Dokumentationen Regulierungsbehörde – Teil 4 khd
Stand:  30.7.2006   (33. Ed.)  –  File: Dokus/RegTP4.html




Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikaktion, Post und Eisenbahnen
vormals
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Postanschrift: Tulpenfeld 4,
Postfach 8001,
D-53105 Bonn
Telefon: 0228 – 14-99 21
Fax: 0228 – 14-89 75
E-Mail: Poststelle@BNetzA.de
Homepage: http://www.bundesnetzagentur.de/ (ab 13.7.2005)
http://www.regtp.de/ (bisher)
Pressemitteilungen: http://www.regtp.de/aktuelles/pm/
Jahresberichte: [1999] [2000] [2001] [2002] [2003] [2004] [2005]
[2006]
Hier werden einige ausgewählte und besonders interessante Texte, Briefe und Antworten der neuen
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Dieser staatliche Kontrolleur des liberalisierten Telekommunkations- marktes ist der Nachfolger des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation (BMPT) sowie des Bundesamts für Post und Telekommunikation (BAPT).

Am 13. Juli 2005 wurde aus der RegTP die neue Bundesbehörde Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikaktion, Post und Eisenbahnen (BNetzA) mit erweiterten Aufgaben.

Dokumentiert und manches auch kommentiert [Ed: ...] sind hier:

  • Neuere RegTP-Dokumentationen  (5. Teil).
  • 22.03.2006:  Regulierungsverfügung bei Bitstrom.
  • 21.12.2005:  Frequenzvergabe für Broadband Wireless Access.
  • 30.11.2005:  Bundesnetzagentur will Leistungsvergleich für DSL.
  • 28.10.2005:  Engelte für T-DSL-ZISP Basic gesenkt.
  • 24.10.2005:  Kurth über Gas- und Strompreise und über mehr Wettbewerb.
  • 19.09.2005:  Matthias Kurth: Der Netzer.
  • 09.09.2005:  Bundesnetzagentur steckt Rahmen für VoIP-Regulierung ab.
  • 03.08.2005:  Absenkungen bei Einmalentgelten für TAL und Line-Sharing.
  • 20.07.2005:  Bundesnetzagentur will für mehr Wettbewerb sorgen.
  • 12.07.2005:  Aus RegTP wird BNetzA. (Neue Bundes-Netzagentur)
  • 29.04.2005:  Preis der letzten Meile um 9,75 % reduziert. (TAL-Preis)
  • 16.02.2005:  Regulierer: Telekom-Anbieter profitieren von Breitband-Boom.
  • 15.10.2004:  Zum Telekommunikations-Beitrag im TKG.
  • 21.09.2004:  Durchleitungsentgelte der City-Carrier.
  • 28.11.2003:  Telekom-Vorleistungen für T-DSL werden billiger. (ZISP)
  • Ältere RegTP-Dokumentationen  (3. Teil).
    Made with Mac


    Telekom-Vorleistungen für T-DSL werden billiger

    Aus:
    Heise-Newsticker, 29. September 2004, 17.06 Uhr (Internet). [Original]

    BONN (uma/c't). Die Regulierungsbehörde (RegTP) hat für die Vorleistung ZISP deutlich niedrigere Entgelte festgelegt. Pro 10 kBit/s Bandbreite sinkt der Preis von rund 63 auf 52 Cent. Die Telekom hatte zuvor ein Entgelt von 1,55 Euro für diese Leistung beantragt, also rund das Dreifache.

    Bei der Anbindung per ZISP übergibt die Telekom die Verbindungen am jeweiligen Breitband- PoP an einen anderen Anbieter, der seinerseits die Verbindung zum Ziel über einen eigenen Backbone herstellt. Für ZISP muss eine solche Verbindung an jedem der 74 Breitband-PoPs im Telekom- Netz bestehen. Dieses Angebot nutzen einige große Anbieter wie Telefonica, AOL, Tiscali oder Freenet für ihre Zugangs- Angebote für den T-DSL- Anschluss. Die Leistung wird nach belegter Bandbreite abgerechnet. Laut RegTP handelt es sich bei ZISP um "die wichtigste derzeit verfügbare breitbandige Zusammenschaltungsleistung".

    Kleinere Provider mit weniger Übergabepunkten werden nach einem anderen Tarifmodell (ISP- Gate) abgerechnet und müssen höhere Preise bezahlen, da in diesem Fall noch die Zuführung zum Übergabepunkt hinzukommt. So genannte Telekom- Reseller wie T-Online, 1&1, Lycos oder GMX betreiben keine eigene Backbone- Anbindung und nutzen stattdessen die komplette Vorleistung von der Telekom. In beiden Fällen sind die Provider nicht von der Preissenkung betroffen.

    Die Telekom-Konkurrenten hatten im Vorfeld der Entscheidung befürchtet, die RegTP könne dem Antrag der Telekom auf deutlich höhere Entgelte stattgeben. Dementsprechend groß ist nun die Erleichterung über die recht deutlich ausgefallene Preissenkung. Da die Kosten der Provider sinken, könnten nun auch die davon betroffenen Internet-Zugangstarife für den T-DSL-Anschluss günstiger werden. Der neue Preis gilt zunächst ein Jahr, dann wird die RegTP die Entgelthöhe erneut prüfen.



    Pressemitteilung vom 21. September 2004   [Original]

    Regulierungsbehörde setzt Durchleitungsentgelte der Stadtnetzbetreiber fest

    Kurth: „Festgelegte Entgelte orientieren sich am europäischen Vergleichsniveau“

    In einigen Musterverfahren hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) gestern und heute über die Höhe der sog. „Terminierungsentgelte“, die alternative Teilnehmernetzbetreiber für die Terminierung von Verbindungen zu Kunden in ihren Netzen von der Deutschen Telekom AG (DT AG) verlangen können, entschieden.

    Danach dürfen Netzbetreiber, die Anträge auf Festlegung ihrer Entgelte eingereicht hatten, für die Nutzung ihrer Netze im Durchschnitt 25 % mehr verlangen als bisher und als die DT AG bei den entsprechenden Leistungen. „Mit dieser Entscheidung erhalten die alternativen Teilnehmernetzbetreiber einen Ausgleich für den späteren Start und für die zunächst geringere Kundenzahl im Vergleich zum Marktbeherrscher. Mittelfristig werden sich die Entgelte auf ein gleiches Niveau einpendeln. Derartige Zuschläge können daher nur einen Übergangscharakter besitzen. Die festgelegten Entgelte orientieren sich am europäischen Vergleichsniveau“, so Matthias Kurth, Präsident der Reg TP.

    Bei den jetzt ergangenen Entscheidungen musste die Reg TP bereits die Vorgaben des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) berücksichtigen, das während der Verfahren am 26. Juni 2004 in Kraft getreten ist. Danach waren die Entgelte dieser Unternehmen, für die bisher keine marktbeherrschende Stellung festgestellt worden ist, nicht nach einem strengen Effizienzmaßstab, sondern auf eine missbräuchliche Überhöhung hin zu überprüfen. Hierfür ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in erster Linie auf eine Vergleichsmarktbetrachtung mit anderen europäischen Ländern zurückgegriffen worden. Dabei hat sich gezeigt, dass über alle Vergleichsländer hinweg die entsprechenden Entgelte der dortigen Wettbewerber ca. 17 % über den bisherigen deutschen Entgelten liegen. Unter Berücksichtigung eines angemessenen Sicherheitszuschlags ist die zuständige Beschlusskammer zu dem Ergebnis gekommen, dass die Entgeltforderungen missbräuchlich sind, soweit sie über einen Aufschlag in Höhe von 25 % auf die bisherigen Entgelte hinausgehen.

    Die Entgeltanordnungen waren erforderlich geworden, weil sich die Wettbewerber mit der DT AG nicht vertraglich über diese Entgelte einigen konnten. Sie gelten bis zum 31. Mai 2006.



    Wird der "Telekommunikations-Beitrag" eine "GEZ-Gebühr für Telcos"?

    Aus:
    Heise-Newsticker, 15. Oktober 2004, 18.47 Uhr MESZ (TK-Regulierung). [Original]

    BERLIN (ssu/c't). Das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG), das am 26. Juni 2004 in Kraft getreten ist, führt den Begriff des "Telekommunikations-Beitrags" (§ 142 TKG) ein. Anstelle von Gebühren sollen die Betreiber und Anbieter von Telefondiensten mit dem TK-Beitrag einen Teil des Etats der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) finanzieren. Vor dem Inkrafttreten des neuen TKG hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) die Befugnis, diese Abgaben festzulegen. Nunmehr soll diese Befugnis auf die RegTP selbst übertragen werden – mit dem Ziel, die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde sicherzustellen. Der Entwurf dieser Übertragungsverordnung "TKGÜbertrV" wird indes von den Verbänden, in denen die Wettbewerber der Deutschen Telekom organisiert sind, heftig kritisiert. Kaum verklausuliert werfen sie der Bundesregierung vor, dass mit der beabsichtigten Übertragung der "Bock zum Gärtner" gemacht werde.

    Der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO) befürchtet, dass mit der Festsetzung der Beitragshöhe durch die Behörde selbst, der dieser Betrag zu Gute komme, "eine neutrale Entscheidung nicht mehr gewährleistet" sei. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Wirtschaftsminister dieses ordnungspolitisch so wichtige Instrument der Abgabenregelung an die nachgeordnete Behörde delegiert. Politische Entscheidungen dieser Tragweite müssen nach unserer Überzeugung auch weiterhin in den Händen des Ministeriums liegen", fordert BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann. Ähnlich äußert sich der VATM, in dem überregionale Telefongesellschaften und Mehrwertdiensteanbieter organisiert sind, in einer Stellungnahme (PDF).

    Laut einem Eckpunktepapier des BMWA zum TK-Beitrag hätten für das Jahr 2002 die für die RegTP umzulegenden Kosten 12,2 Millionen Euro betragen. Vor der TKG-Novelle Mitte 2004 hatte der Staat versucht, die Kosten für die RegTP über Lizenzgebühren hereinzuholen. Diese Regelung wurde jedoch vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt. Um die Finanzierungslücke zu schließen, orientiert sich das neue Finanzierungsmodell an den Regelungen für die Behörden, die die Banken und Versicherungen beaufsichtigen. Deren Kosten werden in "objektiver, verhältnismäßiger und transparenter" Weise auf die Marktteilnehmer umgelegt.

    Bei der Adaption dieser Regeln auf die TK-Branche herrscht jedoch noch Unklarheit – nicht nur über die Höhe des jeweiligen TK-Beitrags sondern auch über den Kreis der betroffenen Unternehmen. Dazu gehören Firmen, die ihre Tätigkeit in der TK-Branche nach dem alten TKG "angezeigt" haben, beziehungsweise "meldepflichtig" nach dem neuen TKG (§ 6) sind. Schätzungsweise handelt es sich um 4.000 bis 5.000 Firmen, die gewerblich öffentliche Telefonnetze betreiben oder gewerblich Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringen. Diese Definition des neuen TKG war schon im Vorfeld unter den Marktteilnehmern sehr umstritten: Sprach das alte TKG von "Anschluss-" oder "Verbindungs-"Netzbetreibern, war klar definiert, wer Betreiber von Telefonanschlüssen, TK-Netzen oder Call-by-Call-Anbieter ohne eigene Infrastruktur war. Meldepflichtig nach dem neuen TKG könnten jedoch zum Beispiel auch Betreiber eines Virtual Private Network sein, wenn sie dieses für Dritte öffnen. Pikant daran ist, dass damit auch ausgelagerte VPN-Betreiber meldepflichtig werden, die ihrer Muttergesellschaft die Nutzung des VPN berechnen.

    Solche "Anforderungen an die Anbieter und Anwender unter dem neuen Regulierungsregime" diskutieren betroffene Unternehmen, zu denen beispielsweise IT-Dienstleister der Versicherungen gehören, in Anwenderforen wie dem AKIT. Rechtsanwalt Dr. Alexander Ernst aus Düsseldorf beschreibt die Stimmung unter den Firmen: Verkürzt könne man sagen, dass der TK-Beitrag als "GEZ-Gebühr für TK-Anbieter" gesehen wird. Ein Sprecher der RegTP wollte die Absicht der Bundesregierung, seiner Behörde selbst die Kompetenz zur Beitragsfestsetzung zu verleihen, nicht kommentieren. Ein Branchenkenner konnte gar Gutes in dieser Regelung erkennen: Durch ihre interne Kostenrechnung sei die RegTP ohnehin weitgehend festgelegt, was die Höhe ihrer Beitragsforderungen angehe. Spielraum habe sie hingegen bei der Verteilung an die Unternehmen. Er erwartet, dass die RegTP den Ex-Monopolisten Deutsche Telekom mit einem höheren Beitrag belastet als in dem Fall, dass die Beiträge wie früher im Wirtschaftsministerium festgesetzt würden.



    Regulierer: Telekom-Anbieter profitieren von Breitband-Boom

    Aus:
    Dow Jones-VWD, 16. Februar 2005, 11.30 Uhr (TK-Markt). [Original]

    BONN. Die Wettbewerber der Deutschen Telekom AG haben voriges Jahr nach Einschätzung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP)im Festnetz erheblich vom starken Wachstum des Breitbandmarktes profitiert. Aus einer schwierigen Ausgangslage heraus hätten die Unternehmen dadurch neue Impulse erhalten, erklärte die Behörde am Mittwoch bei der Vorstellung ihres Jahresberichts in Bonn. Der Anteil der alternativen Anbieter an breitbandigen Anschlusstechniken für schnelles Internet sei gegenüber Ende 2003 um neun Prozentpunkte auf 20 % gestiegen.

    Besonders bei den DSL-Verbindungen, auf die mit Abstand die meisten Anschlüsse entfallen, habe sich die dynamische Entwicklung verstärkt fortgesetzt, teilte der Regulierer mit. Ein wesentlicher Grund sei die Einführung des Wiederverkaufs von DSL-Anschlüssen der Telekom durch andere Unternehmen (Resale). Von den insgesamt 6,7 Mio DSL-Anschlüssen, die Ende 2004 in Betrieb waren, entfielen knapp 1,2 Mio auf alternative Anbieter. Damit stieg deren Anteil auf 17 % von 9 %.

    Der Preiswettbewerb unter den Anbietern von DSL-Anschlüssen sei 2004 deutlich schärfer geworden, konstatierte die Regulierungsbehörde. Komplettangebote aus Telefon- und DSL-Anschluss samt Pauschalpreis für die Internetnutzung seien inzwischen bereits für weniger als 40 EUR erhältlich. Um eigene Anschlüsse anbieten zu können, brauchen die Unternehmen einen direkten Zugang zu den Endkunden. Dafür mieten sie in den meisten Fällen die im Besitz der Deutschen Telekom befindlichen Hausanschlüsse an. Einhergehend mit dem Wachstum des DSL-Marktes war 2004 hier eine erhebliche Steigerung zu verzeichnen.

    Mehr als 600.000 Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) wurden nachgefragt, somit stieg die Gesamtmenge auf knapp zwei Millionen. Als weitere Breitband-Auffahrt ins Internet steht das Fernsehkabel zur Verfügung, hier sieht der Regulierer ein wachsendes Kundeninteresse. 2004 habe sich die Zahl der Haushalte, die über Kabelmodem ans Internet angeschlossen sind, auf 145.000 mehr als verdoppelt. "Anschließbar wäre ein Mehrfaches davon", sagte Behördenpräsident Matthias Kurth. Die großen Kabelgesellschaften hätten die Verteilnetze so weit ausgebaut, dass über drei Mio Wohnungen versorgt werden könnten.

    Wenn jetzt auch die Hausanschlüsse mit den erforderlichen Rückkanälen versehen würden und es attraktive Tarife gäbe, könnte sich Internet via TV-Kabel als "echte Infrastruktur-Alternative" zur Telefonleitung entwickeln, betonte Kurth. Nimmt man alle Zugangstechniken zusammen, also auch Verbindungen über Satellit und Stromleitungen, gab es hierzulande Ende vorigen Jahres 6,9 Mio Breitband-Anschlüsse. Bezogen auf die Einwohnerzahl liege Deutschland mit rund 8 % Durchdringung leicht oberhalb des Durchschnitts in der Europäischen Union (EU).

    Eine deutliche Belebung im Festnetzbereich war nach den Erkenntnissen des Regulierers voriges Jahr auch bei den Ortsgesprächen zu verzeichnen. Der Marktanteil der Wettbewerber an den Verbindungsminuten sei auf knapp 33 % von 25 % gestiegen. Besonders nutzten immer mehr Verbraucher die seit 2003 bestehende Möglichkeit, für ihre Telefonate eine Anbietervorwahl fest einstellen zu lassen (Preselection). Bei den Tarifen war ein Trend zu Pauschalen und Flatrates festzustellen. Zunehmend versuchten zudem Mobilfunkanbieter, das Handy als Alternative zur Festnetztelefonie zu vermarkten. Bei Anschlüssen und Verbindungen gebe es erste Anzeichen für eine Substitution, sagte Kurth.



    Pressemitteilung vom 29. April 2005   [Original]

    Regulierungsbehörde legt weitere Bedingungen für Ortsnetz-Wettbewerb fest

    Preis der letzten Meile um 9,75 % auf 10,65 Euro reduziert

    Kurth: „Konsistentes Entgeltsystem schafft Klarheit für alle Marktteilnehmer.“

    In einer für den weiteren Wettbewerb im deutschen TK-Markt grundlegenden Entscheidung hat heute die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) die Rahmenbedingungen für den weiteren Ortsnetzwettbewerb festgelegt. Danach sinkt ab dem 1. April 2005 der monatliche Mietpreis für die "Mutterleistung" Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sog. letzte Meile, um weitere 9,75 % von derzeit 11,80 Euro auf jetzt 10,65 Euro. Der Preis ist bis zum 31. März 2007 befristet. Die Deutsche Telekom AG (DT AG) hatte einen Preis von 17,40 Euro beantragt.

    Matthias Kurth: "Auch im europäischen Vergleich liegen wir mit der jetzt getroffenen Entscheidung im guten Durchschnitt der Länder, die nach dem gleichen Kostenmaßstab arbeiten. Der neue TAL-Preis ist als ein sachgerechter und kostenorientierter Preis Garant für einen langfristig angelegten und stabilen Wettbewerb im deutschen TK-Markt. Die Entscheidung der Regulierungsbehörde schafft jetzt für die nächsten zwei Jahre Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer und gibt damit auch zusätzlich Signale für die Förderung des Wettbewerbs und der Breitbandinfrastruktur in Deutschland."

    Wie bereits in den vorangegangenen Entscheidungen hat die Reg TP für die Ermittlung marktgerechter TAL-Preise auf ein Kostenmodell des Wissenschaftlichen Instituts für Kommunikationsdienste (WIK), Bad Honnef, zurückgegriffen. Mit Hilfe dieses Kostenmodells ist ein nach Effizienzkriterien optimiertes Anschlussnetz modelliert worden, das den Investitionsberechnungen für eine TAL zu Grunde gelegt worden ist. Ergänzend dazu hat die Reg TP einen internationalen Tarifvergleich durchgeführt, der nur als grobe Richtschnur dienen kann, weil noch eine Vielzahl weiterer Informationen notwendig gewesen wäre, um eine wirklich qualitative Vergleichsmarktbetrachtung durchführen zu können. Bei dem Tarifvergleich sind die anhand des WIK-Modells ermittelten Ergebnisse bestätigt worden. Ein wesentlicher Grund für die Absenkung des TAL-Entgelts war u. a. die Verringerung des Zinssatzes, der die Rendite für die Kapitalgeber angibt. In den vergangenen Jahren ist das allgemeine Zinsniveau gesunken.



    Aus RegTP wird BNetzA

    Grund ist Erweiterung der Zuständigkeiten für das Eisenbahnwesen

    Aus:
    Teltarif-Newsletter, Nummer xxx/05, 12. Juli 2005, 19.20 Uhr MESZ (Regulierung). [Original]

    BONN (telt). Am gestrigen Tage wurde das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts im Bundesgesetzblatt (BGBl 2005 Teil I Nr. 42, Seite 1970 ff.) verkündet und tritt damit heute in Kraft. Im Artikel 2 des neuen Gesetzes wird die Bundesbehörde von Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (kurz: RegTP) in Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen umbenannt – kurz Bundesnetzagentur.

    Die Bundesnetzagentur bleibt weiterhin eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWA) mit offiziellem Sitz in Bonn und einer großen Außenstelle in Mainz (ehemaliges BAPT) sowie weiteren Außenstellen in größeren Städten und Regionen.

    Die neue Homepage der Bundesnetzagentur wird in Kürze unter http://www.bnetza.de/ freigeschaltet. Die alte Domain http://www.regtp.de/ bleibt noch eine Weile übergangsweise geschaltet.



    Bundesnetzagentur will für mehr Wettbewerb sorgen

    Aus:
    Heise-Newsticker, 20. Juli 2005, 10.32 Uhr MESZ (Regulierung). [Original]

    BONN (jk/c't). Die neue Bundesnetzagentur will künftig für mehr Wettbewerb in allen deutschen Netzen sorgen. Das kündigte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth, am heutigen Mittwoch bei der ersten Präsentation der Bundesnetzsagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikaktion, Post und Eisenbahnen in Bonn an. Den neuen Namen trägt die Behörde offiziell bereits seit dem 13. Juli, nunmehr ist sie auch im Internet unter bundesnetzagentur.de und nicht mehr unter der alten Adresse regtp.de zu erreichen.

    Die Früchte des intensiven Wettbewerbs könnten die Verbraucher heute bereits in der Telekommunikation mit einer Vielfalt von innovativen Produkten und günstigen Angeboten nutzen, erklärte Kurth zur Präsentation des erweiterten Aufgabenbereichs seiner Behörde. Die Zuständigen für das Strom- und das Bahnnetz wurden der Regulierungsbehörde im Rahmen einer Verordnung zum neuen Energiewirtschaftsgesetz übertragen, um eine zentrale Stelle für eine allgemeine Regulierung der Netze in Deutschland zu schaffen. Zuvor waren separate Regulierungsinstitutionen für die Bahn und die Stromnetze in der Diskussion, was aber unter anderem die Monopolkommission als eine ungeeignete Lösung kritisiert hatte. Notwendig sei vielmehr eine sektorübergreifende Regulierung für alle Fragen des Netzzugangs.

    Zu den neuen Aufgaben meinte Kurth gleich, dass sich die wichtige Funktion eines unabhängigen und neutralen Regulierers an den jüngsten Auseinandersetzungen zwischen der Energiewirtschaft und der Industrie zeige sowie der Vertrauenskrise, die bei den privaten Verbrauchern vorhanden ist. "Statt Vorwürfe benötigen wir Lösungen, statt eines vergifteten Klimas benötigen wir intensive Zusammenarbeit, und statt nicht nachvollziehbarer Preissteigerungen benötigen wir Transparenz bei den Netzkosten", betonte der oberste Regulierer der Bundesrepublik. Die Kontrolle der Netzentgelte sei weiterhin die vordringlichste Aufgabe der Bundesnetzagentur.



    Pressemitteilung vom 3. August 2005   [Original]

    TAL und Line-Sharing – Absenkung Einmalentgelte

    Absenkungen bei Einmalentgelten für TAL und Line-Sharing

    Kurth: „Deutschland gehört jetzt zu den Günstigen in der EU.“

    Die Bundesnetzagentur hat heute in zwei wichtigen Entgeltentscheidungen für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sog. „letzten Meile“, die Preise gesenkt.

    Mit der ersten Entscheidung wurden neue einmalige Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte rückwirkend ab dem 1. Juli 2005 genehmigt. Für die einfache Übernahme einer Kupferdoppelader Zweidraht ohne Schaltarbeiten beim Endkunden ist ein Bereitstellungsentgelt in Höhe von 43,10 Euro genehmigt worden. Dieser Preis liegt um ca. 10 % unter dem bisher genehmigten Entgelt. Bei Neuschaltungen belaufen sich die Preissenkungen sogar auf bis zu 32 %.

    Auch die Kündigungsentgelte haben sich gegenüber den alten Tarifen bei den meisten Zugangsvarianten erheblich verringert. Für die Kündigung der einfachen Kupferdoppelader Zweidraht mit gleichzeitigem Wechsel zu einem anderen Wettbewerber bzw. Rückkehr zur Deutschen Telekom AG (DT AG), müssen die Wettbewerber künftig 71 % weniger zahlen, jetzt 5,80 Euro statt bisher 19,95 Euro. Ohne einen gleichzeitigen Wechsel des Endkunden verringert sich das Kündigungsentgelt um 21 % von 36,65 Euro auf 29,10 Euro.

    Die betreffenden Entgelte sind einmalig – neben den monatlichen Mietpreisen – von den Wettbewerbsunternehmen bei der Anmietung bzw. im Falle der Rückgabe der TAL an die DT AG zu zahlen.

    Die zweite Entscheidung hat die Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur TAL, das sog. „Line-Sharing“, zum Gegenstand. Beim „Line-Sharing“ wird die TAL nach Frequenzbändern in einen niederen und einen höheren Frequenzbereich unterteilt. Damit kann z. B. der untere Frequenzbereich von der DT AG weiter für Sprachübertragung und der obere Frequenzbereich von einem Wettbewerber für Datenübertragung (typischerweise für schnelle Internetzugänge auf Basis der DSL-Technologie) genutzt werden.

    Für die Gewährung des Zugangs zum hochbitratigen Teil der TAL ist ab dem 1. Juli 2005 ein monatlicher Überlassungspreis von 2,31 Euro festgelegt worden. Das sind knapp 5 % weniger als bislang genehmigt und von der DT AG wieder beantragt worden war.

    Die einmaligen Bereitstellungsentgelte und das Kündigungsentgelt für das Line-Sharing sind ebenfalls abgesenkt worden. Die bisherigen Tarife für die Übernahme und Neuschaltung wurden hier um bis zu 17 % reduziert. Für die einfache Übernahme muss ein Wettbewerber künftig 51,43 Euro statt bisher 60,82 Euro zahlen.

    Die Kündigung wurde erstmals auch beim Line-Sharing – wie bei der Teilnehmeranschlussleitung – danach differenziert, ob eine gleichzeitige Umschaltung des Endkunden erfolgt oder nicht. Das Entgelt für den Fall der gleichzeitigen Umschaltung liegt jetzt bei 10,48 Euro und damit um 83 % niedriger, der Tarif für die Variante ohne gleichzeitige Umschaltung beträgt jetzt 51,22 Euro und entspricht einer Absenkung um 19 %.

    „Die deutschen Entgelte nehmen damit auch im europäischen Vergleich eine sehr gute Position ein und gehören damit zu den Günstigen innerhalb der EU-Staaten. Die Preise für den Zugang zum hochbitratigen Teil der Teilnehmeranschlussleitung liegen dabei unter den Entgelten in Frankreich, wo sich Line-Sharing bereits als überaus erfolgreiches Geschäftsmodell erwiesen hat“ erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. „Mit den heutigen Entscheidungen werden Effizienzsteigerungen berücksichtigt, die notwendigen Kosten anerkannt und die Voraussetzungen für positive Impulse des Wettbewerbs im Breitbandmarkt geschaffen. Die Rahmenbedingungen sind klar. Jetzt sind die Unternehmen gefordert, diese für zusätzliche Investitionen zu nutzen und damit die Verbreitung der Breitbandanschlüsse in Deutschland zu beschleunigen“, sagte Kurth.

    Um allen Marktteilnehmern Planungssicherheit zu gewährleisten, sind sämtliche Entgelte für zwei Jahre, also bis Ende Juni 2007, genehmigt worden.



    Bundesnetzagentur steckt Rahmen für VoIP-Regulierung ab

    Aus:
    Heise-Newsticker, 9. September 2005, 16.50 Uhr MESZ (Regulierung). [Original]

    BONN (ssu/c't). Die Bundesnetzagentur hat Eckpunkte der regulatorischen Behandlung von Voice-over-IP (VoIP) veröffentlicht, die als PDF-Datei zugänglich sind. Zugleich hebt der Regulierer hervor, dass es zum jetzigen Zeitpunkt "weder zielführend noch möglich" ist, ein abschließendes Regelwerk für VoIP zu erstellen. Vielmehr gehe es beim jetzigen Stand der Entwicklung und Vermarktung von VoIP darum, einen "transparenten" und "verlässlichen" regulatorischen Rahmen für die Branche abzustecken. Hieraus erwartet die Agentur positive Wettbewerbsimpulse für den Telecom- Markt insgesamt.

    Aus den insgesamt 7 heute veröffentlichten VoIP-Eckpunkten ragen jene zu Fragen der Rufnummernvergabe (Eckpunkt 1), Notruffunktion (Punkt 5) und Überwachung von VoIP-Telefonaten (Punkt 6) heraus. So stellt die Agentur klar, dass Ortsnetzrufnummern "technologieneutral" auch für VoIP-Dienste genutzt werden können. Künftig können auch solche VoIP-Anbieter Rufnummern beantragen, die selbst keine Internet-Zugänge anbieten. Auch wird es laut Regulierer keine Einschränkung der Nummerierung für Fälle der "nomadischen Nutzung" geben. Dieser Aspekt war lange umstritten und hatte unter anderem dazu geführt, dass die vormalige Regulierungsbehörde RegTP 032-Rufnummern geschaffen hatte, die als "nationale Teilnehmernummern" dienen sollen.

    Die Notruffunktionalität ist laut Netzagentur ein wesentliches Merkmal der Sprachdienste – unabhängig von der verwendeten Technologie. Anbieter leitungsvermittelter Telefonie hatten mögliche Übergangsregeln für VoIP-Anbieter scharf kritisiert, während die VoIP-Anbieter befürchten, dass die Diskussion um den "Röchelruf" ihr Geschäft abwürgen könnte. Nach dem Willen der Netzagentur sollte die Frage der Bereitstellung von Notrufmöglichkeiten hingegen "lösungsorientiert diskutiert" werden. So ist für den Regulierer die Option denkbar, VoIP-Anbietern, die ihren Service als Komplettersatz ("Subsitut") für den Telefonanschluss positionieren, strengere Notruf-Auflagen zu machen als jenen VoIP-Diensten, die als Ergänzung zur Festnetztelefonie dienen. Zu den Substitutionslösungen dürften vor allem VoIP-Angebote zählen, die auf einen Kundenanschluss per "Naked DSL" setzen, bei dem kein Telefonanschluss (weder analog noch ISDN) geschaltet ist. In Eckpunkt 3 wird deutlich, dass Wettbewerber der Deutschen Telekom in der Kombination von DSL-Zugang und VoIP eine große Chance sehen, dem Ex-Monopolisten Marktanteile streitig zu machen.

    Zum Verlangen staatlicher Stellen nach Abhörmöglichkeiten für VoIP-Telefonate verweist im Eckpunkt 6 die Netzagentur auf die von ihr im Juli veröffentlichte Übergangsregelung. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur sind darauf basierende Vorkehrungen bis zum Ende des Jahres 2005 möglich. Um Rahmenbedingungen für die Zusammenschaltung von IP-Netzen (Eckpunkt 7) zu schaffen, hat der Regulierer eine Projektgruppe einberufen, die Mitte August zum ersten Mal getagt hat. Die Gruppe soll anhand eines Fragenkatalogs (PDF-Datei) die Rahmenbedingungen der Zusammenschaltung IP-basierter Netze untersuchen und anschließend mögliche Szenarien entwickeln.

    Das Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur basiert auf einer Anhörung, die die vormalige Regulierungsbehörde RegTP Mitte 2004 durchgeführt hatte. Seinerseit waren nur wenige VoIP-Anbieter in Deutschland aktiv, inzwischen beträgt deren Zahl laut Agentur fast 40. Auswertungen der Befragung hat die Netzagentur – jeweils als PDF-Dokument – nach Themen beziehunsgweise Fragen geordnet veröffentlicht. Außerdem hat der Regulierer seine bisherigen und künftigen Aktivitäten zu VoIP in einem Aktionsplan zusammengefasst (PDF-Datei).



    Matthias Kurth: Der Netzer

    Aus:
    Financial Times Deutschland, Hamburg, 19. September 2005, 19.09 Uhr MESZ (Regulierer). [Original 1] [Original 2]

    BONN. Die Ausweitung der Zuständigkeiten der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation auf Strom-, Gas- und Bahnnetze macht Behördenchef Matthias Kurth zum universellen Aufseher für die Infrastruktur in Deutschland. Kein anderer Regulierer in Europa hat derart umfassende Befugnisse.

    Die Machtfülle schürt zugleich in den betroffenen Branchen Befürchtungen, die "Bundesnetzagentur" – so der neue Name – könne sich als eine Art Superamt verzetteln. "Wir würden uns mehr Unterstützung und ein stärkeres Eingreifen des Regulierers wünschen", sagt etwa Hanjo Schneider, der Chef des Paketdienstes Hermes, einer Tochtergesellschaft des Otto Versands. Die Arbeit der Agentur ist eine Gratwanderung, denn es gilt, ein Gleichgewicht zwischen Markt und Macht zu schaffen. Die Agentur soll einerseits die Netzmonopolisten dazu zwingen, faire Zugangsregeln und moderate Entgelte festzulegen. Denn nur so erhalten die neuen Konkurrenten von Post, Deutscher Telekom, Bahn, Eon, RWE oder Stadtwerken eine Chance auf einen besseren Marktzugang. Andererseits dürfen die Bedingungen nicht so strikt reguliert werden, dass die Besitzer der Netze das Interesse an neuen Investitionen verlieren.

    Streit mit den Stadtwerken

    Bereits zwei Monate nach Beginn der Energienetz-Regulierung bahnt sich ein Streit mit Stadtwerken über den Zeitplan an. Viele der Kommunalversorger sehen sich nicht in der Lage, die von der Agentur für die Genehmigung der Netzentgelte angeforderten Daten termingerecht zu liefern. Die am 28. Oktober auslaufende Frist sei zu knapp bemessen, sagte Rechtsanwältin Ines Zenke von der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH). "Die Agentur muss die Frist um mindestens sechs Monate verlängern", verlangte sie. BBH vertritt nach eigenen Angaben 100 Stadtwerke. Eine Sprecherin der Netzagentur lehnte den Vorstoß ab: "Für eine Fristverlängerung gibt es keinen Anlass", sagte sie. Kleinere Versorger haben Probleme, ihre Daten sauber dem Netzbereich zuzuordnen. Große Konzerne haben ihre Sparten Erzeugung, Netze, Handel und Vertrieb dagegen längst entflochten. So hieß es bei Eon, die zeitliche Vorgabe sei ambitioniert, aber erreichbar. Ähnlich äußerte sich RWE. Der Zeitrahmen gilt aber auch behördenintern als eng. Bis Ende April 2006 soll das Amt Hunderte von Genehmigungsbescheiden bei Strom, drei Monate später dann weitere bei Gas gerichtsfest erarbeiten.

    Wirtschaftliche Anreize

    Parallel dazu muss die Agentur nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes bis Mitte nächsten Jahres ein System entwickeln, das wirtschaftliche Anreize für effektiv arbeitende Netzbetreiber schafft und so die Einzelgenehmigungen künftig überflüssig werden lässt. Den Apparat für die Bewältigung der Aufgaben muss Behördenchef Matthias Kurth erst noch komplettieren. Von 180 Planstellen im Bereich Energienetze sind nur gut 90 besetzt. Mit Argusaugen schaut die Branche auf die Besetzung der zwölf Referatsleiterjobs. Aufmerksam wird registriert, dass darunter zwei frühere RWE-Manager sind, ebenso die ehemalige BBH-Anwältin Stefanie Neveling, die Kommunen im Streit gegen die Fusion Eon/Ruhrgas vertreten hatte. Experten wie der Energierechtsanwalt Peter Rosin warnen vor voreiligen Interpretationen: "Wer Praxis-Know-how will, muss Praktiker holen." Kurth strebt eine Mischung von Einsteigern und erfahrenen Berufskennern an. Besorgt registriert die Energiebranche, dass noch keine der 4 Beschlusskammern, die letztlich die Entscheidungen fällen, einen Vorsitzenden hat.

    Prozesswelle absehbar

    Die Netzagentur agiert zudem auf wackeligem rechtlichen Boden. "Das Energiewirtschaftsgesetz ist eines der handwerklich schlechtesten Gesetze der deutschen Rechtsgeschichte", so Rosin. Es strotze vor Unklarheiten. Eine Prozesswelle erscheine daher absehbar. In Postangelegenheiten gilt die Agentur vielen Marktbeobachtern als zahnloser Tiger. Denn die Spielräume der Mitarbeiter seien hier besonders eng, prognostizieren Branchenkenner: Die Regierung habe kein Interesse an einer Öffnung des Briefmarktes, solange sie selbst Großaktionär der Post sei. Telekommunikationsfirmen wiederum fürchten Vernachlässigung. "Die Konzentration auf die neue Felder Energie und Bahn darf nicht dazu führen, dass die Telekommunikationspolitik ins Hintertreffen gerät", warnte Jürgen Grützner vom Telekommunikationsverband VATM. Die Markteinsteiger verlangen eine weitere Öffnung der Hochgeschwindigkeitsnetze.



    „Vergiftetes Klima zwischen Kunden und Anbietern“

    Matthias Kurth, Chef der Bundesnetzagentur, über Gas- und Strompreise und über mehr Wettbewerb bei der Bahn.

    Aus:
    Der Tagesspiegel, Berlin, 24. Oktober 2005, Seite 16 (Wirtschaft). Das Gespräch führte A. WALDERMANN. [Original]

    Zur Person: Matthias Kurth
    Aus: Der Tagesspiegel, 24.10.2005.
    DER RICHTER
    Matthias Kurth (53) studierte Volkswirtschaft und Rechtswissenschaft. Beide juristischen Staatsexamina legte er mit Prädikat ab. Noch am Tag der Prüfung im Jahr 1978 wird er Richter in Darmstadt.

    DER POLITIKER
    Mit 16 Jahren tritt Kurth der SPD bei, mit 26 wird er Landtagsabgeordneter in Hessen. Später bringt er es bis zum Staatssekretär im hessischen Wirtschafts- ministerium.

    DER BEHÖRDENCHEF
    Im Jahr 2000 wird Kurth Vizepräsident der Regulierungs- behörde für Telekommunikation und Post (RegTP), ein Jahr später Präsident. Erfolgreich öffnet die Behörde den Telefon- Markt. Im Sommer 2005 wird die Behörde in Bundesnetzagentur umbenannt. Seitdem ist sie auch für Strom, Gas und Eisenbahnen zuständig.

    DER TAGESSPIEGEL: Herr Kurth, überall in Deutschland steigen die Gaspreise. Was werden Sie als Regulierungsbehörde dagegen tun?

    Matthias Kurth: Zum einen wollen wir den Wettbewerb beleben, zum anderen wollen wir dafür sorgen, dass die Preisbildung beim Endkunden transparenter wird. Gerade bei der Durchleitung des Gases durch die Netze gibt es durchaus Spielräume, die Kosten zu senken. Das heißt natürlich nicht, dass wir das Gaspreisniveau auf dem Weltmarkt beeinflussen können.

    TAGESSPIEGEL: Bisher sind die Gaskunden an ihren jeweiligen örtlichen Monopolisten gebunden. Wann werden sie ihren Anbieter frei wählen können?

    Kurth: Anders als auf dem Strommarkt hat die Gaswirtschaft noch kein einheitliches Modell zum Einspeisen in das Netz und zum Ausspeisen entwickelt. Das hat der Gesetzgeber nun aber uns und der Branche als Ziel vorgegeben. Wenn das gelingt, sind die Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel verbessert. Ob es aber am Ende Anbieter gibt, die Privatkunden beliefern wollen, ist eine andere Frage.

    TAGESSPIEGEL: Es ist also gar nicht sicher, dass die Verbraucher künftig Wahlmöglichkeiten haben?

    Kurth: Zumindest kurzfristig ist es für Haushaltskunden schwierig. Wir können am Gasmarkt nur dann mehr Wettbewerb schaffen, wenn es mehr Transparenz gibt und wenn es Systeme gibt, die die Durchleitung von Gas effizient, kostengünstig und vor allem einfach gestalten. Aber diese Fragen sind lösbar, wenn die Branche mit uns kooperiert.

    TAGESSPIEGEL: Wie lange müssen sich die Verbraucher noch gedulden?

    Kurth: Im Januar werden wir eine Prüfung der Gasnetzentgelte beginnen. Nach sechs Monaten sollen dann alle Durchleitungsentgelte geprüft und genehmigt sein.

    TAGESSPIEGEL: Welchen Anteil haben die Netzgebühren denn am Endkundenpreis?

    Kurth: Die Versorger halten sich in dieser Frage sehr bedeckt. Im Moment haben wir noch keine belastbaren Daten. Aber genau das wird sich im nächsten Jahr durch die Kontrollen ändern. Dann können wir die Frage für jeden einzelnen Netzbetreiber beantworten. Wir gehen aber davon aus, dass mindestens ein Drittel des Endkundenpreises von den Netzkosten beeinflusst wird.

    TAGESSPIEGEL: Zurzeit erleben wir eine Art Volksbewegung gegen die Gaspreise. Manche Verbraucher zahlen nur unter Widerspruch, andere kürzen ihre Rechnungsbeträge, wieder andere ziehen mit Sammelklagen vor Gericht. Haben Sie dafür Verständnis?

    Kurth: Zumindest macht diese Entwicklung deutlich, dass es eine Vertrauenskrise gibt zwischen den Verbrauchern und den Anbietern. Das Klima ist teilweise regelrecht vergiftet. Es war ein Versäumnis, dass wir in Deutschland jahrelang keine Regulierung hatten.

    TAGESSPIEGEL: Das Bundeskartellamt mischt auf dem Gasmarkt ebenfalls mit. Behördenchef Ulf Böge will langfristige Lieferverträge verbieten, und er beobachtet die Bindung des Gaspreises an den Ölpreis. Kommen Sie sich nicht gegenseitig in die Quere?

    Kurth: Wir haben eine gute Arbeitsteilung. Als Bundesnetzagentur sind wir für alles zuständig, was die Gasnetze und den Transport betrifft. Bei anderen Fragen wie der Ölpreisbindung oder den Langfristverträgen werden wir einbezogen und informiert, aber wir sind am Ende nicht diejenigen, die entscheiden.

    TAGESSPIEGEL: Sollte man die beiden Behörden langfristig nicht zusammenlegen?

    Kurth: Nein. Die Aufgabenabgrenzung ist klar und hat sich bewährt. Das hat nicht zuletzt die Zusammenarbeit bei der Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts gezeigt. Wir kümmern uns um die Netze und die Netzentgelte, das Kartellamt ist zuständig für Unternehmensfusionen und ähnliche Fragen.

    TAGESSPIEGEL: In vielen Punkten haben auch die Länder ein Mitspracherecht. Klappt das?

    Kurth: Es ist eine Entscheidung des Gesetzgebers gewesen, die Länder bei der Liberalisierung des Energiemarkts mit einzubeziehen. Wir müssen jetzt das Beste daraus machen. Und das tun wir, indem wir mit den Ländern gut kooperieren.

    TAGESSPIEGEL: Auf dem Strommarkt gibt es für Privatkunden schon seit 1998 die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln. Trotzdem haben das erst zwei Millionen Verbraucher getan. Warum so wenige?

    Kurth: Die Preisunterschiede sind eher gering. Der Wettbewerb ist da, aber er entfaltet nicht die volle Wirkung. Außerdem sind die Kunden ein wenig träge, schließlich erfordert ein Anbieterwechsel immer einen gewissen Aufwand. Und nicht zuletzt gibt es im einen oder anderen Fall tatsächlich auch Behinderungen des Wettbewerbs, die wir beseitigen müssen. Wenn uns das gelingt, kann die Wechselquote steigen.

    TAGESSPIEGEL: Werden die Strompreise dann sinken?

    Kurth: Zumindest gibt es bei den Netzentgelten Senkungspotenzial. Effiziente Anbieter werden besser dastehen als ineffiziente und können den Kunden günstigere Angebote eröffnen.

    TAGESSPIEGEL: Derzeit geht die Entwicklung in die andere Richtung: Eon und RWE haben angekündigt, die Strompreise zum 1. Januar anzuheben. Ist das für Sie ein Thema?

    Kurth: Wir beginnen jetzt im Oktober mit der Kontrolle der Netzentgelte auf dem Strommarkt. Das wird 6 Monate dauern, Anfang 2006 werden wir also noch keine Ergebnisse vorliegen haben. Aber die Länder haben schon angekündigt, dass sie alle vorliegenden Erhöhungsanträge kritisch prüfen werden.

    TAGESSPIEGEL: Neben den Strom- und Gasleitungen sind Sie auch für das Netz der Bahn zuständig. Wann gibt es hier mehr Wettbewerb?

    Kurth: Wir werden dafür sorgen, dass die Wettbewerber Zugang zum Netz bekommen, und zwar unter den gleichen Bedingungen, die auch für die Deutsche Bahn AG selbst gelten. Aber ob es mehr Auswahl für die Kunden gibt, hängt natürlich auch von den Anbietern ab. Wir können nur dann tätig werden, wenn ein Unternehmen zu uns kommt und zum Beispiel die Strecke Hamburg-Berlin anbieten möchte. Dann überprüfen wir im Konfliktfall die Verfügbarkeit der Trassen. Wenn aber keiner kommt, haben wir keine Möglichkeiten zum Handeln.

    TAGESSPIEGEL: Wie sollte die Bahn an die Börse gehen: mit oder ohne ihr Netz?

    Kurth: Das liegt in der Entscheidung des Eigentümers und damit des Bundes.

    TAGESSPIEGEL: Aber Sie haben sicher eine Präferenz.

    Kurth: Ach Gott. Ich sage es einmal so: Bei der Telekom haben wir trotz der Integration des Netzes einen erfolgreichen Wettbewerbsrahmen geschaffen. Bei Strom und Gas hingegen werden die Netze organisatorisch von den Versorgungsunternehmen getrennt. Insofern arbeiten wir als Bundesnetzagentur mit beiden Modellen. Deshalb würde ich auch bei der Bahn nie sagen: Das Netz muss ausgegliedert sein oder es muss im Unternehmen integriert sein. Wenn eine effiziente Kontrolle gelingt, kann man unter Umständen auf eine Ausgliederung verzichten. Wenn sie – wie auf dem Energiemarkt – nicht gelingt, darf man sich nicht wundern, wenn die Forderung nach einer Ausgliederung des Netzes kommt.



    Pressemitteilung vom 28. Oktober 2005   [Original]

    Engelte für T-DSL-ZISP Basic gesenkt

    Kurth: Impulse für Wettbewerb bei breitbandigen Internet-Zugängen

    Die Bundesnetzagentur hat heute die Entgelte für die wichtigste derzeit verfügbare breitbandige Zusammenschaltungsleistung genehmigt. Das für die Leistung wesentliche Preiselement der fortlaufenden Nutzung von T-DSL- ZISP Basic- Anschlüssen wird auf 0,49 Euro je Kapazitätseinheit von 10 kbit/s abgesenkt. Gegenüber dem bisher festgelegten Preis von 0,52 Euro ergibt sich eine Reduzierung um 6 Prozent. Die von verschiedenen Wettbewerbern befürchtete Anhebung der Vorleistungspreise tritt damit nicht ein.

    Erstmalig genehmigt wurden die einmalig zu entrichtenden Entgelte für Kündigung (265,26 Euro) und Bereitstellung (747,35 Euro), da die Deutschen Telekom AG (DT AG) entsprechende Kostennachweise erbracht hat.

    Basis der Genehmigungen waren die Kostenunterlagen der DT AG. Flankierend – und das Ergebnis bestätigend – lag der Bundesnetzagentur ein internationaler Preisvergleich vor, den eine Verfahrensbeteiligte in das Verfahren eingebracht hatte. Alle Genehmigungen sind bis zum 30. November 2007 befristet.

    „Da die Deutsche Telekom AG nach wie vor keinen Bitstrom-Zugang auf IP-Basis anbietet [Ed: weil die RegTP alias NetzAg bislang unfähig war, dieses anzuordnen!], fungiert das Produkt T-DSL ZISP quasi als ‚Ersatzlösung‘ zu angemessenen Preisen“, erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, die Bedeutung der Entscheidung. Unter der Produktbezeichnung T-DSL ZISP erhalten Internet-Service-Provider die Möglichkeit, Internet- Leistungen über ihre eigene Plattform anzubieten. Das Produkt der DT AG stellt das hierfür erforderliche Bindeglied zwischen den T-DSL Anschlüssen und den Internet- Plattformen der Wettbewerber dar.

    „Der Markt für breitbandige Internet- Zugangsleistungen zeichnet sich weiterhin durch hohe Wachstumsraten aus. Breitbandige Anwendungen mit erhöhten Kapazitätsanforderungen treten zunehmend in den Vordergrund. Mit ihrer Entscheidung gibt die Bundesnetzagentur weitere Impulse für einen fairen Wettbewerbsrahmen, der die tatsächlichen Veränderungen des Internet- Verkehrs berücksichtigt“, so Kurth abschließend.



    Bundesnetzagentur will Leistungsvergleich für DSL

    Aus:
    Heise-Newsticker, 30. November 2005, 17.27 Uhr MEZ (Internet). [Original]

    BONN (uma/c't). Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Amtsblatt und im Internet Definitionen und Messvorschriften veröffentlicht, die Qualitätskennwerte für breitbandige Internet- Zugänge liefern sollen (PDF-Datei). Laut Matthias Kurth, dem Präsidenten der Regulierungsbehörde, soll damit der Qualitätswettbewerb gestärkt und die Transparenz verbessert werden. Die Verbraucher sollen diese Werte abfragen und kritisch vergleichen, die Provider diese in der Werbung angeben, so die Hoffnung von Kurth.

    Vorerst ist die Angabe solcher Kenndaten aber freiwillig. Neben technischen Daten wie dem Durchsatz sollen auch Lieferfristen und Termintreue aufgeführt werden. Ganz aus eigenem Antrieb der Behörde geschieht dies offenbar nicht: "Nach der Universaldienstrichtlinie der EU sind der Öffentlichkeit angemessene und aktuelle Informationen über die Qualität der Telekommunikationsdienstleistungen zugänglich zu machen", erinnert Kurth. Man wolle aber nicht nach neuen Gesetzen rufen, sondern auf die Marktkräfte setzen.



    Bundesnetzagentur startet Frequenzvergabe für Broadband Wireless Access

    Aus:
    Heise-Newsticker, 21. Dezember 2005, 16.16 Uhr MEZ (Breitband-Internet). [Zum Artikel]



    Pressemitteilung vom 22. März 2006   [Original]

    Bundesnetzagentur eröffnet Konsultationsverfahren zur Regulierungsverfügung bei Bitstrom

    Kurth: „Vorprodukt für Breitbandzugang soll Wettbewerbern bald zur Verfügung stehen“

    Die Bundesnetzagentur hat in ihrem aktuellen Amtsblatt die Regulierungsverfügung zum ATM-Bitstrom-Zugang zur Kommentierung gestellt. Dabei plant die Behörde, die Deutsche Telekom AG (DT AG) zu einem transparenten und diskriminierungsfreien Vorprodukt zu verpflichten, dessen Entgelt der nachträglichen Preiskontrolle unterliegen soll.

      MERKE:  Und zu dieser Feststellung hat der deutsche Regulierer viele Jahre gebraucht! Dabei war schon vor über 4 Jahren völlig klar, daß BigT (DTAG) auch hier Marktmißbrauch zum Schaden Deutschlands betrieb. Die Presse-Info der Aktion "IoT" wurde damals nicht beachtet.  
    „Nachdem wir die beherrschende Marktmacht der DT AG in diesem Vorproduktmarkt festgestellt hatten, wollen wir sie dazu verpflichten, ihren Wettbewerbern ein Vorprodukt für den Breitbandzugang zur Verfügung zu stellen, bei dem die Wettbewerber selbst die Servicequalität bestimmen können. So ist es den Wettbewerbern möglich, sich nicht nur über den Preis sondern auch über die Qualität von anderen Produkten im Markt abzuheben“, erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

    Mit der Veröffentlichung sind alle interessierten Kreise aufgerufen, bis zum 24. April 2006 das Vorhaben der Bundesnetzagentur zu kommentieren.

    Für den Markt für IP-Bitstrom, bei dem das Backbone-Netz über das Internet-Protokoll gemanagt wird und in erster Linie für den Massenmarkt gedacht ist, wird eine gesonderte Regulierungsverfügung ergehen. Dementsprechend wird dazu in nächster Zeit ein eigenes Konsultationsverfahren eröffnet. [mehr] [IP-Bitstrom-Zugang]




    Weitere Services im Rahmen des Archivs "t-off" von khd
  • Seite 1: Leitseite = t-off
  • Seite 2: Tarife & Rabatte
  • Seite 3: Pannen der Telcos
  • Seite 4: Protest-Infos
  • Seite 5: Politik & Gesetzgebung
  • Seite 6: Digitalien & Multimedia
  • Telekomien – Pannen der Telcos
  • Aus Leserbriefen
  • Reports
  • Internet
  • Suchen im Archiv
  • Das Archiv von t-off
  • TK-Chronik pt.1 pt.2
  • TK-Abkürzungen
  • TK-Quellen
  • TK-Themen Politik
  • Struktur des Archivs (Site-map)
  • Homepage von khd t-off
  • Hier gibt es keine gekauften Links!

      Zum Teil 5

    © 2004-2007 – Dipl.-Ing. Karl-Heinz Dittberner (khd) – Berlin   —   Last Update: 02.01.2010 19.49 Uhr