Der Fall: Michael Aicher ist Geschäftsführer der Onasch Wärmetechnik GmbH in [Berlin-] Steglitz-Zehlendorf. Weil er umzieht, beantragt er einen neuen Telefonanschluß bei der Telekom. Doch die Telefone der Sanitärfirma bleiben über Wochen stumm. Ein Fiasko für Aichers Unternehmen und seine 8 Beschäftigten.
Das Problem: Ich habe den Antrag rechtzeitig gestellt. Wenn ein Kunde im Kalten sitzt, kann er uns nicht erreichen, ärgert er sich. Doch damit nicht genug: Nach wenigen Tagen funktioniert selbst die Rufumleitung aufs Handy nicht mehr. Die Heizungsfirma ist nicht mehr zu erreichen. Aicher fürchtet um seine Existenz.
Die Lösung: Ich [Ed: Markus Pönitz von der Berliner Zeitung B.Z. (Telefon: 030 2591 73664)] melde mich bei der Telekom und bitte um Hilfe. Es dauert weitere 10 Tage, dann erscheint ein Mitarbeiter der Telekom bei der Sanitärfirma. Am darauffolgenden Tag wird das Problem von einem Monteur behoben und wenig später die Leitung endlich freigeschaltet.
19.4.2006: Financial Times Deutschland, Hamburg, Seite xx (DSL-Markt). [Original]
HAMBURG (FTD). Der Breitband-Boom überfordert viele Internet- Dienstleister in Deutschland: Wer einen schnellen DSL- oder Kabelanschluss bestellt, braucht derzeit vor allem Geduld und starke Nerven.
Jakob Stehr lebt vom Internet hatte aber längere Zeit keines. Kurz nachdem der Hamburger Webdesigner beim Netzbetreiber Hansenet einen Tarifwechsel beantragt hatte, waren Telefon- und Webleitung plötzlich mausetot. Wollte Stehr seine E-Mails abrufen, musste er sich über Wochen in den ungesicherten Wi-Fi-Hotspot seines Nachbarn einklinken. "Bei feuchtem Wetter", seufzt er, "war der Empfang ganz okay."
Weil der Markt für schnelle Internet- Anschlüsse (DSL) explodiert, werden Anbieter wie Hansenet, Arcor oder United Internet von der Kundschaft überrannt. Allein 2005 wuchs die Zahl der DSL-Anschlüsse in Deutschland um mehr als 50 Prozent auf 10,4 Millionen. Eine wachsende Zahl von Haushalten surft neuerdings zudem über das TV-Kabel. "Das Problem hat sich seit Ende letzten Jahres verstärkt", sagt Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Potenzielle Breitbandkunden müssten nach der Bestellung oft wochen- oder monatelang warten, bis sie im Internet surfen können.
Ein Problem: Das gängigste Produkt, der DSL-Zugang, besteht aus vielen Einzelkomponenten. Der Kunde benötigt normalerweise zunächst ein Modem, einen so genannten Splitter sowie eine Funkstation (Wi-Fi-Router). Damit die Daten durch die Leitung zum Kunden flitzen können, muss sich der Internet- Anbieter zudem mit der Deutschen Telekom verständigen. Der Ex-Monopolist muss in vielen Fällen jemanden zu einem seiner Netzknotenpunkte schicken. Der Techniker muss dort den Anschluss freischalten.
All diese Puzzleteile zusammenzuführen erfordert eine koordinatorische Leistung, die manchen Anbieter zu überfordern scheint. Mal verschwinden die mitunter von verschiedenen Service-Centern verschickten Päckchen im Orkus, mal ist die Telekom zu langsam oder auch zu schnell. "Als mein Anschluss plötzlich tot war", so der inzwischen wieder vernetzte Webdesigner Stehr, "sagte man mir auf Nachfrage: ,da war die Telekom wohl schneller als gedacht'."
Zum Teil uneinlösbare Versprechen
Derzeit versuchen alle großen Anbieter, möglichst schnell möglichst viele Neukunden zu
ergattern. Wer sich einmal festgelegt hat, so das Kalkül, wechselt den DSL-Anbieter so schnell
nicht wieder. Das gilt umso mehr, wenn der Kunde neben Internet auch noch Telefonie oder andere Produkte
vom gleichen Anbieter bezieht. Einige Anbieter, etwa Arcor, setzen dabei gar auf Vertreter [Ed: also
noch immer], die den Kunden an der Haustür DSL-Anschlüsse
zu verkaufen versuchen.
Der Hamburger Verbraucherschützer Hans Fluhme kritisiert, dass viele DSL-Verkäufer bei der Jagd auf Neukunden teils uneinlösbare Versprechen machen. So böten einige Firmen DSL in Regionen an, in denen eine Verfügbarkeit zweifelhaft ist. "In einigen Hamburger Randgebieten bekommen Sie von der Telekom beispielsweise kein DSL, aber andere sagen Ihnen das zu", erklärt Fluhme. In manchen ostdeutschen Städten wird dem Kunden DSL angeboten, obwohl ein Anschluss auf Grund technischer Hemmnisse überhaupt nicht möglich ist. "Das kommt freilich erst dann heraus, wenn der Internet- Anbieter seine eigenen Daten mit denen der Telekom abgleicht", sagte ein Branchenkenner. Will heißen: nach Eingang der Bestellung.
17.4.2006:
Heise-Newsticker,
13.23 Uhr MESZ (CopyRight/DRM).
[OriginalOrder eines Webanschlusses ist Geduldsspiel
Auch in Fällen, in denen die Telekom außen vor bleibt, kann sich die Order eines
Webanschlusses als Geduldsübung erweisen. Als Kabel Deutschland (KDG) beispielsweise Jens
Rosenstand anbot, er könne künftig auch Internet und Telefon über sein Fernsehkabel
geliefert bekommen, war der Mann aus Speyer begeistert und bestellte. Auf seinen Anschluss musste er
vier Monate warten. Rosenstand: "Die technische Lösung ist sehr gut, und der Preis stimmt
nur Geschäftsprozesse und Kundenservice bei KDG sind grottenschlecht."
LONDON (mri/c't). Wie der britische Online-Newsdienst The Inquirer vermeldet, soll die jüngste Version 5.9.5.6 des DVD-Kopierschutzbrechers AnyDVD Rootkit-artige Software wie den Macrovision-Kopierschutz CDS-300 entfernen können. Auch praktisch alle von Sony auf Audio-CDs eingesetzten und vielerseits als Malware angesehenen Rootkit- Kopierschutzverfahren lassen sich mit dem Tool der Firma SlySoft angeblich außer Gefecht setzen.
Anders als mit Sonys eigenem Uninstaller sollen die betroffenen CDs auf dem behandelten PC dabei sogar wieder wie gewöhnliche Audio-CDs funktionieren. Deutsche Anwender verstoßen daher möglicherweise gegen geltendes Recht, welches das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen verbietet. Ob dieses Verbot schwerer wiegt als das Recht eines PC-Benutzers, erkannte Verwundbarkeiten auf seinem Rechner zu beseitigen, werden die Juristen entscheiden müssen [Ed: schon wieder diese J-Leute, die nichts von Mathematik, Technik & Natur verstehen...].
14.4.2006: Heise-Newsticker, 14.18 Uhr MESZ (Internet). [Original
HAMBURG (cp/c't). Nach mehr als 4 Monaten hat das Landgericht Hamburg die schriftliche Begründung seines viel beachteten Urteils zur Forenhaftung (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 vorgelegt. Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.
Der bisherigen Rechtsprechung, wonach der Anbieter eines Forums erst ab Kenntnis eines rechtswidrigen Inhalts haftet und nicht zu einer aktiven Suche verpflichtet ist, folgten die Hamburger Richter nicht. Das Bereithalten von Internetforen stelle eine Form unternehmerischen Betriebs dar. Der Betreiber müsse sein Unternehmen so einrichten, dass er mit seinen sachlichen und personellen Ressourcen in der Lage sei, diesen Geschäftsbetrieb zu beherrschen. "Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist, dass die Antragsgegnerin nicht über genügend Personal oder genügend technische Mittel verfügt, um diese Einträge vor ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muss sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den Umfang ihres Betriebs (...) beschränken", so das Landgericht Hamburg.
Im vorliegenden Fall sahen das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer ihre Rechte verletzt. Einzelne Forenteilnehmer hatten im Forum zu einem Bericht von heise online über die Geschäftspraktiken von Universal Boards ein Skript veröffentlicht, das geeignet sein soll, den Betrieb von Download-Services dieses Unternehmens zu gefährden. Dessen Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte daraufhin per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'".
Der Verlag löschte umgehend die genannten Forenbeiträge, gab aber die geforderte Verpflichtungserklärung nicht ab, da er seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln muss. Obwohl nach der Löschung kein weiterer Beitrag mit einem entsprechenden Aufruf folgte, erwirkte die Universal Boards eine der Unterlassungsaufforderung entsprechende einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg. Den Widerspruch des Verlags gegen diese Verfügung wies das Gericht ab.
Die Kammer sieht den Verlag als so genannten "Störer", weil er über sein Forum die unzulässigen Blockadeaufrufe verbreitet habe. Schließlich sei er in der Lage, die Aufrufe zu unterbinden, indem "die Einträge vor ihrer Freischaltung auf die rechtliche Zulässigkeit ihres jeweiligen Inhalts überprüft werden." Dem Argument des Heise Zeitschriften Verlags, dass eine laufende Kontrolle der Inhalte angesichts von mehr als 200.000 Beiträgen pro Monat nicht zu leisten und damit unzumutbar sei, erteilte das Gericht eine klare Absage.
Nur vage äußerte sich die Kammer zur Frage, ob sich ihre Sichtweise auf jedes Webforum oder nur auf Dienste von Presseorganen bezieht. Sie spricht von derjenigen "Person, die Einrichtungen unterhält, über die Inhalte in pressemäßiger Weise verbreitet werden". Dies gelte "auch für Unternehmen, die Inhalte über das Internet verbreiten." Der Heise Zeitschriften Verlag verbreite in seinem Webforum Äußerungen von Nutzern "pressemäßig". Dies dürfte folglich auf jedes Internet-Forum zutreffen, eine weitere Differenzierung nehmen die Richter zumindest nicht vor.
Sogar bevor die schriftliche Begründung des Urteils vorlag, hatten Rechtsanwälte bereits unter Berufung darauf mißliebige Forenbetreiber kostenpflichtig abgemahnt. Derlei Fälle dürften sich nun häufen. Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. "Eine Vorabkontrolle von Nutzerbeiträgen würde das Ende der gewachsenen Forenkultur in Deutschland bedeuten", kommentierte Verlagsjustiziar Joerg Heidrich: "Unserer Ansicht nach handelt es sich um ein grobes Fehlurteil. Es hätte gravierende Folgen für alle Betreiber von Foren, wenn die Entscheidung Bestand haben sollte."
10.4.2006: Heise-Ticker, 11.57 Uhr MESZ (Unternehmen). [Original
USA. Time Warner kann einen Schlussstrich unter die Affäre um geschönte Umsatz- und Nutzerzahlen beim Provider AOL ziehen, mit dem Time Warner Anfang 2000 fusioniert war. US-Bundesrichterin Shirley Wohl Kram hat der Beilegung einer Sammelklage endgültig zugestimmt, berichten US-Medien. Dem Vergleich zufolge zahlt der Konzern 2,65 Milliarden US-Dollar an rund 600.000 Kläger. Die Rechtsstreitigkeiten beruhen auf dem Vorwurf, dass AOL wiederholt durch Luftbuchungen und geschönte Nutzerzahlen seine Bilanzen in insgesamt 15 Quartalen zwischen 1998 und 2002 aufgebessert hat. Dadurch war der Medienkonzern wiederholt ins Visier der Börsenaufsicht geraten.
Bereits im März 2005 zahlte Time Warner, das die Buchstaben AOL aus dem Konzernnamen 2003 wieder gestrichen hatte, 300 Millionen US-Dollar; in einem Vergleich mit dem US-Justizministerium waren 2004 bereits 210 Millionen US-Dollar geflossen. Den Berichten zufolge summieren sich die Zahlungsverpflichtungen von Time Warner im Zusammenhang mit den geschönten Zahlen auf insgesamt 3,5 Milliarden Euro. Immerhin 100 Millionen Euro sollen die an den beanstandeten Bilanzen beteiligten Wirtschaftsprüfer Ernst & Young LLP zuschießen.
Yahaya Wahab ist ein Mann mit starken Nerven. "Fast" sei er in Ohnmacht gefallen, als er seine Telefonrechnung bekam. 180 Billionen Euro will ein malayisches Telefonunternehmen von ihm. Wahab nimmt es gelassen.
10.4.2006: Spiegel Online, 10.15 Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original
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Das hätte auch hierzulande bei der Telekom oder Arcor & Co. oder Freenet.de & Co. passieren können. Denn die Telcos und ISPs schalten beim Abrechnen niemals ihr Hirn ein.... | |
Ein Insider der deutschen TK-Branche. In den zusammengestrickten Computerprogrammen zur Rechnungslegung seien keinerlei Plausibilitäts- Prüfungen eingebaut. Auch seien diese Programme noch immer nicht zertifiziert. |
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"Fast" sei Yahaya Wahab, 63, in Ohnmacht gefallen, als er seine letzte Telefonrechnung zugestellt bekam: Innerhalb von 10 Tagen, konnte er der entnehmen, solle er doch bitte die ausstehenden 806,4 Billionen Ringgit bezahlen, umgerechnet rund 180 Billionen Euro. "Sonst was?" mag Wahab da durch den Kopf gegangen sein, jedenfalls ging er die skurrile Mahnung ganz entspannt an und benachrichtigte erst einmal die Presse. Verständlich, denn echten Grund zur Unruhe hatte er nicht.
Die Rechnung war noch nicht einmal auf seinem eigenen Telefonkosten-Konto aufgelaufen, sondern auf dem seines Vaters. Die Restschuld basiert offenbar auf einer Art esoterischem Algorithmus: Seinen Vater hatte er nämlich rund drei Monate zuvor beerdigen müssen und prompt darauf auch dessen Telefonanschluss gegen Zahlung einer Restschuld von 84 Ringgit gekündigt (rund 19 Euro).
Der Differenzbetrag von 180 Billionen Euro lief dann offenbar für die Gespräche auf, die ein Toter über einen nicht existenten Telefonanschluss führte was zugegebenermaßen Telekommunikation unter erschwerten Bedingungen wäre. Der "New Strait Times" versicherte Wahab, dass er auch den im Mahnschreiben angedrohten eventuellen rechtlichen Schritten durch Telekom Malaysia ganz entspannt entgegen sehe. Mehr noch: er könne es kaum abwarten.
Den Kundenservice der Telefongesellschaft fand Wahab allerdings nicht prickelnd: Es sei doch ziemlich gedankenlos, eine Rechnung auf den Weg zu schicken, ohne diese zu überprüfen. Insbesonders, wenn die Höhe dieser Rechnung die aller Telefongespräche im Lande überschreite. Und zwar deutlich: Der malayische Staat würde rund 2250 Jahre brauchen, Wahabs Telefonrechnung zu begleichen, wenn er sein gesamtes Bruttosozialprodukt von rund 80 Milliarden Euro für den Schuldendienst einsetzte. Ohne Zinsen, versteht sich.
Telekom Malaysia verzichtete zunächst auf eine offizielle Stellungnahme.
10.4.2006: Berliner Zeitung, Seite xx (Berlin). [Original]
BERLIN. Huch! Was ist denn mit den grauen Verteilerkästen der Telekom los? Überall in der Stadt werden die Dinger immer größer. Warum?
Sie sprießen wie Pilze aus den Gehwegen. Fast 2 Meter breit und 1,60 Meter hoch, 40 Zentimeter höher als die alten Verteilerkästen. Die werden jetzt Stück für Stück ersetzt: 5.000 bis Mitte des Jahres, dann noch mal 4.000 Kästen bis Ende 2007. Denn die Telekom braucht mehr Platz für ihre neue Technik. Berlin ist eine von 10 Städten, die für 3 Milliarden Euro ein neues superschnelles Glasfaserkabel kriegen: bis zu 25 Mal fixer als DSL bisher, außerdem kann man damit das superscharfe HDTV-Fernsehen empfangen. Weil die neue Technik etwa doppelt so viel Platz braucht wie die alte, wachsen die Verteilerkästen.
Super-DSL wird ab dem Sommer angeboten. Zu welchen Gebühren steht noch nicht fest. [Protest gegen störende Schränke]
8.4.2006: Heise-Newsticker, 16.03 Uhr MESZ (Datenschutz). [Original
USA (jk/c't). Die amerikanische Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hat ein Gerichtsverfahren gegen die Telefongesellschaft AT&T eingeleitet. Die EFF beschuldigt den Telecom-Carrier, der aus SBC nach der Übernahme des verbliebenen AT&T-Konzerns ("Ma Bell") entstanden ist, rechtswidrig mit dem US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) kooperiert zu haben. AT&T soll mit seinem "Dragnet" getauften Überwachungsprogramm den Internet-Datenverkehr seiner Kunden an die NSA weitergeleitet haben. Damit habe AT&T gegen die US-Verfassung verstoßen, betont die EFF.
Der Skandal um das NSA-Überwachungsprogramm, über das im Dezember 2005 erstmals die New York Times berichtete, wird damit zum zweiten Mal vor einem Gericht verhandelt. Bereits im Januar hatten die American Civil Liberties Union (ACLU) und das Electronic Privacy Information Center (EPIC) gegen die US-Regierung geklagt, die Details zum NSA-Bespitzelungsprogramm veröffentlichen solle.
Das nunmehr von der EFF angestrengte Verfahren richtet sich gegen AT&T, den Größten von mehreren Providern, die mit der NSA offenbar kooperierten: Tagtäglich schaltet AT&T nach eigenen Angaben 300 Millionen Sprachtelefonate und leitet 4.000 Terabyte Daten durch die eigenen Netze. Das Verfahren stützt sich auf die eidesstattliche Erklärung des ehemaligen AT&T Mitarbeiters Mark Klein und auf Dokumente, die nach dem Freedom of Information Act (FOIA) freigegeben wurden. Etliche Dokumente in diesem Verfahren sind von der EFF unter Verschluss eingereicht worden, weil das amerikanische Justizministerium im Vorfeld nationale Sicherheitsbedenken geltend gemacht hatte. In einem Nebenstrang hat die EFF deshalb das Gericht aufgefordert, die Dokumente sobald wie möglich öffentlich zugänglich zu machen. [mehr]
[Ed: Daß in Deutschland auf Befehl der Industrie-Lobby das private Kopieren geschützter Medien urplötzlich unter Strafe gestellt wurde, werten Ökonomie- Soziologen als eine vorausschauende ABM-Maßnahme für die kränkelnde Bauwirtschaft zum Bau von reichlich Gefängnissen. Denn daran halte sich doch kaum eine(r). Und demnächst werde es wohl dann Inserat- Aktionen Auch Ich habe ‚raubkopiert‘... geben. Das Privatkopieren sei ein uraltes Kulturgut, das nach dem Naturrecht bewertet werden müsse auch wenn heute alles digital sei, heißt es. Die Schweizer Urdemokraten denken offensichtlich besser darüber nach...]
8.4.2006: Heise-Newsticker, 15.00 Uhr MESZ (Copyright/DRM). [Original
BERN (jk/c't). Auch die Eidgenossen entzweit eine momentan laufende Urheberrechtsreform, wobei der Rechtsschutz für Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) sowie die Zukunft der Vergütungspauschale besonders umstritten sind. Kern des zweigeteilten Gesetzgebungsverfahrens, das nach der Verabschiedung durch den schweizerischen Bundesrat Mitte März bald vom Parlament beraten werden soll, ist die Umsetzung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) [Ed: eine von Lobbyisten dominierte Organisation]. Dabei geht es insbesondere um die Einführung eines Verbots der Umgehung von technischen Kopierschutzmaßnahmen und der Entfernung elektronischer Werkinformationen wie digitaler Wasserzeichen. Generell soll Urhebern das Recht eingeräumt werden, die Erzeugnisse ihres Schaffens auch über das Internet und digitale Medien zugänglich zu machen, ohne dabei ihrer Verfügungsgewalt über die Inhalte verlustig zu gehen.
Ziel der Novelle soll es laut der Begründung (PDF-Datei) sein, den technologisch bedingten Änderungen beim Urheberrechtsschutz auch in sozialer und wirtschaftlicher Beziehung Rechnung zu tragen. Die Revision könne nicht nur auf die Interessen der Rechteinhaber ausgerichtet sein, stellt das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE) klar, das der Bundesrat mit der Ausarbeitung der beiden Vorlagen beauftragt hatte. So seien etwa nicht nur "die Schutzdefizite zu kompensieren, die dadurch entstehen, dass die Technik immer neue Verwendungsmöglichkeiten hervorbringt". Die Reform müsse vielmehr auch Postulate wie das des "Free Flow of Information" berücksichtigen, das zu einem "Credo" der modernen Informationsgesellschaft geworden sei. Andernfalls würde der Urheberechtsschutz allein als Bedrohung wahrgenommen.
Beim DRM-Schutz versucht der entsprechende Gesetzesentwurf (PDF-Datei) die Balance zu halten der dafür anscheinend notwendige Spagat scheint in der Praxis allerdings schwierig durchzuhalten zu sein. Einerseits fügt der Entwurf eine Passage ins Schweizer Urheberrechtsgesetz ein, wonach "wirksame technische Maßnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten nicht umgangen werden dürfen". Darunter fallen sollen "Technologien und Vorrichtungen wie Zugangs- und Kopierkontrollen, Verschlüsselungs-, Verzerrungs- und andere Umwandlungsmechanismen, die dazu bestimmt und geeignet sind, unerlaubte Verwendungen von Werken und anderen Schutzobjekten zu verhindern oder einzuschränken". Bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen drohen "Haft oder Busse". Gewerbsmäßiges Vorgehen etwa soll mit bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe oder einer Geldstrafe bis zu 100.000 Franken belegt werden. Ähnliche Bestimmungen gibt es auch in Deutschland seit der ersten Novellierung des Urheberrechts; sie sollen hierzulande auch im so genannten 2. Korb der Urheberrechtsneuordnung beibehalten werden.
Anders aber als in Deutschland, sollen durch DRM die bestehenden rechtlich abgesegneten Möglichkeiten zum Kopieren für den rein privaten Gebrauch allerdings nicht eingeschränkt werden. "Das Umgehungsverbot kann gegenüber denjenigen Personen nicht geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschließlich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen", heißt es im Unterschied zu den deutschen Gesetzestexten explizit in dem Schweizer Entwurf. Verhilft sich der Verbraucher mit dem Kopierschutzknacken zu seinem eigenen Recht, wäre dies demnach legal. Für "wissenschaftliche Zwecke" sollen ebenfalls Eingriffe in die technischen Schutzmaßnahmen erlaubt sein. Gleichwohl wird etwa die Verbreitung oder Bewerbung entsprechender Softwarewerkzeuge ähnlich wie in der deutschen Gesetzgebung verboten. Die Begründung führt aber dazu aus: Eine Verletzung von Kopierschutztechniken "hat weder zivil- noch strafrechtliche Konsequenzen", wenn der Eingriff allein erlaubten Vervielfältigungsarten dient.
Wirklich glücklich scheint mit dem vergleichsweise liberalen Vorschlag aber noch niemand zu sein, wie sich am Donnerstag dieser Woche bei einer Anhörung des IGE in Bern zeigte. Vertreter der Unterhaltungsindustrie forderten dort über ihren Verband AudioVision Schweiz einen Rechtsschutz für Kopierblockaden "nicht nur dem Buchstaben, sondern auch dem Geist der WIPO-Abkommen nach". Dafür sei es zentral, "dass die eigenmächtige Umgehung technischer Maßnahmen nicht erlaubt sein darf". Christian Laux von der Organisation Openlaw vermisst dagegen "Hilfestellungen" des Gesetzgebers "bei der berechtigten Umgehung". Überdies fehlt seiner Ansicht nach eine Klausel zur Sicherung von Interoperabilität in dem Entwurf: Open-Source-Anbieter müssten "zu marktüblichen Konditionen Zugang zu den maßgeblichen Zertifikaten eines DRM-Standards bekommen". Andernfalls könnten DRM-Anwender "auch den Einsatz von sekundären Softwareprodukten" kontrollieren und den Wettbewerb behindern.
Die Schweizer Plattform zur Informationsgesellschaft Comunica-ch befürchtet ebenfalls eine "Übergewichtung" technischer Zugangsschranken. Damit würden "hauptsächlich die Interessen der großen Medien- und Unterhaltungsindustrie bedient". Auch die Vereinigung zum Aufbau einer "Digitalen Allmend" sorgt sich, dass die prinzipielle gesetzliche Sanktionierung von DRM "Nutzungsrechte aushöhlt". Sie denkt dabei etwa an den Einsatz technischer Schutzmaßnahmen für Werke, "deren Inhalte urheberrechtlich gar nicht mehr geschützt sind". Die Bemühung des Bundesrates, eine Fachstelle zur Beobachtung der Folgen von DRM ins Leben zu rufen, halten die Bürgerrechtler angesichts mangelnder Kompetenzen für "ein hilfloses wie fadenscheiniges Unterfangen".
Nicht weniger umkämpft ist die künftige Erzielung einer angemessenen Vergütung von Urhebern für Privatkopien. Bislang werden in der Schweiz nur Speichermedien mit einer Pauschalabgabe belegt. Dazu sollen auch MP3-Player oder Festplatten zählen, wogegen jedoch noch eine Klage vor dem Bundesgericht läuft. Die Einführung einer umfassenderen Geräteabgabe etwa auch auf PC, Drucker oder DVD-Player, die der Bundesrat zunächst ins Auge gefasst hatte, ist zumindest im Gesetzesentwurf nach heftigen Protesten der Geräteindustrie vom Tisch. Verwertungsgesellschaften und der Urheberverband Suisseculture machen sich aber weiter vehement dafür stark. Für die Gerätepauschale spricht ihrer Ansicht nach vor allem die effizientere Handhabung gegenüber individuellen Abrechnungen. Nicht zu vergessen sei ferner, dass DRM mit zusätzlichen Hard- und Softwarekosten verbunden sei.
Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten): [Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt].
Insiderhandel: Eckhard Spoerr im Visier der Staatsanwaltschaft. Es geht um Aktiengeschäfte in Millionenhöhe aus dem Jahr 2004. Der Betroffene nennt die Vorwürfe "vollkommen haltlos".
7.4.2006: Hamburger Abendblatt, Seite xx (Wirtschaft). [Original
HAMBURG. Eckhard Spoerr ist ein erfolgreicher Manager. Der Gründer und Chef der Hamburger Freenet.de AG leitet ein hochprofitables Unternehmen mit mehr als 10 Millionen Internet- und Telefonkunden. Die Fusion des Internet- Anbieters mit der Muttergesellschaft Mobilcom steht kurz bevor und der 37jährige, dessen Gehalt zuletzt höher war als das von Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke, soll den neuen Konzern mit insgesamt 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 2 Milliarden Euro leiten. Doch jetzt weht Spoerr erstmals in seiner steilen Karriere ein scharfer Wind ins Gesicht: Die Börsenaufsicht BaFin verdächtigt ihn, Insiderhandel mit Aktien betrieben zu haben. Bei der Staatsanwaltschaft in Hamburg liegt deshalb eine Anzeige vor.
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Worum geht es? Nach Abendblatt-Informationen sollen Eckhard Spoerr sowie Freenet- Finanzchef Axel Krieger Mitte Juli 2004 in mehreren Tranchen insgesamt knapp 100.000 Aktien im Wert von mehr als 1,7 Millionen Euro verkauft haben. Die Wertpapiere stammten aus einem Aktienoptionsprogramm [Ed: zur Aufbesserung der Bezüge der Vorstände das Fußvolk erhält solche Optionen nicht]. Das Problem aus Sicht der BaFin: Die Verkäufe gingen nur rund 3 Wochen vor der Vorlage der Halbjahresbilanz über die Bühne.
Zum Hintergrund: Die Zahlen für das zweite Quartal fielen damals schlechter als erwartet aus, die Aktien verlor an einem Tag 20 Prozent an Wert und gingen in den kommenden Tagen weiter auf Talfahrt. Zeitweise waren die Papiere nur noch die Hälfte wert. Spoerr und weitere Freenet- Manager, so der Verdacht der BaFin, hätten diese Entwicklung auf Grund ihrer Insiderkenntnisse vorausgesehen und ihre Aktien noch rechtzeitig "versilbert". "Jeder, der sein Insiderwissen ausnutzt, handelt strafbar", sagt BaFin-Sprecherin Schuchardt, allerdings ohne sich konkret auf den Fall Freenet zu beziehen. Das mögliche Strafmaß, so die Sprecherin, reiche von Geldbußen bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.
Spoerr weist die Unterstellung des Insiderhandels gegenüber dem Abendblatt klar zurück: "Die Vorwürfe sind vollkommen haltlos." Er selbst habe von den Ermittlungen erst aus den Medien erfahren und kenne die Vorwürfe im Detail nicht. Bereits im vergangenen Jahr, als die Vorermittlungen der BaFin bekannt wurden, hatte Spoerr die Verdächtungen zurückgewiesen. Alle Aktienverkäufe seien "ordnungsgemäß und unverzüglich" bei der BaFin angemeldet worden. Man sehe den Untersuchungen gelassen entgegen.
Nach Angaben der BaFin kommt es jährlich zu 1700 "routinemäßigen Analysen" wegen
Insiderhandels und Marktmanipulation. In 50 bis 60 Fällen kommt es zu förmlichen
Untersuchungen. 20 bis 30 Fälle dieser Art landeten schließlich bei der
Staatsanwaltschaft. [mehr]
[Freenet.de-Links]
6.4.2006: Sächsische Zeitung, ??.?? Uhr MESZ (Sachsen). [Original
RATHEN (SZ/jk). Übers Festnetz ist der Kurort Rathen derzeit nicht zu erreichen. Die Telekom hat keine Lehren aus der Flut 2002 gezogen, ärgert sich Bürgermeister Thomas Richter. Sobald die Elbe höher als 6,90 Meter steht, säuft die Telefonanlage ab. Damit wenigstens der Katastrophenstab erreichbar ist, wurde im Haus des Gastes ein Funk-Fax-Gerät installiert.
Touristen, die sich nach der Situation erkundigen wollen, haben mit den Rathener Nummern keine Chance. Wir erhalten da vom Tourismusverband Unterstützung, sagt Richter. Er hofft, dass sich das Wasser schnell in die Elbe zurückzieht. Wir wollen so schnell wie möglich Ordnung schaffen und wieder aufbauen, sagt er. Einige Cafés, Hotels und Pensionen sowie den Lebensmittelhändler Karsch hat das Hochwasser wieder hart getroffen.
Wer Handy-Logos und Klingeltöne verkaufen will, muss auch den genauen Preis dazu nennen. Verbraucherschützer hatten gegen eine Anzeige in der "Bravo Girl" geklagt, die mit Download- Minutenpreisen geworben hatte zu Recht, fanden die Richter.
6.4.2006: Spiegel Online, 18.49 Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original
KARLSRUHE. In der Mädchenzeitschrift "Bravo Girl" stand eine Werbeanzeige, die eine Textaufgabe hätte sein können: Das Herunterladen von Klingeltönen von einer 0190er-Nummer aufs Handy sollte dort je Minute 1,86 Euro kosten. Wie viel kostet also ein Klingelton?
Weil das niemand so genau sagen kann und das junge Menschen ziemlich in die Irre führt, hat der Bundesgerichtshof nun beschlossen, dass es nicht reicht, nur den Minutenpreis für einen Download anzugeben. Der Anbieter von Klingeltönen muss dazuschreiben, wie lange das Herunterladen dauert, damit die in geschäftlichen Dingen unerfahrenen Jugendlichen die auf sie zukommenden Kosten besser abschätzen könnten. (Az: I ZR 125/03)
Damit gab der für Wettbewerbsrecht zuständige Erste Zivilsenat einer Unterlassungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) statt. Ein als Testperson eingesetzter Jugendlicher brauchte als erfahrener Handy-Nutzer 4 Minuten und produzierte Kosten von 7,42 Euro. Mit der Entscheidung will der BGH die Jugendlichen besser vor diesen unliebsamen Überraschungen auf der Handy-Rechnung schützen.
Zwar sei nicht jede gezielte Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen wettbewerbswidrig, urteilte der BGH. Eine auf sie zugeschnittene Werbung dürfe ihre geschäftliche Unerfahrenheit aber nie ausnutzen. Das sei nach dem Wettbewerbsgesetz unlauter und damit verboten. Erschwerend komme hinzu, dass die Kunden die tatsächlichen Kosten erst viel später mit der Monatsrechnung erführen.
Der Zivilsenat stützte sich dabei auf das Gesetz zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb, in dem der Schutz von Jugendlichen eigens erwähnt ist. "Der Gesetzgeber hat bewusst eine Verbrauchergruppe herausgegriffen, die er für besonders schutzwürdig hält", sagte der Senatsvorsitzende Eike Ullmann bei der Urteilsverkündung. In der Verhandlung hatte der Anwalt der Verbraucherschützer, Hermann Büttner, kritisiert: "Die Schuldenfalle, in der viele Jugendliche sitzen, wird durch solche Werbung gefördert."
Ullmann stellte jedoch klar, dass damit nicht jede gezielte Beeinflussung Jugendlicher durch Werbung wettbewerbswidrig ist. "Es ist aber nicht Aufgabe der Wettbewerbsrichter, den Werbenden zu sagen, wie man zulässigerweise wirbt."
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