Viele Verbraucher beschweren sich über ungebetene Werbeanrufe. Die Politik denkt jetzt über schärfere Gesetze nach.
22.4.2007: Der Tagesspiegel, Berlin, Seite xx (Wirtschaft). [Original]
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95 Prozent aller Verbraucher fühlen sich durch unerwünschte Telefonwerbung belästigt. Das hat eine Umfrage der Verbraucherzentralen ergeben. Dennoch nimmt die Zahl der unerbetenen Werbetelefonate ständig zu. Gut 82 Millionen Anrufe erfasste die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im ersten Quartal vergangenen Jahres. Von Januar bis September 2006 erhöhte sich die Zahl unerbetener Anrufe im Vergleich zum Vorjahr um rund ein Drittel.
Das geltende Recht schreckt nicht genug ab, sagt Julia Klöckner, Verbraucherbeauftragte der Bundestagsfraktion von CDU und CSU. Verbraucherschützer und Politiker wollen den schwarzen Schafen jetzt das Handwerk legen. Sie denken über schärfere Gesetze nach. Die Verbraucherzentralen sammeln derweil Fälle und mahnen Firmen ab, die gegen die bestehenden gesetzlichen Vorschriften verstoßen. Dabei haben sie ausdrücklich die Unterstützung der Wirtschaft. Der Markt muss funktionieren, betont Patrick Tapp, Vizepräsident des Deutschen Direktmarketing Verbands. Die schwarzen Schafe schaden der gesamten Branche.
Und das wollen die anderen nicht länger hinnehmen. Denn auch viele seriöse Firmen nutzen das Telefon, um neue Kunden zu gewinnen oder vertragliche Probleme unbürokratisch aus dem Weg zu räumen. Was erlaubt ist, regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der Grundsatz: Anrufe, um Vertragsprobleme zu klären, sind rechtlich unproblematisch. Und auch wenn der Kunde vorher sein Einverständnis gegeben hat, darf die Firma anrufen.
In der Vergangenheit hat sich nicht jeder an diese Regeln gehalten. 27 Firmen hat allein die Verbraucherzentrale (VZ) Berlin erfolgreich abgemahnt (telefonwerbung@vz-bln.de), darunter Tele 2, Kabel Deutschland und E-Plus Base. Sie sollen Verbraucher angerufen haben, obwohl diese keine Einverständniserklärung abgegeben hatten.
Als Sünderin gilt auch die Deutsche Telekom. Sie wurde bereits im Juli 2004 vom Landgericht Bonn verurteilt, unerbetene Werbeanrufe zu unterlassen. Dennoch machte der Telefonkonzern weiter. Im vergangenen Oktober verdonnerte das Gericht die Telekom daraufhin zu einem Ordnungsgeld von 15.000 Euro. Jetzt steht ein zweites Ordnungsgeldverfahren an. Wir haben neue Fälle, sagt Helke Heidemann-Peuser vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die Telekom streitet das ab: Wir rufen nur Kunden an, die ihre Einwilligung gegeben haben, betont Telekom-Sprecher Frank Domagala.
Das sagt auch Tele 2. In einem Schreiben an den Tagesspiegel am Sonntag versichert Tele 2, nur Adressen von renommierten Adressanbietern zu erwerben, bei denen wirksame Einwilligungserklärungen der Kunden vorlägen. Zudem könne man sich auf eine interne Sperrliste setzen lassen, wenn man keine Anrufe mehr wolle. Am Telefonmarketing will das Düsseldorfer Unternehmen aber auf jeden Fall festhalten: Individuelle Fragen der Verbraucher können sehr viel gezielter beantwortet werden, heißt es. Viele Menschen sind froh, wenn sie ihre Angelegenheiten schnell und einfach am Telefon erledigen können, räumt auch Rainer Metz vom Bundesverbraucherschutzministerium ein. Allerdings dürften die Verbraucher nicht übers Ohr gehauen werden.
Schwarze Schafe gibt es vor allem in drei Branchen Telekommunikation, Glücksspiele und Marktforschung. Wer einem angeblichen Umfrageinstitut Auskunft über seine private Vorsorge gibt, bekommt oft später einen Anruf von einer Versicherung, die bestens über die Vermögensverhältnisse informiert ist. Und nicht selten bekommen Verbraucher nach Werbetelefonaten Verträge zugeschickt, obwohl sie nur Informationen wollten. Das Problem: Auch wenn Anrufe gegen das UWG verstoßen, sind die am Telefon geschlossenen Verträge wirksam, berichtet Susanne Nowarra von der VZ Berlin. Zwar kann man innerhalb von 2 Wochen widerrufen, aber wer das nicht tut, ist gebunden [Ed: wer hat bloß solche verbraucherfeindlichen gesetzlichen Regeln fabriziert...].
Viele Politiker fordern jetzt schärfere Gesetze. Das Verbraucherschutzministerium will erreichen, dass Anrufer ihre Nummern nicht länger unterdrücken können. Die Grünen wollen Firmen per Gesetz Bußgelder bis zu 50.000 Euro aufbrummen. Die Union Julia Klöckner, Fraktionsvize Wolfgang Bosbach und Rechtspolitiker Günter Krings hat das Bundesjustizministerium aufgefordert, mögliche Schritte zu prüfen. Schon der erste Verstoß muss zu spürbaren Einbußen bei den Unternehmen führen, fordert Klöckner. Verträge, die den Verbrauchern am Telefon untergeschoben werden, sollen unwirksam sein. Das findet auch Direktvermarkter Tapp gut. Doch ob Klöckner Erfolg hat, ist ungewiss. Alles ist im Fluss, heißt es im Bundesjustizministerium, das Ergebnis ist offen.
19.04.2007: Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ), Seite ?? (xxx). [Original
ZEHDENICK (roe). Burghard Margritz hatte sich Mitte März über die aggressiven Praktiken von Telefonanbietern beschwert und der MAZ seinen Ärger am Sorgentelefon mitgeteilt. Auf den entsprechenden Zeitungsartikel vom 20. März hat nun die Freenet AG reagiert, weil das Unternehmen geschäftlich mit der im Text auch genannten und bei der Aktion federführenden TSD Telecom Service Deutschland GmbH zusammenarbeitet.
Die Freenet AG weist darauf hin, dass die reklamierte Umstellung des Anschlusses auf das Netz der "01019" nicht durch die Freenet AG, sondern durch die TSD Telecom Service Deutschland GmbH & Co.KG erfolgt ist. Das Unternehmen ist ein so genannter Wiederverkäufer, der das Netz eines Telefonanbieters nutzt, um selbst Telefonanschlüsse zu verkaufen. TSD sei kein Freenet Vertriebspartner. "Wir sind nur technischer Dienstleister für TSD, das heißt, dass TSD lediglich das Netz der Freenet AG nutzt; der Vertrieb, das Marketing sowie die Produkte obliegen dem Wiederverkäufer", beschreibt Pressesprecherin Elke Rüther die Geschäftsbeziehung.
In der Vergangenheit habe TSD keine Begrüßungsschreiben an Kunden verschickt, in denen Geschäftsbeziehungen avisiert werden. Deshalb sei nicht deutlich geworden, dass nicht Freenet der eigentliche Anbieter sei.
Ob es im Fall Burghard Margritz zu einem ungewollten Tarifwechsel ohne Zustimmung des Kunden beziehungsweise zu einem möglichen Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und TSD gekommen sei, darüber könne nur TSD dem Kunden Auskunft erteilen. Der Freenet AG ist es nicht möglich, zu überprüfen, ob ein mögliches Vertragsverhältnis des Kunden mit TSD besteht, noch könne das Unternehmen eine Stornierung oder Kündigung vornehmen.
Bei Fragen zur "ungewollten" Tarifumstellung auf TSD oder der Beauftragung einer Stornierung des Auftrages oder Kündigung des Vertrages muss der Kunde sich direkt mit TSD in Verbindung setzen. Problematisch ist das aber, wenn vom Unternehmen kein Anschreiben vorliegt und keine Kontakperson genannt ist. Die Freenet AG teilt jedoch mit, dass sie die TSD GmbH bereits um eine Stellungnahme gebeten habe, denn die Vorgehensweise könne "keineswegs" von der Freenet gewünscht oder veranlasst werden. Um weitere Missverständnisse zu vermeiden, sei die TSD Telecom Service Deutschland GmbH aufgefordert worden, künftig ein entsprechendes Begrüßungsschreiben an die Kunden zu verschicken.
Damit einer Reklamation schnellstmöglich abgeholfen werden kann, leitet die Freenet AG die Vorfälle an TSD weiter. TSD habe wiederum bereits zugesichert, eine Stellungnahme zu verfassen sowie gegebenenfalls eine Stornierung zu veranlassen. Bei Burghard Margritz hatte sich sein bisheriger und auch jetziger Anbieter, die Telekom, um eine Stornierung gekümmert. Allerdings hatte er plötzlich Ärger mit einem weiteren Telefonanbieter, bei dem er künftig Kunde sein sollte.
Gericht schließt Hintertür in Bedingungen von Tele 2.
17.4.2007: LinksZeitung, ??.?? Uhr MESZ (Verbraucher). [Original
DÜSSELDORF/BERLIN (LiZ). Die Communication Services TELE 2 GmbH muss kundenfreundlicher werden. Das Landgericht Düsseldorf kassierte auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zwei intransparente und kundenunfreundliche Klauseln aus den Geschäftsbedingungen von Tele 2. Konkret ging es um zwei Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des "Tele2 Maxx Tarif"-Vertrages. Darin mußten die Kunden versichern, ihre Telefonflatrate Tele 2 Maxx nicht über ein "verkehrs- und marktübliches Maß" zu nutzen.
Eine Erläuterung, was unter dieser Formulierung zu verstehen war, erfolgte nicht. Tele 2 behielt sich jedoch vor, bei Nutzung, die dieses nicht näher definierte Maß überstieg, den Telefonanschluß zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Der vzbv sieht in diesen Klauseln eine gezielte Verunsicherung der Verbraucher. "Durch derart intransparente Klauseln verunsichern die Anbieter ihre Kunden und schaffen sich ein Hintertürchen, einen für sie wenig lukrativen Vertrag einseitig zu kündigen", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Müller. Die Richter teilten mit ihrem Urteil die Ansicht der Verbraucherzentrale: Durch die beanstandeten Klauseln sei es für Kunden demnach "nicht erkennbar, unter welchen Voraussetzungen der Kunde die Leistungen der Beklagten noch verkehrs- und marktüblich nutzt." Dadurch verstoße die Vertragsklausel gegen das Transparenzgebot.
Der vorliegende Prozeß ist nicht das erste Verfahren, in dem Verbraucherzentralen gegen den Anbieter Tele 2 vorgehen. Vielmehr wurden in der Vergangenheit zahlreiche Verfahren gegen das Düsseldorfer Unternehmen geführt, insbesondere im Bereich unzulässiger Werbeanrufe. (LG Düsseldorf, Az: 12 O 265/06, Urteil noch nicht rechtskräftig). [mehr]
So holte ich Frau Seim aus ihrem Telefon-Vertrag raus.
Der Fall: Ragnhild Seim (78) aus [Berlin-] Tegel hat seit vielen Jahren ein Telefon und möchte es nicht mehr missen. Eines Tages aber erhielt sie einen Anruf, der ihr noch einigen Ärger bereiten sollte. Ein Vertreter von Tele 2 möchte Frau Seim als Kundin gewinnen. Kaum, dass sie sich versah, hatte sie eine Kundennummer. Unsere Leserin aber wollte das gar nicht, sondern bei der alten Telefongesellschaft bleiben. Sie kündigte und bezahlte die erste Rechnung über 4,34 Euro. Nun dachte Frau Seim, sie sei raus aus der Sache. Sie war es aber nicht.
Das Problem: Die Kündigung wurde von Tele 2 zwar zur Kenntnis genommen, aber eine dauerhafte Voreinstellung [Ed: Pre-selection] könne man nicht aufheben. Das könne nur die Kundin z. B. über die Telekom veranlassen. Bis dahin bliebe sie beim Call-By-Call-Tarif von Tele 2. Frau Seim verstand die Welt nicht mehr: Sie wollte den Anbieter nie wechseln und soll es nun selbst richten. Es kamen Rechnungen und Inkasso-Forderungen. Zuletzt über 30 Euro. Ich bitte um Ihre Hilfe, schreibt sie verzweifelt der B.Z.
Die Lösung: Ich stoße bei Tele 2 auf offene Ohren für die Sorgen unserer Leserin. Aus dem Vertrag ist sie raus. Und am Ende muss sie weder die Gebühren noch die Inkasso-Beträge zahlen. [Marketing per Betrug?]
13.4.2007: NetZeitung, 09.34 Uhr MESZ (Wirtschaft). [Original
BERLIN (nz). Werbeanrufe sind zwar nicht erlaubt viele halten sich aber nicht daran. Verbraucherschützer erwirkten deshalb eine Unterlassungserklärung gegen Kabel Deutschland und Primacall. Die Firmen Kabel Deutschland und Primacall dürfen Verbraucher nicht mehr ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken anrufen. Beide hätten eine Unterlassungserklärung unterschrieben, teilte die Verbraucherzentrale Berlin am Freitag [13.4.2007] mit. Verstoßen die beiden Unternehmen gegen die Unterlassungserklärung und betreiben dennoch unerwünschte Telefonwerbung, sollen Betroffene dies den Berliner Verbraucherschützern mitteilen. Auch Telefonwerbung anderer Firmen sollen die Angerufenen anzeigen, hieß es.
Die Verbraucherzentrale hatte zuvor den Netzbetreiber Kabel Deutschland und den Telefon- und Internet-Anbieter Primacall gerichtlich zwingen wollen, lästige Werbeanrufe zu unterlassen. Primacall habe noch vor der ersten Verhandlung aufgegeben. Kabel Deutschland habe sich vor Gericht entschieden, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, hieß es.
Günter Jacobi soll "Tele 2"-Rechnung bezahlen / "Ich bin nie einen Vertrag eingegangen".
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WEYHE (sie). "Slamming" nennen Verbraucherschützer eine aggressive Methode, neue Kunden am Telefon zu gewinnen. Nach einem netten Plausch haben sie Vertragsunterlagen im Briefkasten. Eine freundliche Person ruft an und fragt beispielsweise nach dem Telefonverhalten. Ein paar Tage später erhalten die Angerufenen ein Begrüßungsschreiben und werden Kunde. Eine Weyher Familie wehrt sich dagegen.
Günter Jacobi aus Weyhe hat keinen solchen Anruf erhalten. Der ehemalige Waffenmechaniker der Polizei wundert sich, weshalb er dennoch eine Monatsabrechnung von "Tele 2" erhalten hat. Alle Gespräche nämlich wurden über diesen Telefonanbieter abgewickelt. "Ich bin niemals mit denen einen Vertrag eingegangen", schimpft der Anschlussinhaber. Er zeigt sich erstaunt, weshalb die Telekom es ohne Nachfrage zugelassen habe, dass der Mitbewerber eine generelle Voreinstellung über eine bestimmte Vorwahl vornimmt.
Eine Agentur, zuständig für die "Tele 2"-Pressearbeit, klärt auf: "Die Frau von Herrn Jacobi" sei angerufen worden und "den Vertrag am Ende des Gespräches eingegangen." Um dies zu dokumentieren spielt die Pressestelle einen Teil jenes Telefongespräches vor.
Dieses Vorgehen, so sagt der Weyher, empfinde er als "frech". Günter Jacobi berichtet, dass zwar tatsächlich ein Gespräch stattgefunden habe, seine Ehefrau jedoch geglaubt habe, von einer Mitarbeiter "ihrer" TV-Zeitschrift angerufen worden zu sein, die eine Umfrage macht. Tatsächlich habe sie aber zugestimmt, dass alle Gespräche künftig über "Tele 2" abgewickelt werden, was ihr in der Tragweite obwohl sie mehrfach mit "Ja" geantwortet hat nicht klar gewesen sei. Pressesprecherin Sandra Masseck: "Nach der Auftragserteilung wurde diese den Eheleuten mit einem 'Willkommensbrief' bestätigt. Nach Rücksprache mit dem für 'Tele 2' tätigen Lettershop ist der Willkommensbrief ordnungsgemäß versandt worden." Außerdem, so Masseck weiter, dürfen nach deutschem Recht die Ehefrau Aufträge für ihren Ehemann erteilen.
Gabriele Zeugner, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Bremen, sieht schon das Telefongespräch zur Kundenakquise als problematisch an, obgleich "Tele 2" die Adresse von Günter Jacobi von einem wie das Unternehmen beteuert "seriösen" Händler gekauft haben will.
Von dem zweiwöchigen Widerrufsrecht habe der Anschlussinhaber deshalb keinen Gebrauch gemacht, weil er "niemals einen Brief" erhalten hat. Die Verbraucherschützerin weiter: "'Tele 2' muss beweisen, dass das Schreiben angekommen ist. Das könnte das Unternehmen etwa mit einem Einschreiben mit Rückschein lösen." Bis dahin bleibe der Vertrag "schwebend unwirksam". Ohnehin sei das Telefongespräch vor einem Zivilgericht "nicht verwertbar". "Tele 2" hat umgehend reagiert und wird keine Rechnungen mehr an Günter Jacobi schicken.
Die Telekom ist nicht nur ein Unternehmen, sondern auch ein Politikum. Nun droht die bislang größte Zerreißprobe: Kunden flüchten in Scharen, 50.000 Jobs sollen ausgelagert werden, ausländische Investoren lauern auf ihre Chance. In der Regierung machen Zerschlagungsszenarien die Runde.
7.4.2007:
Der Spiegel 15/2007,
Seite 2024 (Deutschland) von FRANK DOHMEN, KLAUS-PETER KERBUSK, CHRISTIAN REIMANN und THOMAS
TUMA.
Archiv-Hinweis: [Original suchen]
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OFFENBURG. Den Verbraucherschützern ist die Firma TSD (Telecom Service Deutschland GmbH & Co. KG) mit Sitz in Offenburg durchaus bekannt. Das Unternehmen versucht, Preselection an den Mann oder die Frau zu bringen. Das ist eine feste Voreinstellung auf einen anderen Telefonanbieter. Der Festnetz-Anschluss der Dt. Telekom bleibt dabei bestehen, der Kunde verwendet aber dauerhaft einen anderen Netzbetreiber. Telefonate werden dann über die Netzkennzahl dieses anderen Anbieter abgewickelt, von dem auch die Rechnung dafür kommt.
Eine Preselection ist bei diversen Anbietern erhältlich, die Firma TSD vermittelt anscheinend die von COLT Telecom (Netzkennzahl 01028) und von freenet (Netzkennzahl 01019). Bereits vor einigen Monaten machte die Firma mehrfach von sich reden. Sie verschickte Briefe mit einem Freischaltungsauftrag für die Preselection von freenet, berichtete zum Beispiel die Verbraucherzentrale Berlin. Das tückische daran war, dass die Empfänger diesen Brief per Postident-Verfahren zugestellt bekamen. Es musste dem Postangestellten also ein Personalausweis vorgelegt und eine Unterschrift geleistet werden. Doch nicht nur der Erhalt von Informationsmaterial wurde damit bestätigt, mit der Unterschrift schlossen die Empfänger einen Vertrag, den Freischaltungsauftrag für die Preselection, ab.
Nun berichtet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz über eine Masche, die nicht minder hinterhältig ist. Verbraucher teilen mit, dass sie von TSD ungefragt Auftragsbestätigungen über eine Preselection auf die Anbieter freenet bzw. COLT Telecom erhalten hatten. Das Unternehmen erklärte, die Empfänger hätten ihr Einverständnis im Anschluss an eine Umfrage oder ein Gewinnspiel gegeben. In anderen Fällen aber seien die Verbraucher überraschend angerufen worden. Die Firma lockte die Kunden mit 500 Freiminuten bei Abschluss eines Vertrages. Das tückische an dieser Masche ist, dass die wohl unfreiwilligen Neukunden eine Auftragsbestätigung erst 2 Wochen nach dem Telefonat erhielten, also nach Ablauf der üblichen Widerspruchsfrist.
Die Verbraucherzentrale erklärt jedoch, dass in den ihr vorliegenden Fällen keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt sei. Ein Widerruf könne also immer, auch ohne eine Fristeinhaltung erfolgen. Anders sei das, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt habe, dass mit der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen werden darf. Die Verbraucherzentrale rät aber in jedem Fall zu einem sofortigen schriftlichen Widerruf per Einschreiben mit Rückschein und einer Anfechtung des angeblichen Vertrags. Damit die Dt. Telekom die Umschaltung in ihrem Telefonnetz gar nicht erst vornimmt, sollte auch sie über den Vorgang informiert werden. Parallel können sich die Betroffenen an die Verbraucherzentralen wenden. [Marketing per Betrug?]
Telekom: Weltkonzern mit Kommunikationsformen eines Beamtenapparats.
4.4.2007: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Seite xx (Kommunikation). [Original]
FRANKFURT/MAIN. Wir sind bevorzugtes Gesprächsthema in den Kneipen der Republik es ist seit geraumer Zeit in Mode, sich über uns lustig zu machen. Das macht mich sehr betroffen, schrieb Telekom-Vorstandschef René Obermann unlängst an die Mitarbeiter seines Unternehmens. Warum ist das so? Warum hat jeder eine humorvolle oder ärgerliche Telekom- Geschichte auf Lager? Hier kommt eine, die typisch ist für die Lage des Weltkonzerns.
Wir stehen aus gutem Grund nicht mehr im Telefonbuch, weil wir weder bei Günter Jauch auftreten noch eine Gewinnchance oder ein weiteres Zeitungsabo wollen. Die lästigen und verbotenen Anrufe von Call-Centern haben seitdem abgenommen. Nur unsere geliebte Telekom, mit der wir schon zahlreiche Kämpfe ausgefochten haben, ruft immer noch an und will ständig etwas verkaufen, ebenfalls rechtswidrig übrigens.
Neulich war ein älterer Herr mit Thüringer Tonfall dran, der sein Geschäft noch nicht so gut beherrschte und den Text offenkundig mühsam vom Bildschirm ablas. Er bot uns eine Pauschale für Telefon und Internet- Zugang der Deutschen Telekom an. Aus Mitleid wegen der Unbeholfenheit des Mannes stimmten wir zu, ein schriftliches Angebot entgegenzunehmen. Das war ein Fehler.
Eine Woche später rief die Deutsche Telekom aufs neue an, um uns über die Umstellung auf den
neuen Vertrag zu informieren. Noch Böseres schwanend, hoben wir ungehalten hervor, dass wir keinen
neuen Vertrag wollten und wir uns wehren würden, falls uns doch einer serviert würde.
In der Zwischenzeit erhielten wir die Mitteilung, dass unsere Telekom- Rechnung in Zukunft nur
online im Internet vorgehalten werde. Irgendjemand hatte uns auf Rechnung Online
umgestellt. Und dann waren plötzlich in unseren privaten T-Com-Daten (Meine T-Com)
überall zustimmende Häkchen, dass man uns telefonisch weitere Angebote machen dürfe.
Kurzum: Alles läuft plötzlich aus dem Ruder.
Da wird mit unterdrückter Rufnummer bei einem zu Hause angerufen, der Name des
Gesprächspartners nur genuschelt, es gibt keine Rückrufnummer, keinen Ansprechpartner und
niemanden, der verantwortlich ist. E-Mails kommen mit anonymisierter Absenderadresse
info@t-com.net, die Namen darunter wechseln täglich.
Das war schon vor der Liberalisierung so und ist bis heute keinen Deut besser geworden. Und deshalb ist
die Telekom bevorzugtes Gesprächsthema in den Kneipen der Republik: Weil dieses
Kommunikationsunternehmen eins nicht kann, nämlich professionell mit seinen Kunden kommunizieren.
2.4.2007:
Heise-Newsticker,
17.22 Uhr MESZ (CopyRight/DRM).
[Original
BERLIN (vbr/c't). Der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentralen
(VZBV) hat das von EMI angekündigte
DRM-freie Musikangebot begrüßt.
"Dies ist ein wichtiger Teilschritt zur Erfüllung unserer Forderungen. Nun müssen die anderen
Musikkonzerne nachziehen", kommentierte der stellvertretende Vorstand des VZBV, Patrick von
Braunmühl, die heute von EMI-CEO Eric Nicoli und Apple-Chef Steve Jobs vorgestellte Vereinbarung
zwischen EMI und iTunes.
Die deutschen Verbraucherschützer fordern gemeinsam mit den Verbänden anderer europäischer
Ländern mehr Interoperabilität und Transparenz bei Online-Musikangeboten und hatten zuletzt den
Druck auf die Branche, allen voran Marktführer iTunes, erhöht. Am vergangenen Freitag
[30.3.2007] trafen sich Vertreter der Verbraucherschutzverbände Deutschlands, Frankreichs, Finnlands
und Norwegens mit einer Abordnung des internationalen Verbandes der Phonoindustrie (IFPI) zu einem
Spitzengespräch in Oslo. In dem Gespräch sei es vor allem um die Zukunft so genannter
DRM-Systeme und deren fehlende
Interoperabilität gegangen, teilte der VZBV mit. Die IFPI habe erklärt, dass
Interoperabilität auch für die Musikindustrie ein wichtiges Ziel sei. Insofern stimme man mit
der Forderung der Verbraucherorganisationen überein, wolle das Thema aber dem Markt überlassen.
Das Gespräch in Oslo war auf Initiative von IFPI zustande gekommen. "Wir werden IFPI beim Wort
nehmen. Nachdem sich jetzt sowohl iTunes als auch die Musikindustrie zum Ziel der Interoperabilität
bekannt hat, muss dieses jetzt zügig umgesetzt werden. Bis September muss sich zeigen, wie ernst es
beiden Parteien damit ist", so von Braunmühl. Die Verbraucherschützer hatten iTunes ein
Ultimatum gesetzt, durch Nachverhandlungen mit den Plattenfirmen bis September eine Einigung zu erzielen,
sonst werde man rechtliche Schritte einleiten. Die Initiative von EMI kommt dieser Forderung nun
entgegen. Apple-Chef Jobs erwartet, dass bis Jahresende die Hälfte aller Songs in iTunes ohne
Kopierschutz angeboten werden könne. "Unsere Kunden werden das lieben", sagte er heute in London.
Abzuwarten bleibt, wer jetzt nachziehen wird. Der deutsche Anbieter Musicload hatte sich bereits
gegen DRM ausgesprochen und ist damit ein nahe
liegender Kandidat. Über entsprechende Pläne war von der Telekom-Tochter kurzfristig nichts zu
erfahren.
In einer gemeinsamen Erklärung hatten der VZBV, die französische Verbraucherorganisation UFC
Que Choisir und die Verbraucherombudsmänner aus Finnland und Norwegen im Januar die Apple-Tochter
iTunes angegriffen, weil die bei iTunes
gekaufte Musik nur auf dem hauseigenen iPod und nicht auf einem beliebigen MP3-Player abgespielt werden
kann. Die Organisationen hatten zudem die Musikindustrie aufgefordert, auf nutzerfeindliche
Kopierschutzsysteme zu verzichten. Unterstützung kam dabei von Apple-Chef Steven Jobs: Er hatte
Anfang Februar den völligen Verzicht auf so genannte DRM-Systeme gefordert und der Musikindustrie
vorgeworfen, den Einsatz dieser Systeme entgegen den Kundeninteressen zu forcieren.
Auch die deutsche Online-Branche erwartet einen positiven Effekt des von EMI angekündigten
Paradigmenwechsels. "Verzichten die Plattenlabels künftig tatsächlich auf einen Kopierschutz,
so läutet das Jahr 2007 einen grundlegenden Richtungswechsel beim Online-Vertrieb von Musik ein",
sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation
und neue Medien (BITKOM) heute in Berlin. Der Verband erwartet 2007
eine weitere Steigerung des Online-Musikmarktes in Deutschland. Die Zahl der Downloads werde von 26
Millionen im Vorjahr auf 33 Millionen Einzelsongs und Alben steigen, die Umsätze würden mit 60
Millionen Euro erstmals die Marke von 50 Millionen überschreiten. Nach den vergangene Woche von der
deutschen Phonoindustrie veröffentlichen Zahlen hat sich das Internet mit einem Umsatzanteil von
17,9 Prozent mittlerweile zum zweitwichtigsten Vertriebskanal hinter den Elektronikfachmärkten
entwickelt.
2.4.2007:
Heise-Ticker,
8.39 Uhr MESZ (Telekommunikation).
[Original
HAMBURG. Marianne Ling deckte den Abendbrottisch, als das Telefon klingelte. Der Anrufer
sagte etwas von "Telekom" und fragte: "Wollen Sie nicht auch günstiger telefonieren?" Das wollte
die Rentnerin tatsächlich und ließ sich auf ein Gespräch ein im Glauben, sie
spreche mit ihrem Telefonanbieter der Deutschen Telekom. Das Flatrate-Angebot klang gut. "Am Ende habe
ich gesagt, dass ich Interesse habe, und die Frau sollte mir etwas zuschicken", sagt Ling. Wenig
später bekam sie Post von einer ihr unbekannten Firma: Man freue sich, sie als Kundin gewonnen zu
haben, und lasse den Anschluss von der Telekom auf den neuen Anbieter umstellen.
Solche Methoden haben das Telefonmarketing in Verruf gebracht. Ling wusste weder, dass sie mit einem
Telekom-Konkurrenten sprach, noch wollte sie ihren Anbieter wechseln. Und doch schloss sie einen
Vertrag. "Mündlich geschlossene Verträge sind in Deutschland gültig", sagt Klaus
Müller von der Verbraucherzentrale Nordrhein-
Westfalen. Was der Vereinfachung im Geschäftsleben dienen soll, nutzen "Telefon-Drücker"
aus, um die schnelle Provision zu machen. "Man merkt oft gar nicht, dass man einen Vertrag
abschließt. Den Brief, der dann kommt, hält man für Werbung und wirft ihn weg. Und
schon hat man die 2-Wochen-Frist für den Vertragsrücktritt verpasst", sagt Müller.
Wir würden uns wehren
Am nächsten Tag rief eine Dame an, die sich noch einmal nach unserem Geburtsdatum erkundigte.
Erstaunt über diesen abermaligen Datenabgleich fragten wir, wo denn das Angebot bleibe. Es gebe
keins, die Telekom- Prospekte lägen doch fast jeden Tag im Briefkasten [Ed: sind aber wg. des
extremen Kleindrucks, in dem die Telekom das Wesentliche und den wahren Preis versteckt, unlesbar und
landen deshalb sofort im Müll], bedeutete die resolute Dame pampig. Böses schwanend, betonten
wir, dass wir kein Angebot und keinen neuen Vertrag wollten, und damit endete das Gespräch.Alles läuft plötzlich aus dem Ruder
Es kam, was kommen muss: Drei Tage darauf landete eine Auftragsbestätigung in unserem Briefkasten.
Tröstlich war nur das Widerrufsrecht: Wenn wir diese Leistung schriftlich, telefonisch oder per
Internet bestellt hätten, könnten wir sie innerhalb von 2 Wochen widerrufen. Die niemals
abgegebene Bestellung haben wir vorsichtshalber per Internet widerrufen. T-Com fand es prompt schade,
dass wir unseren angeblichen Auftrag widerrufen wollten, und teilte mit, dass das dauern werde.Weltkonzern als anonymer Moloch
Die nächsten Monate werden wir damit befasst sein, den Status quo wiederherzustellen. Man wird
vermutlich die Kosten für mehrere Verträge von unserem Konto abbuchen, und wir sind derzeit mit
E-Mails und klärenden Telefonaten beschäftigt. Wo immer man sich beschwert, bei den
zahlreichen Call-Centern anruft oder per E-Mail widerspricht, zeigt sich der Weltkonzern als anonymer
Moloch mit Kommunikationsformen eines Beamtenapparats [Ed: womit klar wird, daß sich gegenüber
der Situation von 1995 nichts, aber auch gar nichts in
über 10 Jahren geändert hat obwohl alle neuen T-Chefs immer wieder Besserung bei der
Kundenorientierung versprachen].Es geht gleich immer alles schief
Angeblich sind hier irgendwelche Call-Center aktiv, die mit erfundenen Aufträgen und verbotenen
Cold Calls operieren. Aber es sind eben auch Kooperationspartner der Telekom, die Zugriff
auf deren Daten haben, die Provisionen einstreichen und ihren Ruf ruinieren. Wenn bei der Telekom
irgendetwas aus dem Takt gerät, geht gleich immer alles schief.
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All das habe nichts mit Belästigung zu tun, solange die Regeln eingehalten würden, sagt Tapp. Und die sind klar: Keine Anrufe nach 20.00 Uhr, keine Anrufe bei Leuten, die nicht entweder schon Kunden sind oder ihr Einverständnis erklärt haben. Der Trick, bei Preisausschreiben im Kleingedruckten Einverständniserklärungen zu sammeln, scheiterte bereits vor Gericht. Dennoch gibt es immer wieder Anrufe von Werbern, die gar kein Recht dazu haben. "Das ist illegal, das ist kein Kavaliersdelikt", sagt Müller.
Dem DDV machen schwarze Schafe, denen es um kurzfristigen Profit geht, Sorgen: "Hunderttausende von Arbeitsplätzen in Callcentern werden mitgerissen in dieses schlechte Image", sagt Tapp. Die Deutsche Telekom stimmt dem zu. Sie wirbt selbst ausgiebig per Telefon. "Aber wir wollen niemanden überrumpeln, wir wollen niemandem etwas verkaufen, das er nicht haben will. An diesem Anspruch lassen wir uns auch messen", sagt Pressesprecher Husam Azrak.
Wer sich belästigt fühlt, muss manchmal seine Manieren verleugnen: "Wir raten zur Unhöflichkeit", sagt Verbraucherschützer Müller. Oft sei Auflegen der einzige Ausweg. Wer den richtigen Moment verpasst, braucht Hilfe. Müller erinnert sich an eine 82 Jahre alte Frau mit 3 Handy-Verträgen. "Es hat uns keine 5 Minuten gekostet, die gekündigt zu bekommen." Das Problem sei so aber nicht gelöst. "Darauf muss die Politik reagieren." Müller fordert ein Gesetz, wonach die am Telefon getroffene Abmachung nur gültig wird, wenn hinterher eine schriftliche Bestätigung durch den Verbraucher erfolgt.
Telekomsprecher Azrak ist da skeptisch: "Das Gesetz ist nicht schlecht, nur weil es schwarze Schafe gibt. Statt das Verfahren unnötig kompliziert zu machen, muss energischer gegen die schwarzen Schafe vorgegangen werden." Und Tapp würde einer Gesetzesänderung nur zustimmen, wenn es um die "Telefon-Drücker" geht: "Bei korrekten Anrufen ist das gar nicht nötig."
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