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Telekom-Konkurrenten laufen Sturm gegen Regulierungspause für VDSL
Aus: Heise-Newsticker, 17. Mai 2006, 19.42 Uhr MESZ (Telekom-VDSL). [Original]KÖLN (ssu/c't). Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) kritisiert heftig, dass der geplante neue Paragraph 9a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) weiterhin im heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf steht. Der geplante neue Regulierungsrahmen für den Telecom-Markt ist seit längerem heftig umstritten. Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums und der Großen Koalition verteidigen die geplante Möglichkeit zur Regulierungsfreistellung für das VDSL-Netz der Deutschen Telekom. Danach soll die Bundesnetzagentur nur noch dann regulatorisch eingreifen dürfen, wenn ohne Regulierung in "neuen Märkten" der Wettbewerb "langfristig" behindert würde.
Aus Sicht des VATM, der die Interessen von über 50 Telekom-Wettbewerbern vertritt, würde eine derartige Regulierungsfreistellung gegen Europäisches Recht verstoßen. Im heutigen Gesetzentwurf vertritt die Bundesregierung hingegen die Ansicht, dass neue und sich abzeichnende Märkte, auf denen Marktmacht aufgrund von "Vorreitervorteilen" besteht, grundsätzlich nicht für eine Vorabregulierung in Betracht kommen. Dabei stützt sich das Kabinett auf den Erwägungsgrund 15 der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 11. Februar 2003 über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors.
Auch interpetiert die Bundesregierung Leitlinien der EU-Kommission wie die zur "Marktanalyse und Ermittlung beträchtlicher Marktmacht nach dem gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste" dahingehend, dass eine verfrühte sektorspezifische Regulierung die Wettbewerbsbedingungen auf einem neu entstehenden Markt unverhältnismäßig beeinflussen könnte. Ob die Auslegung der EU-Vorschriften durch die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission auf Zustimmung stößt, erscheint mehr als fraglich: Mehrfach, zuletzt Ende März, hatte die zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding im VDSL-Streit mit rechtlichen Schritten gedroht.
Ziel einer verantwortungsvollen Regulierungspolitik sollten Rahmenbedingungen sein, die für alle Unternehmen Investitions- und Planungssicherheit gewährleisten, forderte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. Die im Gesetzentwurf angelegte "einseitige Bevorzugung des marktbeherrschenden Unternehmens" würde vielmehr zu investitionsfeindlichen Monopolen führen, fürchtet Grützner. Dies hätte zur Folge, dass fast 5 Millionen Kunden der Telekom-Wettbewerber und damit etwa die Hälfte aller Haushalte mit schnellem Internet von neuen Technologien ausgeschlossen blieben.
Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) befürchtet, dass die Telekom die Konkurrenz beim VDSL-Netz ausbooten will, und hofft auf Brüsseler Unterstützung im Streit um die Regulierungsferien für die Telekom. Da die Änderungen am TKG der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, werden die Interessenvertreter versuchen, im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen des Regierungsentwurfs durchzusetzen. [mehr]
Streit über Glasfaser-Internet
Die EU-Kommission kündigt rechtliche Schritte an, falls der Bundestag dem Vorschlag der Bundesregierung folgen sollte, das neue Glasfasernetz der Telekom von der Regulierung freizustellen.
Aus: Berliner Morgenpost, 17. Mai 2006, 21.14 Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original]BRÜSSEL. Die Bundesregierung und die EU-Kommission stehen vor einer Machtprobe über das geplante neue Glasfasernetz der Deutschen Telekom. Unmittelbar nach Verabschiedung des neuen Telekomgesetzes im Bundeskabinett kündigte EU-Medienkommissarin Viviane Reding am Mittwoch [17.5.2006] in Brüssel rechtliche Schritte dagegen an, falls der Bundestag dem Vorschlag der Bundesregierung folgen sollte. Der Kabinettsentwurf bevorzuge die Telekom. Wir können es uns in Europa nicht leisten, aus kurzfristiger politischer Opportunität neue Monopole zu fördern und damit Wachstum und Arbeitsplätze in unseren Zukunftsmärkten nachhaltig zu gefährden, erklärte Reding. Das Bundeswirtschaftsministerium hielt dagegen, der Entwurf entspreche europäischem Recht.
Bundesregierung und Kommission ringen seit Monaten über den Wortlaut des neuen Telekomgesetzes. Die EU-Behörde dringt auf eine Regulierung des neuen Netzes, das besonders hohe Übertragungsgeschwindigkeiten erlaubt. Die Bundesregierung will dagegen das Netz für eine bestimmte Zeit von der Regulierung freistellen. Damit würde die Telekom Gelegenheit bekommen, ihre Investitionen von rund 3 Milliarden Euro zu ihren Bedingungen zu vermarkten.
Ein Telekom-Sprecher sagte, Redings Reaktion zeige, daß sie eine sehr verquere Sicht auf den deutschen Markt hat. In Deutschland gebe es im Breitbandbereich einen größeren Wettbewerb als in jedem anderen EU-Staat. Der Entwurf der Bundesregierung gehe dagegen in die richtige Richtung. Allerdings hätte sich die Telekom noch mehr Klarheit darüber erhofft, wie lange sie vor einer Regulierung sicher ist. Konkurrenten stehe es frei, ebenfalls in neue Technik zu investieren.
Die Bundesregierung ist nach wie vor der Überzeugung, daß dieser Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form nicht gegen europäisches Recht verstößt, sagte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums. Reding warf der Bundesregierung vor, sich auf einen wettbewerbsfeindlichen Sonderweg zu begeben, der langfristig Investitionen gefährde. In Deutschland gebe es gemessen an der Bevölkerung deutlich weniger Breitbandanschlüsse als in vielen anderen EU-Staaten. Daher solle die Bundesregierung auf mehr Wettbewerb setzen. Auch hätten sich alle 25 EU-Staaten darauf geeinigt, die früheren Monopolstellungen der ehemaligen Staatsunternehmen abzubauen. Sollte Reding ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnen, könnte dies zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen. Bis zu einem Urteil können jedoch mehrere Jahre vergehen.
Auch die Konkurrenten der Telekom erneuerten ihre Kritik. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) wertete den Aufbau des Glasfasernetzes als Versuch, den Wettbewerb im Breitbandmarkt auszubremsen. Mit dem VDSL-Netz werde kein neuer Markt geschaffen, kritisierte Breko-Präsident Peer Knauer in Köln. Ob ein neuer Markt entsteht ist rechtlich entscheidend dafür, ob das Netz reguliert werden muß oder nicht. [mehr]
EU wirft Bundesregierung Protektionismus vor
Aus: Heise-Newsticker, 18. Mai 2006, 11.03 Uhr MESZ (Telekoms VDSL-Netz). [Original]BRÜSSEL (ssu/c't). Mit den vom Kabinett beschlossenen Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) begibt sich die deutsche Bundesregierung auf einen gefährlichen, wettbewerbsfeindlichen Sonderweg, der Rechtsunsicherheit schafft und Investitionen in den deutschen Breitbandmarkt langfristig gefährdet. Dies erklärte der Sprecher der für die Informationsgesellschaft und Medien zuständigen EU-Kommissarin Viviane Reding. Stein des Anstoßes ist der geplante Paragraf 9a TKG, der eine Möglichkeit zur Regulierungsfreistellung für das VDSL-Netz der Deutschen Telekom eröffnen würde, wenn die TKG-Änderungen in Kraft träten. Zwar bedürfen die TKG-Änderungen der Zustimmung des Bundesrats, doch halten es Beobachter für wahrscheinlich, dass der Gesetzentwurf der Großen Koalition auch den Segen der Länderkammer findet.
Die vom Bundeskabinett vorgeschlagene Neufassung des TKG zielt offensichtlich darauf ab, der Deutschen Telekom und ihrem VDSL-Netz im nationalen Alleingang eine vorteilhafte Sonderstellung einzuräumen, obwohl die Europäische Kommission hiergegen mehrfach nachdrücklich ordnungspolitische und wettbewerbsrechtliche Bedenken vorgetragen hatte. Dass die Bundesregierung diese Einwände ignoriere, sei umso bedauerlicher, als Deutschland mit der Regulierungspause für die Telekom einen Präzedenzfall gegen Wettbewerb und für Protektionismus schaffe, der sich auf andere netzgebundene Wirtschaftssektoren insbesondere die Energiemärkte auswirken könne.
Die Kommission erinnert daran, dass in den EU-Telecom-Regeln, denen alle 25 EU-Mitgliedstaaten 1990 und 2002 zugestimmt hätten, die "ordnungspolitische Grundentscheidung" getroffen worden sei, dass die nationalen Telekom-Märkte dem Wettbewerb zu öffnen sind und die vormaligen Monopolstellungen der ehemals staatseigenen Telekom-Unternehmen abgebaut werden müssen und zwar ungeachtet einer eventuell verbleibenden Beteiligung des Staates am Ex-Monopolisten. Diese Grundentscheidung habe in den vergangenen Jahren zu "beispiellosem Wachstum und beeindruckenden Investitionen" in Europas Telecom-Märkten geführt. In ihrem vorgelegten Gesetzentwurf erklärt die Bundesregierung den Paragrafen 9a TKG für konform mit den einschlägigen EU-Vorschriften, doch scheint es sich hierbei um eine sehr eigenwillige Auslegung der Bundesregierung zu handeln, die offenkundig die Deutsche Telekom schützen soll. Der Staatsanteil am früheren Monopolisten beträgt einschließlich des Anteils der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) noch 37 Prozent.
Sollte die TKG-Neufassung in der jetzigen Form verabschiedet werden, wird die Europäische Kommission hiergegen, wie angekündigt, ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, da die Formulierung des Gesetzestextes der Kommission zufolge gegen die EU-Telekom-Regeln verstößt. Darüber hinaus drohten dem deutschen Telekom- Markt im zukunftsträchtigen Breitbandbereich jahrelange Rechtsstreitigkeiten zwischen Wettbewerbern vor nationalen Gerichten. Die Verbände der Wettbewerber der Deutschen Telekom, VATM und Breko, hatten bereits gestern das Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung scharf kritisiert und auf Brüsseler Schützenhilfe gesetzt.
Deutschland liegt nach EU-Angaben nach wie vor (Stand: Januar 2006) mit eine Breitbanddurchdringungsrate von 12,8 Prozent gerade einmal im Durchschnitt der 25 Mitgliedstaaten und werde von Mitgliedsstaaten mit "offenen, wettbewerbsintensiven Märkten" (wie Estland, Österreich, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Belgien, Schweden, Finnland, Dänemark und den Niederlanden) deutlich übertroffen. Deutschland sollte aus Sicht der Europäischen Kommission im Breitbandbereich daher auf mehr Wettbewerb und stärkere Marktöffnung setzen. Dies liege im Interesse des Standorts Deutschland. "Wir können es uns in Europa nicht leisten, aus kurzfristiger politischer Opportunität neue Monopole zu fördern und damit Wachstum und Arbeitsplätze in unseren Zukunftsmärkten nachhaltig zu gefährden", betonte EU-Kommissarin Reding.
Streit um pauschale Urheberrechtsabgaben für Privatkopien eskaliert
Aus: Heise-Newsticker, 18. Mai 2006, 15.07 Uhr MESZ (CopyRight/DRM). [Original]BERLIN (jk/c't). Kurz vor der Abstimmung der Länderchefs über die Stellungnahme des Bundesrats zum heftig umstrittenen Entwurf der Bundesregierung zur zweiten Stufe der Urheberrechtsreform am morgigen Freitag hat sich der Streit um die Vergütungspauschale fürs private Kopieren noch einmal zugespitzt. "Die Panik- und Stimmungsmache der Verwertungsgesellschaften entbehrt jeder seriösen Grundlage", empört sich Jörg Menno Harms, Vizepräsident beim IT-Branchenverband Bitkom. Insbesondere Behauptungen der Verwertungsgesellschaften, die Urheber würden "enteignet", seien "irreführend und falsch".
Zuvor hatten die GEMA und ver.di die Länderkammer aufgefordert, die "die urheberfeindlichen Regelungen" im Novellierungsvorschlag des Bundeskabinetts zurückzuweisen. Die beiden Einrichtungen sind Teil eines umfassenden Aktionsbündnisses "Urheber und Verlage" gegen die geplante Neufassung der Urheberrechtsabgabe.
Nach Berechnungen des Bitkom werden abgabepflichtige Gerätearten und steigende Absatzzahlen bei alten Gerätetypen auch bei der Verabschiedung des Gesetzesvorschlags zu einer "mindestens stabilen Gesamtvergütung" führen. Derzeit erhalten die Verwertungsgesellschaften rund 100 Millionen Euro pro Jahr allein für Kopierer, Scanner, Faxgeräte, Brenner sowie Ton- und Bildaufzeichungsgeräte. Hinzu kommen zusätzlich rund 77 Millionen Euro für Speichermedien wie DVD-Rohlinge. Bei der Hochrechnung mit einer von der Regierung als noch wirtschaftlich angemessen angesehenen Abgabenhöhe, die fünf Prozent des jeweiligen Gerätepreises entspricht, ergibt sich anhand der 2005 verkauften Gerätezahlen laut der Industrielobby eine Abgabensumme von 106 Millionen Euro. Hinzu könnten Abgaben für Multifunktionsgeräte in Höhe von rund 25 Millionen Euro kommen. Um die Vergütungshöhe der Tausendsassas wird derzeit vor Gericht gestritten. Dass sie grundsätzlich abgabepflichtig sind, wird laut Bitkom jedoch allgemein akzeptiert.
Zudem geht die Regierung in der Gesetzesbegründung angesichts einschlägiger Gerichtsentscheidungen davon aus, dass auch PCs und Drucker zusätzlich abgabepflichtig werden. Das künftige Gesamtvolumen der Vergütungspauschalen könnte demnach sogar 595 Millionen Euro pro Jahr betragen, sorgt sich der Bitkom "Wer behauptet, der aktuelle Gesetzentwurf würde zu sinkenden Abgaben führen, hat entweder Probleme mit den Grundrechenarten oder informiert bewusst falsch", greift Harms die Mitglieder des Aktionsbündnisses daher an. "Maßlosen Abgabenforderungen" würden letztlich nur zur Umgehung der Abgaben durch Online-Käufe und zu Grauimporten aus dem Ausland verleiten, wo es in der Regel keine oder niedrigere Abgaben gebe. Der Verband plädiert generell für einen Systemwechsel, bei dem Vergütungen mit Hilfe von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) individuell abgerechnet werden.
Dem Aktionsbündnis missfällt dagegen insbesondere, dass die Pauschalen künftig nicht mehr durch den Gesetzgeber festgelegt und die Summe der Vergütungsansprüche aller Berechtigten für einen Gerätetyp 5 Prozent des Verkaufspreises nicht übersteigen soll. Ausschüsse des Bundesrates haben sich in ihren Empfehlungen für die Position der Länderkammer den Ängsten der Urhebervertreter größtenteils angeschlossen. Eine Vorsondierung im Bundesrat am gestrigen Mittwoch hat aber ergeben, dass sich nicht für alle Vorschläge der Fachreferenten eine Mehrheit im Plenum finden lassen dürfte.
Der Deutsche Kulturrat hat derweil an die Länderchefs appelliert, tatsächlich vor allem die Streichung der 5-Prozent-Deckelung zu verlangen. Damit wäre "schon einiges gewonnen", betonte Geschäftsführer Olaf Zimmermann. Sauer stößt ihm aber noch auf, dass auch der Bundesrat an einer Bestimmung festhalten will, wonach die Vergütungsabgabe die Computerindustrie nicht zu sehr belasten soll. Angesichts stetig sinkender Preise für Computer und Speichermedien wären damit die Urheber die Leidtragenden einer Preisspirale nach unten. "Der Wert ihres geistigen Eigentums darf nicht in Abhängigkeit des Preiskampfs von Einzelhandelsketten stehen", fordert Zimmermann. "Wenn der Computerhandel Geiz geil findet, dann soll er auch selbst die Zeche dafür bezahlen."
M O B I L C O M / F R E E N E TPrivatsender kritisieren "digitale Höhenflüge" von ARD und ZDF
Aus: Heise-Ticker, 19. Mai 2006, 11.57 Uhr MESZ (Rundfunk). [Original]BERLIN. Die Privatsender protestieren gegen Pläne von ARD und ZDF zur Ausweitung ihres Angebots auf mobile Dienste und im Internet. Die Öffentlich-Rechtlichen ließen keine Gelegenheit ungenutzt, für ihre "digitalen Höhenflüge" Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Privaten zu rechtfertigen, erklärte der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jürgen Doetz, heute in Berlin (Mitteilung als PDF-Datei).
ARD und ZDF hatten am Mittwoch [17.5.2006] die Abschaffung der gesetzlich festgelegten Obergrenze für ihre Internet-Ausgaben von 0,75 Prozent des Etats gefordert. Angesichts der Medienrevolution sei die "Deckelung" medienpolitisch nicht mehr zu akzeptieren, hatte der stellvertretende Vorsitzende der ARD/ZDF-Medienkommission, Helmut Reitze, gesagt. Dies gelte insbesondere für die mobilen Empfangsmöglichkeiten des Internets sowie für Handy-TV.
Doetz forderte die Politik auf, einen "medienpolitischen Verrat am dualen Rundfunksystem" zu verhindern. Es dürfe keinen Ausbau des öffentlich-rechtlichen Angebotes unter Nutzung der "staatlichen Beihilfe Rundfunkgebühr" geben. Das gleiche gelte für Frequenzen und Übertragungswege, die von ARD und ZDF genutzt werden. Der Gesetzgeber müsse den Auftrag der Anstalten klar definieren und das gebührenfinanzierte Angebot entsprechend begrenzen, erklärte Doetz nach einer VPRT-Mitgliederversammlung in Stuttgart.
Der VPRT hatte vor der Europäischen Kommission Beschwerde gegen die Rundfunkgebühr eingelegt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland verzerre den Wettbewerb, zahlreiche Aktivitäten von ARD und ZDF verstießen gegen das Beihilferecht, hießt es zur Begründung. In einer Antwort auf Fragen der EU-Wettbewerbsbehörde hatten Bund und Länder Mitte April die Gebühren verteidigt. Nach europäischen Wettbewerbsrecht seien sie keine verbotene Beihilfe. [mehr]
Lähmung in Büdelsdorf
Auch nach über einem Jahr liegt die Verschmelzung von Mobilcom und Freenet auf Eis. Zahlreiche Klagen blockieren den Deal. Doch den Unternehmen läuft die Zeit davon ein Scheitern der Fusion gilt nicht mehr als ausgeschlossen. Beobachter spekulieren, Mobilcom könnte dann selbst zum Übernahmekandidaten werden.
Aus: Manager-Magazin xxx/2006, 19. Mai 2006, ??.?? Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original]HAMBURG. Wer sich seiner Sache zu sicher ist, wird leicht vom Jäger zum Gejagten. Seit mehr als einem Jahr schmiedet der Mobilfunkanbieter Mobilcom an der Reintegration seiner Internet- Tochter Freenet. Schon im vergangenen August haben die Aktionäre beider Unternehmen die angestrebte Verschmelzung mit überwältigender Stimmenmehrheit abgenickt. Doch noch immer steht der Start der gemeinsamen Gesellschaft Telunico in den Sternen. Längst dämmert den Beteiligten: Der Deal könnte am Ende doch noch scheitern.
Denn 15 Mobilcom-Aktionäre haben gegen den Fusionsbeschluss der Hauptversammlung (HV) Anfechtungsklagen eingereicht, mit denen sie die Transaktion seither blockieren. Bevor über diese Klagen abschließend entschieden wurde, kann Mobilcom die Verschmelzung nicht in das Handelsregister eintragen lassen. Telunico liegt bis dahin auf Eis.
Telunico liegt auf Eis:
Zahlreiche Klagen blockieren die Reintegration von Freenet in das Mutterhaus Mobilcom.
Mit der Fusion von MobilCom mit Freenet sollen auch diese arg belasteten Namen verschwinden. Und mit dem neuen Namen Telunico eine Art Neustart gewagt werden. [MobilCom/Freenet-Links]Hintergrund des Widerstands: Die Kläger bezweifeln die Rechtmäßigkeit eines HV-Beschlusses aus dem Jahr 2003. Seinerzeit hatte sich Mobilcom einen Vergleich mit dem damaligen Großaktionär France Telecom absegnen lassen. Die Vereinbarung sah vor, dass die Franzosen rund 7 Milliarden Euro Schulden übernehmen, die Mobilcom durch den verpatzten Einstieg ins UMTS-Netz angehäuft hatte. Im Gegenzug verpflichteten sich die Deutschen, auf etwaige Schadenersatzansprüche zu verzichten.
Über die Tragweite des Vergleichs seien sie nicht ausreichend informiert gewesen, argumentieren die klagenden Anleger. Bereits im vergangenen Dezember hatte das Oberlandesgericht Schleswig die Zustimmung der Aktionäre zur Vereinbarung mit France Telecom für unwirksam erklärt und den Anfechtungsklägern damit neue Munition geliefert.
Mit einem so genannten Freigabeverfahren versucht Mobilcom deshalb derzeit, eine sofortige Eintragung der Fusion mit Freenet zu erzwingen ohne eine Entscheidung über die Anfechtungsklagen abwarten zu müssen. Doch das Landgericht Kiel deutete vor wenigen Tagen an, dass es das nicht so ohne weiteres zulassen wird.
Sie seien sich nicht sicher, dass ein vorrangiges Interesse an einer Fusionsfreigabe bestehe, schrieben die Kieler Richter. Vier Wochen haben die Prozessbeteiligten nun Zeit, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Am 20. Juni treffen sie sich vor Gericht wieder.
Doch schon jetzt ist klar: Egal wie die Verhandlung ausgeht, das Verfahren dürfte anschließend in die zweite Instanz gehen. "Sollte Mobilcom in der ersten Instanz gewinnen, werden die Fusionsgegner wahrscheinlich Rechtsmittel einlegen", sagte Mobilcom-Sprecher Patrick Möller gegenüber manager-magazin.de. "Umgekehrt wird es vermutlich genauso laufen."
Das alles kostet Zeit. Und den fusionswilligen Kommunikationshäusern reißt allmählich der Geduldsfaden. Immer lauter wird in Unternehmenskreisen die Frage gestellt, wie lange die juristische Hängepartie noch tragbar ist. [Weiter zu Teil 2 beim MM: Scheitern nicht ausgeschlossen]
Mehr zu diesem Thema:
[10.11.2005: Mobilcom: Spoerr holt Vertraute in Vorstand] (MANAGER MAGAZIN)
[16.12.2005: Mobilcom: Bis zu 200 Stellen weniger im Mobilfunk] (MANAGER MAGAZIN)
[06.04.2006: Verdacht auf Insiderhandel: Anzeige gegen Mobilcom-Chef] (MANAGER MAGAZIN)
[09.05.2006: Schlechte Ergebnisse bestätigen Abwärtstrend für Mobilcom und Freenet] (FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG)
[09.05.2006: Mobilcom/Freenet: Erste Opfer im hart umkämpften Markt] (MANAGER MAGAZIN)
[19.05.2006: Mobilcom als Übernahmekandidat] (MANAGER MAGAZIN)
Sicherheitsexperte: "Kopierschutz ist Malware"
Aus: Heise-Newsticker, 19. Mai 2006, 12.02 Uhr MESZ (CopyRight/DRM). [Original]HANNOVER (nbo-tr/Technology Review). Der US-Sicherheitsexperte Bruce Schneier plädiert dafür, Kopierschutzprogramme als "Malware", also bösartigen Code, einzuordnen. Denn, argumentiert Schneier im Interview mit Technology Review, es würden den Nutzern Funktionalitäten weggenommen und stattdessen Dritten die Möglichkeit gegeben, hinter dessen Rücken Dinge zu tun, die dieser nicht haben möchte.
Schneier bezweifelt allerdings, dass die Affäre um das vom Plattenlabel Sony BMG verwendete Rootkit die Verbraucher kritischer gemacht hat. Darin sieht er eine große Gefahr: "Sobald die Kunden keine intelligenten Kaufentscheidungen mehr treffen können, bricht im Grunde die Basis unseres kapitalistischen Systems zusammen."
Dass Konzerne wie Sony aus dem Skandal lernen würden, glaubt Schneier nicht. Die Medienfirmen setzten auf ein Geschäftsmodell, das derzeit ums Überleben kämpfe. "Sie haben erkannt, dass sie es durch Gesetze am Leben erhalten können, in dem sie Lobbyarbeit machen und Anti-Kopier- Paragraphen durchsetzen. Das wird nicht einfach aufhören. Die werden sich selbst dann noch wehren, wenn es keinen Sinn mehr hat", sagt Bruce Schneier. Mehr dazu in Technology Review online: [Kopierschutz als Sicherheitsrisiko]. [DRM-Links]
Premiere einigt sich mit Telekom
Aus: Heise-Ticker, 19. Mai 2006, 12.37 Uhr MESZ (Medienhaus Telekom). [Original]MÜNCHEN/BONN. Der Münchner Pay-TV-Sender Premiere wird künftig sein komplettes Programm über die neue IPTV-Plattform "T-Home" von T-Online ausstrahlen. Zudem wird Premiere für T-Online in den kommenden 3 Jahren Live-Übertragungen aus der Fußball-Bundesliga redaktionell und medienrechtlich verantworten. "Premiere bleibt im Spiel", erklärte Premiere-Chef Georg Kofler am Freitag [19.5.2005] in München. Die Spiele sollen zunächst über schnelle Breitband- Internet- Verbindungen ausgestrahlt und über eine Set-Top-Box in den Fernseher gebracht werden.
Offen bleibt allerdings weiter die Frage, ob die beiden Unternehmen das IPTV-Signal künftig auch über Kabel und Satellit verbreiten. In diesem Fall würden sie eine deutlich größere Kundschaft erreichen und sich mit der Deutschen Fußball Liga (DFL) anlegen. Diese hatte die Internet-Rechte an der Bundesliga im Dezember an die Deutsche Telekom vergeben. Die bisher bei Premiere liegenden Live-Übertragungsrechte für das Pay-TV hatte Arena, ein Tochterunternehmen des Kabelnetzbetreibers Unity Media, gekauft.
Während die DFL und Arena darauf bestehen, dass eine Verwertung der Internet-Rechte ausschließlich im Medium Internet erfolgen dürfe, legen Premiere und die Telekom die Ausschreibungsbedingungen so aus, dass die Internet-Rechte auch für eine Übertragung via Kabel, Satellit und Antenne genutzt werden können. Wegen der unterschiedlichen Auffassungen dürften gerichtliche Auseinandersetzungen unvermeidlich sein. Zuletzt hatte Premiere angekündigt, Widerspruch gegen die Erteilung einer Sendelizenz an Arena einlegen zu wollen. [mehr]
Opposition kündigt Widerstand gegen VDSL-Regulierungsferien für die Telekom an
[Ed: denn die Regierung hat damit mal wieder die Jobmaschine Internet abgestellt und außerdem ist eine blamable Regierungs-Niederlage vor dem EuGH greifbar...]
Aus: Heise-Newsticker, 19. Mai 2006, 16.18 Uhr MESZ (Telekoms VDSL-Netz). [Original]BERLIN (ssu/c't). Oppositionspolitiker im Bundestag beanstanden "wettbewerbsfeindliche Änderungen" im umstrittenen Regierungsentwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Ein Dorn im Auge ist ihnen vor allem der Plan des Bundeskabinetts, der Deutschen Telekom eine Regulierungspause für ihr entstehendes Hochgeschwindigkeitsnetz zu gewähren. "Die Telekom hat die Regierung in die Tasche gesteckt", schimpft Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, gemeinsam mit ihrem wirtschaftspolitischen Kollegen, Matthias Berninger. Der Experte für Telekommunikationspolitik der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto, befürchtet derweil eine "nachhaltige Schwächung des Wettbewerbs in der Informations- und Telekommunikationsbranche". Es gebe keine legitime Notwendigkeit, der Telekom für den Aufbau eines VDSL-Netzes "Regulierungsferien" zu erteilen.
"Die Digitalisierung in Deutschland ist bereits vor Jahren durch die damals monopolartigen Strukturen bei der DSL-Versorgung erheblich gebremst worden", konstatiert Otto weiter. "Noch ein weiterer Stock im Rad des Wettbewerbs würde dem Standort Deutschland schwer schaden." Der Vorsitzende der FDP-Kommission für Internet und Medien appelliert gleichzeitig an "profilierte" Telekommunikationspolitiker der Großen Koalition wie die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion, Martina Krogmann, sowie an den Generalsekretär der SPD, Hubertus Heil, bei der Beratung im Bundestag "zumindest auf die Änderung des relevanten Paragraphen 9a des neuen Telekommunikationsgesetzes zu drängen".
Die umkämpfte Klausel sieht vor, "neue Märkte" im Netzbereich und die in sie fließenden Investitionen vor Konkurrenten erst einmal abzuschotten. Wettbewerber sollen die ausgebaute Datenautobahn im Gegensatz zu den normalen Festnetzleitungen für einen gewissen Zeitraum nicht befahren und ihren eigenen Kunden zur Verfügung stellen dürfen. Ob das VDSL-Netz der Telekom wirklich neuartig ist, bleibt allerdings umstritten. Zahlreiche Wettbewerber sind schließlich schon dabei, ihre Netze ebenfalls für die Übertragung auch audiovisueller Inhalte in hoher Qualität aufzurüsten.
Die Telekom habe es vor allem eilig, "die erkauften Fußballrechte via Internet-Fernsehen an den Mann zu bringen", argwöhnen die grünen Fachpolitiker daher. Letztlich würden ihnen zufolge die Verbraucher die Zeche für die Regulierungsfreistellung bezahlen, da sie mit überhöhten Preisen rechnen müssten. Bettin und Berninger wollen deshalb im Bundestag Änderungsanträge einbringen, um den Mitbewerbern den Infrastrukturwettbewerb von Anfang an zu ermöglichen. Zuvor hatten bereits die im Branchenverband VATM versammelten Telekom-Herausforderer einen Sturmlauf gegen die Regulierungsferien angekündigt. Auch die EU-Kommission mag die ihres Erachtens protektionistischen Pläne der Bundesregierung nicht dulden.
Nicht weniger umstritten ist die im Entwurf für die TKG-Änderung enthaltene Neufassung der Bestimmungen zum Verbraucherschutz vor Telefon-Abzocke. Wer Klingeltöne oder Spiele abruft, muss bei einem Betrag von 2 Euro an künftig vorher über den Preis informiert werden. Eine kostenlose Warn-SMS ist Pflicht, wenn in einem Monat 20 Euro für Kurzwahldienste im Abonnement erreicht werden. Bei Weitervermittlung durch Auskunftsdienste und bei 0137-Nummern ist der Preis anzusagen. Für Abonnements von Mehrwertdiensten müssen die Vertragsbedingungen per SMS zugesandt werden, der Service kommt nur bei Bestätigung zustande.
Während Verbraucherschützern die Regelungen noch als zu schwach erscheinen, gehen neben dem Bitkom auch der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) die Auflagen zu weit. Schwer verständliche Regelungen zu Preishöchstgrenzen und -ansagen würden den Verbraucher überfordern, fürchten die in dem Verein versammelten Anbieter. "Die Zielsetzung, Verbrauchern einen möglichst unkomplizierten Überblick über die Kostenstrukturen zu ermöglichen, wird beispielsweise mit 5 verschiedenen Regelungen in 6 Rufnummerngassen wohl kaum erkennbar", erläutert FST-Geschäftsführerin Claudia Kalenberg. Der Entwurf berücksichtige zudem nicht die dringend erforderliche Gleichbehandlung von Mobilfunk- und Festnetzen. "Die vorgesehene Preishöchstgrenzen-Regelung privilegiert die Mobilfunknetze deutlich", glaubt Kalenberg. Gewinnmargen zwischen Mobilfunknetzbetreibern und Content-Anbietern bei Mehrwertdiensten würden so künftig noch ungerechter verteilt. [VDSL-Links]
M E D I E N H A U S T E L E K O MUS-Abgeordnete legen weiteren Gesetzentwurf zur "Netzneutralität" vor
Aus: Heise-Newsticker, 19. Mai 2006, 17.17 Uhr MESZ (The NET). [Original]WASHINGTON (anw/c't). Abgeordnete des US-amerikanischen Repräsentantenhauses haben ein weiteres Gesetz eingebracht, das die "Netzneutralität" sichern soll. Im Unterschied zu anderen Gesetzesvorschlägen wie zum Beispiel dem des demokratischen Abgeordneten Edward Markey gehört zu den Unterstützern des nun von Rick Boucher und Zoe Lofgren vorgelegten Internet Freedom and Nondiscrimination Act of 2006 mit James Sensenbrenner auch ein Abgeordneter der Republikaner. Sensenbrenner ist zudem Vorsitzender des Justizausschusses des Repräsentantenhauses. Ein erster Vorstoß zur Sicherung der "Netzneutralität" war im April im Ausschuss für Energie und Handel des Repräsentantenhauses gescheitert.
Der neue Entwurf sieht vor, den Clayton Act, der Teil des US-amerikanischen Wettbewerbsrechts ist, um einen Passus zu erweitern. Dieser soll Breitband-Internetanbieter davon abhalten, den Nutzern die Auswahl der im Internet angebotenen Inhalte, Anwendungen und Dienste einzuschränken. Auf der anderen Seite sollen alle Anbieter ihre Dienste mit der gleichen Geschwindigkeit und Qualität zur Verfügung stellen können. Wenn Netzbetreiber einem bestimmten Inhaltstyp eine verbesserte Dienstgüte zukommen lassen, müsse dies für alle Inhalte dieses Typs gelten.
Die Diskussion um Netzneutralität, die diese Woche auch im US-Senat stattfand, ist durch Erwägungen von Breitbandanbietern in Gang gesetzt worden, von Webdienstleistern wie eBay, Amazon, Google und Yahoo Gebühren für die Gewährleistung eines schnelleren Zugangs zum Internet zu verlangen. AT&T-Chef Edward Whitacre hatte vergangenes Jahr angeregt, dass Inhalteanbieter wie Google doch eigentlich bezahlen müssten, weil er ihnen Zugang zu den Kunden verschaffe. Dieses Thema war im US-Kongress in der Debatte um eine Überarbeitung des Telecommunications Act im Februar behandelt worden. Ähnliche Überlegungen des Telekom-Chefs Kai-Uwe Ricke trugen die Diskussion auch nach Deutschland.
Edward Markey, der vor gut 2 Wochen einen eigenen Gesetzentwurf Network Neutrality Act of 2006 einbrachte, hat zu der neuen Gesetzesinitiative laut US-Medienberichten noch keine konkrete Stellungnahme abgegeben. Er tritt dafür ein, die Grundsätze für eine "Netzneutralität" in die Gesetzeswerke zur Telekommunikation zu verankern. In einer Mitteilung schildert Markey, mittlerweile hätten sich etwa 600 Organisationen der Initiative SavetheInternet.com angeschlossen. Darunter sind beispielsweise MoveOn.org, Gun Owners of America und die Christian Coalition. Die Petition "Künstler und Musiker für Internet- Freiheit" hätten mittlerweile Bands und Musiker wie R.E.M., Q-Tip, the Indigo Girls, Jill Sobule, Wilco und nun auch Moby unterschrieben. [Links dazu]
Verlinkt
Deutsche Telekom und Premiere arbeiten beim Bundesliga-Fernsehen via Internet zusammen / [Ed: Fußball soll zur Killerapplikation für Telekoms VDSL-Netz werden]
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 20. Mai 2006, Seite xx (Medien). [Original]BERLIN (Tsp). Es ist die Zeit der großen Worte im deutschen Sportfernsehen. Vor ein paar Wochen versprach Bernard de Roos, Chef des neuen Bundesliga-Live-Senders Arena: Wir geben den Fans den Fußball zurück. Am gestrigen Freitag sagte Telekom-Vorstand Walter Raizner: Wir starten heute in ein neues TV-Zeitalter. Wir verbinden Highspeed-Telekommunikation und Hightech-TV. Zu diesem Zweck besiegelte die Telekom eine Allianz mit dem Pay-TV-Sender Premiere, die seit Wochen für wilde Schlagzeilen gesorgt hat: Obwohl der bisherige Stadionsender seine Bundesliga-Rechte an Arena abgeben musste, zeigt Premiere nun ab der kommenden Saison Kahn & Co. im neuen T-Online-Angebot namens T-Home. Premiere-Boss Kofler bleibt bei der Bundesliga im Spiel. Doch versetzt der Deal den Bezahlsender nicht in die Lage, all seinen 3,5 Millionen Abonnenten die Bundesliga weiterhin live zeigen zu können.
Die Telekom hat sich die Internet-Rechte an der Fußball-Bundesliga gesichert und will diese zum Zugpferd für T-Home, für interaktives Fernsehen via Internet, machen. 100 Fernsehsender, Video-on-Demand und nun auch das komplette Premiere-Programm sollen dort zu empfangen sein. T-Home wird perspektivisch zum digitalen Logenplatz, trommelte Raizner.
Bis zum Bundesliga-Anpfiff sollen technisch knapp 3 Millionen Haushalte an das neue Telekom-VDSL-Netz angeschlossen sein. Über die Anzahl möglicher T-Home-Kunden will bei der Telekom niemand spekulieren. Wir starten bei null, machen das Schritt für Schritt, sagte Raizner. Und auch Kofler wollte sich die gute Laune von den diffizilen Geschäftsbedingungen nicht nehmen lassen. Die Telekom gibt ihre Internet-Rechte per Sublizenz an Premiere weiter. Dafür bekommt sie von Kofler die nötige Sendelizenz sowie die redaktionelle Gestaltung des Programms. Empfangen können die Bilder aus den Stadien aber nur Premiere-Abonnenten, die auch Telekom-Kunde sind. Wie viele das sind, wollte bei Premiere niemand verraten. Nur so viel: 50 Prozent unserer Kunden haben einen DSL-Anschluss, sagte Kofler. Premiere wird für den Telekommunikationsriesen die Werbetrommel kräftig rühren müssen.
Den größten Streitpunkt sparten die neuen Partner ohnehin erst mal aus, nämlich die Frage, ob sie ihr neues Angebot zukünftig neben dem Verbreitungsweg Glasfasernetz auch via Kabel und Satellit an die Kunden bringen wollen. Telekom-Vorstand Raizner sagte mit Blick auf die Deutsche Fußball Liga (DFL): Wir haben klare Vertragsunterlagen und halten uns alle Optionen offen. Premiere-Boss Kofler gab sich wieder als Visionär. Wir haben die Entwicklungen bei IP-TV frühzeitig vorhergesehen. Wenn das andere nicht gemacht haben, okay, Freunde, selber schuld. Die anderen, das sind die neuen Konkurrenten von Arena, die mit rund 250 Millionen Euro pro Saisom etwa viermal so viel bezahlen wie die Telekom. Dafür wird aber auch jeder Arena-Kunde Fußball sehen. Bei Premiere ist das nach wie vor unwahrscheinlich.
Die DFL wird nicht gegen die Kooperation der Deutschen Telekom mit dem Abo-Sender Premiere zur Übertragung der Bundesliga im Internet vorgehen. Die Zusammenarbeit beider Unternehmen finde ausschließlich über die neuen Telekom-Breitbandnetze statt, erklärte DFL-Sprecher Christian Pfennig. Die Verbreitung des TV-Angebots über Kabel und Satellit sei damit ausgeschlossen. Die Telekom bewege sich im Rahmen der erworbenen Rechte, der allerdings damit erschöpft ist.
Der neue Pay-TV-Sender Arena gibt sich angesichts des Bündnisses des Rivalen Premiere mit der Deutschen Telekom gelassen. Es hat sich nichts geändert: Wer Bundesliga live über Kabel und Satellit im Fernsehen sehen will, bekommt das Angebot nur bei Arena, sagte Arena-Geschäftsführer Dejan Jocic.
SR-Intendant weist Vorwürfe der Privatsender zurück
Aus: Heise-Ticker, 20. Mai 2006, 10.46 Uhr MESZ (Rundfunk). [Original]SAARBRÜCKEN. Der Intendant des Saarländischen Rundfunks, Fritz Raff, hat die Kritik der Privatsender an den Erweiterungsplänen von ARD und ZDF für Internet und mobile Dienste zurückgewiesen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dürfe im digitalen Zeitalter nicht von der technischen Entwicklung und den neuen Verbreitungswegen abgekoppelt werden, sagte Raff am Freitag [19.5.2006] in Saarbrücken. Nur die Teilhabe an den vielfältigen digitalen Verbreitungsmöglichkeiten gewährleiste auf Dauer, dass der öffentlich- rechtliche Rundfunk seinen verfassungsrechtlich gebotenen Auftrag erfüllen könne.
Der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jurgen Doetz, hatte zuvor angeführt, die Öffentlich-Rechtlichen ließen keine Gelegenheit ungenutzt, für ihre "digitalen Höhenflüge" Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Privaten zu rechtfertigen. Er forderte die Politik auf, einen "medienpolitischen Verrat am dualen Rundfunksystem" zu verhindern. Es dürfe keinen Ausbau des öffentlich-rechtlichen Angebotes unter Nutzung der "staatlichen Beihilfe Rundfunkgebühr" geben. Das gleiche gelte für Frequenzen und Übertragungswege, die von ARD und ZDF genutzt werden. Der Gesetzgeber müsse den Auftrag der Anstalten klar definieren und das gebührenfinanzierte Angebot entsprechend begrenzen.
ARD und ZDF hatten am Mittwoch [17.5.2006] die Abschaffung der gesetzlich festgelegten Obergrenze für ihre Internet- Ausgaben von 0,75 Prozent des Etats gefordert. Angesichts der Medienrevolution sei die "Deckelung" medienpolitisch nicht mehr zu akzeptieren, hatte der stellvertretende Vorsitzende der ARD/ZDF- Medienkommission, Helmut Reitze, gesagt. Dies gelte insbesondere für die mobilen Empfangsmöglichkeiten des Internets sowie für Handy-TV.
"Es kann nicht sein, dass der VPRT die digitale Welt für die kommerziellen Anbieter monopolisieren will", sagte Raff. Würde der öffentlich- rechtliche Rundfunk von digitalen Techniken abgekoppelt, würden Teile der Bevölkerung von wichtigen Informationsquellen abgeschnitten. "Wenn sich vor allem jüngere Menschen heute verstärkt über Internet informieren und mobile Endgeräte wie zum Beispiel iPods nutzen, dann müssen wir sie mit unseren Informationsangeboten auf diesen Wegen erreichen können", erklärte er. Das Anbieten öffentlich-rechtlicher Programme im Internet habe nichts mit Expansion in kommerzielle Märkte zu tun. Damit werde vielmehr allen Bürgern ermöglicht, die gebührenfinanzierten Inhalte flexibel zu nutzen.
Australien will Privatkopien zum Einmalgebrauch zulassen
Aus: Heise-Newsticker, 20. Mai 2006, 14.27 Uhr MESZ (CopyRight/DRM). [Original]CANBERRA (ae/c't). Nicht nur hierzulande oder in Frankreich tun sich die Gesetzgeber derzeit schwer mit der Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter. Auch die Australier ringen momentan um neue Kopierregeln für die Informationsgesellschaft. Das Justizministerium will dort im Rahmen einer angekündigten Copyright-Novelle erstmals auch Verbraucherinteressen in Betracht ziehen. Bislang kennt das australische Copyright keine Privilegien zum Kopieren für bestimmte Nutzergruppen, wie sie in den USA etwa unter den "fair use"-Prinzipien oder hierzulande in den so genannten Schrankenrechten zusammengefasst sind.
Die alleinige Orientierung auf die Verwerterrechte will die australische Regierung nun zaghaft aufbrechen. So soll es Nutzern erstmals möglich werden, Privatkopien von TV- oder Radioprogrammen aufzunehmen. Diese müssen nach einmaligem Abspielen aber wieder gelöscht werden, hat das Justizministerium beschlossen. Darüber hinaus sollen die Käufer von CDs, Zeitungen oder Büchern die erstandenen Werke in andere Formate wie etwa MP3s umwandeln und dann auf Abspielgeräte wie den iPod übertragen dürfen. DVDs sind laut dem Gesetzesentwurf aber von dieser Ripping-Klausel ausgeschlossen. Die australische Regierung überlegt zudem noch, ob die Privatkopiererlaubnis auch gegen Kopierschutzmechanismen durchgesetzt werden darf. Ausnahmeregeln für Vervielfältigungen sollen ferner für die Wissenschaft sowie Behinderte gelten.
Gleichzeitig will das Justizministerium aber auch das Vorgehen gegen Filesharer verschärfen. So soll es Richtern möglich werden, bei Kenntnis des Austauschs größerer Dateimengen über P2P-Netze ohne Nachweis einzelner Copyrightverstöße "höhere Schadenersatzansprüche" oder andere Strafen zu beschließen. Das Anfertigen von Sicherheitskopien oder das Klonen von CDs beziehungsweise DVDs bleibt dem Entwurf zufolge zudem verboten.
Justizminister Philip Ruddock ist sich trotzdem sicher, "dem gesunden Menschenverstand entsprechende Änderungsvorschläge" vorgelegt zu haben. Australiens Copyright-Gesetze würden damit "die besten in der Welt zum Nutzen der Kreativen und anderer Copyright-Inhaber" bleiben. Normale Verbraucher sollten ihm zufolge nicht wie "Copyright-Piraten" und Urheberrechtsverletzer nicht wie alltägliche Kunden behandelt werden. Einen konkreten Gesetzesentwurf plant das Justizministerium "in naher" Zukunft vorzulegen.
Flächendeckende WLAN-Versorgung in britischen Großstädten
Aus: Heise-Newsticker, 20. Mai 2006, 16.09 Uhr MESZ (Internet). [Original]CARDIFF/LONDON (ae/c't). Der Anfang ist gemacht: Die ersten Versuche, die der britische Telekommunikationskonzern BT in der walisischen Hafenstadt Cardiff und im Stadtteil Westminster der Metropole London unternommen hat, sind erfolgreich verlaufen: Hotspots, installiert rund um Straßenlaternen, Bushaltestellen, Telefonzellen und Parkbänken, machen einen drahtlosen Internetzugang an öffentlichen Plätzen und Straßen möglich. Nutzer sind neben Notebook-Besitzern, die ihren mobilen PC überall dabei haben, in zunehmendem Maße auch Smartphone-Telefonierer. Möglich wird es dann zukünftig sein, von fast überall in einer der ausgewählten Städte via WLAN E-Mails zu verschicken, im Web zu surfen oder einfach nur zu erfahren, wo das nächstgelegene Kino ist und welcher Film dort gerade läuft. Gratis gibt es diesen Service nicht: Abgerechnet wird entweder per Vor-Ort-Bezahlung mit Prepaid-Karten oder per Langzeitabonnement.
Bis 2007 will BT das WLAN-Angebot auf die Städte Birmingham, Edinburgh, Leeds und Liverpool ausdehnen. Sechs weitere Städte sollen folgen. Das Funknetz ließe sich wohl auch anderweitig nutzen, beispielsweise zur Unterstützung der in Großbritannien stark verbreiteten Videoüberwachung (CCTV, Closed-Circuit Television) von öffentlichen Räumen und des Verkehrs.
Netzagentur untersagt Deutscher Telekom DSL-NetRental-Modell
Aus: Yahoo Finanzen, 22. Mai 2006, 16.44 Uhr MESZ (Internet/DSL). [Original 1] [Original 2]DÜSSELDORF (Dow Jones). Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom AG ein Entgeltmodell für den Wiederverkauf von DSL-Anschlüssen untersagt. Wie die Bonner Behörde am Montag mitteilte, geht es dabei um DSL-Anschlüsse, die die Telekom Internetanbietern für einen Weiterverkauf an Endkunden überlässt und die von dem Konzern seit Dezember nach dem so genannten DSL NetRental-Modell abgerechnet wurden.
Bei diesem Modell handele es sich letztlich um ein Rabattmodell, das großen DSL-Anbietern deutlich höhere Margen beim Wiederverkauf einräume als kleineren und mittleren Wettbewerbern, kritisierte die Netzagentur. Hierfür gebe es keinen sachlich gerechtfertigten Grund.
Das Entgeltmodell der Deutschen Telekom sei nicht mit dem Telekommunikationsgesetz vereinbar, erklärte Netzagentur-Präsident Matthias Kurth. Es entstünden "deutliche Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten mittlerer und kleinerer DSL-Anbieter". Darüber hinaus seien in den Ballungszentren höhere Rabatte als in anderen Gebieten zu erzielen.
Die Bundesnetzagentur widersprach der Argumentation der Deutschen Telekom, nach der das umstrittene Entgeltmodell kein Resale-Produkt sei, da die Nachfrager auch ein Investitions- und Auslastungsrisiko übernähmen. Dieses Risiko bestehe vor dem Hintergrund des kräftigen Wachstums des DSL-Marktes faktisch kaum, erklärte Kurth.
Die Telekom begründe hiermit aber eine bis zu dreifache Marge zugunsten größerer Wiederverkäufer. Die Netzagentur verwies darauf, dass auch das Bundeskartellamt die "NetRental"- Entscheidung unterstütze. [mehr]
Bundesnetzagentur kippt Resale-Rabatte
Aus: Heise-Newsticker, 22. Mai 2006, 17.07 Uhr MESZ (Internet/DSL). [Original]BONN (uma/c't). Nach einer Entscheidung der Bundesnetzagentur darf die Telekom DSL-Anschlüsse für Wiederverkäufer nicht mehr nach dem im Dezember 2005 eingeführten Modell "NetRental" abrechnen. Die Behörde begründet das damit, dass das Modell großen Anbietern höhere Margen einräume als kleinen, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei. Zudem würden in den Ballungszentren günstigere Anschlüsse möglich, was mit chancengleichem Wettbewerb auch in der Fläche nicht vereinbar sei. Anders als die Telekom sieht die Behörde in dem Modell ein Resale-Produkt.
Die Telekom hatte damit argumentiert, dass die Partner Netzkapazität für 2 Jahre im Voraus bestellen müssten und dafür das Investitions- und Auslastungsrisiko trügen. "Das von der DT AG behauptete Investitions- und Auslastungsrisiko, mit dem sie die bis zu dreifache Marge zugunsten größerer Reseller von DSL-Anschlüssen begründet, besteht vor dem Hintergrund des kräftigen Wachstums auf dem DSL-Markt faktisch kaum", betonte hingegen Matthias Kurth.
Nicht nur die Bundesnetzagentur hatte das Preismodell unter die Lupe genommen. Auch das Bundeskartellamt hatte die Preispolitik untersucht, da es einen Verdrängungswettbewerb zu Lasten kleinerer Anbieter befürchtete. Während die Branchenriesen wie AOL oder 1&1 einen Vertrag für "NetRental" unterzeichneten, bemängelte vor allem der Freenet-Chef Eckhard Spoerr die Rabattpolitik. In einer ersten Stellungnahme kündigte 1&1 an, dass Preiserhöhungen für DSL-Kunden aufgrund der Entscheidung nicht zu erwarten seien.
Die T-Com sieht mit der Entscheidung eine Gefahr für die langfristige Entwicklung des Marktes in Deutschland. "Die Bundesnetzagentur untersagt T-Com, angemessen auf Entwicklungen im Wholesalemarkt zu reagieren", klagt Achim Berg, Vorstand Marketing und Vertrieb der T-Com. Das Preismodell habe jedem Anbieter unabhängig von Umsatz und Größe zur Verfügung gestanden.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) begrüßte in einer Stellungnahme die Entscheidung des Regulierers. Der Geschäftsführer Jürgen Grützner mahnte zudem eine angemessene Erhöhung des Wiederverkaufs-Abschlags für Reseller an, der derzeit bei 11,5 Prozent liegt. Laut VATM räumte die Telekom im "NetRental"-Modell ihren Partnern bis zu 50 Prozent Rabatt auf DSL-Anschlüsse ein. [mehr]
Telekom: DSL-Urteil unverständlich
BREKO und VATM erleichtert
Aus: Yahoo Finanzen, 22. Mai 2006, 18.16 Uhr MESZ (Internet/DSL). [Original]DÜSSELDORF (Dow Jones). Die Deutsche Telekom AG, Bonn, hat das Verbot ihres umstrittenen Entgeltmodells für den Wiederverkauf von DSL-Anschlüssen durch die Bundesnetzagentur als "unverständlich" bezeichnet. Die Behörde gefährde mit ihrem Eingriff die langfristige Entwicklung des zukunftsträchtigen DSL-Marktes in Deutschland, kritisierte ein Sprecher am Montag [22.5.2006] in einer ersten Stellungnahme. Derzeit prüfe die Telekom ihr weiteres Vorgehen.
Es gehe dem Konzern darum, den Breitbandmarkt zusammen mit anderen Wettbewerbern zu erschließen, sagte der Sprecher weiter. Das Modell "NetRental" sei in diesem Zusammenhang ein wichtiger Beitrag gewesen. Es handele sich dabei nicht um ein Rabattsystem, wie die Netzagentur kritisiere, sondern erlaube den Nachfragern, ein eigenes Geschäftsmodell darauf aufzusetzen. Mit ihrer Entscheidung greife die Regulierungsbehörde erneut mit "drastischen Maßnahmen" in einen Marktbereich ein, in dem sich Vorleistungsprodukte bewährt und zu einer positiven Marktentwicklung beigetragen hätten.
Wie Achim Berg, Vorstand Marketing und Vertrieb T-Com in einer schriftlichen Stellungnahme erklärte, wird die Telekom "schnellstmöglich" mit Alternativangeboten reagieren.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) begrüßten dagegen die Entscheidung der Bonner Behörde. BREKO erklärte, man sei "erleichtert" über die Untersagung des Abrechnungsmodells. "Das ist die von uns erhoffte Rote Karte des Regulierers an die Telekom", erklärte Verbands-Geschäftsführer Rainer Lüddemann am Montag. Jetzt könnten die eigenen Mitgliedsunternehmen wieder stärker darauf vertrauen, dass sie im Wettbewerb mit den reinen DSL-Wiederverkäufern nicht behindert würden.
Der VATM erklärte, das Verbot sei der erste Schritt auf dem Weg zu einem konsistenten Entgeltmodell. Geschäftsführer Jürgen Grützner betonte, damit werde der Vorstoß der Telekom unterbunden, die Wettbewerber aus dem Markt zu drängen, indem einige wenige Anbieter bevorzugt würden. Im Rahmen des von der Netzagentur noch anhängigen Beschlusskammerverfahrens zu DSL-Resale spreche sich der VATM für eine angemessene Erhöhung des Wiederverkaufsabschlags aus, der derzeit bei 11,5 % liege. [mehr]
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