt. Das entschied das Landgericht Trier in einem am heutigen Mittwoch veröffentlichten Urteil. Für die Zeit vor der angekündigten Sperre muss der Kunde aber aufkommen, auch wenn er nicht in eigener Person telefoniert hat. Ein von der Telekom verklagter Kunde muss nach diesem Richterspruch für Telefonate an sieben Tage 2.038 Euro begleichen, 2.210 Euro für Telefonate an vier Tagen nach der angekündigten, aber ausgebliebenen Sperrung bleiben ihm dagegen erspart. Das Urteil ist rechtskräftig (Aktenzeichen 1 S 147/01).
Das Gericht korrigierte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Trier, das den Beklagten ganz von der Zahlung freigesprochen hatte. Insgesamt hatte die Telekom 4.389 Euro für Telefonate im Juli 2000 gefordert. Der Beklagte, der sein Haus während eines Urlaubs einem Bekannten überlassen hatte, erkannte nur etwa 169 Euro an den durchschnittlichen monatlichen Rechnungsbetrag.
Nach Darstellung der Richter teilte die Telekom dem Kunden mit Datum vom 21. Juli 2000 eine Sperrung der 0190- Nummern mit, vollzog sie aber nicht. Laut Urteil ist die Telekom vertraglich verpflichtet, "alles zu unternehmen, um den Kunden vor unvorhersehbarem Schaden zu bewahren". Im vorliegenden Fall hätte der Anschluss kurzfristig gesperrt werden müssen, wie die Richter feststellten.
Allgemein müsse ein Kunde aber für alle Telefonate von seinem Anschluss aufkommen, auch wenn Unbefugte ihn benutzten. Im Gegensatz zum Amtsgericht entschieden die Richter am Landgericht, der Telekom sei nicht zuzumuten, im Einzelfall nachzuweisen, ob ein Kunde zumindest fahrlässig die Nutzung seines Telefons ermöglicht habe. Das jetzige Urteil steht auf Grund der Umstände mit der 0190-Sperrung nicht in direktem Zusammenhang mit der Entscheidung des BGH vom November 2001. Damals entschieden die Richter, dass Telefonsex- Gespräche über 0190er- Sondernummern grundsätzlich bezahlt werden müssen, obwohl die entsprechenden Verträge zumindest nach der momentan gültigen Rechtsprechung sittenwidrig und nichtig sind.
4.3.2002: Heise-Newsticker, 17.56 Uhr (BigT). [Original]
DÜSSELDORF (uma/c't). Im Prozess gegen den Autorendienstleister "My favourite book" musste die Telekom eine Schlappe hinnehmen. Der Anbieter hatte im Rahmen einer Anzeigenkampagne auch eine in der Telekom- Hausfarbe Magenta geschaltet. Damit zog er sich den Unmut des Telekommunikations-Riesen zu.
Die geforderte Unterlassungserklärung gegenüber der Telekom, die Farbe Magenta nicht mehr zu verwenden, unterzeichnete das Unternehmen nach eigenen Angaben nicht. "Wir haben den Vorgang als Satire betrachtet", so Geschäftsführer Bernd Kreutz. Die Telekom erhob daraufhin Klage, verbat sich die "Anlehnung" an den "überragenden Bekanntheitsgrad" der Telekom und unterstellte dem Unternehmen "My Favourite Book", es wolle den "Ruf der Klägerin ausnutzen". Nun entschied das Düsseldorfer Landgericht in der ersten Instanz gegen die Telekom, dass die beklagte Firma die Farbe Magenta weiterhin verwenden darf. Das Urteil trägt das Aktenzeichen 38 O 134/01 und ist noch nicht rechtskräftig.
4.3.2002 (ZDNet Deutschland). Marketingvorstand Bernd Kreutz der Firma "My Favourite Book" kommentierte den Sieg über die Telekom mit den Worten: Gorilla-Gehabe beeindruckt nicht, das sollte auch die Telekom endlich einsehen.
21.2.2002: Heise-Newsticker, 19.09 Uhr (Internet). [Original]
HANNOVER (hob/c't). Seit heute Mittag ist der Datenverkehr im Backbone der Deutschen Telekom stark gestört. Aus vielen Teilen Deutschlands berichten Internet- Nutzer, dass sie einige Web- Adressen gar nicht oder sehr verzögert aufrufen können. Für einige Stunden war offensichtlich vom Telekom- Backbone aus das KPNQwest- Netz nicht zu erreichen. Die Folge: Sämtliche beim Carrier KPNQwest gehostete Seiten konnten beispielsweise von vielen T-Online- Kunden nicht abgerufen werden. KPNQwest beherbergt den Webspace- Anbieter Strato und sorgt für die Anbindung von Web.de.
Nach nicht von der Telekom bestätigten Informationen von Heise-online sind fehlgeschlagene Router-Updates die Ursache des Problems. Um Sicherheitslücken, die durch das Simple Network Management Protocol (SNMP) verursacht werden, zu schließen, hat die Telekom einen Teil ihrer Cisco-Router gepatcht. Was dabei schiefgelaufen ist, ist noch unklar.
18.2.2002: Spiegel Online, 14.15 Uhr (nur elektronisch publiziert). Siehe: [Original]
BERLIN. Verbraucherschützer haben Telekom und Bahn wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt. Die neue Fahrplan- Auskunft der Unternehmen sei völlig überteuert und auf den Werbeplakaten würden die wahren Kosten verschleiert. Auf riesigen Plakatwänden, vor allem in Bahnhöfen, stehen seit einigen Wochen Slogans wie "Jetzt mit Weitervermittlung zur Bahnauskunft" und "Die schnelle Verbindung zur Bahnauskunft". So werben Bahn und Telekom dafür, sich über die Telekom-Auskunft 11833 direkt zur Fahrplan- Auskunft der Bahn weiterverbinden zu lassen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und des Fahrgastverband Pro Bahn kritisieren, dass die Gebühren fast zehnmal so hoch seien wie bei der direkten Anwahl der Bahn. Dies werde auf den Werbeplakaten nicht kenntlich gemacht.
"Man kann doch nicht ernsthaft für denselben Service das Zehnfache an Gebühren verlangen, ohne darauf hinzuweisen", sagte der Rechtsexperte des vzbv, Thorsten Kasper. In den vergangenen Wochen seien wiederholt Beschwerden von Bahnkunden beim Fahrgastverband Pro Bahn wegen der großflächigen Werbung von Bahn und Telekom eingegangen. Nach Angaben der Verbraucherschützer werden nach der Weitervermittlung durch die Deutsche Telekom an die Bahn- Auskunft die höheren Gesprächsgebühren der Telekom- Auskunft berechnet, nämlich 0,99 Euro pro Minute. Bei einer Direktwahl der Bahnauskunft würden nur 0,121 Euro pro Minute berechnet.
Ein Telekom-Sprecher wies in Bonn die Vorwürfe als unzutreffend zurück. Vor der Weitervermittlung werde der Anrufer bei der Telekom- Auskunft ausdrücklich auf den Preis von 99 Cent pro Minute hingewiesen. Allerdings wird der Vergleichswert für die normale Anwahl auf dem Plakat nicht erwähnt. Die Bahn garantiere aber, dass vermittelte Kunden an eventuellen Warteschleifen bei der Fahrplanauskunft vorbeigeleitet und bevorzugt bedient würden, so der Telekom-Sprecher weiter. "Ob ein Kunde bereit ist, den Preis zu zahlen, entscheidet er schließlich selbst". Nach Angabe der abmahnenden Verbände haben Telekom und Bahn nun bis zum 25. Februar 2002 Zeit, die beanstandete Werbung einzustellen und eine Unterlassungserklärung abzugeben.
7.2.2002: Heise-Newsticker, 14.59 Uhr (Telekommunikation). [Original]
BONN (axv/c't). Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ist einer Forderung von BT Ignite nachgekommen, ein Diskriminierungsverfahren gegen die Telekom zu eröffnen. Vorausgegangen waren Beschwerden, dass die Telekom zu lange benötige, um der Konkurrenz Mietleitungen bereitzustellen, und dadurch den Wettbewerb behindere.
Die Telekom hat nun bis zum 22. Februar Zeit, Einzelheiten zu ihrer Bereitstellungspraxis mitzuteilen, am 7. März folgt dann eine förmliche Anhörung der beteiligten Parteien.
1.2.2002: Teltarif.de (Internet).
HAMBURG. Das Gerücht macht seit längerem die Runde, jetzt verdichtet es sich zur Gewissheit: T-Online mahnt seine User ab, die über P2P- Börsen copyrightgeschütztes Material tauschen und das unter konkretem Hinweis auf getauschte Dateien. Die Wände, sagte man früher, haben Ohren vorzugsweise im Plattenbau. In diesen Tagen wird zahlreichen Kunden von Deutschlands größtem Net-Provider T-Online klar, dass ihre Auffahrt zum Datenhighway auch nur aus Kleenex und Spucke gefertigt ist: Irgendwer hört, sieht, riecht und registriert durchaus, was der User in der scheinbaren Anonymität des Netzes so alles unternimmt.
Zu Surfers Lieblingsbeschäftigungen gehört seit geraumer Zeit das Tauschen von Dateien über angeblich anonyme P2P-Börsen. Doch so anonym, dürften in den nächsten Tagen zahlreiche T-Online-Kunden feststellen, sind die auch nicht: Zumindest der Provider kann jederzeit erfahren, wer da wohin surft, und was er dort tut. Davor schützt auch die Zuteilung so genannter dynamischer IP-Adressen nicht: Zumindest für die jeweilige Online- Sitzung ist diese Adresse fest der Telefonnummer des Nutzers zugeordnet, und das wird sogar protokolliert und zumindest für rund 80 Tage archiviert.
Wer hier "Datenschutz!" schreit, hat die rechtliche Entwicklung der letzten Jahre verschlafen, denn diese Praxis ist nicht nur legal, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben: Das Telekommunikationsdienstegesetz verlangt von den Providern, Fahndern im Bedarfsfall entsprechende Auskünfte geben zu können. Wenn man also nicht nur darf, sondern muss, dann kann man die abgegriffenen Daten ja gleich auch konstruktiv nutzen, muss man sich bei T-Online gedacht haben: "PC Welt Online" berichtet von einer drohenden Mahnbrief-Serie, von denen eine erste Welle wohl schon verschickt worden ist. Demnach beschränkt sich T-Online in seinen Abmahnungen bisher auf Fälle von Software-Tausch.
"Von Ihrem Account", heißt es in dem Serienbrief, "wurde mehrfach durch das Copyright geschützte Software angeboten". Es folgen Beispiele der durch den Anwender zum Tausch angebotenen Programme. Selbst den Hinweis, wer der rechtmäßige Inhaber der Urheberrechte dieser Software ist, erspart sich T-Online nicht: Wir wissen Bescheid, soll das wohl heißen. Und: "Es liegen noch andere Fälle zu anderen Zeiten vor, diese Meldungen lassen auf keinen Zufall schließen". Drohend heißt es weiter, jeder weitere Verstoß gegen das Tauschverbot copyrightgeschützter Software werde "Folgen nach sich ziehen".
T-Online gibt an, zu diesem Schritt durch eine Beschwerde eines Copyright- Rechteinhabers gezwungen worden zu sein, der Tauscher im Morpheus-Netzwerk als T-Online- Kunden habe identifizieren können. Von sich aus, versichert ein T-Online- Sprecher, suche T-Online "nicht gezielt" nach Copyright- Verstößen im Datenverkehr von Kunden. Auch werde T-Online keine entsprechenden Kundendaten weitergeben das verstieße gegen das Datenschutz- Gesetz. Dazu könnte es jedoch trotzdem kommen, falls jemand mit einem "berechtigten Interesse" erfolgreich auf Herausgabe der Daten klagt: Insofern ist der scharf formulierte T-Online- Brief als Mahnung zur Enthaltsamkeit zu verstehen.
Zu einer weiteren Kontrolle des Netzverkehres auch von identifizierten Tauschern werde es vorerst nicht kommen. Ernst zu nehmen sei die briefliche Warnung trotzdem: Wer permanent auffällig werde, könnte durchaus erleben, dass T-Online ihm den Netzzugang sperre. Schließlich gehe es um den Ruf von Deutschlands größtem Serviceprovider.
31.1.2002: Heise-Newsticker, 16.12 Uhr (Internet). [Original]
MONTABAUR (hob/c't). Die juristischen Nachwirkungen der plötzlichen Kündigung von tausenden Flatrate- Kunden scheinen für den Provider 1&1 noch lange nicht ausgestanden. In den nächsten Tagen wird dem Provider aus Montabaur erneut ein Abmahnung inklusive strafbewehrter Unterlassungserklärung ins Haus flattern. Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) sieht ihre Forderungen an den Provider in keiner Weise erfüllt.
Ende letzten Jahres hatte die VZBV 1&1 abgemahnt, weil der Provider nach Meinung des Verbands ungültige AGB-Klauseln dazu benutzt hat, tausende Kunden eines DSL- Pauschaltarifs zu kündigen oder in einen volumenbeschränkten Tarif zu überführen. 1&1 berief sich dabei auf die Klausel 7.4 in seinen AGB zum DSL- Zugang, in der es hieß: "1&1 ist bei Verträgen, die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden oder in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen."
Kurz bevor 1&1 die Unterlassungserklärung in der vergangenen Woche zurückschickte, änderte man die AGB. Die Klausel 7.4 ist jetzt zwar verschwunden, dafür gibt es eine Klausel 6.4, in der lediglich der Halbsatz "die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden" nicht mehr enthalten ist.
Diese Änderung hält Carola Elbrecht, beim VZBV verantwortlich für die 1&1- Abmahnungen, für völlig unzureichend: "Am Gegenstand unserer Kritik, dem asynchronen Kündigungsrecht, ändert sich dadurch nichts", stellte sie im Gespräch mit heise online fest. Auch die neue Klausel 6.4 werde jetzt wieder abgemahnt. Für den Fall, dass 1&1 die Unterlassungserklärung nicht abgibt, kündigte Elbrecht eine Klage an. Außerdem werde die VZBV die Kündigungen jetzt auch wettbewerbsrechtlich unter die Lupe nehmen.
Welche Auswirkungen die Abmahnungen für die betroffenen (Ex-)Kunden haben, wollte Elbrecht noch nicht abschließend beurteilen. Sie halte es aber für wahrscheinlich, dass selbst Kunden, die die Kündigungen akzeptiert haben, bald auf die Fortsetzung des Vertrags pochen können. Immerhin sei die Klausel 7.4 im juristischen Sinne "überraschend" gewesen. Daher hätten die Kunden die Verträge mit 1&1 "unter Vorspiegelung falscher Tatsachen" abgeschlossen.
27.1.2002: Heise-Newsticker, 11.07 Uhr (Internet). [Original]
HANNOVER (tig/c't). Laut einer Online-Befragung von abgemahnten Homepage- Betreibern ist das Markenrecht mit 41 % Anteil der mit Abstand beliebteste Abmahngrund, bei dem Anwälte aktiv werden. Mit 17 % eher gering falle dagegen der Anteil an für den Betroffenen vergleichsweise kostengünstigen Abmahnungen durch Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände aus.
Um endgültige Schlussfolgerungen zu ziehen, sei es jedoch noch zu früh, hieß es in einer Mitteilung der Initiatoren. Die private Initiative gegen Abmahnwellen im Internet "Testina" hat die nicht repräsentative Befragung vor einigen Tagen gestartet und will sie noch bis zum 31. März laufen lassen.
Der vorsichtige Umgang mit dem Instrument der Abmahnung sei wichtig, sagte eine Sprecherin der Initiative gegenüber Heise-online. Immerhin hätten 20 % der Befragten nach einer Abmahnung ihre Homepage völlig aufgegeben: "Dadurch wird das Internet nicht gesünder, sondern langweiliger".
26.1.2002: Heise-Newsticker, 15.26 Uhr (Mobilfunk). [Original]
STUTTGART (em/c't). Die Telekom-Tochter T-Mobile will nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg Minusstände einklagen, die vor zwei Jahren bei zahlreichen Prepaid- Kunden aufgelaufen sind. Aufgrund eines technischen Fehlers waren im im Frühjahr 2000 die Gebühren für Xtra-SMS über einen längeren Zeitraum nicht abgebucht worden. Dabei rutschten die Konten von Kunden, die sich auf das Werbeversprechen der Kostenkontrolle verlassen hatten, in einigen Fällen um über 100 Mark ins Minus. Laut der damals gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingen sollte das Telefonieren und Versenden von SMS lediglich bei einem positivem Kontostand möglich sein.
Auf Druck der Verbraucherzentrale hatte T-Mobile zwar im Frühsommer 2000 die Konten der Betroffenen ausgeglichen, nun aber sollen alle Kunden, die ihre mit Minusständen belastete Karte nicht mehr benutzt haben, doch noch zur Kasse gebeten werden. Nach der Anwaltsmahnung folge umgehend der gerichtliche Mahnbescheid, so die Verbraucherzentrale. Die Konsumentenschützer wollen T-Mobile nun zum Einlenken bewegen. Die Telekom- Tochter müsse "umgehend darauf verzichten, eigene Abrechnungspannen auf dem Rücken ihrer Kunden, insbesondere der minderjährigen, auszutragen", heißt es in einer am Wochenende veröffentlichten Stellungnahme.
HAMBURG 24.1.2002 (t-off). In der neuesten Ausgabe berichtet die Wochenzeitung Die Zeit über Nepper, die mit 0190- Nummern Telefon- Kunden abkassieren. Diese Abzocker torpedieren damit das seriöse Geschäft mit Servicenummern. Besonders skrupellos tricksen sie Surfer am Computer mit Dialern aus. So sollte eine Berlinerin plötzlich rund 18.000 Mark bezahlen. [mehr]
23.1.2002: Heise-Newsticker, 15.24 Uhr (Internet). [Original]
HANNOVER (pmz/c't). Im Großraum Frankfurt-Darmstadt-Offenbach kam es gestern Abend zwischen 19 und 2 Uhr aufgrund eines Proxy-Server- Ausfalls bei T-Online zu massiven Störungen bei der Internet- Zugangsauthentifizierung. Die Server- Initialisierung wurde nach und nach durchgeführt, weshalb sich die Engpässe bis zum heutigen Nachmittag fortsetzten.
Wegen eines "defekten Routers" war zuvor schon im Raum Nürnberg der Internetzugang über das Netz der Telekom für mehrere Stunden gestört. Nach Angaben von Telekom- Sprecher Walter Genz dauerte diese Störung von 18.51 bis 00.35 Uhr; der Fehler sei inzwischen behoben. Aktuelle Internet- Störungsmeldungen können im Provider- Status iMonitor von Heise-Online abgerufen werden.
21.1.2002: Der Spiegel 4/2002, Seite 86 (Trends).
Der Streit zwischen der Deutschen Telekom und der Einkaufsgemeinschaft Communitel um zigtausend fehlerhafte und überhöhte Rechnungen [t-off berichtete] spitzt sich dramatisch zu. Während bei dem Telekom- Großkunden neue Fälle von Falschrechnungen der Telekom eingehen, hat der Ex-Monopolist inzwischen beim Bonner Landgericht eine Klage gegen Communitel eingereicht. Darin fordert die Telekom die Begleichung von Außenständen in Höhe von 17 Millionen Mark.
Gleichzeitig versucht der Konzern, Communitel- Kunden schriftlich abzuwerben, und versichert dazu, dass es eine fehlerhafte Rechnungsbearbeitung nicht gebe. Peinlich nur, dass der Bonner Konzern genau diese Fehler in der eigenen Klageschrift ausdrücklich einräumt, allerdings nicht in der von Communitel- Chef Bernd Stötzel behaupteten Größenordnung. Dass sich die Telekom mit ihrer Klage durchsetzen kann, bezweifeln deshalb nicht nur die Communitel- Juristen. Juristische Schritte, so ein Telekom- Manager, habe man aus rein formalen Gründen einleiten müssen: Alles andere wäre uns als komplettes Schuldanerkenntnis ausgelegt worden.
[22.12.2001: Die Rechnungen sind
grundlegend falsch]
11.1.2002: Heise-Newsticker, 17.17 Uhr (Internet). [Original]
MONTABAUR (hob/c't). 1&1-DSL scheint endlich einmal ein richtiger Breitband- Zugang zu sein denn glaubt man Rechnungen, die der Provider dieser Tage an Kunden verschickte, brausen 1&1-DSL-Kunden schon mal mit 20 MBit/s und schneller durchs Web.
Laut einer Rechnung für den Dezember beispielsweise, die Heise-online vorliegt, soll ein Kunde in 75 Minuten 12 Gigabyte Daten heruntergeladen haben. Weil er den volumenbeschränkten DSL-Private-Tarif von 1&1 nutzte, schlug in der Rechnung jedes Megabyte, dass über die Fünf-Gigabyte- Grenze hinausging, mit 0,5 Cent zu Buche. Insgesamt soll der Kunde im Dezember fast 382 Gigabyte Traffic verursacht haben. Der Spaß kostet ihn laut 1&1-Rechnung jetzt über 1600 Euro.
1&1 hat Heise-online bestätigt, dass diese und einige andere Rechnungen "gravierende Fehler" enthielten. Firmensprecher Michael Frenzel betonte, dass 1&1 als reiner Reseller von T-DSL Traffic- Abrechnungen der Telekom übernimmt. Am heutigen Freitag Abend hat 1&1 alle Abrechnungen des Monats Dezember überprüft. Vorstand Andreas Gauger bestätigte gegenüber Heise-online, dass 20 Abrechnungen definitiv falsch waren.
Ein Kunde, dem bereits im Dezember die offensichtlich falschen Zwischensummen im "Control- Center" seines DSL- Zugangs aufgefallen waren, bekam nach eigenen Aussagen von der 1&1-Hotline Haarsträubendes zu hören: Es sei ja durchaus möglich, solch hohe Datenraten zu erreichen, wenn man beispielsweise über das Internet Radio höre. Der Support- Mitarbeiter bestand auf Zahlung des Rechnungsbetrags und machte sich offensichtlich keine Gedanken zur Plausibilität der 1&1-Rechnung.
Gauger versicherte, dass alle falschen Rechnungen storniert würden. 1&1 werde die Rechnungen erst dann stellen, wenn "wir mit der Telekom die Ursache des Problems zweifelsfrei geklärt haben". 1&1 werde dem Billing- System außerdem einen automatisierten Plausibilitätstest vorschalten, der ungewöhnliche Rechnungsbeträge in eine manuelle Nachprüfung überführt. "Wir haben uns bisher auf die Telekom verlassen", konstatierte Firemnsprecher Frenzel. Die Telekom wollte den Vorgang bislang nicht kommentieren.
17.1.2002 (t-off). Heises Newsticker meldet heute, daß ein
technischer Defekt bei der Telekom Ursache für die
überhöhten Rechnungen gewesen sei. Eine defekte Interface- Karte
in einem Router soll dafür verantwortlich sein, daß in einer
bestimmten Region falsche Traffic- Daten aufgezeichnet wurden.
[mehr]
11.1.2002:
Heise-Newsticker,
15.24 Uhr (Unternehmen).
[Original]
BONN (cgl/c't).
Der Internet-Provider mit dem
markanten Magenta sorgt sich um seine Kunden wie eine Mutter: Damit keines
der rosa Schäfchen seine Augen bösen Worten aussetzen muss, gibt
es sogar eine Schwarze Liste, die verbotene Buchstabenkombinationen
enthält, welche zum Beispiel auf diverse Körperöffnungen
hinweisen.
Leider befinden sich unter den T-Onlinern auch unfreiwillige Ärsche.
Ein Blick ins Telefonbuch zeigt das ganze Ausmaß des Schreckens:
Marschall, Garschhammer, Darscheid, Harsch,
Jarsch, Zarschizky, Arschak; die Liste ließe
sich noch beliebig fortsetzen. Will so jemand seinen richtigen Namen als
E-Mail- Alias beantragen, erhält er oftmals eine Nachricht, wie sie
einem unserer Leser präsentiert wurde:
Der gute Mann kam sich dann doch ein wenig verarscht vor und stellte eine
Liste zusammen, deren Auszüge gerade zu lesen waren. Laut
Telekom- Sprechern sei das Verhalten "seltsam", doch wurde die Arschkarte
gleich an die Technik weitergereicht, die sich jetzt darum kümmert.
"Wir arbeiten an einer Lösung, die es ermöglichen soll,
Namensbestandteile in Zukunft nicht mehr auszuschließen", verspricht
die Telekom- Tochter. In der Zwischenzeit müssen Besitzer solcher
Namen mit einer anderen Mailkennung vorlieb nehmen. Bedauerlicherweise
konnten wir die Blacklist der bösen Wörter nicht einsehen,
vermuten jedoch schlechte Chancen auch für die vielen Mösers,
Marschweins und anderen Menschen mit politisch inkorrekten Zeichenfolgen im
Nachnamen.
HAMBURG 22.12.2001 (t-off). Die
Telekom hat den 3500 Kunden der Einkaufsgemeinschaft
Communitel über 2 Jahre
hinweg fehlerhafte Telefon- Rechnungen ausgestellt. Das berichtet das
Nachrichtenmagazin Der
Spiegel in seiner heute erschienenen Ausgabe 52/2001 (Seite
8690). Communitel behauptet, von den Forderungen der Telekom in
Höhe von rund 27 Millionen DM sei nur knapp die Hälfte
gerechtfertigt. Für diese brisante These präsentiert der Verein
eindrucksvolle Zahlen.
Auch der Deutschen Post AG sind
bei der Überprüfung ihrer Telekom- Rechnungen unerklärlich
hohe Schwankungen aufgefallen. Sie stoppte deshalb vorläufig die
Einzugsermächtigungen. Ein Expertenteam soll nun den Ungereimtheiten
auf den Grund gehen.
[mehr]
26.12.2001 (t-off). Die Meckenheimer Verein
Communitel ruft jetzt auf seiner
Homepage unter dem Motto 1 + 1 = 3, die Rechenkünste der
Telekom alle Telekom- Kunden dazu auf, eigene Erfahrungsberichte zu
falschen Telefon- Rechnungen mitzuteilen.
[mehr]
[07.03.1998: Der Fall Wehretal]
[29.06.1998: Aachen im Sekundentakt]
22.11.2001: Heise-Ticker, 16.28 Uhr.
KARLSRUHE. Telefonsex-Gespräche über 0190er Nummern
müssen bezahlt werden, obwohl die entsprechenden Verträge
sittenwidrig und nichtig sind. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH)
in Karlsruhe. Der BGH gab damit einem Mobilfunkbetreiber Recht. Eine Frau
hatte sich geweigert, die Rechnungen über 20.000 Mark zu bezahlen.
Die Gespräche hatte ihr Vater geführt. Die Frau hatte sich auf
eine Entscheidung des BGH von 1998 berufen, nach der
Telefonsex-Verträge unwirksam sind.
In dem Rechtsstreit über mehrere Instanzen hatte die Frau von einem
niedersächsischen Berufungsgericht Recht bekommen. Das
Grundsatzurteil von 1998 hat der BGH nun teilweise aufgehoben. Das Gericht
hatte damals entschieden, die Frauen würden zum Objekt
herabgewürdigt, weil es an einer unmittelbaren menschlichen Begegnung
fehle.
Die Richter des Dritten Zivilsenats hielten die Revision des
Mobilfunkbetreibers nun vor allem für berechtigt, weil die in einem
Telefonvertrag geschlossenen Vereinbarungen in erster Linie "wertneutral"
seien. Der Mobilfunkbetreiber sichere allein die Herstellung und das
Aufrechterhalten einer Verbindung zu. Bewusst offen ließen die
Richter, ob an der Beurteilung bezüglich der Sittenwidrigkeit von
Telefonsex-Verträgen festgehalten werden kann.
6.11.2001:
Heise-Newsticker,
14.57 Uhr (Unternehmen).
[Original]
BONN (axv/c't).
Graue Schrift, lediglich das erste T ist ähnlich wie beim
"Klammeraffen" @ umkreist und in
Magenta eingefärbt: Genau diese Schreibweise und Farbgebung des
Wortes "Internet" hat sich die Deutsche Telekom jetzt beim
Deutschen Patent- und Markenamt als
Wort-/Bildmarke schützen lassen. Jedoch muss laut Telekom-Sprecher
Frank Domagala nun niemand Angst vor einer Abmahnwelle haben: Der
Markenschutz bestehe ja nur für genau diese Schreibweise und Farbwahl,
die der des Telekom-Logos ähnelt, jedoch nicht für den Begriff
"Internet" selbst.
Dass solche Ängste überhaupt aufkommen, könnte unter anderem
daran liegen, dass die Telekom immerhin versuchte, sich etwas so
Alltägliches wie den Buchstaben T schützen zu lassen. Einen
entsprechenden Rechtsstreit verlor der rosa Riese jedoch.
Bislang noch keine Entscheidung gibt es beim Streit
um die Farbe Magenta. Allerdings ist die Geschichte dieses Streits bereits
in Buchform verewigt.
2.11.2001:
Yahoo-Finanzen,
16.10 Uhr (Unternehmen).
[Original]
KÖLN. In einem Namensstreit der Deutschen Telekom
mit dem Computerdienstleister t3 medien
hat der Bonner Konzern heute eine juristische Niederlage erlitten.
Vor dem Kölner Landgericht wurde die Telekom dazu verurteilt, die
Marke "T3" zu löschen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die
Telekom kündigte an, gegen diese Entscheidung gerichtliche Schritte zu
prüfen.
Die Internet-Agentur t3 medien hatte auf Löschung der Marke
geklagt,
weil die Gefahr einer Irreführung bestehe und sie diesem
Namensbestandteil bereits mehrere Jahre vor der Telekom eingeführt
habe. Nach Ansicht des Gerichtes ergibt sich "wegen des der Zeichenfolge
t3 innewohnenden Fantasiegehalts eine unmittelbare Verwechslungsgefahr."
Sehr geehrter Herr Dr. [...],
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider ist es nicht möglich, den Alias so einzurichten,
da ein Bestandteil Ihres Namens auf der Black List steht.
Wir bitten Sie, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
T-Online International AG
Experten: Markenwert bei zweistelligem Milliarden-Betrag
Nach Ansicht der Telekom ist das "T" dagegen ein wichtiger Bestandteil
ihrer verschiedenen Marken die bekanntesten sind T-Mobile, T-Online,
T-Systems oder T-Medien. Experten taxieren den Markenwert auf einen
zweistelligen Milliarden-Betrag. Mit hohem Kosten- und Werbeaufwand seien
die "T-Marken" beim Verbraucher bekannt gemacht worden.Telekom-Sprecher: Markenphilosophie muss gewahrt bleiben
Konzernsprecher Ulrich Lissek nannte die Entscheidung einen
"hoch-interessanten Sachverhalt". t3 medien habe ihre Marke erst 1998
schützen lassen, die Telekom dagegen schon viel früher. Die
Markenphilosophie des Unternehmens müsse gewahrt bleiben, betonte
Lissek.
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