I N T E R N E TMerkel will Breitbandtechnologie stärken
Aus: Heise-Newsticker, 28. Juni 2005, 12.34 Uhr (Wahlkampf). [Original]BERLIN. CDU/CSU-Kanzlerkandidatin Angela Merkel will sich im Fall eines Regierungswechsels für eine verbesserte Nutzung der Breitbandtechnologie in Deutschland einsetzen. "Aus dieser Technologie sind erhebliche Zuwächse zu erwarten", sagte die CDU- Chefin am heutigen Dienstag zur Eröffnung des Deutschen Multimedia Kongresses in Berlin. Besonders im ländlichen Bereich sei es wichtig, die Technologie zu fördern. Außerdem müssten noch deutlich mehr Deutsche Zugang zum Netz haben [Ed: ja, sobald das Internet wirklich bezahlbar geworden ist].
Merkel beklagte zudem, dass in Deutschland, wo Konrad Zuse einst den ersten Computer baute, der Anteil an der Wertschöpfung und den Arbeitsplätzen in der IT-Branche im weltweiten Vergleich noch zu gering sei. Die digitale Wirtschaft bezeichnete sie als "absolute Wachstumsbranche", bei der das Miteinander von Politik und Wirtschaft besonders wichtig sei.
Nach Worten des Präsidenten des Bundesverbands digitale Wirtschaft, Arndt Groth, boomt die Branche des elektronischen Handels. Derzeit haben laut Groth etwa 60 Prozent der Bevölkerung Zugang zum Internet, die durchschnittliche Nutzung der neuen Medien liege bei 60 Minuten am Tag. Rund eine Million Deutsche arbeiten im Bereich Internet, IT und Software.
Bei dem zweitägigen Kongress in der Landesvertretung Baden-Württemberg geht es um Perspektiven und Trends in der interaktiven Branche. Zu den Gästen und Referenten gehören Vertreter von Unternehmen wie Yahoo, Expedia, Google und Kelkoo. Abends steht die Preisverleihung des Deutschen Multimedia Awards auf dem Programm. Ein Schwerpunktthema ist auch die Konsumentengruppe der Internet- Nutzer, die älter als 50 Jahre sind. "Ich habe gelernt, dass ich jetzt auch zu den 'Silver Surfern' gehöre", sagte Merkel, die im Juli 51 wird, unter dem Gelächter des Publikums. Das sei ehrenvoll. Sie sei immer wieder entsetzt, dass die gesamte Werbewirtschaft die Kunden über 50 nicht mehr ernst nehme [Ed: hm, aber wer von den Älteren nimmt denn diese allzuoft totalen Unsinn produzierenden Werbe-Yuppies noch ernst...]. [mehr]
Online sieht die Opposition alt aus
Aus: Spiegel-Pressemeldung 22. August 2005, 9.01 Uhr MESZ zum Artikel "xxx" im SPIEGEL 34/2005, 22. August 2005, Seite xxxxxx (xxx).HAMBURG. Ein Wahlversprechen der Opposition wird noch vor der geplanten Bundestagswahl umgesetzt allerdings von der derzeit amtierenden Bundesregierung. In ihrem Regierungsprogramm kündigt die Union den Ausbau des sogenannten E-Government an und verspricht, "bis 2009 sämtliche staatliche Angebote des Bundes online" zur Verfügung zu stellen.
Dabei hat Bundeskanzler Gerhard Schröder bereits vor 5 Jahren ein solches Vorhaben mit der Zielvorgabe 2005 angekündigt. Am 29. August wird die letzte von 376 Internet-fähigen Dienstleistungen des Bundes online gestellt.
Bis 2008 sollen die Bürger auf alle staatlichen Verwaltungsverfahren per Internet Zugriff haben. Auch bei der Wahl des Slogans für ihr Vorhaben ("Nicht die Bürger sollen laufen, sondern die Daten") waren CDU/CSU wenig originell. Denn im September 2000 hatte Schröder seine Intiative "BundOnline 2005" so angekündigt: "Wir müssen dazu kommen, dass die Daten laufen, nicht die Bürger."
L E X T E L E K O MCDU/CSU warnt vor Bedrohung der IT-Infrastruktur durch Terroristen
Aus: Heise-Newsticker, 25. Oktober 2005, 22.33 Uhr MESZ (Internet). [Original]BERLIN (anw/c't). Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk, hat angekündigt, seine Fraktion werde dafür arbeiten, "dass Innovation in der IT-Technologie sowohl der inneren Sicherheit unseres Landes zugute kommt als auch für mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland sorgt". In seinem Vortrag auf dem Bitkom-Innovationsforum auf der Computermesse Systems in München stellte er heraus, in der komplexen Informationsgesellschaft sei die Informationstechnologie auch für die Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung unverzichtbar, wie zum Beispiel "der direkte Datenaustausch und der Zugriff auf Informationen in Echtzeit für die Polizei- und Sicherheitsbehörden". Daneben warnte er aber auch vor den Gefahren, die der IT-Infrastruktur durch Terroristen drohten.
"Moderne Gesellschaften mit ihren komplexen Energie- und Datennetzen, ihren umfangreichen Versorgungssystemen und ihrer hoch entwickelten Verkehrsinfrastruktur sind besonders anfällig für die "Gefahren von asymmetrischen Bedrohungen", betonte Koschyk. Asymmetrisch daher, da das Mittel der Abschreckung im Gegensatz zu früher ins Leere laufe. Zu den "kritischen Infrastrukturen", auf die gezielte Anschläge verübt werden könnten, zählt er neben Transport und Verkehr oder die Energieversorgung die Informationstechnik und Telekommunikation, die einen besonderen Stellenwert einnähmen, da sie das "Nervensystem unseres Landes" darstellten, "dessen Ausfall oder schwere Schädigung sich auf alle anderen kritischen Infrastrukturen auswirkt".
"Internationaler Terrorismus und Informationstechnologie stehen in vielfältiger Weise in Beziehung", trug Koschyk heute vor. Die Informationsinfrastruktur sei ein potenzielles Anschlagsziel für den internationalen Terrorismus. Auch bedienten sich die Terroristen der neuen Technologien und Medien für ihre Zwecke. So habe sich das Internet zu einer "entscheidenden Propagandaplattform" für den politischen Islamismus und den islamistischen Terror entwickelt. Auch werde es als internes Kommunikationsmittel zur Vorbereitung von Anschlägen genutzt. "Nicht zuletzt werden die modernen Technologien für die direkte Durchführung von Anschlägen verwendet. Die Sprengsätze der Anschläge von Madrid wurden per Handy ferngezündet."
Wichtig für die CDU/CSU ist vor diesem Hintergrund der direkte Informationsaustausch aller für die innere Sicherheit zuständigen Stellen. Als Beispiele nannte Koschyk den BOS-Digitalfunk, eine Antiterrordatei, der internationale Datenaustausch, die "angemessene Speicherung von Telekommunikationsdaten" und Biometrie in Ausweispapieren. Zur Bekämpfung von kriminellen Aktivitäten wie Kinderpornografie und Gefahren aus dem Internet wie durch Spam, Viren und Trojaner fordert Koschyk unter anderem eine enge Kooperation von Staat und Privatwirtschaft, einen konsequenten Ausbau von Forschung und Entwicklung sowie Aufklärung und Unterstützung privater und gewerblicher Nutzer.
Bereits in ihrem Programm zu Bundestagswahl befürwortet die CDU/CSU eine gemeinsame Anti-Terror-Datei von Polizei und Geheimdiensten. Im August hatten sich sechs Unions- und SPD-regierte Bundesländer auf ein "Gesetz zur Errichtung einer gemeinsamen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten" geeinigt. Diesen Plan verwarfen Kritiker als "praxisfern". Der geplante Reisepass mit biometrischen Daten stieß bei Datenschützern auf Kritik, die sich zwischen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, und Bundesinnenminister Otto Schily zu einem harschen Zwist entwickelte.
Die Breitbandklausel im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD
Auszug aus: Vertrag der Großen Koalition, Berlin, 11. November 2005, 21.46 Uhr MEZ (Regierungspolitik ab 2005) von CDU, CSU + SPD. [Original]
Im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 heißt es auf der Seite 18 (Zeile 855861):
Die Koalitionsparteien werden zur Sicherung der Zukunft des Industrie- und Forschungsstandorts Deutschland Anreize für den Aufbau bzw. Ausbau moderner und breitbandiger Telekommunikationsnetze schaffen. Dazu sind die durch entsprechende Investitionen entstehenden neuen Märkte für einen gewissen Zeitraum von Regulierungseingriffen freizustellen, um für den Investor die notwendige Planungs- sicherheit herzustellen. Eine gesetzliche Absicherung ist in die zu verabschiedende Novelle des Telekommunikations- gesetzes aufzunehmen.
[Die Vorgeschichte] [Brüssel not amused] (immer den "mehr"-Links folgen)
I N T E R N E T - I G N O R A N TBundestagsausschuss für Netzpolitik droht erneut das Aus
Aus: Heise-Newsticker, 25. November 2005, 9.21 Uhr MEZ (Netzpolitik). [Original]BERLIN (jk/c't). Im Bundestag ist erneut ein Streit über die Wiedereinsetzung des Unterausschusses Neue Medien entbrannt. Insbesondere die Union zeigt wenig Interesse daran, das Gremium für die eingehende Beratung netzpolitischer Themen wie E-Demokratie, Urheberrecht, Internet-Überwachung oder Telekommunikationsregulierung noch einmal zu installieren. "Wir betrachten die bisherige Arbeit des Unterausschusses nicht für sonderlich erfolgreich und werden nicht für ihn kämpfen", heißt es bei der CDU-Fraktion. Hans-Joachim Otto, künftiger Vorsitzender des übergeordneten Ausschusses für Kultur und Medien, hält den Ableger dagegen für unersetzlich im Zeitalter der Medienkonvergenz. "Der 2. Korb der Urheberrechtsnovelle steht genauso ins Haus wie eine weitere Reform des Telekommunikationsgesetzes oder eine Neuregelung des Jugendmedienschutz", betonte der FDP-Politiker. Die Idee für den Unterausschuss "müsste daher erfunden werde, wenn es sie nicht schon gäbe".
Ohne die einstimmige Unterstützung der Obleute der anderen Fraktion im Kultur- und Medienausschuss sieht Otto jedoch wenig Chancen für die erneute Einberufung des netzpolitischen Forums. "Es gibt einige Widerstände und Debatten", verweist er auf die abwehrende Haltung der Union. Tatsächlich sei die Arbeit des Unterausschusses "auf jeden Fall noch zu verbessern", kann er die Kritik an der mangelnden Relevanz des kleinen Kreises der Fachpolitiker verstehen. Die Mängel der Vergangenheit dürften aber nicht dazu führen, das Gremium in Frage zu stellen. Allgemein gelte es, den Stellenwert von Medien und Kultur im parlamentarischen Betrieb zu heben. Die sich in diesem Bereich engagierenden Politiker gälten noch zu sehr als "Orchideen", die höchstens gern mal "über den Roten Teppich" laufen. Dass im Bereich Medien, Internet und Telekommunikation viele Arbeitsplätze geschaffen würden, gerate da leicht aus dem Blickfeld.
Druck auf einen engagierten Neuanfang beim Unterausschuss machen auch Vertreter aus Wirtschaft und Forschung: "Die von der Koalition sich selbst verordnete 'Innovationspolitik aus einem Guss' wird nur gelingen, wenn es ein zentrales Forum gibt, in dem Ideen und Initiativen gebündelt werden können", betont Thomas Mosch, Geschäftsleiter Politik und Recht beim Branchenverband BITKOM. Wenn der Bundestag dieses Gremium schließe, mache er damit "in verheerender Weise deutlich, wie unwichtig ihm die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine der wenigen echten Wachstumsbranchen sind". Der Unterausschuss sollte daher "deutlich gestärkt" werden. Alexander Scheuer, Geschäftsführer des Saarbrücker Instituts für Europäisches Medienrecht, pocht in einem Schreiben an Bundestagsmitglieder ebenfalls vehement für eine Wiederaufnahme der Ausschussarbeit. Daran führe angesichts der "massiven und fortschreitenden Veränderungen im IT-, Telekommunikations- und Mediensektor, die insbesondere durch Digitalisierung, Konvergenz und weltweite Vernetzung verursacht sind und denen großer Einfluss auf die Potenziale der Informationsgesellschaft und Wirtschaft in Deutschland zukommt", kein Weg vorbei.
Während sich die Union noch sträubt, wollen SPD und Grüne Otto bei seinem Plan zum Neustart unterstützen. "Als Querschnittsausschuss hat sich das Forum bewährt", konstatiert der Medienexperte der SPD-Fraktion, Jörg Tauss. Seine Kollegin von den Grünen, Grietje Bettin, hält eine weitere Auflage des Gremiums ebenfalls für "sehr sinnvoll" für die "Netzszene", da in anderen Foren technische Details der Regulierung der neuen Medien nicht geklärt werden könnten. Das konkrete weitere Vorgehen wollen die Fachpolitiker nach der Einsetzung des Hauptausschusses am kommenden Mittwoch [30.11.2005] in der darauf folgenden Sitzungswoche Mitte Dezember beschließen.
Technologie-Staatssekretär mit veralteter Homepage
Aus: Heise-Newsticker, 26. Februar 2006, 10.07 Uhr MEZ (Internet-Politik). [Original]BERLIN (tig/c't). Neue Regierung, neue Posten: Seit dem 19. Januar ist der frühere Europaabgeordnete Dr. Joachim Wuermeling (CSU) beamteter Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie seines Parteifreundes Michael Glos. Doch wer etwa bei Google nach dem Berliner Spitzenbeamten sucht, findet erst auf Platz 9 der Treffer die Website des Ministeriums. Auf Platz Eins rangiert unverändert die Homepage des Europaabgeordneten www.wuermeling.net.
Wer sich mit einem Anliegen an die dort angegebene E-Mail-Adresse jwuermeling@europarl.eu.int wendet, bekommt umgehend Auskunft, dass Herr Dr. Wuermeling sein Mandat zum 1. Januar 2006 niedergelegt habe. Anlass, die Homepage (Titel: "Für Oberfranken in Europa") zu aktualisieren, sieht man im verantwortlichen Bayreuther "CSU-Europabüro Oberfranken" offenbar nicht. So bleibt der höchste Beamte des Berliner Wirtschaftsministeriums im Internet, was er schon seit vielen Wochen nicht mehr ist: Mitglied des Europäischen Parlaments.
Sein Ministerium ist indessen auf Erlass der Bundeskanzlerin Merkel seit November vergangenen Jahres auch für weite Teile von Forschung und Entwicklung sowie für die Informations- und Telekommunikationstechnik zuständig. Wuermeling tritt für die uneingeschränkte Patentierbarkeit von Software ein (PDF). Bekannt geworden ist er aber im vergangenen Jahr vor allem dadurch, dass er als Europa-Abgeordneter im Zusammenhang mit der so genannten Visa-Affäre die EU-Kommission eingeschaltet hat.
I N N O V A T I O N I S T A N G E S A G TVersorgung der Bevölkerung mit Grundleistungen des täglichen Lebens im Bereich des Internets
Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping, Monika Knoche, Michael Leutert, Dr. Ilja Seifert, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Aus: Deutscher Bundestag Drucksache 16/902, 8. März 2006 (Kleine Anfrage). [Original]In Zeiten der Hochtechnisierung gehört ein Breitbandanschluss zur Grundleistung eines technisch und wirtschaftlich interessanten Standorts. Teilweise gibt es aber in der Bundesrepublik noch Gebiete, welche diese technischen Möglichkeiten nicht haben, so dass breite Bevölkerungsschichten vom technischen Fortschritt ausgeschlossen werden. Schätzungen gingen 2005 davon aus, dass etwa die Hälfte der Fläche und ca. 3,5 Millionen Haushalte nicht mit DSL versorgt werden konnten.
Eine flächendeckende (Empfangs-)Versorgung via Satellit ist augenscheinlich vorhanden, jedoch wird dazu eine Rückkanalverbindung über Schmalband benötigt, wodurch finanzielle und technische Nachteile im Vergleich zu anderen Breitband-Internet-Anschlüssen entstehen.
Wir fragen die Bundesregierung [Ed: die die Fragen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 27. März 2006 schriftlich beantwortete (Bundestags-Drucksache 16/1076 vom 29.3.2006]:
Berlin, den 7. März 2006
- Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der aktuellen Lage bei der bundesweiten Versorgung der Bevölkerung, via DSL oder ähnlicher Alternativen (außer Satellit) ins Internet zu gelangen?
Bundesregierung: Der von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Breitbandatlas kommt zu dem Ergebnis, dass im Frühjahr 2005 für 91 Prozent aller deutschen Haushalte ein Breitbandanschluss verfügbar war. Eine vollständige aktualisierte Version des Breitbandatlasses wird im Sommer 2006 erscheinen. Entsprechend den im Konzept für mittelfristig flächendeckendes Breitband- Internet, das die Bundesregierung im Dezember 2005 auf Wunsch der Wirtschaftsministerkonferenz vorgelegt hat, niedergelegten Vorstellungen und in Anbetracht der aktuellen Marktdynamik geht die Bundesregierung davon aus, dass bis zum Jahr 2008 für 98 Prozent aller deutschen Haushalte ein breitbandiger Internet- Zugang auf Basis von Festnetz-, Kabelnetz- bzw. funkbasierten Anschlüssen verfügbar ist.
- Welche Aktivitäten hat der Bund als größter Aktionär der Deutschen Telekom AG bislang unternommen, um etwaige Unterversorgungen zu beheben? Falls keine Aktivitäten unternommen wurden, warum nicht?
Bundesregierung: Das Breitband-Angebot der Deutschen Telekom AG basiert fast ausschließlich auf der DSL-Technologie.
Derzeit besteht für den Einsatz von DSL nach Auskunft der Deutschen Telekom AG noch keine flächendeckend einsetzbare, wirtschaftliche Lösung. Die Deutsche Telekom hat der Bundesregierung gegenüber aber deutlich gemacht, permanent den Einsatz aller neu verfügbaren Technologien zu prüfen, um das Problem schnellstmöglich zu lösen. Auch wenn die Bundesregierung das Ziel verfolgt, die Breitbandkommunikation in Deutschland zu fördern, ist eine direkte Einflussnahme auf die DSL-Politik der DTAG wie auch der Unternehmenspolitik des Unternehmens im Allgemeinen nicht möglich. Zum einen gibt es hierfür keine Rechtsgrundlage [Ed: hm, läßt sich doch schaffen... (Universalanschluß!)] die DTAG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft und wird nach Aktienrecht geführt , zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass die Förderung einzelner Technologien die Entwicklungspotenziale alternativer Technologien (z. B. Breitbandkabel, Funklösungen wie WiMAX, WLAN etc.) beeinträchtigen und sich letztlich als Wettbewerbsbehinderungen auswirken könnte.
- Welche entsprechenden Aktivitäten der Bundesregierung sind für die Zukunft geplant, um diese Situation zu verbessern, und welche Techniken sollen zum Einsatz kommen?
Bundesregierung: Auf das in Frage 1 dargelegte Flächendeckungskonzept wird verwiesen. Die Bundesregierung verfolgt grundsätzlich einen technologieneutralen Ansatz. Parallel zum Flächendeckungskonzept hat die Bundesregierung die Potenziale alternativer Techniken zur bedarfsgerechten Versorgung mit Breitbandzugängen untersuchen lassen und im Dezember 2005 veröffentlicht.
- Ist nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere im Regierungsbezirk Chemnitz geplant, in den unterversorgten Gebieten mittels
a) Nachziehens von Kupferkabeln,
b) Outdoor DSL/AM (access multiplexer),
c) Wireless LAN oder
d) einer Kombination der Möglichkeiten
die Versorgung künftig sicherzustellen?Bundesregierung: Die Bundesregierung verfügt über keine Kenntnis hinsichtlich möglicher Aus- baupläne im Regierungsbezirk Chemnitz.
- Bis wann soll dies nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt werden und, falls keine Umsetzung erfolgen soll, warum nicht?
Bundesregierung: Siehe Antwort zu Frage 4.
Jörn Wunderlich, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping,
Monika Knoche, Michael Leutert, Dr. Ilja Seifert, Dr. Axel Troost,
Sabine Zimmermann, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion.[Antworten der Bundesregierung vom 27.3.2006, die bereits oben in den Fragetext eingefügt worden sind]
Merkel will IT-Wirtschaft und Politik vernetzen
Aus: Heise-Newsticker, 8. März 2006, 20.07 Uhr MEZ (IT-Wirtschaft). [Original]HANNOVER (anw/c't). Ein Bilderreigen über 20 Jahre CeBIT und Grußworte von Chefs großer IT-Unternehmen, die auf der Großbildleinwand ihre Gratulationen überbrachten, leiteten die diesjährige Eröffnungsfeier zur größten Computermesse der Welt in Hannover ein. Anders als noch vor zwei Jahren gab es nun Einlagen einer menschlichen Tanzgruppe und nicht wie seinerzeit von Qrio-Robotern aus dem Hause Sony. Füllten im vorigen Jahr noch getragene Harfenklänge das Kongresszentrum (HCC), sollte der diesjährige Auftakt wohl die Anwesenden ganz nach dem Motto "Join the Vision" mitreißen. So klang nicht nur im Rückblick auf der Großbildleinwand das vor 4 Jahren vom ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder gesetzte, aber in der Zwischenzeit anscheinend kaum wahrgenommene "Aufbruchssignal" nach.
Angela Merkel erinnerte zu Beginn ihres ersten CeBIT-Auftritts als Bundeskanzlerin an Alexander Graham Bell, der am 7. März vor 130 Jahren sein Patent "Improvement in Telegraphy" angemeldet und damit auch einen Grundstein für die CeBIT gelegt habe. Derlei Innovationen seien die Grundlage für Wohlstand. Heute gehe es dabei auch um die Frage, ob man sich einem wachsenden Wettbewerb stellt. Deutschland habe sich immer als "Zukunftswerkstatt" verstanden, sagte Merkel. "Daran müssen wir anknüpfen." Innovationen schafften neue Produkte, neue Produkte führten zu neuen Arbeitsplätzen. Ziel sei es, auf Dauer mehr Beschäftigung in Deutschland sowohl zu sichern als auch zu schaffen. In diesem Lichte und zumal die ITK-Branche ein "Wachstumsmotor" sei, komme der CeBIT eine große Bedeutung zu.
Merkel verkündete zudem, das Bundeskabinett habe heute beschlossen, bis zum Sommer ein neues Regierungsprogramm für die Informationsgesellschaft in Deutschland zu erarbeiten. Ein Schwerpunkt werde der weitere Ausbau der digitalen Infrastruktur sein. Mit Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft im kommenden Jahr wolle Deutschland neue Impulse setzen und beispielsweise Fortschritte bei der Überarbeitung der EU-Richtlinien zur Telekommunikation erreichen.
Im Frühsommer werde ein neuer "Rat für Innovation und Wachstum" seine Arbeit aufnehmen. Das Expertengremium, das vom ehemaligen Siemens-Chef und wirtschaftspolitischen Berater der Kanzlerkandidatin Heinrich von Pierer geleitet werden soll, werde die Bundesregierung beraten und so der Notwendigkeit einer Vernetzung zwischen Politik und IT-Wirtschaft nachkommen. Es solle auch ein "nationaler IT-Gipfel" einberufen werden.
Ein besonderes Augenmerk liege darauf, die Innovationsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft zu stärken. Merkel wies auf die Initiative "Partner für Innovation" ihres Vorgängers Gerhard Schröder hin, die die neue Regierung fortsetzen wolle, und versprach einen Abbau von Bürokratie. Deutschland wolle kein Billiglohnland werden. Wenn aber das Land seinen Wohlstand halten wolle, müsse es Lösungen wie flexible Tarifverträge geben, meint Merkel. Auch müssten die Arbeitnehmer nicht nur an den Chancen, sondern auch an den Risiken eines Unternehmens beteiligt werden.
Vodafone-CEO Arun Sarin lockte den Zuhörern einen Lacher heraus, indem er auf die im Rückblick gezeigten übergroßen Mobiltelefone hinwies und sie als "Ziegelsteine" bezeichnete. Er nutzte die Reminiszenz als Ausgangspunkt, um seine Visionen zu schildern. Er bezeichnete die Mobiltelefonie als Hauptantriebsmotor der vergangenen 20 Jahre auch sein Unternehmen wurde vor 2 Jahrzehnten gegründet. 2 Milliarden Handynutzer bildeten das größte IT-Kundensegment der Welt. Mittlerweile übersteige unter Jugendlichen die Computernutzung den Fernsehkonsum. Dies und anderes zeige einen Trend zu mehr Kommunikation und Personalisierung auf.
Auch angesichts zunehmender Mobilität und dem Bedürfnis nach besserem Zeitmanagement werde die Nutzung mobiler Kommunikationsgeräte wichtiger werden, das zeige auch die stetig zunehmende Zahl verkaufter portabler Computer. Auf der Welt sehnten sich aber noch viele Menschen nach einem besseren und komfortableren Leben. Die Mobiltelefonie sei gerade in Märkten, die sich entwickelten, ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, erläuterte Sarin. Die IT-Unternehmen hätten die große Chance, diesen Menschen Informations- und Kommunikationstechnologie und damit neue Chancen zu bringen.
Willi Berchtold, Präsident des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), beschrieb einen Bogen vom laufenden "Jahr der Informatik" zum Fußball und bezeichnete die kommende Fußball-WM als technologisches Großereignis in einem bisher nicht gekannten Ausmaß. Die Techniken, die zur Übertragung der Spiele in allen Telekommunikationsmedien zum Einsatz kommen sollen, seien bereits vor 5 oder 10 Jahren auf der CeBIT präsentiert worden. Von Merkel forderte Berchtold Einsatz für die europäische IT-Initiative i2010 und "Pässe, aus denen wir die Tore machen können".
SPD-Medienexperte fordert Nachbesserungen bei der Urheberrechtsnovelle
Aus: Heise-Newsticker, 24. März 2006, 13.07 Uhr MEZ (Politik). [Original]BERLIN (jk/c't). In der SPD-Bundestagsfraktion werden Stimmen laut, die erheblichen Änderungsbedarf am heftig umstrittenen Regierungsentwurf zur Urheberrechtsreform sehen. Vor allem im Wissenschaftsbereich oder bei der Verfolgung von Filesharern, die sich nur kleinere Urheberrechtsverletzungen zuschulden kommen lassen, fordern sie Nachbesserungen. "Wir werden uns mit dem Entwurf noch intensiv beschäftigen", kündigte Jörg Tauss, medien- und forschungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, gegenüber heise online an. Die zweite Stufe der Urheberrechtsnovelle werde noch "Gegenstand von Anhörungen" sein und vom Parlament nicht in der Form des Kabinettsbeschlusses abgenickt werden. Dieser Hoffnung hatten zunächst Regierungsmitglieder wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) oder Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) Ausdruck verliehen. Auch der Branchenverband BITKOM warnte davor, den Regierungsentwurf "in Ausschüssen zu zerreden".
Am Herzen liegt Tauss insbesondere die Sicherung des Fortbestands des wissenschaftlichen Informationslieferdienstes subito. Derlei Fachinformationsanbietern der Bibliotheken droht das Aus. Sie dürften gemäß dem Willen des Kabinetts nur noch dann Zeitschriftenartikel und kleine Teile aus Büchern an Interessenten in Form einer grafischen Datei senden, wenn Wissenschaftsverlage kein eigenes Angebot machen. "Die könnten dann bis zu 150 Euro pro Dokument verlangen", sorgt sich Tauss um die Finanzierbarkeit der Informationsversorgung. "Hier werden wir auf einer angemessen Lösung beharren." Ein möglicher Kompromiss sei, dass subito nur noch kopiergeschützte Dateien versenden dürfe. Auch die Einschränkung der erlaubten Einrichtung elektronischer Leseplätze auf Bibliotheken, Museen oder Archive hält der Medienpolitiker für untragbar [Ed: zeigt sie doch, daß der Quantensprung der Wissensvernetzung durchs Internet noch immer nicht verstanden wurde]. Die Möglichkeit müsste für den "gesamten Bildungsbereich" gelten, also etwa auch für Schulen. Ferner will sich Tauss für den Erhalt des bis Ende 2006 befristeten Artikels 52a des Urheberrechtsgesetzes, dem zufolge kleine Teile aus Werken fürs Online- Learning in einem Intranet zugänglich gemacht werden dürfen, stark machen.
Unzufrieden zeigt sich der SPD-Sprecher auch mit der Herangehensweise der Regierung an die grundsätzlichen Fragen der straf- und zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsdelikten. Als unglücklich bezeichnet Tauss etwa den Wegfall der vom Bundesjustizministerium lange hoch gehaltenen P2P-Bagatellklausel, die das illegale Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten aus dem Internet in geringer Stückzahl für den privaten Gebrauch straffrei stellen wollte. Es handle sich zwar letztlich um "ein symbolisches Recht", welches das Thema der illegalen Kopien "so oder so nicht löst". Es habe vor dem Kabinettsbeschluss aber innerhalb der Großen Koalition eine Absprache gegeben, dass der im Januar vorgelegte Entwurf nicht mehr verändert werde.
Besonders kritisch sieht Tauss die Entwicklung, die sich im Zusammenspiel mit der separat geplanten Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftanspruchs gegenüber Internet-Providern sowie der verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Daten auftut. Bei beiden Gesetzesvorhaben geht es um die Umsetzung von EU-Richtlinien ins nationale Recht, wobei Bundesregierung und Parlament teilweise aber über die Vorgaben aus Brüssel hinausgehen wollen. So umfasst der Plan des Bundestags bei der Vorratsdatenspeicherung etwa den Vorschlag, Strafverfolgern nicht nur bei schweren, sondern auch bei allen "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" Zugang zu den Datenbergen zu geben.
Tauss hatte den mit dem Koalitionspartner abgestimmten Kompromiss, mit dem die Richtlinie zur pauschalen Überwachung der elektronischen Spuren der Bürger eigentlich nur in den "Mindestanforderungen" implementiert werden soll, zunächst mit vertreten. Momentan sitze er aber "mit Verfassungsjuristen" zusammen, um die heikle Frage des Zugriffs auf die sensiblen Verbindungs- und Standortdaten zu klären. Mulmig geworden ist dem Sozialdemokraten vor allem bei dem Gedanken, dass über den Auskunftsanspruch letztlich auch "Schwarze Sheriffs" der Unterhaltungsindustrie an die nun einmal gespeicherten Informationshalden herankommen könnten. "Wenn Private quasi staatliche Gewalt mit ausüben, halte ich das für äußerst problematisch", betonte Tauss. Er will nun ähnlich wie kritische Kollegen aus der CDU und bei den Grünen prüfen lassen, inwieweit die europarechtliche Zuständigkeit bei der Vorratsdatenspeicherung gegeben war. Dies könnte die Grundlage für eine von mehreren Fraktionen eingebrachte Nichtigkeitsklage darstellen.
Die Bestrebungen in Teilen der SPD-Fraktion bei der Urheberrechtsreform haben aber sofort erneut Kritiker auf den Plan gerufen. So verkündet der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) in Sorge über eine mögliche Wiederaufnahme der Bagatellklausel. Genauso wenig wie ein "bisschen Ladendiebstahl" erlaubt sei, genauso wenig dürften auch "ein paar Raubkopien" erlaubt werden: "Der Gesetzgeber muss jungen Menschen Werte vermitteln. Was anderen gehört, darf man nicht einfach klauen." Mertin bezieht sich dabei aber weniger auf Tauschbörsen als vielmehr auf "Raubkopien von kopiergeschützten CDs". Dabei scheint er zu vergessen, dass der Gesetzgeber beim Verbot der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen im 1. Korb der Urheberrechtsnovelle durchaus eine Art Bagatellklausel festgeschrieben hat. Denn wer für den Privatgebrauch technische Kontrollsysteme knackt und Kopien in geringem Umfang erstellt, muss nicht mit strafrechtlicher Verfolgung, immer noch aber " mit zivilrechtlicher Verfolgung rechnen.
Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten): [Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt].
Bundesjustizministerin wettert gegen E-Mail-Kampagne zur Urheberrechtsreform
Aus: Heise-Newsticker, 6. Mai 2006, 0.12 Uhr MESZ (CopyRight/DRM). [Original]BERLIN (jk/c't). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat gegenüber dem Bundestag den heftig umstrittenen Kabinettsbeschluss zur Urheberrechtsnovelle gegen "zum Teil polemische Kritik" in "zahlreichen E-Mails" verteidigt. "Der Regierungsentwurf schafft einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten und berücksichtigt vor allem auch die Interessen der Urheber", schreibt die SPD-Politiker in einem Brief an die Mitglieder des Parlaments. Die Balance zwischen verschiedenen gegenläufiger Wünsche führe aber zwangsläufig dazu, "dass die jeweiligen eigenen Interessen nicht zu 100 Prozent durchgesetzt werden können", heißt es in dem heise online vorliegenden Papier weiter. Dies wollten die "Autoren der Massenmails nicht akzeptieren".
Vermutungen über die Drahtzieher der von ihr ausgemachten Online-Kampagne stellt Zypries nicht an. Sie erwähnt allein die in den E-Mails hauptsächlich kritisierten Punkte. Demnach behaupten die Einsender, dass der Gesetzesvorschlag einseitig zu Gunsten der Industrie und der Verbraucher gefasst sei, während die Bedürfnisse der eigentlichen Urheber übergangen würden. Der Regierung werde vorgehalten, im Streit um die Urheberrechtabgabe die pauschale Vergütung auf 5 Prozent des Verkaufspreises von Kopiergeräten zu begrenzen und das häufig mit Nebenprodukten wie Druckerpatronen laufende Geschäft nicht zu erfassen. Dies würde laut Verwertungsgesellschaften zu einem Vergütungsausfall in Höhe von 42 Prozent führen. Inakzeptabel sei auch, dass die Urheber faktisch gezwungen würden, der Industrie für ein und dieselbe Entschädigung Verwertungsrechte auch an unbekannten künftigen Nutzungsarten einzuräumen. Vergleichbare Protestpunkte hatte unter anderem die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zuletzt am "Tag des geistigen Eigentums" Ende April im Zusammenhang mit der Schelte über die "Verramschung" von Kreativität vorgebracht.
Die Bundesjustizministerin hält zunächst dagegen, dass mit der geplanten Schiedsregelung "jahrelange Prozesse" um die Vergütungspauschale etwa auf Drucker oder PCs vermieden werden sollen. Ziel sei es, den Urhebern schneller zu ihrem Geld zu verhelfen. Künftig müssen die Verwertungsgesellschaften aber erst Formen der typischen Nutzung einzelner Geräte für Vervielfältigungen vorlegen. Die Vertreter der Urheber fürchten daher, dass die Rechtsstreitigkeiten über diese Frage von vorne los gehen.
Laut Zypries ist es vernünftig, dass dem Entwurf nach die Urheberabgabe "in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Gerätes oder Speichermediums stehen muss". Sonst würden die Käufer schlicht auf Einkaufsmöglichkeiten in Nachbarstaaten oder im Internet ausweichen. Geschäfte mit Verbrauchsmaterialien seien zudem durchaus berücksichtigt. Insgesamt werde es trotz der Fünf-Prozent-Deckelung die steigende "Masse" der verkauften Geräte "machen". Zur erweiterten Werknutzung erklärt Zypries, die sich abschließend für eine gründliche Expertenanhörung im Bundestag zur Novelle ausspricht, dass bei der Verwertung in einer neuen Technologie der Anspruch auf eine gesonderte angemessene Vergütung erhalten bleibe.
Rückenwind haben derweil Unterstützer einer P2P-Flatrate in Deutschland bekommen. So hat die Fairsharing-Kampagne, die sich für die Legalisierung des Austauschs auch geschützter Werke in Tauschbörsen im Gegenzug zur Einführung einer erweiterten Vergütungspauschale etwa auf den breitbandigen Internet- Zugang oder MP3-Player in Form einer "Kulturflatrate" ausspricht, gerade den mit 500 Euro dotierten "Alternativen Medienpreis" erhalten. Die Nürnberger Medienakademie und der Lokalsender Radio Z würdigen im Rahmen der von einer Jury vergebenen Auszeichnung besonders kreative Medienarbeiten. Ihrer Ansicht nach hat sich die Fairsharing-Kampagne mit witzigen Aktionen und Karikaturen sowie Weblog und Pressearbeit seit 2004 der Musikindustrie entgegengestellt, die versuche, den Tausch geschützter Musiktitel im Internet zu kriminalisieren. Zweiter Preisträger in der Online-Kategorie sind die Macher der Site DieSeher.de, die Kinofilme auf handwerkliche Fehler überprüfen und diese auflisten.
Die Fairsharing-Kampagne wird hauptsächlich getragen von Attac, den Bürgerrechtlern des FoeBuD und der Grünen Jugend. Die von der Plattform aufgestellte Erklärung "Privates Kopieren ist kein Verbrechen" haben bislang gut 8.000 Surfer unterzeichnet. Mitgründer Oliver Moldenhauer sieht die Auszeichnung als Ansporn, das Konzept der Kulturflatrate bekannter zu machen. Paula Riester von der Grünen Jugend gab als neue Priorität aus, sich stärker "in die Debatte über das neue Urheberrecht einzumischen". Der jetzige Gesetzesentwurf, der Haftstrafen bis zu 3 Jahren für Filesharer vorsieht, verschlechtere die Situation von Tauschbörsennutzern massiv. Riester forderte, "die Strafbarkeit des Musik-Tauschens aufzuheben". Unter anderen Vorzeichen macht sich hierzulande auch die Initiative privatkopie.net mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen für die P2P-Flatrate stark. [Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt]
Mit dem Urheberrecht gegen die Informationsfreiheit
Aus: Heise-Newsticker, 10. Mai 2006, 12.56 Uhr MESZ (Politik-Resultat). [Original]BERLIN (jk/c't). Die schon gleich nach dem Inkrafttreten Anfang des Jahres umstrittene Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes ist jetzt um eine weitere Variante bereichert worden: der Ablehnung eines Antrags auf Akteneinsicht unter Berufung auf das Urheberrecht. In dem heise online vorliegenden Fall zielte das Auskunftsbegehren des c't-Autors Richard Sietmann, der sich schon mehrfach mit elektronischen Wahlmaschinen auseinander gesetzt hat, auf die vollständigen Prüfunterlagen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zur Bauartzulassung eines Wahlcomputers des niederländischen Herstellers Nedap.
Diese softwaregesteuerten Wahlgeräte waren bei der letzten Bundestagswahl bereits in knapp 2200 von insgesamt rund 80.000 Stimmbezirken eingesetzt worden. Der Einsatz ist in der Bundeswahlgeräteverordnung geregelt. Diese sieht vor, dass die PTB einen Prototyp des Systems einer technischen Prüfung unterzieht, bevor die Bauartzulassung und Verwendungsgenehmigung durch das Bundesinnenministerium erfolgt.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) räumt im Grundsatz jedem gegenüber den Behörden des Bundes den Zugang zu amtlichen Informationen ein, schränkt diesen Anspruch jedoch unter anderem ein, sobald schutzwürdige Interessen Dritter betroffen sein könnten. So heißt es im Paragraphen 6 IFG: "Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat."
Im vorliegenden Fall willigte die Herstellerfirma Nedap zwar in die Freigabe des Prüfberichts ein, nicht jedoch in die Freigabe der 36 Anlagen, die die Grundlage der summarischen Bewertungen des Prüfberichts bilden. "Bei den im Anhang des Prüfberichts aufgeführten technischen Unterlagen, den Unterlagen zur Bedienung des Geräts, den Prüfdokumentationen und den ergänzenden Unterlagen zu den Prüfanforderungen handelt es sich ausnahmslos um Werke, die nach Paragraph 2 Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes geschützt sind", begründete die PTB den Ablehnungsbescheid. "Somit kann allein der Urheber entscheiden, ob und in welcher Weise diese Werke von anderen genutzt werden dürfen."
Nach den einschlägigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung sind Stimmerfassung und Auszählung allerdings grundsätzlich öffentlich. "Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, so weit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist", heißt es beispielsweise im Paragraphen 54 der Bundeswahlordnung. Auf diese Weise soll sich jeder Bürger vom korrekten Ablauf der Wahl überzeugen können. Bei der Verwendung von Wahlcomputern, bei denen die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse im Inneren des Gerätes stattfinden und deswegen nicht beobachtet werden können, wird diese Kontrollmöglichkeit des Souveräns nun ausgehebelt stattdessen entscheidet offensichtlich ein privates Unternehmen darüber, wie öffentlich politische Wahlen künftig noch sein werden. [Weiterführende Links]
Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit gegründet
Aus: Heise-Newsticker, 1. Juni 2006, 17.02 Uhr MESZ (Bürgerrechte). [Original]BERLIN (jk/c't). Im Rahmen einer kleinen Gründungskonferenz ist am gestrigen Mittwochabend im Bundestag die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit ins Leben gerufen worden. Die Vereinigung hat es sich insbesondere zum Ziel gesetzt, die Transparenz öffentlichen Handelns zu erhöhen und die Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Ländern in der Verwaltungs- und Rechtspraxis mit Leben zu erfüllen. Den Gründungsaufruf hatten unter anderen die Bundestagsabgeordneten Grietje Bettin und Silke Stokar von den Grünen sowie die Sozialdemokraten Michael Bürsch und Jörg Tauss unterstützt, die größtenteils zur Gründungsveranstaltung auch anwesend waren. Zu den bekennenden "Förderern und Freunden" der Informationsfreiheit, die sich in der Gesellschaft zusammengeschlossen haben, zählen zudem etwa der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, Christoph Bruch von der Humanistischen Union, mehrere Fraktionsreferenten sowie zwei Mitarbeiter der Bertelsmann-Stiftung.
Konkret heißt es in der gestern beschlossenen Satzung des Vereins, dass die Fortentwicklung der Informationsfreiheit etwa durch die Förderung wissenschaftlicher Forschung und Lehre oder der Beteiligung an öffentlichen Debatten zum Thema befördert werden soll. Ins Stammbuch geschrieben haben sich die Gründungsmitglieder ferner den Meinungs- und Erfahrungsaustausch in der Praxis, die Pflege internationaler Kontakte und das Aufbrechen von Widerständen in den Amtsstuben. Zum Erreichen dieser Ziele sollen Tagungen und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, Stellungnahmen und Gutachten zu diversen Aspekten der Informationsfreiheit in Auftrag gegeben und die Kooperation mit vergleichbaren Organisationen auf nationaler und internationaler Ebene gesucht werden. Auch ein "intensiver Dialog mit Verantwortlichen in Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft" steht auf dem Programm.
Zum ersten Vorsitzenden wählten die Vereinsgründer Sven Berger, der seit mehren Jahren von seiner Tätigkeit als Referatsleiter im Bundesinnenministerium freigestellt ist für die Fraktionsarbeit in der SPD. In dieser Funktion hatte er maßgeblich an der bis zuletzt wackeligen Verabschiedung des rot-grünen Informationsfreiheitsgesetz des Bundes mitgewirkt. Zu seiner Stellvertreterin wurde Caroline Welzel von der Bertelsmann-Stiftung gekürt. Im Rahmen der Veranstaltung bestimmten die Gründungsmitglieder zudem einen sechsköpfigen Beirat, der sich aus Vertretern des Bundestags sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen zusammensetzt.
Die Aufgabe, die sich die Gesellschaft gestellt hat, wird nicht leicht zu verfolgen sein. Das Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene habe das Prinzip der gläsernen Verwaltung zwar einen großen Schritt nach vorne gebracht, konstatieren die Gründer. Erste Praxiserfahrungen hätten aber gezeigt, wie weit der Weg noch sei, "den Transparenzgrundsatz zum Leitgedanken der öffentlichen Verwaltung zu machen". So haben Bundesbehörden Informationsbegehren etwa zur Einsicht in die Mautverträge oder in die vollständigen Prüfunterlagen von Wahlcomputern abschlägig beschieden. Ein Sozialhilfeverein hat bereits die erste Klage auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes eingereicht, das auch aufgrund überzogener Gebührenforderungen einzelner Behörden für Schlagzeilen sorgte.
Die neue Gesellschaft will die Umsetzung des Gesetzes vorantreiben und Anregungen für weitere gesetzliche Schritte entwickeln. Aufklärungsarbeit für nötig halten ihre Mitglieder auch im Rahmen einer geplanten Konvention des Europarates zur Informationsfreiheit, bei denen sich just deutsche und französische Regierungsvertreter bislang hauptsächlich quer stellen. Seine virtuelle Heimstatt soll der Verein in Kürze unter der Adresse www.informationsfreiheit.info beziehen, welche die Bertelsmann- Stiftung nebst einer Anschubfinanzierung in Höhe von 5000 Euro zur Verfügung stellt. Mitglied werden können alle Interessierten, die einen Jahresbeitrag von 60 Euro zahlen. Für Personen mit niedrigem Haushaltseinkommen gelten auf Antrag Vergünstigungen, während Unternehmen je nach Jahresumsatz zwischen 2500 und 5000 Euro in die Vereinskasse abdrücken müssen.
IT-Branche entwickelt sich zum Konjunkturmotor
Aus: Heise-Ticker, 14. Juni 2006, 21.17 Uhr MESZ (Bundesregierung). [Original]BERLIN. Die deutsche IT-Branche entwickelt sich nach Einschätzung der Bundesregierung immer stärker zu einem Konjunkturmotor und holt im weltweiten Konkurrenzkampf auf. "2006 wird das beste Jahr seit dem New-Economy-Einbruch", sagte Wirtschaftsstaatssekretär Bernd Pfaffenbach bei der Vorstellung des Jahresberichts zur Lage der Informationswirtschaft. Die heimische Branche habe sich 2005 im internationalen Vergleich von Rang 13 auf 12 verbessert. An der Weltspitze liegen Dänemark, USA und Schweden.
Mit einem Umsatz von 134,5 Milliarden Euro ist die Informationswirtschaft inzwischen der wichtigste Wirtschaftszweig in Deutschland. Der Branchenverband Bitkom rechnet 2006 mit einem Umsatzplus von 2,4 Prozent. Der größte Einzelmarkt Europas wächst damit deutlich schwächer als Großbritannien (4,2 Prozent) und Frankreich (3,0 Prozent). Nach Angaben der Regierung wollen die IT-Unternehmen "im moderaten Umfang" neue Arbeitsplätze schaffen. 63 Prozent der Firmen schätzten ihre Geschäftsaussichten positiv ein.
Den Studien zufolge könnte Deutschland in IT-Teilbereichen weltweit führend werden. Dazu zählen branchenspezifische Systemlösungen (Fabrikautomatisierung, Embedded Systems), der elektronische Warenverkehr (E-Business) und der Einsatz von RFID- Etiketten.
Deutlichen Nachholbedarf gibt es bei der Verbreitung von UMTS, drahtlosem Internet (WLAN) und Breitband-Internet über Kabel. Beim E-Government erarbeitet die Bundesregierung derzeit ein umfassendes Konzept. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) plant für den Spätherbst einen IT-Gipfel.
Bundeskabinett beschließt Neuordnung des Medienrechts
Aus: Heise-Newsticker, 14. Juni 2006, 16.25 Uhr MESZ (Telemedien). [Original]BERLIN (jk/c't). Die Bundesregierung will die Vorschriften für Telemedien vereinheitlichen. In diesem Zusammenhang ist erstmals auch ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro gegen Spammer geplant. Einen entsprechenden Beschluss hat das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch gefasst. Es hat dazu einen Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos für ein "Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste" (PDF-Datei) abgesegnet. Das auch auf den nicht weniger sperrigen Titel "Elektronischer- Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz" (ElGVG) hörende Paragraphenwerk will im Zusammenspiel mit dem 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor allem den föderalistischen Regulierungswust rund um neue Mediendienste lichten. Das Kernstück der Reform bildet das neue Telemediengesetz (TMG), dessen ersten Entwürfe der Referentenebene auf scharfe Kritik gestoßen waren.
Die wesentliche Änderung im neuen Rechtsrahmen: Künftig soll nicht mehr zwischen Tele- und Mediendiensten unterschieden werden. Teledienste sind bislang bundesrechtlich im Teledienstegesetz (TDG) geregelt. Dabei handelt es sich vor allem um Waren- und Dienstleistungsangebote wie Teleshopping, die im Netz abgerufen werden können. Die Mediendienste fallen dagegen bisher unter den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) der Länder. Dieser regelt alle meinungsrelevanten Abrufdienste, wie beispielsweise die redaktionell gestalteten Online-Angebote von Nachrichtenmagazinen und Zeitungen.
Mit dem Begriff "Telemedien" will die Bundesregierung nun "Tele- und Mediendienste" zusammenführen. Dabei sollen die wirtschaftsbezogenen Anforderungen an Telemedien wie Regelungen zur Providerhaftung oder das so genannte Herkunftslandsprinzip zur Festsetzung der anzuwendenden Rechts beim E-Commerce künftig für alle betroffenen Angebote einheitlich geregelt werden. Gerade bei Haftungsfragen hatten Bundestagsabgeordnete noch Nachbesserungsbedarf gesehen, doch in diesem Bereich hat sich gegenüber Vorentwürfen nichts geändert. Gleichzeitig sieht die Novelle vor, dass inhaltsbezogene Vorschriften wie journalistische Sorgfaltspflichten oder das Gegendarstellungsrecht in einem neuen Kapitel des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien konzentriert werden.
Die Bundesregierung hofft, im TMG eine "einfach zu handhabende Abgrenzung zu den Bereichen Rundfunk und Telekommunikation" gefunden zu haben. Dies sei besonders wichtig für den Bereich des Datenschutzes, der ebenfalls im neuen Mediengesetz einheitlich geregelt werden soll. Mit der "deutlichen Abgrenzung des Telemediendatenschutzes gegenüber dem Telekommunikationsdatenschutz" werde in diesem Zug "einem wichtigen Anliegen der Internet- Wirtschaft Rechnung getragen." So stellt der Entwurf etwa klar: "Der Diensteanbieter darf für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telemedien Nutzungsprofile bei Verwendung von Pseudonymen erstellen, sofern der Nutzer dem nicht widerspricht." Generell sollen Anbieter "die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist".
Der Entwurf enthält in § 14 aber auch eine Klausel, wonach "auf Anordnung der zuständigen Stellen im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten" wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen zu erteilen sind. Voraussetzung soll sein, dass dies "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist." Mit der letzten Klarstellung wird einem Auskunftsanspruch von Rechtehaltern auch gegenüber Internet-Zugangsanbietern Vorschub geleistet, den das Bundesjustizministerium über eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes ermöglichen will.
Im Regierungsentwurf nicht mehr enthalten ist im Unterschied zu den Referentenvorlagen eine Bestimmung, wonach Diensteanbieter personenbezogene Daten der Nutzer für "Zwecke der Rechtsverfolgung" generell bei "tatsächlichen Anhaltspunkten" für Straftaten erheben, speichern, verändern oder an andere Parteien übermitteln hätten dürfen. Das digitale Pendant zur Rundum-Videoüberwachung in Kaufhäusern soll jetzt nur beim Verdacht auf Gebührenprellerei gelten.
Eine Reihe von Bürgerrechtsorganisationen hatte bereits im Vorfeld dazu aufgerufen, im Rahmen des "Internet-Gesetzes" die Privatsphäre der Nutzer deutlich zu stärken. "Dem Entwurf fehlen weiter die nötigen Verbesserungen der Verbraucherrechte", beklagt der Jurist Patrick Breyer in diesem Hinblick nun. Gegenüber der bisherigen Rechtslage würden sich vielmehr "erhebliche Verschlechterungen" ergeben, etwa bei der ermöglichten Zulassung einer Datennutzung zu Werbezwecken, einem reduziertem Datenschutz bei Mehrwertdiensten oder einem eingeschränkten Auskunftsrecht des Nutzers.
Glos preist derweil die vorgesehene Anti-Spamregelung: Damit "wollen wir die Anbieter erfassen, die ihren Mailversand durch gezielte Täuschungshandlungen besonders undurchsichtig gestalten und so die Empfänger daran hindern, sich vor unerwünschter Werbung zu schützen". Auch wenn der Großteil der Junk-Mails aus dem Ausland komme, will der CSU-Politiker so "ein Signal im Kampf gegen Spam" setzen. Der neue Bußgeldtatbestand im TMG schließe eine bislang noch bestehende Regelungslücke. Charakter und Herkunft einer E-Mail-Werbung müssen sich laut dem Entwurf künftig bereits aus Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben. Anhand dieser Information sollen die Empfänger frei entscheiden können, wie sie mit der E-Mail umgehen, "ohne sie erst öffnen zu müssen". Lob für den Entwurf kommt auch vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann. Der nunmehr realisierte, vom Verbreitungsweg unabhängige und damit "technikneutrale" Regulierungsansatz ist für ihn "ein wichtiger, gerade auch kommunikationspolitisch bedeutsamer Fortschritt".
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