Telekommunikation in den Medien – Teil 162 khd
Stand:  8.5.2006   (23. Ed.)  –  File: Aus____Medien/162.html




Auf diesen Seiten werden seit 1994 einige ausgewählte und besonders interessante Artikel und andere Texte zur Telekommunikation im Original dokumentiert. Tipp- und Übertragungsfehler gehen zu meinen Lasten.

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  • Neuere Presseberichte  (163. Teil).
  • 12.04.2006: Island überholt Südkorea in der Breitband-Rangliste der OECD.
  • 12.04.2006: Downloads-to-own werden heiliger Gral der Filmindustrie.
  • 11.04.2006: Die Software von "Big Mother"?
  • 09.04.2006: Preisfreigabe bei Breitband-Netzen schafft 60.000 Jobs.
  • 08.04.2006: Urheberrecht: Rechteinhaber wollen Auskunft von Providern ohne Richterbeschluss.
  • 08.04.2006: Schulen sollen schneller surfen.
  • 07.04.2006: Lkw-Maut: Einnahmerekord im März.
  • 06.04.2006: Ermittlungen gegen freenet.de-Chef wegen Insiderhandels.
  • 06.04.2006: Versatel will bis 2009 Hauptkonkurrent der Telekom werden.
  • 06.04.2006: Hansenet steuert auf Konfrontation mit Telekom zu.
  • 05.04.2006: Mobilfunker müssen sich auf sinkende Einnahmen einstellen.
  • 05.04.2006: Handy-TV nur mit Grundverschlüsselung und Zugangsgebühr.
  • 05.04.2006: Liberty Global Selling Swedish Business.
  • 05.04.2006: Studie warnt vor Regulierungsfreistellung der Telekom bei Breitbandnetzen.
  • 05.04.2006: Teilerfolg für Telekom im Streit um Offenlegung von Unterlagen.
  • 05.04.2006: Neuer Regulierungsrahmen für Telekommunikation bleibt heftig umstritten.
  • Ältere Presseberichte  (161. Teil).

    Andere Themen-Listen im Rahmen des Archivs "t-off" von khd
  • ADSL – Internet via Telefonltg.
  • Diverse – TK-Themen
  • DRM – Dig. Rights Management
  • CATV – Kabel-TV
  • DVB-C – Digitales Kabel-TV
  • DVB-H – Mobiles Handy-TV
  • DVB-S – Satelliten-TV
  • DVB-T – Überall Digital-TV
  • DVD – Speichermedien
  • FreeMob – Freenet/MobilCom
  • GPS – Satelliten-Navigation
  • HDTV – Hochauflösendes TV
  • IbC – Internet-by-call
  • ICANN – Internet-Regierung
  • IPTV – Internet-Fernsehen
  • ISDN – Digitale Telefonie
  • KDG – Kabel Deutschland
  • Mail – Mitteilungs-Dienste
  • PLC – Internet via Stromnetz
  • RegTP – Regulierungsbehörde
  • RFID – Funk-Etiketten
  • UMTS – Schneller Mobilfunk
  • TheNET – Das Internet
  • TV-Kab – Dt. TV-Kabel (BigT)
  • VDSL – Schnelles Internet
  • VoIP – Internet-Telefonie
  • WIMAX – Breitband via Funk
  • WLAN – Internet via Funk
  • "t-off" ist eine Publikation des khd-research.net

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    Neuer Regulierungsrahmen für Telekommunikation bleibt heftig umstritten

    Aus:
    Heise-Newsticker, 5. April 2006, 9.29 Uhr MESZ (TK-Regulierung). [Original]

    BERLIN (jk/c't). Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums und der Großen Koalition haben die geplante Regulierungsfreistellung für das Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Telekom und die Änderungen beim Kundenschutz im Entwurf für die erneute Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verteidigt. "Das Entstehen monopolistischer Strukturen" könne trotz des vorgesehenen Verzichts einer Vorabregulierung "neuer Märkte" und der damit angeregten vorläufigen "Bestandsgarantie" für das sich im Aufbau befindliche VDSL-Netz des Rosa Riesen verhindert werden, erklärte Georg Bröhl, Unterabteilungsleiter im Bundeswirtschaftsministerium, auf dem Forum zur Kommunikations- und Medienpolitik des Branchenverbands BITKOM.

    Auch der Förderung des Eintritts neuer Akteure, die in das im Rahmen der Triple-Play-Bestrebungen von Anbietern besonders umkämpfte Segment der für TV-Übertragung geeigneten Breitbandnetze investieren, steht dem Ministerialrat zufolge nichts im Wege. Letztlich müssten die Bundesnetzagentur beziehungsweise die EU-Kommission darüber entscheiden, in welchen Fällen ein neuer Telekommunikationsmarkt vorliege. Die von Brüssel angezweifelte Konformität der Klausel mit EU-Recht sei damit gewahrt.

    Für die wachsende Schar der Konkurrenten, die sich die Telekom mit dem Einstieg in den Triple-Play-Markt rund um die Dienste TV, Telefonie und Breitbandnetz erworben hat, ist das VDSL-Netz kein besonders innovativer und schützenswerter Bereich. "Wir bieten heute schon einem Teil unserer Kunden eine Bandbreite von 2 Gigabit pro Sekunde für Fernsehübertragungen", stichelte Christoph Clément, Regulierungsdirektor bei Kabel Deutschland, in Richtung des Ex-Monopolisten. Sei da bei den 50 MBit/s ermöglichenden Leitungen der Telekom wirklich von einem neuen Markt zu sprechen? Seiner Befürchtung nach wolle der Bonner Konzern die von geforderten "Regulierungsferien" nur nutzen wollen, um sich mit seiner gewaltigen Umsatzmacht "den Markt zu erkaufen" [Ed: wie das schon beim DSL-Markt durch jahrelanges Verzögern des TV-Kabelnetzverkaufs geschah]. Besonders kritisch sieht Clément daher die Bestrebungen der Telekom, sich mit Premiere oder möglichen anderen Senderpartnern bei Bundesliga- Übertragungen zu verbandeln.

    Nicht weniger umstritten ist die im Entwurf für die TKG-Änderung enthaltene Neufassung der Bestimmungen zum Schutz der Kunden vor Telefon-Abzocke. Zum Teil seien Regelungen hier wirtschaftsfreundlicher ausgestaltet worden, erläuterte Bröhl. So müssten die Betreiber Warnhinweise bei Premium- und Auskunftsdiensten etwa erst ab einem Preis von 3 Euro pro Minute schalten, während zur rot-grünen Regierungszeit die Pflicht schon bei einem Euro greifen sollte. Preisansagen bei "Call-by-Call"- Anrufen sind generell nicht mehr vorgesehen. Auch eine Pflicht zum Führen von Einzelverbindungsnachweisen oder zur Einrichtung von Sperren für bestimmte Nummern im Mobilfunk enthält der Entwurf nicht, was Verbraucherschützer zu heftiger Kritik an dem überarbeiteten Papier veranlasst hat. Sie vermissen die Transparenz bei Preis- und Kosteninformationen.

    Martina Krogmann, Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hält den Entwurf trotzdem jetzt für "gelungen". Er schaffe einen guten Ausgleich "zwischen Markt und Kundenschutz". Ihrer Ansicht handelt es sich bei Auskunfts- und Mehrwertdiensten um einen "großen Wachstumsbereich". Es wäre daher falsch, "mit überzogenen Regelungen eine Bremse reinzuhauen". Auch dürfe man keinen Widerspruch zwischen den Interessen der Wirtschaft und der mündigen Verbraucher konstruieren, da es beiden wichtig sei, das Vertrauen in den Markt zu stärken. Neuen Begehrlichkeiten, die Preisansagepflicht bei "Call-by-Call" doch wieder einzuführen, erteilte die CDU-Politikerin eine klare Absage, da es "um Mini-Beträge" gehe. Diskussionsbedarf sieht sie dagegen noch etwa bei den Mobilfunkregelungen oder beim sofortigen Kündigungsrecht für Abonnements, das ihrer Ansicht nach zu weit geht.

    Trotz der weiter tobenden Auseinandersetzung um das TKG und der bereits eingetretenen Verzögerung aufgrund des Konflikts mit Brüssel baut Bröhl darauf, dass der Entwurf im Juni in den Bundesrat und nach der Sommerpause ins Parlament geht. In Kraft treten könnten die neuen Regelungen dann voraussichtlich 2007.



    Teilerfolg für Telekom im Streit um Offenlegung von Unterlagen

    Aus:
    Yahoo Finanzen, 5. April 2006, 13.27 Uhr MESZ (Telekom). [Original]

    KARLSRUHE. Die Deutsche Telekom AG hat im Streit um die Entgeltzahlung für die Nutzung ihrer Netze durch Wettbewerber einen Teilerfolg erzielt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beanstandete in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung, dass die Telekom ihre Geschäftsunterlagen umfassend offen legen soll und verwies die Entscheidung an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zurück.

    Hintergrund des Rechtsstreits ist, dass die Telekom gesetzlich verpflichtet ist, Konkurrenten ihr Telekommunikationsnetz zur Verfügung zu stellen. Dafür kann sie Entgelte verlangen, die von der Bundesnetzagentur genehmigt werden müssen. Dabei muss die Telekom betriebswirtschaftliche Unterlagen vorlegen, insbesondere den detaillierten Nachweis ihrer Kosten. Zum Schutz des Berufsgeheimnisses leitete die Bundesnetzagentur aber nur einen Teil der Unterlagen weiter beziehungsweise schwärzte sie.

    Wettbewerber beanstandeten die Nutzungsentgelte als zu hoch und griffen den Bescheid der Bundesnetzagentur vor den Verwaltungsgerichten an. Sie verlangten Einsicht in die Genehmigungsunterlagen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied schließlich im August 2003 eine weit gehende Offenlegungspflicht. Nur wenn dadurch existenzbedrohende oder nachhaltige Nachteile zu erwarten seien, sei ein Schutzinteresse der Telekom anzuerkennen.

    Die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde des Bonner Konzerns hatte Erfolg. Mit 6 zu 2 Stimmen beanstandete der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht die Maßstäbe des Bundesverwaltungsgerichts als zu weit gehend. Das Bundesverwaltungsgericht habe den Grundsatz außer Acht gelassen, dass der Geheimnisschutz erhalten werden müsse. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun über die Offenlegungspflicht der Geschäftsunterlagen neu entscheiden.



    Studie warnt vor Regulierungsfreistellung der Telekom bei Breitbandnetzen

    Aus:
    Heise-Newsticker, 5. April 2006, 13.30 Uhr MESZ (VDSL-Netz). [Original]

    WUPPERTAL (jk/c't). In den Streit um die von der Bundesregierung geplante Freistellung des Hochgeschwindigkeitsnetzes der Deutschen Telekom von der Regulierung hat sich nun auch der Konkurrent AOL Deutschland eingeschaltet. Eine von dem Onlinedienst in Auftrag gegebene Studie zum Thema "Digitale Dienstleistungsgesellschaft: Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungsdynamik" kommt zu dem Ergebnis, dass "effiziente Regulierungsmaßnahmen in einer Marktwirtschaft für nachhaltigen Wettbewerb gerade in der Telekommunikationswirtschaft wesentlich sind". Die "Regulierungsferien" für das Netz der Telekom, das VDSL-Anschlüsse mit bis zu 50 MBit/s beim Endkunden ermöglichen soll, könnten die positive Entwicklung beim Rückgang der Preise für breitbandige Internetdienste beeinträchtigen. Dies gefährde letztlich die Schaffung Hunderttausender Arbeitsplätze, heißt es in dem Gutachten.

    Verfasser der Untersuchung ist der Wuppertaler Wirtschaftsprofessor Paul Welfens, der für AOL bereits 2000 mit die Werbetrommel für eine erschwingliche Internet-Flatrate rührte. Gemeinsam mit seiner Assistentin Dora Borbély hält er in der 63-seitigen Studie fest, dass "bei digitalen Dienstleistungen" ein wirksamer Wettbewerb nur zu erwarten sei, wenn der breitbandige Netzzugang in Ländern mit signifikanter Marktmacht eines Anbieters wie Deutschland durch Regulierung gewährleistet bleibe. Eine zeitliche Freistellung von Auflagen zur Netzöffnung auch für Konkurrenten sei dagegen nur erwägenswert, wenn das Marktumfeld zugleich so angelegt ist, "dass mittel- und langfristig eine deutlich erhöhte Wettbewerbsintensität beim Telekomnetzbetrieb und ein Weniger an Wettbewerbsverzerrungen beim marktbeherrschenden Unternehmen zu erwarten ist".

    Grundsätzlich sei zu bedenken, schreibt Welfens in der heise online vorliegenden Analyse, "dass der Ex-Monopolist als vertikal integrierter Anbieter erhebliche Möglichkeiten zur Quersubventionierung hat". Die Telekom sei prädestiniert dafür, mit Bündelangeboten Verluste in einem Sektor wie beim Netzzugang mit Gewinnen in einer weiteren Sparten aufzufangen. Daraus könnten sich Wettbewerbsverzerrungseffekte ergeben. Solange der Altmonopolist als marktbeherrschendes Unternehmen zu gelten habe, müsse die Bundesnetzagentur sorgsam auf das Vermeiden interner Quergeschäfte achten. Je stärker der Ex-Monopolist dagegen im so genannten Resale-Geschäft eigene Dienste und Infrastrukturen auch über Wettbewerber vermarkte, um so eher könne von einer wettbewerbsintensiven Telekommunikationswirtschaft ausgegangen werden.

    Da in Deutschland Internetprovider ihre Dienste wegen der Dominanz der Telekom im Ortsnetzbereich noch immer primär über deren Netz an die Kunden führen, ist laut Welfens eine adäquate Regulierung in diesem Sektor besonders dringlich. Der Ökonom geht davon aus, dass die Telekom im Anschlussmarkt auch im Jahr 2006 noch einen Marktanteil von über 90 % beim Festnetz und speziell im DSL-Markt von rund 80 % halten könne.

    Gerade aus volkswirtschaftlicher Sicht hält Welfens die diskutierte Regulierungsfreistellung für gefährlich. Normalerweise würde der Regulier "Anreize für eine optimale Nutzung vorhandener Kapazitäten" geben, solange er "vernünftige Bedingungen bei Entbündelung und Wiederverkauf setzt". Mittelfristig bestehe bei unzureichender oder ausbleibender Regulierung dagegen die Gefahr, dass "über einen marktmachtbedingten Preisanstieg die Nutzung digitaler Dienste bei Haushalten und Unternehmen zurückgeht" und die Start- oder Expansionschancen von Firmen in diesem Markt nachhaltig beeinträchtigt würden. So könnten sich als Folge unzureichender Regulierung auch negative Beschäftigungseffekte ergeben. Dabei geht es nicht um Peanuts: Eine von Welfens mit erstellte Simulationsanalyse hat ergeben, dass bei einem relativ starkem Rückgang der Telekomnutzungskosten über einen Zeitraum von 8 Jahren rund 700.000 neue Arbeitsplätze in Deutschland entstehen könnten.

    "Es ist wenig gewonnen, wenn etwa der Ex-Monopolist einen kurzfristigen Investitions- und Innovationsspurt realisiert", lautet Welfens Resümee. Es sei vielmehr darauf abzustellen, dass ein langfristig funktionsfähiger Wettbewerb in der Telekommunikationswirtschaft erreicht wird. Gleichzeitig hält er eine Vollprivatisierung der Telekom für wünschenswert, um künftige Regulierungsstreitigkeiten einzugrenzen. Aus ordnungspolitischer Sicht sei davon auszugehen, dass Staatseigentum am Ex-Monopolisten Entscheidungen der Wirtschaftspolitik beeinflussen könnte.

    Charles Fränkl, Geschäftsführer von AOL Deutschland, pocht angesichts der Ergebnisse der Studie auf eine weitere strenge Regulierung der Telekom und einen "flächendeckenden Zugang zu modernen digitalen Diensten für alle" auch "im Interesse digitaler Chancengleichheit". Für sein Haus habe die Schließung der "digitalen Spaltung" hierzulande weiter oberste Priorität. Wenn ein funktionsfähiger Wettbewerb dazu erforderlich sei, müsse die Politik dafür sorgen [Ed: mißlich ist, daß die deutsche Politik das Problem noch immer nicht (technisch) verstanden hat]. [Links zum Streit ums VDSL-Netz]



    Liberty Global Selling Swedish Business

    Liberty Global to Sell Swedish Cable Business for $427 Million on Heels of Other European Deals.

    Aus:
    Yahoo Finances, 5. April 2006, 14.15 Uhr MESZ (Cable). [Original]

    [Übersetzungs-Service]

    DENVER. International cable company Liberty Global Inc. said Wednesday it agreed to sell off another chunk of its European business – Swedish cable business UPC Sverige AB – for $427 million [Ed: EUR 349 or SEK3,269 million, the sale price represents a multiple of 9.3 times UPC Sweden's 2005 operating cash flow, as customarily defined by Liberty Global, except that corporate expense allocations have been excluded].

    Similar to other deals over the past few months, Liberty is selling the unit to a consortium of private equity firms Carlyle Group and Providence Equity Partners. The price includes $34 million in capital lease obligations.

    The transaction, which is subject to regulatory approval, is expected to close in the second half of the year. Liberty used Deutsche Bank as its financial adviser.

    The deal follows the company's announced $1.51 billion sale of French cable business UPC France SA in March to private equity firms Altice and Cinven, and the $540 million sale of its Norwegian cable business UPC Norway to private equity firm Candover Partners Ltd.



    Handy-TV nur mit Grundverschlüsselung und Zugangsgebühr

    Aus:
    Heise-Newsticker, 5. April 2006, 16.16 Uhr MESZ (Mobil-TV). [Original]

    BERLIN (jk/c't). Politik und Wirtschaft arbeiten momentan eifrig gemeinsam daran, Fernsehen auf dem Mobiltelefon zu einem Erfolgsmodell zu machen. "Alle wollen Mobile-TV", meinte Markus Haas, Bereichsleiter Regulierung bei O2, auf dem Forum zur Kommunikations- und Medienpolitik des Branchenverbands BITKOM. Jenseits der Schlüsselfrage, ob als Standard DVB-H oder DMB zum Einsatz kommen soll, verwies Isabel Tilly, Rechtsexpertin bei Vodafone D2, aber auch noch auf einige regulierungspolitische Herausforderungen. Dazu zählte sie insbesondere die Frequenzverfügbarkeit und die Gewährleistung der Abrechenbarkeit der schönen neuen tragbaren TV-Welt. Zugleich zeigte sie sich besorgt über eine drohende Überregulierung der Flimmerkiste auf dem Handy.

    Um ein sinnvolles Startpaket für DVB-H schnüren zu können, hält Tilly konkret eine "bundesweite Abdeckung mit mindestens einem Multiplex" für erforderlich. Über die Frequenzbündelstelle wären damit 16 bis 20 Kanäle fürs Handy-TV verfügbar, was den Nutzern eine relativ breite Programmauswahl bieten würde. Begehrlichkeiten traditioneller Medien auf die nach wie vor raren Multiplexe müssten laut Tilly hinter diesem Anspruch zurückstehen: "Der Vorrang des klassischen Rundfunks vor innovativen neuen Diensten ist nicht mehr gerechtfertigt", da insbesondere bei letzteren neue Arbeitsplätze geschaffen würden. "Strikten Belegungsvorgaben" für die Kanäle oder einer Gängelung bei neuen Werbeformen widersetzte sich die Vodafone-Vertreterin zugleich. Die mobilen Dienste dürften bei der Regulierungsdichte nicht mit dem klassischen Rundfunk gleichgestellt werden.

    Gleichzeitig machte sich Tilly für eine bundesweit einheitliche Vergabe der DVB-H-Frequenzen durch eine allein zuständige Stelle stark. Generell sind in diesem Bereich bislang nur die Landesmedienanstalten Berlin-Brandenburg, Hamburg und Niedersachsen aktiv. Die anderen wollen mit einem Bündelverfahren folgen. Das auf DAB aufbauende DMB ist dagegen bereits prinzipiell einsetzbar, aber auf vier Programme begrenzt. Mehrere Ausschreibeverfahren laufen schon, doch es gibt noch Streit um ihre konkrete Abwicklung.

    Deutlich machte Tilly ferner, dass die Anbieter eine Grundverschlüsselung des mobilen TV-Dienstes für unabdingbar halten. "Ein kommerzielles Angebot setzt erhebliche Investitionen in den Sendenetzbetrieb und die Subventionierung der Endgeräte voraus", betonte sie. Für die Refinanzierung sei daher die Erhebung einer Zugangsgebühr vergleichbar zu dem Entgelt, das für den Anschluss ans Kabelnetz monatlich fällig wird, erforderlich. Um diesen Obolus abrechenbar zu machen, müsse eine prinzipielle Verschlüsselung erfolgen. Schließlich gebe es im Mobilfunk keinen physischen Anschluss, den man beim Verzicht aufs Handy-TV verplomben könne. Die einzige Lösung sei daher, autorisierte Nutzer individuell für den kryptographisch gesicherten Dienst freizuschalten. Dabei gehe es nicht um die Bezahlung spezieller Inhalte, für die weitere Kosten entstehen könnten. Nicht außer acht zu lassen ist ferner, dass auch die GEZ im Rahmen der Anfang 2007 in Kraft tretenden Neuordnung Verbraucher mit multimedial gerüsteten Mobiltelefonen künftig mit der Rundfunkgebühr belasten will. Dies träfe aber nur Haushalte, die noch keinen Fernseher angemeldet haben.

    Auf scharfe Kritik stießen die Ausführungen der Vodafone-Regulierungsexpertin bei Michael Bobrowski vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. "Eine Grundverschlüsselung frei verfügbarer Programme ist für uns schwerer Brocken", betonte der Nutzervertreter auch im Hinblick von Bestrebungen stationärer TV-Sender, ihre Angebote nicht mehr frei über diverse Übertragungskanäle zu verbreiten. "Wir haben hier die große Sorge, dass der Zugang zu wichtigen Programmen behindert und die Meinungsbildung erschwert wird." Der Rundfunk könne nicht als Wirtschaftsgut allein betrachtet werden, da er gesellschaftliche Funktionen erfülle. Dies gelte auch fürs Handy-TV, solange dort nicht ein völlig neues Produkt angeboten werde. "Ich will nicht gleich von einem Digital Divide reden", erklärte Bobrowski. Aber den gängigen Medienkonsum könnten sich bald wohl nicht mehr alle Bürger leisten. [HandyTV-Links]



    Mobilfunker müssen sich auf sinkende Einnahmen einstellen

    Aus: Heise-Ticker, 5. April 2006, 18.57 Uhr MESZ (Mobilfunk). [
    Original]

    BONN. Die Bundesnetzagentur gibt den Mobilnetzbetreibern eine letzte Möglichkeit, sich mit den Festnetzanbietern auf Preissenkungen für die Vermittlung von Festznetzanrufen in Mobilfunknetze (Terminierungsentgelte) zu einigen. Schon im Februar hatte Behördenchef Matthias Kurth Druck gemacht und von den Carriern schnelle Verhandlungsergebnisse gefordert. Derzeit verlangen T-Mobile und Vodafone D2 jeweils 11 Cent pro Minute für die Weiterleitung von Festnetzgesprächen, E-Plus und O2 erhalten hingegen 12,4 Cent je Minute.

    Einigen sich die einzelnen Netzbetreiber nicht auf neue Entgelte, kommt es zu einer so genannten ex-ante- (vorab-)Regulierung der Terminierungsentgelte. Das gleiche gilt für den Fall, dass es zwar zu einer Einigung kommt, das Preisniveau aber über den Preisen für eine "effiziente Erbringung" dieser Leistung im europäischen Vergleich liegt. Mit dem Start einer Konsultation zu einer Regulierungsverfügung im Bereich der Terminierungentgelte hat der Regulierer den Marktteilnehmern letztmalig einen Monat Zeit gegeben, sich zu einigen.

    Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), der die Interessen von Festnetz-Konkurrenten der Telekom vertritt, rechnet allerdings nicht mehr damit, dass es zu einer Einigung kommt und erwartet eine ex-ante-Regulierung der Entgelte in einer Spanne zwischen sieben und neun Cent. Damit würde eine wesentliche Einnahmequelle der Mobilnetzbetreiber gedrosselt. Mit Bezug auf ein Gutachten, welches das WIK-Institut für den Regulierer erstellt hat, beziffert Breko-Sprecher Thomas Werz die Einnahmen der Mobilfunker aus Terminierungsentgelten im Jahr 2004 auf 1,86 Milliarden Euro – entsprechend 12,4 Milliarden Minuten zu durchschnittlich 15 Cent, weil seinerzeit die Terminierungsentgelte noch höher lagen als heute. Der Breko hofft, dass diese Einnahmen 2007 auf eine Milliarde Euro zurückgehen. In der Branche kursieren Schätzungen, dass die Terminierunsgentgelte bis zu einem Viertel der Umsätze eines Mobilfunkers ausmachen.

    In Österreich sinken die Terminierungsentgelte ­ nach einem Rüffel aus Brüssel – schneller als geplant. Allerdings ist in der Alpenrepublik die Spreizung der Entgelte, die die einzelnen Mobilfunker erhalten, deutlich größer als in Deutschland: So stehen ab 1. Juli dem Marktführer Mobilkom 8,34 Cent, T-Mobile 10,66 Cent, One 11,28 Cent, dem Spätstarter 3 jedoch noch 15,95 Cent je Minute zu. Als einheitlichen Zielwert hat der Regulator 6,79 Cent pro Minute festgesetzt. Auch in Deutschland verlangen die jüngeren Netzbetreiber E-Plus und O2 Germany höhere Terminierungsentgelte: Gegenüber den D-Netzen hätten sie höhere Kosten für die Netzinfrastruktur, da sie bislang lediglich über GSM-Lizenzen im 1800-MHz-Band verfügen, die weniger reichweitenstark als 900-MHz-Sender sind.

    Dank der Bemühungen der EU-Kommission droht auch der zweiten "Cash-Cow" der Mobilfunker, dem Auslands-Roaming, die Auszehrung: Nach dem Willen der Kommission sollen sowohl Großhandels- als auch Endkunden- Preise für Telefonate in ausländischen Netzen reguliert werden, was bei Carriern wie T-Mobile auf Ablehnung stößt.



    Hansenet steuert auf Konfrontation mit Telekom zu

    Aus:
    Financial Times Deutschland, Hamburg, 6. April 2006, Seite xx (VDSL-Netz). [Original]

    HAMBURG (FTD). Hansenet will bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen die Deutsche Telekom einreichen. Der Hamburger Netzanbieter möchte durchsetzen, dass der Ex-Monopolist Teile seiner Infrastruktur öffnen muss.

    Hansenet-Chef Harald Rösch will in Hamburg ein superschnelles Glasfasernetz (VDSL) aufbauen und möchte seine Kabel durch Rohre verlegen, die Eigentum der Telekom sind. Die Telekom lehnt dies ab. Ein Hansenet-Sprecher sagte der FTD am Mittwoch [5.4.2006], man wolle eine Verfügung des Regulierers erwirken, da erste Gespräche mit der Telekom erfolglos verlaufen seien. Der Hamburger Senat habe bereits grünes Licht für den Aufbau eines VDSL-Netzes in der Hansestadt gegeben, erklärte Hansenet weiter. Ein Sprecher der Stadt wollte lediglich laufende Gespräche zwischen dem Unternehmen und Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) bestätigen.

    Hintergrund des Streits sind Pläne von Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke, für über 3 Mrd. Euro in 50 deutschen Städten ein Netz aufzubauen, das Daten dreimal so schnell übertragen kann wie herkömmliche Leitungen. Telekom-Konkurrenten wie Hansenet oder Arcor befürchten, ins Hintertreffen zu geraten und planen deshalb eigene VDSL-Netze. Dafür möchten die Wettbewerber aus Kostengründen die vorhandenen Kabelkanäle der Telekom nutzen. Einen Meter Kabel durch ein vorhandenes Rohr zu schießen kostet nach Angaben von Arcor-Chef Harald Stöber 3 Euro pro Meter; Leitungen komplett neu zu vergraben koste 300 Euro.

    "So etwas ist gerade in Ballungszentren superteuer", sagte Telekom-Experte Torsten Gerpott von der Universität Duisburg-Essen. Wenn sich Telekom und Wettbewerber nicht einigen könnten, müsse die Bundesnetzagentur entscheiden, ob Europas größter Telekomkonzern seinen Wettbewerbern Zugang gewähren muss.

    Stöber und Rösch argumentieren, die vorhandenen Telekom-Rohre und -Leitungen stammten größtenteils noch aus Bundespost-Zeiten. Folglich müsse die Telekom diese mit Monopolgewinnen finanzierte Infrastruktur öffnen.

    Dieser Argumentation hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch [5.4.2006] einen Dämpfer erteilt. In einer Urteilsbegründung stellten die Richter fest, das Telekom-Netz beruhe "zunehmend auf eigenen, selbst erwirtschafteten Investitionen". Ferner verliere der Vorteil der von der Bundespost "übernommenen Netzinfrastruktur tendenziell an Gewicht, je mehr die Wettbewerber auf eine eigene Netzinfrastruktur zugreifen" könnten. "Die Passage stärkt die Telekom", sagte ein Branchenkenner. Die Richter hatten am Mittwoch einer Beschwerde der Telekom stattgegeben und festgestellt, dass der Konzern bei Streitigkeiten mit Wettbewerbern vor Gericht sensible Geschäftsdaten nicht grundsätzlich offen legen muss.



    Versatel will bis 2009 Hauptkonkurrent der Telekom werden

    Aus:
    Yahoo Finanzen, 6. April 2006, 8.20 Uhr MESZ (Unternehmen). [Original]

    DÜSSELDORF (Dow Jones). Das Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmen Versatel will bis 2009 im deutschen Festnetz zu einem Hauptwettbewerber der Deutschen Telekom werden und setzt dazu auch stark auf Zukäufe. "Innerhalb der nächsten 3 Jahre wollen wir in unseren Märkten und Regionen der stärkste alternative Anbieter sein", kündigte Geschäftsführer Peer Knauer im Gespräch mit Dow Jones Newswires an. "Das ist eine Kampfansage an die Telekom". Dazu ist auch eine deutliche Ausweitung der Präsenz vorgesehen, die etwa zur Hälfte durch Akquisitionen vornehmlich von Regionalcarriern erreicht werden soll. Eine Übernahme in Nordrhein-Westfalen erhofft Knauer in Kürze.

    Versatel ist zum Beginn dieses Jahres aus der Fusion des gleichnamigen Berliner Unternehmens mit dem in Düsseldorf ansässigen Carrier-Verbund Tropolys entstanden. Dessen Mutter, die Beteiligungsgesellschaft Apax [Ed: eine Heuschrecke], hatte die alte Versatel im Oktober 2005 gekauft. Bereits für das erste gemeinsame Jahr 2006 hat sich das Unternehmen das nach Knauers Worten ehrgeizige Ziel gesetzt, den Umsatz um 20 % auf 680 Mio EUR zu steigern. 40 % davon will Versatel mit Geschäftskunden machen; hier ist ein zehnprozentiges Wachstum vorgesehen. Gleichzeitig soll auch die Profitabilität zunehmen: Die EBITDA-Marge solle um 4 Punkte auf 29 % klettern, sagte Knauer.

    Im hart umkämpften Breitbandmarkt, den es für sich als Kernbereich definiert hat, will das Unternehmen in den vom ihm abgedeckten Regionen dieses Jahr jeden dritten Neukunden gewinnen. Damit soll die Zahl der privaten DSL-Nutzer 2006 um 215.000 auf mehr als eine halbe Million steigen. Bei den Privatkunden strebt Versatel die Preisführerschaft an, im Bereich der professionellen Anwender will die Gesellschaft die Nummer Eins im Service sein. Firmen und Privatleute gleichermaßen zu adressieren, ist nach Knauers Worten eine der Wettbewerbsstärken des kombinierten Unternehmens, dessen Integration planmäßig verlaufe.

    Flächenpräsenz verdoppeln

    Bislang ist Versatel in vier großen Regionen im Westen, Osten, Norden und Süden Deutschlands mit eigenen Netzen präsent. Diese Flächendeckung von jetzt 20 % soll binnen der kommenden 18 Monate auf 35 % bis 40 % erhöht werden. Etwas mehr als die Hälfte wolle er durch Eigenaufbau, den Rest durch die Übernahme von Wettbewerbern erreichen, sagte Knauer: "Wir wollen auch durch Zukäufe aggressiv wachsen."

    In Frage kämen Akquisitionen vor allem in Gegenden, in denen Versatel noch nicht vertreten sei, erläuterte der Manager. Hier gebe es viele Netzbetreiber mit 50 Mio bis 200 Mio EUR Umsatz, die er in Betracht ziehe. Binnen zwei Wochen rechnet Knauer mit der Entscheidung im Bieterverfahren um einen anderen regionalen Anbieter. Den Namen wollte er nicht nennen. Örtlichen Presseberichten zufolge handelt es sich um den Netzbetreiber Teleos aus dem westfälischen Herford mit 50 Mio EUR Umsatz und 40.000 DSL-Kunden. Das Unternehmen gehört zum E.ON-Konzern.

    Nicht ausschließen will Knauer auch eine Großübernahme, falls dies opportun und sinnvoll wäre. Er gab in diesem Zusammenhang aber zu verstehen, zur Zeit kein konkretes Interesse an der als Verkaufsobjekt geltenden Vodafone-Tochter Arcor zu haben. Hier gebe es große Überschneidungen mit der eigenen Präsenz. Versatel-Mutter Apax hatte in der Vergangenheit Interesse an Arcor signalisiert. Aktuell wollte eine Sprecherin des Private-Equity- Unternehmens das auf Anfrage nicht kommentieren. Arcor liegt mit einer bundesweiten Abdeckung, einem Umsatz von 1,6 Mrd EUR und einer Million DSL-Kunden auf dem zweiten Platz im deutschen Festnetz hinter der Telekom, die hier 6,3 Millionen Breitbandnutzer im Eigenvertrieb zählt.



    Ermittlungen gegen freenet.de-Chef wegen Insiderhandels

    Aus: Heise-Ticker, 6. April 2006, 16.33 Uhr MESZ (Internet-Unternehmen). [
    Original]

    HAMBURG. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen freenet.de-Chef Eckhard Spoerr wegen des Verdachts auf Insiderhandel mit Aktien der Telekommunikationsgesellschaft. "Wir haben gegen Spoerr und andere ein Verfahren eingeleitet", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag [6.4.2006] in Hamburg.

    Freenet-Logo Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte zuvor nach einer vertiefenden Untersuchung Anzeige gestellt, ohne weitere Details zu nennen. Spoerr wies die Anschuldigung zurück. "Die Vorwürfe sind vollkommen haltlos", sagte er.

    Die BaFin hatte im September 2004 eine Prüfung wegen des Verdachts des Insiderhandels eingeleitet, nachdem Auffälligkeiten im Handel mit Freenet-Anteilen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Halbjahreszahlen der Gesellschaft am 9. August aufgetreten waren. Spoerr bekräftigte, dass der in den 3 Wochen vor Veröffentlichung der Halbjahreszahlen von ihm getätigte Verkauf von freenet-Aktien regulär verlaufen sei. Spoerr ist auch Vorstandschef von Mobilcom; die geplante Fusion der beiden Unternehmen ist wegen einer Klage von Aktionären derzeit blockiert. [mehr]



    Lkw-Maut: Einnahmerekord im März

    Aus:
    Heise-Newsticker, 7. April 2006, 12.25 Uhr MESZ (Lkw-Maut). [Original]

    BERLIN (jk/c't). Nach einer Mitteilung des Bundespresseamtes hat das vom Mautkonsortium Toll Collect betriebene LKW-Mautsystem im März einen Einnahmerekord von 270 Millionen Euro erzielt. Im Vergleich zum ebenfalls sehr erfolgreichen März 2005 ist dies ein Zuwachs von 33 Millionen Euro, der sich im gesamten ersten Quartal 2006 zu einem Plus von 68 Millionen Euro auf 729 Millionen für das Quartal addiert. Somit sei die LKW-Maut als voller Erfolg zu buchen, heißt es bei der Bundesregierung.

    Unterdessen hat T-Systems, neben DaimlerChrysler der Hauptakteur im Mautkonsortium, die Satellic Traffic Management GmbH gegründet. Als "weltweiter Technologieführer für Mautsysteme auf Basis der Satellitentechnologie (GPS, Galileo)" soll Satellic das deutsche Mautsystem weltweit vermarkten. "Das Unternehmen treibt die technologische Weiterentwicklung des von Toll Collect in Deutschland eingeführten Pioniersystems voran. Als Tochtergesellschaft von T-Systems forciert Satellic die internationale Expansion der neuen Mauttechnologie und positioniert sich als internationaler Mautservice-Betreiber", heißt es zur Gründung der Firma. Zum Start der Geschäfte empfing Satellic am Mittwoch eine chinesische Delegation, die derzeit auf Einladung des Bundesverkehrsministeriums durch Deutschland reist und das Mautsystem besichtigt. In China soll das deutsche Mautsystem in die engere Auswahl für ein Abrechnungssystem gekommen sein, das ab 2010 arbeiten soll.

    Satellic-Chef ist Jens-Uwe Holz geworden, der auch Sprecher der Geschäftsführung von Gedas Deutschland ist. Die ehemalige IT-Tochter der Volkswagen AG wurde von T-Systems am 1. April übernommen. Die eigentlichen Geschäfte und die Weiterentwicklung des Mautsystems werden von Thomas Pferr geleitet, zuvor "Executive Vice President Business Center Toll Collect" bei T-Systems. Pferr hat den Aufbau und Betrieb des Rechenzentrums geleistet, in dem alle Daten des Mautsystems zusammenlaufen.

    Erfolgreich ist nach Angaben des Mautbetreibers Toll Collect auch das erste automatische Streckenupdate über Mobilfunk abgelaufen, das am 4. April beendet wurde. Bei diesem Update erhielten die etwa 495.000 im Einsatz befindlichen On-Board-Units (OBU) neues Kartenmaterial, das als Grundlage der Mautberechnungen dient. Rund 80 Veränderungen auf den Autobahnen wurden dabei berücksichtigt, überwiegend waren es genauere Positionsangaben von Autobahn-Anschlussstellen. Für die Pflege des digitalen Streckennetzes werden alle mautpflichtigen Straßenabschnitte mehrmals im Jahr mit Messfahrzeugen befahren. Die erfassten Daten helfen dem Mautbetreiber eine immer genauere digitale Straßenkarte zu bekommen, die per Funk in die OBU kopiert wird. [Der Beginn der unendlichen Mautgeschichte]



    Schulen sollen schneller surfen

    Aus:
    Heise-Newsticker, 8. April 2006, 11.43 Uhr MESZ (Schulen ans Netz). [Original]

    BONN (bb/c't). Zum neuen Schuljahr will die Deutsche Telekom Schulen mit schnellen Breitbandanschlüssen versorgen. Den rund 28.000 Schulen, die bisher im Rahmen des Infrastrukturprojekts T@school über einen kostenlosen DSL-Anschluss mit T-DSL 768 verfügen, bietet die Telekom ein kostenloses Upgrade auf Übertragungsraten von 2 bis 6 MBit/s an.

    Seit dem Jahr 2000 versorgt die Telekom staatliche und staatlich anerkannte Schulen in Deutschland auf Wunsch mit einem entgeltfreien Internetzugang. Anfänglich handelte es sich um ISDN-, später um DSL-Anschlüsse. Nachdem auch schon für private DSL-768-Anschlüsse die Übertragungsraten zwangserhöht wurden, sollen nun auch Schulen von 2 bis 6 MBit/s Bandbreite profitieren, "da neue Anwendungen im Bereich Multimedia und die verstärkte Nutzung des Internet im Unterricht künftig immer mehr Bandbreite verlangen", so die Telekom. "Mit den schnelleren Internetanschlüssen ist beispielsweise der Einsatz datenaufwändiger Unterrichtsmaterialien, vom Film über die animierte Grafik bis hin zum Live-Chat mit Bild und Ton, mühelos zu bewältigen. Das erweitert die Möglichkeiten interaktiven Lernens im Internet."



    Urheberrecht: Rechteinhaber wollen Auskunft von Providern ohne Richterbeschluss

    [Ed: und die Justizministerin will dem Lobby- ‚Befehl‘ folgen / Orwell rückt wieder ein Stück näher]

    Aus: Heise-Newsticker, 8. April 2006, 17.23 Uhr MESZ (Copyright). [Original]

    MÜNCHEN (jk/c't). Der Richtervorbehalt beim geplanten zivilrechtlichen Auskunftsanspruch von Urheberrechtsinhabern und -verwerten gegenüber Internet-Providern soll fallen. Das forderten bei einer Veranstaltung des Instituts für Urheber- und Medienrecht in München Vertreter verschiedener Verbände von Rechteinhabern. Im Rahmen der weiteren Novellierung des Urheberrechts und der Umsetzung der heftig umstrittenen EU-Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte sollen hierzulande auch indirekt an Rechtsverletzungen beteiligte Dritte verpflichtet werden, die Identität von Verdächtigen preiszugeben. Die Schaffung eines solchen Auskunftsanspruchs etwa gegen Internetprovider gehört seit langem zu einem der am heftigsten umkämpften Punkte bei der Anpassung des Urheberrechts an die digitale Gesellschaft. Das Gesetzesvorhaben soll es Konzernen etwa aus der Musik- und Filmindustrie einfacher möglich machen, in zivilrechtlichen Verfahren gegen illegales Filesharing vorzugehen.

    "Die Erteilung der Auskunft nur mit Richtervorbehalt ist in der EU-Direktive [zur Durchsetzung des geistigen Eigentums] nicht zwingend vorgesehen," sagte nun Peter Zombik, Geschäftsführer der Deutschen Landsgruppe der IFPI, des Verbands der phonographischen Industrie. Zombik meinte, der vom Justizministerium vorgelegte Referentenentwurf werde die Verfolgung von Rechtsverletzung nicht erleichtern. Vielmehr ließen die Bindung an den Vorbehalt und offene Fragen bei der Datenspeicherung "das Schlimmste befürchten". Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten müsse rasch umgesetzt und die so gespeicherten Daten dann auch für die zivilrechtlichen Auskunftsansprüche verfügbar gemacht werden.

    Genau wegen solcher Begehrlichkeiten der Medienindustrie hatten unter anderem die europäischen Datenschützer Bedenken angemeldet. Und Hannes Federrath vom Lehrstuhl "Management der Informationssicherheit" an der Universität Regensburg schrieb den Vertretern der Rechteinhaber auf der Münchener Veranstaltung ins Stammbuch: "Was Sie hier verlangen, das bekommen nicht einmal diejenigen, die die Konsumenten von Kinderpornographie verfolgen."

    Zombik und seine Kollegen aus dem Bereich der Film- und Musikindustrie wehren sich allerdings sogar gegen die Beschränkung der Auskunftspflichten auf "Piraterie" im "gewerblichen" Ausmaß. Dies werde die Verfolgung von Tauschbörsennutzern unmöglich machen; eine solche gewerbliche Nutzung sei gerade bei der Verwendung dynamischer IP-Adressen schwer nachweisbar. Thilo Gerlach, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), betonte, die Anforderung, nach der eine gewerbliche Nutzung gegeben sein müsse, passe überhaupt nicht zu dem eigentlichen Ziel, das man mit dem Auskunftsanspruch erreichen wolle. Bei den Tauschbörsen gehe es ja gerade um die Nutzungsintensität, nicht um den gewerblichen Charakter. "Für den Rechteinhaber ist es doch egal, ob eine Million Nutzer eine Datei anbieten oder einer eine Million Dateien", sagte einer der anwesenden Anwälte. Durch den Anspruch der "Gewerblichkeit" komme die im Gesetzentwurf für die weitere Urheberrechtsnovellierung gekippte Bagatellklausel für private Kopien aus illegalen Quellen durch die Hintertür wieder.

    Nicht in der EU-Richtlinie enthalten sei die vom Justizministerium als weiteres Kriterium eingeführte Bestimmung, Rechtsverletzung müsse "offensichtlich" sein, kritisierte Volker Kitz, Telekommunikationsexperte beim IT-Branchenverband BITKOM. Die Provider seien naturgemäß an ganz klaren Regelungen interessiert, ein großer Interpretationsspielraum bedeute für sie ein juristisches Risiko. Kitz, der das gemeinsame Interesse von Rechteinhabern und Providern an rechtmäßigen Angeboten hervorhob, betonte auch, dass Provider aufgrund der Haftungsprivilegierung der EU-E-Commerce-Richtlinie nicht dafür verantwortlich gemacht werden dürften, was Dritte in ihren Netzen tun. Das bedeute auch, dass ihnen keine Kosten und kein Klagerisiko aufgebürdet werden dürften. Die Kosten für die Auskünfte bei Urheberrechtsverletzungen müssten vielmehr zuerst einmal die Rechteinhaber übernehmen. Anschließend könnten sie sich ja an den Rechtsverletzer halten. Eine solche Regelung diene auch als "Korrektiv", da nur solche Verfahren angestrengt würden, die die Rechteinhaber für aussichtsreich hielten.

    Keinen leichten Stand hatte Franziska Raabe, Referentin im Bundesministerium der Justiz, die die Bestimmungen über Richtervorbehalt, Gewerblichkeit und die "Offensichtlichkeit" des Urheberrechtsverstoßes verteidigte. Der Richtervorbehalt sei verfassungsrechtlich geboten, lautete ihre Begründung. "Die Verfassungsrechtler im Ministerium sehen in der Auskunftspflicht einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis", betonte Raabe. Da also eine schwierige Abwägung gemacht werden müsse, habe man sich für den Richtervorbehalt entschieden: Erst wenn ein Richter grünes Licht gegeben habe, dürften Rechteinhaber oder deren Vertreter wie die IFPI vom Provider verlangen, dass er die Bestandsdaten ­ also Name und Adresse ­ eines Kunden herausgibt, der zu einer bestimmten Uhrzeit unter einer bestimmten IP-Adresse im Netz unterwegs war und dem Verstöße gegen das Urheberrecht vorgeworfen werden.

    Angesichts der massiven Kritik der Industrie ruderte Raabe allerdings vorsichtig zurück: "Wir befinden uns ja noch in einem Diskussionsprozess, der Entwurf ist noch nicht in Stein gemeißelt." Er werde wohl auch so nicht ins Kabinett gehen. Das Kriterium der Gewerblichkeit sei allerdings ein Ausdruck der Verhältnismäßigkeit ­ "und die wird bestimmt nicht aus dem Entwurf verschwinden."

    Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten): [Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt]. [Copyright/DRM-Links]



    Preisfreigabe bei Breitband-Netzen schafft 60.000 Jobs

    [Ed: nur so wenig?]

    Aus: Heise-Ticker, 9. April 2006, 13.41 Uhr MESZ (Internet). [
    Original]

    HAMBURG. Eine Öffnung der Breitband-Netze für das Hochgeschwindigkeits- Internet VDSL für den freien Wettbewerb würde einer Studie zufolge bis zu 60.000 Arbeitsplätze in Deutschland schaffen. Zudem könne bei einer Preisfreigabe im Breitband-Markt das Bruttoinlandsprodukt jährlich um 4,5 Milliarden Euro oder 0,2 % steigen. Dies ist das Ergebnis einer am Sonntag [9.4.2006] veröffentlichten Untersuchung der Unternehmensberatung Mercer Management Consulting und der Volkswirtschaftsberatung NERA Economic Consulting.

    Grundlage der Untersuchung sind vergleichbare Studien auf dem US-Markt. Die dort gewonnenen Erkenntnisse sind nach Ansicht der Autoren auch grundlegend für die Regulierung der Telekommunikation in Europa.

    Im Fall einer Deregulierung des Marktes könne die Zahl der Breitband-Nutzer in Deutschland bis 2010 von derzeit 8 Millionen auf rund 20 Millionen wachsen, heißt es in der Studie. Eine freie Preisgestaltung wirke sich auch auf die Wettbewerber der Telekom "überwiegend positiv" aus, da der gesamte Breitbandmarkt stimuliert würde, sagte NERA-Berater Nigel Attenborough.

    In Deutschland will die Telekom 3 Milliarden Euro in ein Glasfasernetz für die sehr schnellen Datenautobahnen investieren. Der Konzern fordert allerdings, für eine Übergangszeit von einer Regulierung der Preise durch die Europäische Union freigestellt zu werden. Bundesregierung und Bundesnetzagentur unterstützen die Forderung des Unternehmens. Dagegen fürchten die EU- Wettbewerbshüter eine Monopolstellung der Telekom auf dem Breitband- Markt und wollen dem Netzbetreiber vorschreiben, seine Leitungen zu festgelegten Preisen zur Verfügung zu stellen.

    Eine zu restriktive Regulierung gefährdet jedoch der Studie der Beraterfirmen zufolge die Zukunftschancen und das Wachstum auf dem Breitband-Markt. "Die Schwierigkeit ist, dass kaum objektiv festzustellen ist, wo der marktgerechte Preis für eine solche Netznutzung durch Wettbewerber liegt", sagte Mercer-Berater Uli Prommer. Vergleichbare Erfahrungen in den USA hätten gezeigt, dass eine ungeeignete Regulierungspraxis abschreckend auf Investitionen in neue Dienste und Infrastruktur wirke. Die Behörden in Amerika würden daher inzwischen deutlich zurückhaltender bei der Regulierung von Breitbandverbindungen agieren.

    Die Unternehmensberatung Mercer Management Consulting zählt nach eigenen Angaben mit 15.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 3,1 Milliarden US-Dollar zu den größten Unternehmensberatungen der Welt. Die Schwesterfirma NERA Consulting beschäftigt nach eigenen Angaben weltweit 500 Wirtschaftsexperten und berät unter anderem Unternehmen und Regierungen.



    Die Software von "Big Mother"?

    Aus:
    Heise-Newsticker, 11. April 2006, 13.07 Uhr MESZ (Datenschutz). [Original]

    USA (jk/c't). Der Telefonkonzern AT&T hat offenbar mit der National Security Agency (NSA) kooperiert und den Inlands-Internetverkehr seiner Kunden mitgeschnitten sowie analysiert. Mit der Klage der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation gegen den Telekommunikationskonzern AT&T ist die Frage virulent geworden, welche Technik AT&T dabei einsetzte. In der eidesstattlichen Erklärung des Kronzeugen Mark Klein ist von einem Semantic Traffic Analyzer der israelisch-amerikanischen Firma Narus die Rede, einem STA 6400, der besonders gern von Geheimdiensten benutzt werde, Datenströme zu überwachen. Entsprechend eifrig haben Blogger des renommierten Daily Kos Informationen zu Narus-Produkten zusammengestellt, um auf die technologische Dimension der Überwachung aufmerksam zu machen.

    Gegen die Informationen will Narus selbst nicht angehen. Die Firma, deren Namen sich von Gnarus (lat. kundig) ableitet, stellte lediglich fest, dass sie keinen Semantic Traffic Analyzer produziere. Sie biete lediglich einen Semantic Traffic Service an, der innerhalb des neuen Sicherheits- und Überwachungssystems NarusInsight 5 mit dem Zusatzmodul "NarusInsight Intercept Suite" eingesetzt werden kann. Wie im Interview mit der Technology Review zum Abhören von VoIP- Datenverkehr stellt sich Narus als unwissender, neutraler Hersteller dar.

    Ein Grund für diese reservierte Haltung mag in der Tatsache liegen, dass sich Narus derzeit bemüht, den riesigen chinesischen Markt zu erschließen. So hat die Firma gerade einen ersten Vertrag mit dem regionalen Telekommunikationsanbieter Shanghai Telecom abschließen können, der Narus' "NarusInsight IP" einsetzen will, um VoIP-Telefonate zu blockieren. Ähnlich wie der auf der CeBIT vorgestellte Skype-Blocker der Leipziger Firma ipoque analysiert "NarusInsight IP" die Datenpakete auf SIP-Header et cetera und ist so in der Lage, "unautorisierte Telefonate" zu blockieren. Die Tatsache, dass man mit weiteren Narus- Programmen auch die Inhalte des IP-Traffic semantisch analysieren kann, möchte die Firma nicht an die große Glocke hängen. [mehr] [Links dazu]



    Downloads-to-own werden heiliger Gral der Filmindustrie

    Aus:
    Heise-Newsticker, 12. April 2006, 15.26 Uhr MESZ (CopyRight/DRM). [Original]

    LONDON (ssu/c't). In der effizienten Gestaltung des elektronischen Vertriebswegs in Verbindung mit DRM- Verfahren (Digital Rights Management), die sowohl den Bedürfnissen der Rechteinhaber als auch den Konsumentenerwartungen gerecht werden, sehen die britischen Marktforscher von Screen Digest die Schlüssel zum Erfolg legaler Download- Angebote für Filme und anderen audiovisuellen Contents. In der Studie "Digital Rights Management and New Entertainment Business Models: A strategic analysis" untersuchen die Forscher Geschäftsmodelle verschiedener Anbieter: Zum Beispiel der als DVD-Verleih per Post gestartete Dienst LoveFilm, der nun auch "Downloads to rent" beziehungsweise "to own" übers Internet anbietet oder die Internet-Vertriebskanäle der Filmindustrie wie Movielink, ein Joint-Venture mehrerer Studios oder das heute an den Start gehende Filmportal von Warner, In2Movies.

    Vor dem Hintergrund der Auswirkungen von Datenkomprimierung und den nicht immer legalen Peer-to-peer- Vertriebskanälen für Musikdateien auf die Plattenindustrie identifizieren die Forscher DRM als Schlüsselfaktor für den Erfolg des virtuellen Filmvertriebs. Dass DRM ein Thema auf dem Weltwirtschftsforum von Davos gewesen sei, unterstreiche dessen Wichtigkeit, findet der Co-Autor der Studie, Chris Barlas. DRM-Systeme müssten indes effizient und flexibel gestaltet sein, um sowohl die Rechte der Content-Inhaber zu schützen als auch die Erwartungen der Konsumenten zu erfüllen. In der Studie werden verschiedene DRM-Ansätze analysiert, nämlich die von Microsoft und RealNetworks als "proprietäre Ansätze", Apple Fairplay und Sony MagicGate als "Single-play"-DRM-Anbieter sowie InterTrust Nemo und die Open-Source-Initiative DReaM-CAS von Sun als interoperable Ansätze.

    In einer kurzen Zusammenfassung der Studie, die als PDF-Datei verfügbar ist, findet sich auszugsweise ein "Scenario 5", das Varianten eines legalen P2P-Vertriebs durchspielt. Filmfreunde, die selbst einen lizenzierten Film erworben haben, hätten so die Möglichkeit, ihren Bekannten die Datei zuzusenden. Jene können jedoch nur einen kurzen Ausschnitt sehen und werden aufgefordert, selbst eine Lizenz zu kaufen [Ed: deren Preis sehr deutlich unterm Preis einer DVD liegen muß – beispielsweise bei 1,99 Euro pro Film] — das Wissen des Einzelnen, welche Art Filme die Freunde bevorzugen, wäre ein idealer Nährboden für kostenloses, "virales" Film-Marketing.



    Island überholt Südkorea in der Breitband-Rangliste der OECD

    Aus: Heise-Ticker, 12. April 2006, 16.25 Uhr MESZ (Internet). [
    Original]

    PARIS. 78.017 Isländer oder 26,7 % der Bevölkerung des Inselstaates hatten im Dezember 2005 einen Breitband-Internetanschluss. Das geht aus nun von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vorgelegten Zahlen hervor. Island hat damit in der Rangliste der Breitband-Versorgung den langjährigen Spitzenreiter Südkorea überholt, der 25,4 % Penetrationsrate meldete. An dritter und vierter Stelle folgen die Niederlande mit 25,3 und Dänemark mit 25 % Versorgungsgrad. Deutschland steht derzeit mit 13 % auf Platz 18.

    Insgesamt stieg die Zahl der Breitband-Nutzer in den 30 von der OECD erfassten Staaten von 136 Millionen im Juni 2005 auf 158 Millionen zum Ende 2005. Im Durchschnitt haben 13,6 % der OECD-Bürger und 14,2 % der Bürger der 15 "alten" EU-Staaten einen Breitband- Internetanschluss. Die Penetrationsrate Deutschlands liegt somit in beiden Regionen unter dem Durchschnitt. Die Schweiz schaffte es hingegen mit 1,7 Millionen Breitband-Nutzern und einer Verbreitungsrate von 23,1 % auf Platz fünf. Österreich liegt mit 14,1 % bei 1,15 Millionen Nutzern auf Platz 16.

    Nach absoluten Zahlen stehen die USA mit rund 49,4 Millionen Breitband-Nutzern auf dem ersten Platz. Allerdings liegt das Land mit 16,8 % lediglich an 13. Stelle in der Versorgungsgrad-Rangliste. In Japan gab es Ende Dezember 22,5 Millionen Breitband-Anschlüsse, in Südkorea 12,2 Millionen und in Deutschland 10,7 Millionen. Der größte Teil der Breitbandanschlüsse entfällt hierzulande auf die DSL- Technik, während lediglich 0,3 % der Internet- Nutzer per Kabel ins Internet gehen [Ed: eine Zahl, die noch einmal so richtig die Unfähigkeit deutscher Internet- Politik seit 1993 deutlich macht und außerdem zeigt, welche Folgen das Nichtabtrennen der Netze mit dem dann folgenden Agieren einer sich selbst überlassenen Telekom hat (Merke: Internet via TV-Kabel ist der Königsweg – bis es einst FTTH geben wird!)].




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      Zum Teil 163

    © 2006-2006 – Dipl.-Ing. Karl-Heinz Dittberner (khd) – Berlin   —   Last Update: 20.12.2009 12.01 Uhr