Für Freenet-Chef Spoerr wird es eng. Nach über einjährigen Untersuchungen hat die Börsenaufsicht BAFin Anzeige gegen den Jung-Manager wegen des Verdachts auf Insiderhandel eingereicht. Spoerr hatte 2004 kurz vor der Veröffentlichung der Halbjahreszahlen große Aktienpakete verkauft.
6.4.2006: Spiegel Online, 20.20 Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original
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Schon seit September 2004 prüften die Börsenaufseher Auffälligkeiten im Handel mit Freenet- Anteilen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Halbjahreszahlen der Gesellschaft am 9. August. In den vorangegangenen 3 Wochen hatten Spoerr und Freenet- Finanzvorstand Axel Krieger insgesamt über 100.000 Aktien der Mobilcom- Tochter im Wert von mehr als 1,77 Millionen Euro versilbert und damit den Kurs nach Angaben von Händlern massiv unter Druck gesetzt.
Der Verkauf sei vollkommen regulär verlaufen, verteidigte Spoerr der inzwischen auch
Mobilcom-Chef ist sein Vorgehen nun erneut. "Die Anteilscheine stammten aus einem
Aktienoptions- Programm." Bisher sei das Unternehmen auch noch nicht über die Anzeige der BAFin
informiert worden. [mehr]
[Freenet.de Nicht so ‚free‘ und ‚Net‘, wie
man denkt]
[Freenet.de-Links]
3.4.2006: Berliner Morgenpost, Seite ?? (Bezirke). [Original
NEUKÖLLN/MAISACH (cf). Eigentlich wollte sich Wolfgang R. nur ein paar schlaue Tips für das Heimwerken holen. Doch der Griff zum praktischen Sammelwerk wurde für den Neuköllner zum teuren Vergnügen: Im November vergangenen Jahres bestellte er bei der Firma IMP A.G. & Co in Maisach über das Internet einen Satz Sammelkarten "Erfolgreich Handwerken". Doch bei der online getätigten Überweisung unterlief ihm ein kostenträchtiger Fehler: Statt der geforderten 14,88 Euro überwies er 1488 Euro auf das Konto des Versandhandels.
"Nach Überprüfung meiner Kontoauszüge habe ich umgehend bei der oben genannten Firma angerufen", schreibt Wolfgang R. in seinem Brief an den Leseranwalt. Anhand der Kundenkartei habe man den Irrtum im Verlag schnell entdeckt und auch das Versprechen abgegeben, das Geld umgehend zurückzuzahlen.
"Aber trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung und zwei bis drei Anrufen pro Woche warte ich bis heute auf mein Geld", schrieb uns unser Leser Wolfgang R. Mitte März und bat den Leseranwalt um Hilfe. Die sinnlosen Anrufe mit teilweise unfreundlichen Mitarbeitern, die falschen Versprechungen und auch die hohen Kosten durch die Telefonate und den notwendig gewordenen Überziehungskredit zerrten an den Nerven des Neuköllners.
Wenige Tage nach dem Schreiben des Leseranwaltes an die IMP reagierte die Firma umgehend und überwies das zuviel gezahlte Geld an Wolfgang R. zurück. Monika Pflugfelder, Leiterin des Kundenservice entschuldigte sich und begründete das Ausbleiben der Zahlung auch mit hausinternen Umstrukturierungen. So sei der Sitz des weltweit tätigen Verlages von München nach Zürich verlegt worden. Zudem habe Wolfgang R. in seinem Schreiben eine falsche Bankleitzahl angegeben. "So ist die Zahlung zurückgegangen und konnte nicht richtig zugeordnet werden", erklärt die Serviceleiterin den langen Bearbeitungsweg.
Auch auf die verstärkten Kundenbeschwerden wegen der schlechten Erreichbarkeit des Verlages habe man inzwischen reagiert und neue Service-Nummern für den Telefondienst, der seinen Sitz in Amsterdam und Barcelona hat, geschaltet.
1.4.2006: Kölner Stadt-Anzeiger, 8.15 Uhr MESZ (VDSL-Netz der Telekom). [Original
KÖLN. Das Bonner Unternehmen ist bei umstrittenen Standorten um einvernehmliche Lösungen bemüht. Sie sind 2 Meter breit, 1,60 Meter hoch und 50 Zentimeter tief und für viele Kölnerinnen und Kölner ein Ärgernis. Bis Ende nächsten Jahres will die Telekom 2800 ihrer neuen Verteilerkästen aufstellen. Bei der Auswahl der Standorte für die Kabelverzweiger, wie die hellgrauen Kunststoffschränke heißen, erweist sich das frühere Staatsunternehmen in diesen Tagen als wenig rücksichtsvoll. Die Kästen stehen vor denkmalgeschützten Häusern, behindern Fußgänger und beinträchtigen das Erscheinungsbild der Straßen [Ed: und das alles nur weil BigT vielleicht Pioniergewinne machen möchte...].
Ein Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses an der Clarenbachstraße hat sich bereits mehrfach bei der Telekom beschwert, bislang ohne Erfolg. Bauarbeiter hatten kurzerhand die Hecke auf dem Privatgrundstück in Lindenthal gestutzt, um Platz für den neuen Kasten zu schaffen. Ohne jede Erlaubnis, schimpft der Immobilienbesitzer. Mehr noch: Die Kiste rage etwa einen halben Meter in den Weg zum Hauseingang; damit enge sie die von der Landesbauordnung vorgeschriebene Mindestbreite für Rettungsfahrzeuge (3 Meter) ein. Die Telekom habe ihm zusagt, den Kasten wieder abzubauen. Aber auf die Baufirma warte er seit 6 Wochen vergeblich.
Bewohner eines denkmalgeschützten Hauses am Alten Militärring in Müngersdorf haben auf dem Kasten vor ihrem Zaun einen Warnzettel befestigt. Wir bitten Sie, keine weiteren Installationsarbeiten mehr durchzuführen, ist zu lesen. Sollte die Installation fortgesetzt werden, werden wir rechtliche Schritte einleiten.
Zwar dürfen Telefon-Firmen öffentliches Gelände für ihre Leitungen unentgeltlich nutzen. Doch das Telekommunikationsgesetz schreibt für neue Anlagen eine Genehmigung der Kommune vor. Bei der Abwägung der Interessen sind dem Gesetz zufolge auch städtebauliche Belange zu beachten [Ed: und was ist mit der Brandgefahr, wo doch Kunststoffe meist unter starker Vergiftung der Luft verbrennen...].
Die Telekom braucht die größeren Kästen für den Aufbau des Glasfasernetzes. Neben der neuen Elektronik muss in ihnen auch all das untergebracht werden, was sich in den alten Kästen befindet. Die Standorte sind bis auf wenige Ausnahmen identisch.
Das Aktionsbündnis Stadtbaukultur, gegründet von Haus- und Grund-Chef Hanns Schaefer, befürchtet eine Verschandelung des Stadtbildes. Die neuen Kunststoffkisten sind viel schlimmer, als wir es uns vorgestellt haben, klagte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Barbara Moritz, unlängst im Ratsausschuss für Stadtentwicklung. Da noch weitere Unternehmen wie Netcologne ein Glasfasernetz aufbauen wollten, müssen wir befürchten, dass noch mehr Kästen kommen. Die Stadtverwaltung, forderten die Politiker, soll dafür sorgen, dass vor Häusern und auf Plätzen, die unter Denkmalschutz stehen, keine Kästen mehr aufgestellt werden.
Wir machen das in Absprache mit der Stadt, das Bauamt ist über die Standorte informiert, betonte Telekom-Sprecher Mark Nierwetberg. Man sei an einvernehmlichen Lösungen interessiert, wenn es um kritische Standorte geht. In den kommenden Wochen werde die Telekom deshalb verstärkt auf die Bürger zugehen. Es sei indes technisch und wirtschaftlich unmöglich, die Kabelverzweiger in den Erdboden zu versenken [Ed: tja, dann laßt es oder miniaturisiert innovativ die Baueinheiten und nehmt dann die alten Straßen- Schränke...].
Höchstwahrscheinlich werden die Vertreter der Telekom dann auch mit dem kommissarischen Leiter des Denkmalschutzes sprechen. Hans-Werner Zawisla besitzt ein denkmalgeschütztes Haus in Dellbrück, vor dem neuerdings ein großer grauer Schrank steht.
31.3.2006: Heise-Newsticker, 21.33 Uhr MESZ (Copyright/DRM). [Original
HANNOVER (ghi/c't). In Deutschland steht auf kopiergeschützten Musik-CDs neben dem Standard-Logo meist "Copy Controlled". "Content Protected" heißt es dagegen auf der CD "With Love and Squalor" der US-amerikanischen Popband "We Are Scientists". Ein schlechtes Omen: Dieser Schriftzug fand sich auch auf den US-CDs von Sony BMG, deren Kopiersperre als "Sony Rootkit" zu trauriger Berühmtheit gelangte.
Die gute Nachricht zuerst: Auf der CD findet sich nicht die seinerzeit von Sony BMG verwendete XCP-Kopiersperre, sondern der Kopierschutz CDS-300 von Macrovision. Die schlechte: CDS-300 lädt ungefragt Software in den Speicher, installiert nach Rückfrage eigene Treiber im System und erlaubt zwar die Erzeugung von CD-Kopien, versieht diese aber wieder mit einer Kopiersperre.
Wer die CD in einen Windows-PC einlegt, bekommt eine Flash-Anwendung auf den Schirm, die zum Akzeptieren eines 3000 Wörter langen Lizenzabkommens auffordert. Das Fenster ist so klein und die Schrift so groß, dass nicht einmal der erste Absatz komplett angezeigt wird. Klickt der Anwender jedoch auf den Rollbalken, flitzt der Text in einem Affenzahn über den Bildschirm Lesen unmöglich.
Grausam zu Katzen und Kunden: die CD "With Love and Squalor" mit CDS-300.Hinterhältigerweise tritt die Kopiersperre auch in Kraft, wenn das Lizenzabkommen ablehnt wird. Bis zum Windows-Neustart enden alle Versuche, die Audio-Tracks auf die Festplatte zu extrahieren, mit Fehlermeldungen. Nach einem Klick auf "Vertrag akzeptieren" installiert sich die Kopiersperre auf Dauer.
Das Kürzel CDS steht für "Cactus Data Shield". Die Varianten CDS-100 und CDS-200 sind bereits seit Jahren auf dem Markt und für ihre bisweilen rabiaten Schutzmethoden berüchtigt, die mitunter auch Auto-CD-Spieler und DVD-Player an der Wiedergabe der CDs hinderten. Die Entwickler von CDS, das israelische Unternehmen Midbar, wurde 2002 von Macrovision aufgekauft.
Die Rückseite der CD von "We Are Scientists" führt eine Kompatibilitätsliste: Windows ja, WMA ja, "iPod/Windows" nein. Der CDS-Player erzeugt aus der CD zwar WMA-Dateien bis hin zum verlustfreien "WMA Lossless", versieht diese jedoch mit Nutzungsbeschränkungen nach Microsofts Janus-Standard (DRM 1000).
Auf dem Album-Cover hält sich das Trio "We Are Scientists" kleine Katzen vors Gesicht, die den Käufer der CD mit großen Augen anstarren. Ähnlich verwundert dürften iPod-Besitzer gucken, die das Album erworben haben. Eine Konvertierung ins AAC-Format sieht Macrovision nämlich nicht vor. Selbstverständlich müssen iPod-Besitzer nicht auf das Album verzichten sie können im iTunes Music Store von Apple ein elektronisches Exemplar kaufen.
Immerhin bietet die Software die Option "Disk brennen" an. Zu deren Nutzung installiert CDS zusätzliche Software, die einen Neustart des Rechners verlangt. Der CDS-Player rippt die CD-Tracks und schreibt sie als kopiergeschützte WMA-Dateien mit einer Bitrate von 320 kBit/s in ein temporäres Verzeichnis, um sie dann wieder unkomprimiert auf das Medium zu schreiben. Die Brenn-Anwendung versieht die kopierte CD mit denselben Mechanismen zur Nutzungskontrolle wie das Original-Medium, nur dass die Kopie weder die Möglichkeit zur Konvertierung für portable Geräte bietet noch die Erstellung weiterer Kopien erlaubt.
Nach der Installation der Brennfunktion findet sich ein neuer Eintrag in der "Software"-Liste der Systemsteuerung mit der Bezeichnung "CD Burning 4". Deinstalliert man die Brennfunktion, bleibt die Kopiersperre (Revision 8.1.1.592) dennoch erhalten. Ein offensichtlicher Weg zur Entfernung fehlt somit.
Dennoch lässt sich CDS-300 mit geringem Aufwand deinstallieren: Im Stammverzeichnis der CD findet sich ein undokumentiertes Deinstallationsprogramm namens uninstall.exe. Es setzt zwar nicht die DRM-Richtlinien zurück, entfernt aber die störenden Treiber aus dem System.
In England und in den USA erschien dieselbe CD ohne Kopiersperre. Anscheinend hat EMI kein Vertrauen in die Ehrlichkeit seiner deutschen, österreichischen und Schweizer Kunden. CDS-300 kommt momentan aber auch in anderen Ländern auf den Markt, darunter Brasilien. Möglicherweise kommt CDS-300 in Deutschland auch bereits auf anderen CDs zum Einsatz.
Wer es unbedingt lesen will, findet das Lizenzabkommen in 21 Sprachen auf der CD als XML-Datei. Der folgende Absatz steht im Original komplett in Versalien, ist aber ansonsten unverändert wiedergegeben:
Indem Sie unten "Vertrag angenommen" anklicken, erklären Sie Ihre Annahme der Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags sowie Ihre Absicht, sich rechtlich an diese Bestimmungen und Bedingungen rechtlich zu binden. Sollten Sie mit diesen Bestimmungen und Bedingungen nicht einverstanden sein, klicken Sie bitte "Schliessen" an. Wenn Sie auf "Schliessen" klicken, werden sie keinen Zugriff auf die zu dieser CD gehörenden digitalen Musikdateien und die Software haben.
Es versteht sich fast von selbst, dass die CDS-Anwendung weder eine mit "Vertrag angenommen" gekennzeichnete Schaltfläche anbietet noch eine mit der Beschriftung "Schliessen". Zudem ist der letzte Satz nachweislich unwahr: Im Gegensatz zu seinen Vorgängern verzichtet die aktuelle CDS-Kopiersperre darauf, die Audio-Tracks mit manipulierten Subcodes und ähnlichen Schikanen zu versehen, um PC-Laufwerke aus dem Tritt zu bringen. Wer beim Einlegen der CD trotz gegenteiliger Warnungen von EMI die Umschalttaste gedrückt hält, kann das zwölf Titel lange Album ungestört mit dem Audio-Ripper seiner Wahl in ein ungeschütztes Format wie MP3 extrahieren dann klappts auch mit dem iPod.
Eine wachsende Zahl von Kopiersperren auf Video-DVDs und Musik-CDs versucht, sich mit Software auf dem PC zu verewigen. Daher empfiehlt es sich mittlerweile generell, unter Windows für alle optischen Laufwerke die Autoplay-Funktion auszuschalten. System- Administratoren können dies auch über den Gruppenrichtlinien-Editor erledigen (Computerkonfiguration > Administrative Vorlagen > System > "Autoplay deaktivieren").
30.3.2006: Heise-Newsticker, 13.01 Uhr MESZ (Internet). [Original
BERLIN (hob/c't). Die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein respektive ihr gleichnamiges Unternehmen tauchten bereits mit dubiosen Web-Angeboten auf, mit denen sie in der rechtlichen Grauzone Kasse machen. Mit verschiedenen Online-Bezahlsystemen, etwa Dialern und Handy-Payment, versuchten sie, Internetnutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Ihre aktuelle Masche: Unter vielen beschreibenden Domain-Namen, beispielsweise basteln-heute.com oder tierheime-heute.com, offerieren sie ein Gewinnspiel. Der monatliche Hauptpreis sei eine XBox 360. "Teilnehmer" sollen lediglich ihre Post- und E-Mail-Adresse angeben und die verlinkten "Teilnahmebedingungen" akzeptieren. Erst wer auf dem Popup-Fenster nach unten scrollt, erfährt in grauer Minischrift, dass er "eine Gratis-Testzeit" für kostenpflichtige "Web-Inhalte" bucht. Diese "verändert sich nach Ablauf des heutigen Tages (ab 24.00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7 Euro inklusive Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus." Zwei Wochen später, just nach Ablauf der Widerrufsfrist, erhielten viele verdutzte "Gewinnspielteilnehmer" nun eine Rechnung über 84 Euro von der Andreas & Manuel Schmidtlein GbR.
Mittlerweile warnen mehrere Verbraucherzentralen vor diesen ihrer Ansicht nach unseriösen Angeboten. Der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern zufolge kommt bei dem Schmidtlein-Trick kein wirksamer Vertrag zustande. Sie rät Betroffenen, der Rechnung zu widersprechen, "weil für sie nicht deutlich wurde, dass mit der Nutzung des Gratisangebots über einen bestimmten Zeitrahmen hinaus 'automatisch' ein Abovertrag geschlossen werden sollte."
Ähnlich sieht es auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Er hat deshalb in der vergangenen Woche den Schmidtleins 16 Abmahnungen und damit verbundene strafbewehrte Unterlassungserklärungen zukommen lassen. "Das dürfte noch nicht alles gewesen sein. Wir prüfen gerade Hinweise auf weitere Domain-Namen der Brüder Schmidtlein", erklärte die zuständige vzbv-Juristin Ines Nitsche. Sie moniert in den Abmahnungen, dass die Angebote irreführende Werbung enthalten, die grafische Gestaltung der Preisinformation den Regelungen der Preisangabenverordung widerspricht und die Verbraucher widerrechtlich nicht über alle technischen Schritte, die zum Vertragsabschluss führen, informiert werden.
Nach Angaben von Nitsche hat der vzbv auch de-Domains im Visier, die zu den Schmidtlein-Domains weiterleiten. Als Beispiel nannte sie suchmaschinen.de (leitet zu suchen-heute.com um). Wie andere derartige Domains ist suchmaschine.de beim DeNIC auf die in Österreich ansässige visions4tomorrow marketing GmbH registriert. Als administrativer Ansprechpartner fungiert der Münchener Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, der die Brüder Schmidtlein des Öfteren auch in Rechtsstreitigkeiten vertreten hatte.
Heise online bestellte in der vergangenen Woche zu Testzwecken einen Abozugang zu den "Tierheime-Tipps" auf tierheime-heute.com. Die daraufhin von den Schmidtleins gemailten Zugangsdaten gewährten allerdings keinen Zugriff auf Inhalte, schon der Anmeldeprozess für den "Member-Bereich" scheiterte stets. Eine Rechnung hat unser Testbesteller bislang nicht erhalten.
30.3.2006: Heise-Ticker, 12.57 Uhr MESZ (Internet). [Original
BERLIN. Verbraucher können wettbewerbswidriges Verhalten von Internet-Anbietern der Verbraucherzentrale Berlin mitteilen. Mit diesen Informationen will die neue Beschwerdestelle der Verbraucherzentrale Internet-Anbieter, die Verbraucherrechte missachten, auf den rechten Weg bringen, teilen die Verbraucherschützer in Berlin mit. Sie wollen notfalls auf dem Wege der Verbandsklage gegen die Anbieter vorgehen.
Die Verbraucherschützer warnen davor, dass gewerbliche Verkäufer bei Internetauktionen häufig als Privatverkäufer auftreten, um Informationspflichten zu umgehen und Gewährleistungsrechte des Käufers auszuschließen. Unternehmer, die im Internet Waren oder Dienstleistungen anbieten, haben umfangreiche Informationspflichten, die häufig verletzt würden. So müsse zum Beispiel die Identität und der Sitz des Unternehmens mit Hausanschrift angegeben werden. Außerdem müsse über Widerrufs- und Rückgaberechte sowie über geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen informiert werden. Nur wer keine Bedingungen verwendet, brauche nicht darauf hinzuweisen, da dann gesetzliche Vorschriften über Sachmängelhaftung gelten, erklärten die Verbraucherschützer.
Internet-Nutzer können unter der E-Mail-Adresse internetrecht@verbraucherzentrale-berlin.de auf Anbieter hinweisen, die diese Pflichten missachten.
30.3.2006: Heise-Newsticker, 12.27 Uhr MESZ (Betrügereien). [Original
OSNABRÜCK (uma/c'). Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt derzeit gegen mehrere Verdächtige, die seit Juni 2005 Internetsurfer mit Dialern für 01805-Rufnummern betrogen haben sollen, berichtet das Verbraucherschutzportal Dialerschutz.de. Im Betriebssystem der Betroffenen wurde die Standardeinwahlnummer unbemerkt durch eine 01805-Rufnummer ersetzt. Bei einigen Anwendern entstand dadurch ein Schaden von mehreren hundert Euro. Offenbar sind dafür Programme mit den Namen "usbn.exe" oder "internt.exe" verantwortlich. Die Bundesnetzagentur reagierte prompt, ließ 17 Rufnummern sperren und verbot für diese die Rechnungslegung sowie das Inkasso.
Nach den geltenden Vorschriften darf bei 01805-Rufnummern keine Ausschüttung an die Betreiber stattfinden; das jedoch wird inzwischen in der Branche meist umgangen, die Ausschüttung wird als "Werbekostenzuschuss" bezeichnet. Für die Telefongesellschaften sind 01803- und 01805-Rufnummern ein gutes Geschäft, da die den Telefonkunden dafür berechneten Preise seit Jahren stabil und damit um ein Mehrfaches teurer als einfache Festnetzverbindungen sind.
Die Ermittlungsbehörden bitten Geschädigte, sich zu melden. Die Kontaktdaten sind einer Informationsseite im Internet zu entnehmen. Dort findet sich auch eine komplette Liste der betroffenen Rufnummern. Besonders interessiert sind die Behörden an Datensicherungen und sonstigen Dokumentationen betreffend der Dialer- Einwahlen über die genannten 01805-Rufnummern. Für Opfer könnte sich die Kooperation auszahlen: Die Staatsanwaltschaft hat Erlöse sichergestellt, die unter Umständen zur Entschädigung der Opfer verwendet werden können.
27.3.2006: Heise-Ticker, 25.27 Uhr MESZ (Telekom). [Original
MÜNSTER. Das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW (OVG) mit Sitz in Münster hat der Deutschen Telekom großformatige Eigenwerbung an einem Fernmeldeturm in Schwerte (Kreis Unna) verboten. Wie die Stadt Schwerte am Montag [27.3.2006] mitteilte, wollte die Telekom unter anderem drei 4,50 Meter hohe und beleuchtete "T"-Buchstaben an dem 158 Meter hohen Turm anbringen. Die Ruhrgebietsstadt sah darin eine "Verschandelung des Landschaftsbildes".
Nach Angaben von Gerichtssprecher Ulrich Lau sind laut Landesbauordnung Werbeanlagen außerhalb von zusammenhängend bebauten Ortsteilen unzulässig, es sei denn, es ist Werbung an einer "Stätte der Leistung". Dies habe das Gericht für den Fernmeldeturm jedoch verneint. "Eine Stätte der Leistung setzt voraus, dass eine Leistung nicht nur erbracht wird, sondern von einem potenziellen Abnehmer auch nachgefragt werden kann", sagte Lau. Dies sei bei dem Turm jedoch anders als etwa bei einer Waldgaststätte nicht möglich. (Az: 10 A 630/04 vom 14. März 2006).
Das Gericht ließ keine Revision zu. Nach Angaben Laus sei aber eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig möglich. Werde dieser stattgegeben, laufe dort ein Revisionsverfahren, bei dem die Anwendung des geltenden Rechts überprüft wird. Einen ersten Bauantrag durch die Telekom hatte die Stadt bereits 1999 abgelehnt. Nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren hatte die Telekom geklagt. Auch das erste Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte das Unternehmen verloren.
22.3.2006: Heise-Newsticker, 9.18 Uhr MESZ (Copyright/DRM). [Original
HANNOVER (ghi/c't). Die deutsche DVD des Films "Mr. & Mrs. Smith" enthält eine Kopiersperre, die auf Windows-Rechnern die Brennfunktionen beeinträchtigen und eine Sicherheitslücke öffnen kann. Die Sperre heißt Alpha-DVD und stammt vom koreanischen Hersteller Settec, einer ehemaligen Abteilung des Elektronikkonzerns LG.
Erste Details zu den Nebenfolgen der Kopiersperre wurden Anfang Februar bekannt. Mitte Februar kristallisierte sich heraus, dass sich mit der Tarnkappenfunktion von Alpha-DVD auch weitaus bösartigere Programme vor dem System verstecken können. Die DVD "Mr. & Mrs. Smith" wurde von der Kinowelt GmbH veröffentlicht. Kinowelt und Settec bestritten zunächst, dass die Kopiersperre Brennvorgänge blockieren würde.
Erst nach der Veröffentlichung der Sicherheitsanalyse von heise Security gab Settec zu, dass es auch beim Brennen von Daten-Medien zu Unregelmäßigkeiten kommen könnte. Kurz nach dem Verkaufsstart von "Mr. & Mrs. Smith" stellte Settec betroffenen Anwendern einen Uninstaller für Alpha-DVD und mittlerweile auch ein Update für die Kopiersperre zur Verfügung sowie eine FAQ für Anwender leider nur auf Englisch.
Laut Kinowelt wurde die DVD von "Mr. & Mrs. Smith" bis Anfang März mindestens 1 Million Mal verliehen; 500.000 Exemplare kamen in diesem Zeitraum in den Handel. Dennoch hat der Verleih bislang keine Rückrufaktion in Gang gesetzt oder eine Zweitpressung ohne Alpha-DVD veranlasst. Immerhin schickt Kinowelt betroffenen Kunden ohne Internet-Anschluss das Deinstallationsprogramm von Settec auf Anfrage auf CD zu. Bisher wollte Kinowelt nicht ausschließen, Alpha-DVD auf künftigen Titeln wieder einzusetzen.
Anders als das Deinstallationsprogramm verlangt der von Settec bereitgestellte Updater einen Neustart des Systems, um die Kopiersperre zu aktualisieren. Das Update installiert die überarbeitete Kopiersperre als "settecalphadisc.exe" und "hadl.dll" im system32-Verzeichnis. Im Unterschied zur Ursprungsversion behauptet die Kopiersperre nicht mehr, von "MS Corp." zu stammen, sondern gibt ihren Urheber als "Settec, Inc." zu erkennen. "settecalphadisc" bezeichnet sich aber immer noch als "System Helper" und klinkt sich weiterhin in der Registrierungsdatenbank als "SystemManager" ein. Die neue "hadl.dll" gibt weder Hinweise auf den Hersteller noch ihre Funktion. Beide Dateien zeigen als Revisionsnummer 1.0.4.0 an. Die auf der DVD von "Mr. & Mrs. Smith" enthaltene Sperre trägt die Versionsnummer 1.0.3.5.
Nach dem Update gibt sich Alpha-DVD im Windows-eigenen Task-Manager als "settecalphadisc.exe" zu erkennen. Von der Tarnkappenfunktion abgesehen, benimmt sich das Programm weitgehend wie die Vorgängerversion und schiebt anderen Windows-Prozessen eine DLL unter, die das System in regelmäßigen Abständen nach ASPI- und ASAPI-Treibern abklopft. Angeblich geht die aktualisierte Variante dabei weniger rabiat vor als zuvor und beeinträchtigt daher keine Brennvorgänge mehr. Diese Behauptung konnte heise online bislang nicht überprüfen.
Settec will seine Kopiersperre nicht als "Rootkit" verstanden wissen und bezeichnet das Windows-Programm als "Alpha Agent". In der englischsprachigen FAQ auf seinen Webseiten erklärt der Hersteller, Alpha-DVD sei deshalb kein Rootkit, weil vor der Installation um Erlaubnis gebeten werde und es eine Deinstallationsmöglichkeit gebe [Ed: die spinnen wohl das ist doch Sophisterei].
In der Kopierschutz-FAQ auf Amazon.de verteidigt die Kinowelt GmbH den missglückten Kopierschutz mit ähnlichen Argumenten wie Settec. Allerdings definiert Kinowelt den Begriff "Rootkit" als Programm, "das Daten ohne mein Wissen speichert und an Dritte sendet" eine ziemlich strittige Auslegung des Worts. Weiterhin behauptet die FAQ auf Amazon.de: "Der Alpha-Kopierschutz versteckt keine Dateien, Verzeichnisse oder Registry-Einträge." Tatsächlich versteckt Alpha-DVD 1.0.3.5 seine Dateien nicht vor dem Betriebssystem, wie dies die Kopiersperre XCP auf US-amerikanischen Musik-CDs von Sony BMG tut ("Sony Rootkit"). Wohl verschleiert Alpha-DVD aber vor dem System und anderen Programmen, dass die Sperre aktiv ist. Zudem versucht Alpha-DVD, durch die Überwachung eines Registry-Eintrags eine Deaktivierung der Kopiersperre zu verhindern.
So können Anwender nur auf Umwegen herausfinden, ob Alpha-DVD auf ihrem Rechner eingerichtet ist. Die auf dem Windows-PC installierten Dateien werden in ein Systemverzeichnis mit möglichst unauffälligen Namen kopiert, wobei die .EXE der Kopiersperre bei jeder Installation anders heißt (u. a. "bootgui.exe" und "systemprop.exe").
Das beste Indiz für die Anwesenheit von Alpha-DVD auf dem System ist das Vorhandensein der Datei "hadl.dll" im Windows-Unterverzeichnis system32 (Dateigröße: 348 kByte bzw. 356.352 Bytes). Zudem findet sich ein Schlüssel namens "SystemManager" unter [HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\ Microsoft\Windows\CurrentVersion\ policies\Explorer\Run] in der Registrierungsdatenbank. Diesen Schlüssel legt Alpha-DVD aber bereits an, wenn der Kopierschutz vor der Installation das Lizenzabkommen (EULA) anzeigt. Lehnt der Anwender die EULA ab, kopiert Alpha-DVD die Kopiersperre zwar nicht auf die Festplatte, legt aber dennoch den Registry-Eintrag an.
Von der Beinträchtigung legitimer Brennvorgänge abgesehen, ist Alpha-DVD primär wegen der Versteckfunktion ein unerwünschter Gast auf dem Rechner. Die Kopiersperre selbst mag keine absichtlichen Schadfunktionen enthalten, doch können bösartige Programme mit wenigen Zeilen Code die Tarnkappe für sich in Anspruch nehmen, wodurch sie für den Task-Manager und Prozessbetrachter wie den Process Explorer von SysInternals unsichtbar werden. Das Sicherheitsprogramm BlackLight von F-Secure erkennt und deaktiviert Alpha-DVD zuverlässig. Der " RootkitRevealer" von SysInternals ignoriert die koreanische Kopiersperre hingegen.
In der EULA von Alpha-DVD suggeriert Settec im Übrigen, die Kopiersperre sei von unabhängigen Herstellern "geprüft und für unbedenklich erklärt" worden. Sowohl die Formulierungen der englischen als auch der deutschsprachigen EULA erzeugen den Eindruck, Microsoft sei einer dieser Hersteller. heise online gegenüber erklärte die Pressestelle von Microsoft Deutschland, der für derartige Prüfungen zuständigen Security Technology Unit habe Alpha-DVD nie zur Überprüfung vorgelegen.
Auf Anfrage von heise online erklärte die Kinowelt GmbH ursprünglich, sowohl die DVD "Edison" als auch "Mr. & Mrs. Smith" seien mit Alpha-DVD versehen worden. Auf letzterem Titel manifestiert sich die Sperre sowohl durch den Einsatz defekter Sektoren als auch durch die Installation versteckt laufender Windows-Treiber. Bei einer Überprüfung der Video-DVD "Edison" ergab sich jedoch, dass dieser Titel nur durch defekte Sektoren geschützt wird. Wer also die "Edison"-DVD in seinen Windows-PC eingelegt hat, muss sich keine Sorgen um mögliche Spätfolgen von Alpha-DVD machen.
20.3.2006: Berliner Morgenpost, Seite xx (Bezirke). [Original
BERLIN-SCHÖNEBERG. Am 4. November vergangenen Jahres begann für Familie Raeck aus der Motzstraße der Kampf um ihren alten Telefonanschluß. An diesem Tag klingelte mittags das Telefon. Der Anrufer stellte sich vor, er rufe im Auftrag von T-Online an und wolle von den Vorzügen eines "DSL-Komplettangebotes" überzeugen. "Kurz vorher hatten wir im Fernsehen einen Bericht über die rüden Verkaufsmethoden der Callcenter im Auftrag von T-Online gesehen. Deshalb waren wir sehr zurückhaltend", berichtete Jutta Raeck dem Leseranwalt. "Wir hatten nur um Info-Material gebeten."
Um so größer war das Erstaunen, als 2 Tage später per E-Mail der Tarifwechsel angekündigt wurde. Ein umgehend zurückgesandter Widerspruch der Schönebergerin wurde nicht beachtet. Statt dessen kam ein "Dank für die Anfrage". Am 10. des Monats bestätigte eine E-Mail von T-Online "Tarifwechsel eingerichtet". Erneuter Widerspruch der Familie Raeck. Wirkungslos. Am 12. verweigerte sie die Annahme eines Paketes mit den notwendigen DSL-Geräten. T-Online-Mail einen Tag später: "Dank für Auftrag". Einen Tag darauf ein erneuter Widerspruch der Raecks: per Fax vom T-Punkt und per Einschreiben per Post. Ohne Wirkung.
Vorsorglich hatten Jutta und Günter Raeck die Einzugsermächtigung der Telekom zurückgenommen. Als die hohe Dezemberrechnung kam, kürzten sie den Betrag um die DSL-Gebühren. Er folgten Mahnungen an die Schöneberger und Widersprüche der Familie, die nicht beachtet wurden. Auf der Januar- und Februar-Rechnung wieder erhöhte Gebühren und die Nachforderungen aus den Vormonaten. "Wir zahlen doch nicht für etwas, das wir gar nicht bestellt haben", entrüstet sich Jutta Raeck; deren Telefonate mit verschiedenen Stellen der Telekom und T-Online ohne Resultat geblieben waren.
"Wir bedauern sehr, daß trotz der Stornierung des T-Online-Komplettpaketes weiterhin der DSL-Anschluß berechnet wurde. Bitte entschuldigen Sie die Bearbeitungszeit bis zur endgültigen Deaktivierung dieser Berechnung", teilte ein leitender Mitarbeiter von T-Online auf Nachfrage des Leseranwalts mit. Die rückwirkende Aufhebung der Anschlußdaten sei veranlaßt, die zuviel gezahlten Beträge werden erstattet. "Für die entstandenen Unannehmlichkeiten schreiben wir ohne rechtliche Verpflichtung einen Betrag in Höhe von 25 Euro gut." Jutta Raeck: "Vielen Dank, Leseranwalt." [Ed: was sind das nur für Firmen, die erst dann ragieren, wenn sich die Presse einschaltet].
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