11.5.2006: Heise-Ticker, 16.17 Uhr MESZ (Internet-Betrug). [Original
OSNABRÜCK. Vor dem Osnabrücker Landgericht hat am heutigen Donnerstag einer der bisher größten Prozesse wegen Internet- Kriminalität in Deutschland begonnen. Verantworten müssen sich 4 Männer, die Surfern automatische Internet-Einwahlprogramme über teure Mehrwertdienstenummern untergeschoben haben sollen. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem Gewinn von mehr als 12 Millionen Euro. Der tatsächliche Schaden liegt laut Staatsanwalt Jürgen Lewandrowski allerdings noch um ein Drittel höher. Die Anklage lautet auf Betrug, Computerbetrug und Datenveränderung an Computern.
Der Anwalt des Hauptangeklagten, eines 31 Jahre alten in Lettland geborenen Deutschen, kündigte für den zweiten Sitzungstag eine detaillierte Stellungnahme seines Mandanten an. Darin werde er die Tatvorwürfe zwar im Prinzip gestehen, sagte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Ferdinand Dahlmanns. Die von der Anklage genannte Summe sei aber "aberwitzig hoch". "Wir werden versuchen nachzuweisen, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in Details nicht stimmen", sagte Dahlmanns am Rande des Prozesses. Unklar sei zum Beispiel die Frage, wann die Dialer illegal seien. Der Anwalt eines weiteren Angeklagten kündigte ebenfalls für eine der nächsten Sitzungstage eine ausführliche Stellungnahme an. Die beiden anderen Männer räumten die Vorwürfe bereits zu Beginn der Verhandlung im Wesentlichen ein.
Die mutmaßlichen Täter sollen als Bande zwischen Juli 2002 und Ende September 2003 so genannte Autodialer entwickelt und über Webseiten von den Surfern unbemerkt auf den Rechnern installiert haben. Dabei seien zum Teil die Sicherheitseinstellungen der Computer manipuliert und Schutzprogramme gegen Dialer planmäßig außer Kraft gesetzt worden, sagte Lewandrowski. Die Opfer im Vorfeld des Prozesses war von mehr als 100.000 die Rede erhielten von der Telekom überhöhte Abrechnungen. Die Dialer kassierten laut Staatsanwalt zwischen 1,83 Euro und 45 Euro pro Minute.
Neben dem im lettischen Riga wohnenden Hauptangeklagten stammen die anderen Männer im Alter zwischen 26 und 37 Jahren aus Nordrhein-Westfalen. Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft hatte das bundesweite Sammelverfahren übernommen. An den 12 Verhandlungstagen sollen 19 Zeugen und 3 Sachverständige gehört werden.
9.5.2006: OnlineKosten-News, 18.46 Uhr MESZ (Breitband/Internet-Telefonie). [Original
MONTABAUR. Wieder einmal macht Internet-Provider 1&1 mit Kündigungen von sich Reden. Diesmal trifft es allerdings Nutzer des VoIP-Angebots 1&1 Phone Flat. Was noch im Dezember wie ein Einzelfall aussah, scheint jetzt zur Methode zu werden. So gingen am 3. Mai Kundenanschreiben raus, die den Betroffenen vorwerfen, ihre Telefoniepauschale für Gespräche ins deutsche Festnetz gewerblich zu nutzen. Damit würden die Kunden jedoch gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, weshalb 1&1 sich gezwungen sähe, den Flatrate-Vertrag zu kündigen und auf den VoIP-Standardtarif umzustellen.
Auch wenn den VoIP-Kunden noch die Rücknahme der Kündigung offen steht, sind Ähnlichkeiten
zu Verfahrensweisen im DSL-Geschäft nicht von der Hand zu weisen. Hier wurden Kunden mit hohem
Verkehrsaufkommen kurzerhand aus dem Vertrag geworfen. Und woran macht 1&1 fest, dass es sich um
eine gewerbliche Nutzung des VoIP-Anschlusses handelt, wenn nicht gerade eine Firma als Kunde eingetragen
ist? "Wir legen das Verhalten eines Durchschnittstelefonierers zugrunde", erklärt ein
1&1-Sprecher. Wie sich dieser Ottonormal-VoIPer definiert, wollte er allerdings nicht verraten. Es
gäbe jedoch Hinweise auf gewerbliche Nutzung: wer viel telefoniert macht sich ebenso
verdächtig, wie Kunden, die zahlreiche verschiedene Anschlüsse anwählen.
9.5.2006:
Heise-Ticker,
17.29 Uhr MESZ (Internet-Betrug).
[Original
OSNABRÜCK. Nachdem der Prozess ursprünglich bereits Ende April
beginnen sollte, wird einer der bundesweit
größten Internet- Betrugsfälle
nun von Donnerstag, den 11. Mai, an am Osnabrücker Landgericht verhandelt. Verantworten
müssen sich vier Männer aus Deutschland und Lettland, die mit der Installation teurer Internet-
Einwahlprogramme (Dialer) einen Schaden von 12 Millionen Euro verursacht haben sollen. Die
mutmaßlichen Betrüger haben laut Anklagebehörde zwischen Juli 2002 und September 2003
mehr als 100.000 Internetsurfer geschädigt ursprünglich war die Staatsanwaltschaft von
über 50.000 Geschädigten ausgegangen.
Den 4 Männern aus Riga, Meerbusch bei Düsseldorf, Paderborn und Essen wirft die
Staatsanwaltschaft vor, gemeinsam die Autodialer entwickelt und ohne Wissen der Surfer auf den Rechnern
installiert zu haben. Die Dialer sollen die aktuelle Internetverbindung getrennt und sich stattdessen
mit teueren 0190er- Nummern eingewählt haben.
Den Opfern waren beim Besuch von Internet- Seiten mit pornografischen Darstellungen die Dialer-Programme
auf den Rechner geladen worden. Der Dialer kassierte entweder 1,86 Euro pro Minute oder eine Art
Grundgebühr von 45 Euro plus 95 Cent pro Minute. Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft hatte nach
ersten Anzeigen das bundesweite Sammelverfahren übernommen. Für den Prozess sind 12
Verhandlungstage angesetzt. [mehr]
9.5.2006:
Kölner Stadt-Anzeiger,
7.00 Uhr MESZ (Wirtschaft).
[OriginalNotbremse möglich
Immerhin wird in dem Schreiben noch eine Notbremse angeboten: sollten die Kunden die VoIP-Flatrate doch
nur privat nutzen, steht es ihnen frei, dies der Hotline mitzuteilen, um die Kündigung
rückgängig zu machen. In dem Schreiben vom 3. Mai wurde dafür eine Frist von zwei Tagen
gesetzt laut 1&1-Pressestelle ein Tippfehler. Was bei den Nutzern für viel Aufregung sorgte,
war Unternehmensangaben zufolge ein Versehen, es hätte eigentlich 20. Mai heißen sollen. Ein
Entschuldigungsschreiben mit entsprechendem Hinweis wurde versandt, die Datenbank des Anbieters sei
ohnehin richtig datiert gewesen. Zudem reiche eine einfache Mitteilung, dass die Nutzung privat sei,
Beweise dafür werden nicht verlangt.Was ist Durchschnitt?
Wie viele Stunden telefoniert werden müssen, um bei 1&1 auf die "rote Liste" zu kommen, bleibt
unbeantwortet. Branchenkenner gehen allerdings davon aus, dass es bei einer Flatrate für rund 10
Euro ab 20 Stunden pro Monat eng für die Kalkulation wird. Ebenso wenig gibt 1&1 Auskunft
darüber, wie viele gewählte Rufnummern für die Montabaur noch im normalen Rahmen liegen.
Viel interessanter ist jedoch die Frage, woher 1&1 diese Daten überhaupt nimmt. Das Landgericht
Darmstadt hatte T-Online zuletzt untersagt, die Verbindungsdaten eines Flatrate-Kunden zu speichern,
schließlich sind diese Daten bei einer Flatrate nicht zur Abrechnung nötig. In diesem
Zusammenhang erschien auch der bei 1&1 schon traditionelle, aber fragwürdige Rausschmiss von
Powerusern in einem neuen Licht. Fragt sich also, inwieweit Messungen von Gesprächsdauer oder die
Überwachung gewählter Rufnummern für die Abrechnung einer VoIP-Flatrate relevant sind. Es
wird wohl auch hier eine Kundenklage brauchen, um klare Verhältnisse zu schaffen.
BERLIN (KStA). Mit der gezielten Missachtung von Kundenrechten lässt sich in Deutschland zu einfach und zu viel Geld verdienen. Das meinen Verbraucherschützer und fordern daher unter anderem die Abschöpfung unzulässiger Profite. Als schwarze Schafe werden besonders die Deutsche Telekom, O2 und Media Markt genannt. Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband VZBV gingen voriges Jahr in mehr als 900 Fällen gegen rechtswidrige Praktiken von Unternehmen vor.
In jedem zweiten Fall gaben die Anbieter von sich aus unlautere Werbung oder unzulässige Telefonanrufe und Geschäftsbedingungen auf. Auch die meisten Prozesse habe man gewonnen, sagte Verbandspräsidentin Edda Müller in Berlin. Als besondere Erfolge nennt Müller das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs gegen die Hamburg-Mannheimer, die künftig keine überhöhten Stornokosten bei ihren Altersvorsorgeverträgen berechnen darf.
Die Durchsetzung von Kundenrechten sei in Deutschland aber eine Sisyphusarbeit, klagt Müller. Denn es fehlten im Unterschied zu vielen anderen Staaten in Europa Behörden, die gezielt kontrollieren, ob Verbraucherschutzgesetze im Geschäftsverkehr auch wirklich eingehalten werden. Dafür müssten Verbraucherschützer und Wettbewerber sorgen. Allein der Dachverband und die Verbraucherzentralen mahnten seit dem Jahr 2000 in rund 5900 Fällen Anbieter wegen unzulässiger Geschäftspraktiken ab. In jedem zweiten Fall einigte man sich außergerichtlich, rund 2600-mal gaben Betroffene Unterlassungserklärungen ab.
Ihre Rechte durchzusetzen ist für deutsche Verbraucher meist extrem aufwändig, klagt Müller. Oft dauere es Jahre, bis ein Streitfall rechtswirksam geklärt sei, und das Urteil gelte dann nur für den Einzelfall. Die Defizite im Verbraucherrecht werden laut Müller gezielt ausgenutzt: Der Telefonanbieter O2 habe geschätzte 50 Millionen Euro Schaden, der 400.000 Kunden durch eine unzulässige Umrechnung der Minutentakte von Pfennig in Cent entstand, bis heute nicht ersetzt.
9.5.2006: Frankfurter Rundschau, Seite ?? (Kommentar). [Original]
Wenn Verbraucher in Deutschland zu ihrem Recht kommen wollen, ist das oft eine mühsame Arbeit. Kritiker klagen besonders über zwei Missstände: Lückenhafte Gesetze und Kontrollmängel machen es Firmen zu einfach, über längere Zeit hinweg Kunden irrezuführen. Und selbst wenn rechtswidrige Praktiken später eindeutig vom Gericht festgestellt werden, passiert den schwarzen Schafen oft wenig.
Im Gegenteil: Eine automatische Verpflichtung, geschädigten Kunden ihr Geld zurückzuerstatten, gibt es nicht. So konnten Reiseveranstalter, die vor einigen Jahren zu Unrecht Kerosinzuschläge kassierten, die Zusatzprofite einstreichen, da kaum ein Kunde wegen 15 Euro klagt. Der Mobilfunker O2 trickste seine Klientel bei der Euro-Umstellung aus und strich geschätzte 50 Millionen Euro ein, da kaum einer der 400 000 Betroffenen wegen ein paar Euro den Anwalt bemüht. Und die Deutsche Telekom nutzt, wie zahlreiche Beschwerden belegen, offenbar systematisch fragwürdige Telefonwerbung, um Kunden Angebote aufzuschwatzen, ohne dass diese sich gegen derart zustande gekommene Verträge richtig wehren könnten.
Das sind nur einige der vielen Fälle, die Verbraucherzentralen tagtäglich beschäftigen. Die Beispiele zeigen, dass es für Unternehmen offenbar sehr lukrativ sein kann, Verbraucherrechte zu missachten. Wirtschaftsverbände wie der BDI sehen gleichwohl offenkundig keinen Handlungsbedarf. Um so mehr wäre Verbraucherminister Horst Seehofer gefordert, Flagge zu zeigen.
So wünschen sich Konsumentenschützer ein verbindliches Musterverfahren, das rasch klären könnte, ob zum Beispiel Gas- oder Strompreiszuschläge wirklich zulässig sind. Der Vorschlag sollte aufgegriffen werden, wenn es die Bundesregierung mit dem Verbraucherschutz ernst meint.
[Ed: Es gibt viele Firmen, die bestehende Verbraucherrechte zu ihrem Vorteil ignorieren. Paradebeispiel ist der aktuelle Fall Freenet.de, den der Herausgeber selbst erlebte und dokumentierte]
8.5.2006: NetZeitung, 16.50 Uhr MESZ (Wirtschaft). [OriginalBERLIN (NetZtg). Wer die Rechte der Verbraucher missachtet, macht dabei oft noch einen guten Stich, beklagt VZBV-Chefin Müller. Zudem fehle das uneingeschränkte Recht, durch Missbrauch erzielte Gewinne einzustreichen.
Verbraucherrechte zu umgehen, ist für Firmen lohnender als die Einhaltung von Gesetzen. "Mit dem Aushebeln von Verbraucherrechten lässt sich viel zu einfach Geld verdienen", sagte Edda Müller, Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), bei der Vorstellung der Jahresbilanz am Montag [8.5.2006] in Berlin. "Auch im Interesse einer qualitätsorientierten deutschen Wirtschaft müssen wir das ändern."
Das Dilemma bestehe darin, dass es in Deutschland anders als in fast allen anderen europäischen Ländern keine Behörden gebe, die die Einhaltung von Verbraucherschutzgesetzen im Geschäftsverkehr kontrollieren. Um Rechtsverstöße dennoch wirksam zu bekämpfen, seien die Verbandsklagerechte der Verbraucherzentralen und des VZBV besonders wichtig, betonte Müller und verwies auf zahlreiche illegale Geschäftspraktiken, die der Verband im vergangenen Jahr erfolgreich bekämpft habe.
Das Vorgehen gegen irreführende Werbung, illegale Vertragsklauseln und rechtswidrige
Geschäftspraktiken gleiche häufig einer Sisyphos-Arbeit. "Für Verbraucher ist es meist
extrem aufwändig, nicht nur Recht zu haben, sondern es auch durchzusetzen", rügte VZBV-Chefin
Müller. "Viele Unternehmen verhalten sich völlig korrekt auch für diese Firmen ist
es ein unerträglicher Zustand, dass es häufig lohnender ist, Verbraucherschutzgesetze zu
missachten als sie zu respektieren."
Müller forderte die Möglichkeit, zu Unrecht erzielte Gewinne bereits dann abzuschöpfen,
wenn ein Unternehmen grob fahrlässig gehandelt hat. Bei der Gewinnabschöpfung müsse sich
der Staat außerdem entscheiden: Entweder die Verbraucherzentralen trügen das volle Risiko
dann sollte die Gewinnabschöpfung direkt der Verbraucherarbeit zugute kommen. Oder die eingezogenen
Gewinne gehen wie bisher an den Fiskus dann benötigten die Verbraucherzentralen aber eine
Absicherung gegen das Prozesskostenrisiko, etwa in Form einer Bürgschaft.
Darüber hinaus sollte das Musterverfahren Verbrauchern ermöglichen, ihre Schäden
anzumelden, bevor diese verjähren, etwa durch Eintragung in eine Gerichtsliste. Nicht selten seien
Ansprüche der Verbraucher verjährt, wenn der Bundesgerichtshof endlich das letzte Wort
gesprochen hat. [No-go Telcos]
[VZBV:
Rechtliche Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Schwerpunkte und Fallbeispiele]
8.5.2006:
Heise-Ticker,
15.27 Uhr MESZ (Wirtschaft).
[Original
BERLIN. Die Bundesbürger sollen nach dem Willen von Verbraucherschützern
schärfer gegen illegale Geschäftspraktiken wie Telefonwerbung vorgehen können und mehr
Klagerechte bekommen. "Mit dem Aushebeln von Verbraucherrechten lässt sich in Deutschland immer
noch viel zu einfach Geld verdienen", sagte die Chefin des Bundesverbands
der Verbraucherzentralen (VZBV), Edda Müller. Obwohl Telefonwerbung verboten sei, diene sie
jeden Tag als Türöffner für Versicherungen oder Telefonverträge. Die Konsumenten
könnten solche Verträge nicht auflösen und Schadenersatz fordern.
In fast 1000 Fällen gingen die Verbraucherschützer laut ihrer
Jahresbilanz
(PDF-Datei) im vergangenen Jahr gegen rechtswidrige Geschäftspraktiken vor. Vor Gericht sei
meistens zu Gunsten der Konsumenten entschieden worden oft durch den Bundesgerichtshof. Zwischen 2000
und 2005 gaben die Verbraucherzentralen den Ausschlag für knapp 6000 Abmahnungen und erwirkten rund
2600 Unterlassungserklärungen.
Irreführung zahle sich aus, sagte Müller. Die Konsumenten hätten gegen unerwünschte
Telefonwerbung oder beworbene Sonderangebote, die schon nach Stunden ausverkauft seien, keine
individuellen Ansprüche. In solchen Fällen können die Verbraucherzentralen tätig
werden. Sie beklagte, dass die Strafen zu gering seien und die Konsumenten ohne Entschädigung
blieben. Oft gehe es um immense Summen wie bei Kerosinzuschlägen von Reiseveranstaltern auch nach
Vertragsabschluss im Jahr 2000, die für die Firmen sechsstellig gewesen seien.
Die Verbraucherschützer erstritten in einigen Fällen auch vor dem Bundesgerichtshof Urteile im
Sinne der Konsumenten. So dürfe sich der Otto-Versand in seinen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für den Online- Shop nicht ohne Einschränkung vorbehalten, einen
Ersatzartikel zu liefern, wenn die Ware nicht vorrätig sei. Neckermann dürfe nicht den
Eindruck erwecken, dass Kunden nur Anspruch auf eine Gutschrift hätten, wenn sie im Internethandel
eine Lieferung zurückschickten. Rechtswidrig sei auch Werbung der Firma INA Germany für
Handy-Klingeltöne gegenüber Minderjährigen, wenn der Endpreis nicht erkennbar sei.
Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) will prüfen, inwieweit das Klagerecht verbessert
werden kann. "Die Bundesregierung will zunächst weitere Erfahrungen mit dem Verbandsklagerecht
sammeln", sagte eine Ministeriumssprecherin. Weitere Schritte würden dann geprüft.
Federführend ist Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).
[Rechtliche
Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Schwerpunkte und Fallbeispiele]
(VZBV-Dokumentation, PDF-Datei)
5.5.2006:
Heise-Newsticker,
14.26 Uhr MESZ (CopyRight/DRM).
[Original
STUTTGART (jk/c't). Ein eindeutiges Nein zur Privatkopie bei digitalen Medien gab die Justiziarin
des Bundesverbands der Deutschen Phonoverbände (IFPI), Nora Braun,
bei der Tagung "Allianz von Recht und Technik" in Stuttgart zu Protokoll. "Wir vertreten nach wie vor
die Position, dass es die optimale Lösung wäre, die digitale Privatkopie zu verbieten",
erklärte Braun auf Nachfrage von Teilnehmern der Veranstaltung. "Oder man schränkt sie
erheblich ein", schlug sie als Ersatz vor. Bislang ist der Gesetzgeber in diesem Punkt nicht den
Vorschlägen der Rechteinhaber gefolgt und hat auch in der zweiten Runde der Novellierung des
deutschen Urheberrechts die Privatkopie
zumindest grundsätzlich bestätigt.
Nach dem gegenwärtig gültigen Urheberrecht sind für den privaten Gebrauch Kopien auch von
digital gespeicherten Originalen gestattet, solange dabei kein Kopierschutz umgangen wird. Im Gegenzug
sind beispielsweise CDs mit einer Pauschalabgabe belegt, um den Urhebern eine Vergütung zukommen zu
lassen. Alternativ kann aber ein Rechteverwerter auch digitale Medien per
DRM schützen und eine
individuelle Abrechnung vorsehen ein dergestalt ausgelegter Kopierschutz darf laut Gesetz auch von
privaten Nutzern nicht umgangen werden. Dies soll nach den bisherigen Plänen des
Bundesjustizministeriums auch in der weiteren Novellierung des Urheberrechts so bleiben. Sowohl die
Musikindustrie als auch die Hardware-Branche,
auf deren Geräte ebenfalls teilweise schon Urheberrechts-Pauschalabgaben fällig werden,
plädiert seit einiger Zeit für eine
Abschaffung des Pauschalvergütungssystems und einen vollständigen Schwenk zu individueller
Abrechnung per DRM.
Braun nannte "erhebliche Brennaktivitäten", die zu Umsatzeinbußen der Branche führten,
als Grund für die starre Haltung der Musikindustrie gegenüber der Privatkopie. "Die
Privatkopie wird als Kaufersatz genutzt", betonte Braun. Dafür aber sei die Privatkopie bei ihrer
Einführung niemals gedacht gewesen. Der Kasseler Jurist Walter Blocher erinnerte allerdings daran,
dass es Privatkopierrechte nicht erst in den sechziger Jahren gegeben habe. Vielmehr habe es solche
Rechte auch in Gesetzen von 1901 und aus den zwanziger Jahren gegeben. Blocher gab der Hoffnung
Ausdruck, dass die Debatte um den zweiten
Korb der Urheberrechtsnovelle noch nicht zu Ende geführt sei.
Blocher nannte die Idee einer Kulturflatrate
durchaus sympathisch, auch wenn man dadurch schnell der Verfolgung kommunistischer Ideen bezichtigt
werde. Mehrere Juristen auf der Tagung betonten, dass internationale Verträge allerdings eine
Zweigleisigkeit im System erforderlich machen würden. Urheber müssten auf jeden Fall die Wahl
haben, ob sie sich über eine Flatrate oder lieber über herkömmliche, durch Verwerter
geregelte vertragliche Honorare entlohnen lassen wollen. "Es gibt eben auch Madonna", sagte Braun:
Mindestens die Madonnas dieser Welt hätten an einer Kulturflatrate wenig Interesse und dürften
nicht in ein System gezwungen werden.
Die Abschaffung der legalen Privatkopie würde, lautet Brauns Hoffnung, auch ein weiteres Problem
beheben, das die Musikbranche neu identifiziert hat. "Es gibt intelligente Aufnahmesoftware, die es
erlaubt, Radiosendungen nach gewünschten Songs zu durchsuchen und vom Ergebnis eine CD brennen zu
lassen", erläuterte Braun. Das Brennen dieser CD sei als legale Privatkopie derzeit ohne Weiteres
erlaubt. Das gefällt den Rechteinhabern aber gar nicht. Abzulehnen sei auch die Idee eines "rights
to hack", um eine gemäß urheberrechtlicher Schrankenregelungen erlaubte Nutzung durchzusetzen.
Braun verwies da lieber auf Vereinbarungen wie
die zwischen der Musikindustrie und der Deutschen Bibliothek. Dabei werden unter anderem Schlüssel
für geschützte Werke zur Verfügung gestellt, um der Bibliothek den Zugriff zu
ermöglichen und die Archivierung zu sichern.
4.5.2006:
Heise-Ticker,
12.37 Uhr MESZ (Unternehmen).
[OriginalErfolgreiche Klagen gegen Unternehmen
So dürfe beispielsweise der Otto-Versand sich nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für seinen Online-Shop das uneingeschränkte Recht vorbehalten, einen Ersatzartikel zu liefern,
wenn der bestellte Artikel nicht lieferbar sei. Die Firma Neckermann dürfe außerdem nicht den
Eindruck erwecken, dass Verbraucher nur Anspruch auf eine Gutschrift oder einen Verrechnungsscheck haben,
wenn Internet-Kunden von ihrem Recht auf Rücksendung Gebrauch machen.Weniger Bürokratie nützt auch Unternehmen
Der VZBV rief Bundesverbraucherminister Seehofer (CSU) auf, durch gezielte Maßnahmen die bestehende
Lücke bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten zu schließen. "Zum dringend notwendigen
Bürokratieabbau gehört auch, dass sich nicht die Missachtung, sondern die Einhaltung von
Verbraucherschutzgesetzen für die Unternehmen lohnt", sagte Müller. "Dann müssten wir
Verbraucherrechte nicht erst mühsam vor Gericht durchsetzen."Musterverfahren einführen
Für Verträge, die auf illegalen Marketing- oder Werbepraktiken beruhten, müsse
außerdem das Wettbewerbsrecht dem einzelnen Verbraucher gestatten, den Vertrag aufzulösen und
Schadensersatz zu fordern. Außerdem forderte Müller die Möglichkeit, Musterverfahren
für Verbraucherverbände durchzufechten. Mit einem Musterverfahren könnten die
Verbraucherzentralen für die Verbraucher in einem einzigen Gerichtsverfahren klären lassen, ob
eine Praktik unwirksam gewesen ist.
HAMBURG. Aktionäre des Internet-Anbieters T-Online wollen wegen der geplanten Übernahme durch die Deutsche Telekom auf Schadensersatz klagen. Ein Gutachten belege, dass sich die Aktie von T-Online vor der Ankündigung der Übernahme schlechter als andere Internetaktien entwickelt habe, sagte Rechtsanwalt Peter Dreier, der nach eigenen Angaben Großaktionäre der Gesellschaft vertritt, am Mittwoch [3.5.2006] auf Anfrage.
Die Vorstände von T-Online und der Mutter Deutsche Telekom hätten zusammengearbeitet, um den Kurs von T-Online zu drücken. Auf der Hauptversammlung von T-Online am heutigen Donnerstag wollen die Fusionsgegner den Boden für die Schadensersatzklagen bereiten. Ein Sprecher von T-Online lehnte einen Kommentar dazu ab.
Dem Gutachten zufolge hätten sich die Aktien von T-Online zuvor im Gleichklang mit vergleichbaren Unternehmen entwickelt, sagte Dreier. Der Rechtsanwalt will daher auf ein höheres Umtauschverhältnis drängen. Die Telekom hat den T-Online-Aktionären 0,52 eigene Anteile pro Titel geboten. Das Gutachten wurde von dem Rechtsgelehrten Theodor Baums erarbeitet. Die geplante Wiedereingliederung von T-Online in die Telekom ist wegen Aktionärsklagen derzeit ausgesetzt.
Im rückläufigen Geschäft mit Klingeltönen verbucht Zed, Nummer zwei nach Branchenprimus Jamba, gegen jeden Trend noch satte Gewinnzuwächse. Das, berichtet die "Financial Times", geht womöglich nicht mit rechten Dingen zu: Zed soll Abos zum eigenen Vorteil "fehlerhaft" abgerechnet haben.
25.4.2006: Spiegel Online, 17.22 Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original
HAMBURG. Wir schreiben das Jahr Sechs nach Gründung von Jamba, mit der der Klingeltonwahnsinn einst begann: Zunehmend schrillere TV-Spots zerquäkten das Programm ganzer Sender, fiepende Comicfiguren wie nervende Hühner, steppende Ratten, verrückte Frösche und tanzende Kakerlaken belästigten einen bis in die Radio-Charts und immer mehr Unternehmen entdeckten die Lizenz zum Gelddrucken. Das Prinzip: Bewerbe und verkaufe einen einzelnen Klingelton, schreibe aber zugleich einen Abo-Vertrag ins Kleingedruckte, das sowieso niemand liest und schon fluten die Millionen aufs Konto.
Verbraucherschützer und Gesetzgeber reagierten, inzwischen sind der Abzocke zumindest Grenzen gesetzt. Zuletzt verbot Anfang April der Bundesgerichtshof in Karlsruhe Klingeltonwerbung in einer Jugendzeitschrift, weil die Anzeigen die wahren Preise der Downloads verschleierten. Auf die Klingelton-Hysterie der ersten "polyphonen" Jahre folgt nun also ein merklicher Gegentrend in Politik und Gesellschaft und prompt beginnt der Klingeltonwahnsinn zu verebben. Branchenführer Jamba ist längst dabei, alternative Geschäftsfelder wie Prepaid-Karten für SMS-Flirts zu erproben nur bei der Nummer 2 der Branche, der Firma Zed Germany, klingelt nach wie vor die Kasse.
Das aber, berichtet die Financial Times Deutschland (FTD) in ihrer neuesten Ausgabe, geht möglicherweise nicht mit rechten Dingen zu. Zed stehe im Verdacht, über Monate hinweg Leistungen fehlerhaft abgerechnet zu haben. Wie die FTD unter Berufung auf interne Dokumente berichtet, soll die Firma Zed Germany gekündigte Abonnements wieder aktiviert oder für nie existente Abos abkassiert haben. Mehrfach hätten die Netzbetreiber dem Bericht zufolge dem Rivalen des Marktführers Jamba in den vergangenen Monaten den Zugang zu den Abrechnungssystemen gesperrt, bei O2 besteht diese Sperre weiterhin. Bei T-Mobile stehe Zed unter verschärfter Beobachtung.
Zed-Geschäftsführer Dietmar Giese bestreitet die Vorwürfe in der Zeitung allerdings. Schuld an den fehlerhaften Abrechnungen seien die Netzbetreiber. Konkret wirft Giese beispielsweise dem Unternehmen O2 vor, Nummern aus erloschenen Handyverträgen an neue Kunden weitergereicht zu haben. So seien die neuen Nummer-besitzer zu Empfängern der Rechnungen ihrer "Vorgänger" geworden. O2 bestreitet jedoch, jemals eine Nummer aus einem erloschenen Vertrag an einen neuen Kunden weitergegeben zu haben.
Dass Zed Germany, im Gegensatz zu Jamba, wo man Umsatzrückgänge hinnehmen musste, seine Erlöse innerhalb eines halben Jahres auf monatlich 4,6 Millionen Euro verdoppelt habe, führte Giese laut dem Bericht auf eine Umstrukturierung der Abrechnungsmechanismen zurück. "Nun treiben wir die Rechnungen konsequent ein", zitiert die Zeitung den Manager. Zed Germany ist eine Tochter der spanischen Lanetro-Zed, die zur Wisdom Entertainment Group gehört. Laut Financial Times begannen die Beschwerden gegen das Unternehmen sich zu häufen, nachdem die Spanier Zed im Jahre 2004 übernommen hatten.
25.4.2006: Heise-Newsticker, 17.17 Uhr MESZ (Security). [Original
LONDON (dab/c't). Der durch Viren, Spyware und Hackerangriffe verursachte Schaden in britischen Unternehmen beträgt jährlich rund 10 Milliarden Pfund. Das ist das Ergebnis einer von PriceWaterhouseCoopers unter rund 1000 britischen Firmen durchgeführten Umfrage "DTI Information Security Breaches Survey". Laut der heute auf der Infosec- Konferenz in London vorgestellten Umfrage ist der Schaden im Vergleich zur 2004 erstellten Studie damit um 50 % gestiegen, obwohl die Unternehmen ihre Investitionen in IT-Sicherheit von 3 % in 2004 auf 4 bis 5 % ihres IT-Budgets in 2006 erhöht haben.
Dass die Höhe der Schäden dennoch gestiegen ist, sei auf die Art der Angriffe zurückführen. Zwar sei die Anzahl der Angriffe insgesamt zurückgegangen, insbesondere bei Vorfällen in kleineren Unternehmen seien aber die Kosten im Vergleich zu großen Unternehmen gestiegen. Mit einer quantitativen Nennung der Kosten tun sich die Autoren der Studie allerdings etwas schwer. So liegen die Angaben für einen Vorfall in großen Unternehmen irgendwo zwischen 65.000 und 130.000 britischen Pfund, gemittelt über alle Unternehmen zwischen 8.000 und 17.000 Pfund.
Mittlerweile setzen 98 % der Firmen Antiviren-Lösungen ein, allerdings sei ein Viertel gegen Spionageversuche durch Spyware ungeschützt. Insgesamt sei die britische Industrie und Wirtschaft noch weit weg von einer echten IT-Sicherheitskultur, so die Autoren in ihrer Zusammenfassung der vom britischen Industrie- und Handelsministeriums in Auftrag gegebenen Umfrage. [DTI Information Security Breaches Survey 2006 (PriceWaterhouseCoopers)]
24.4.2006: Financial Times Deutschland, Hamburg, Seite ?? (Werbung). [Original]
BONN. Die Deutsche Telekom muss künftig ihr Kleingedrucktes insbesondere bei der Handywerbung größer schreiben [Ed: und die anderen Telcos & ISPs wohl auch]. Verbraucherschützer [VZBV] hatten den Bonner Konzern wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt [Ed: warum sind die auch so ... und nehmen nur Schriftgröße 4,5 pt? Noch besser wäre doch 2-pt-Schrift gewesen, dann wären wohl 1/2 Mio. Euro fällig geworden...].
Ein entsprechendes Urteil des Bonner Landgerichts bestätigte ein Bonner Justizsprecher am Montag. Der Bundesverband der Verbraucherschützer hatte den Bonner Konzern wegen unlauteren Wettbewerbs auf Unterlassung verklagt. Wenn die Deutsche Telekom in Zukunft gegen die Entscheidung verstößt, droht ihr ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro. (Az: LG Bonn 11 O 9/06)
Als Grundlage des Rechtsstreites lagen dem Gericht zwei Werbebroschüren aus dem Jahr 2005 vor, auf denen für besonders preiswerte Handys und Endgeräte geworben wurde. Die Sonderangebote waren jedoch immer mit bestimmten, hoch komplizierten Telefontarifen gekoppelt, die in dem "Kleingedruckten" versteckt wurden.
Nach Ansicht der Richter müssen Leser über sehr scharfe Augen verfügen, um die winzigen Fußnotentexte in der Schriftgröße 4,5 überhaupt entziffern zu können. Für einen potenziellen Käufer aber sei die Wahrnehmung des Kleingedruckten allein deswegen schon wichtig, weil sich erst hier der "tatsächlich zu zahlende Endpreis" erschließe. In der Ausgestaltung des Werbeprospekts liege eine "Irreführung" des Nutzers, das Transparenzgebot sei missachtet worden.
24.4.2006: Berliner Morgenpost, Seite ?? (Berlin). [Original
BERLIN (mab). Aus "purer Verzweiflung" und "nervlich völlig am Ende", wie sie schrieben, wandten sich Ines und Frank Liebenow an den Leseranwalt. Sie hatten einen neuen Handy-Vertrag abgeschlossen, bei dem jedoch Telefonnummern und Tarife verwechselt worden waren. Den Fehler merkten sie bei der ersten Rechnung. "Obwohl sich unser Telefonverhalten nicht geändert hat, sollen wir ein vielfaches mehr bezahlen", sagte das Ehepaar aus Hellersdorf. Versuche, den Irrtum auszuräumen, blieben über ein halbes Jahr erfolglos.
Der Leseranwalt schilderte den verworrenen Fall Mobilnetz-Anbieter Vodafone. Eine Prüfung wurde zugesagt. "Es tut uns leid", entschuldigte sich eine Sprecherin der Berliner Niederlassung. Vodafone übernehme den Großteil der Rechnungen, das angelaufene Inkasso-Verfahren sei gestoppt. Die gewünschten Tarife seien nun geschaltet. Im Juni 2005 hatte das Ehepaar einen neuen Handy-Vertrag unterschrieben. Panne Nummer eins: Statt "Berlin" trug der Verkäufer als Wohnort "Hellersdorf" ein. Vodafone lehnte darauf hin zunächst den Vertrag ab, weil die Ortsangabe nicht mit der Angabe im Ausweis übereinstimmte. Bis das Ehepaar die Lage richtig stellen konnte, vergingen Wochen. In der Filiale fühlte sich zunächst keiner der Mitarbeiter zuständig, weil der betreffende Verkäufer krank war. Statt nach 14 Tagen waren die neuen Verbindungen erst nach einem Vierteljahr geschaltet.
Panne Nummer zwei: Als das Ehepaar sich dann die bei Vertragsabschluß zugesagten kostenlosen Telefone und als Extra eine Handy-Gürteltasche abholen wollten, wurden sie damit abgespeist, daß es das Sonderangebote nicht mehr gebe. Eine Zuzahlung sei nötig.
Panne Nummer drei: Der Verkäufer hatte die Rufnummern verwechselt. Ines Liebenow benötigt als Freiberufliche ihr Handy sehr oft. Sie wollte deshalb einen Tarif mit einer höheren Grundgebühr und kostengünstigen Gesprächseinheiten und ohne SMS-Funktion. Bei ihrem Mann Frank ist es umgekehrt, er ruft selten an, will aber erreichbar sein. Für ihn also ein Tarif mit günstigen Grundkosten und teureren Gesprächseinheiten. Durch die Nachfrage des Leseranwalts hat die Familie nun die gewünschten Tarife unter den richtigen Rufnummern und bekam von Mobilnetz-Anbieter Vodafone eine Gutschrift für den entstandenen Aufwand und Ärger.
21.4.2006: Berliner Morgenpost, Seite ?? (Bezirke). [Original
BERLIN (mo). Kabel Deutschland wird von Mittwoch, den 26.April, bis Donnerstag, den 27. April, zwischen 0 und 6 Uhr den Empfang von Fernseh- und Radioprogrammen unterbrechen. Betroffen sind 300.000 Kunden der Kabelgesellschaft in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg- Hohenschönhausen, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Treptow-Köpenick und Wedding. In dieser Zeit ist hier auch Telefonie und Internet über das Kabelnetz nicht möglich.
Zusätzlich gibt es am 2. Mai zwischen 0 und 6 Uhr in Lichtenberg-Hohenschönhausen die genannten Ausfälle. Nach Angaben der Gesellschaft geschieht dies, da auf Grund der hohen Nachfrage an "Triple-Play- Produktionen" [Ed: was ist denn das?], die Kapazität des Kabelnetzes erweitert wird. Kein Haushalt ist häufiger als zweimal von Ausfällen betroffen.
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