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Telekom-Rabatte erst nach EU-Entscheidung
Großkunden müssen warten
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 22. März 1996, Seite 17 (Wirtschaft).BRÜSSEL/BONN. Postminister Wolfgang Bötsch will mit der Freigabe der Großkundenrabatte der Deutschen Telekom AG warten, bis die Europäische Kommission über die Beschwerde von Telekom-Konkurrenten gegen das Rabattsystem entschieden hat. Das sagte Bötsch am Donnerstag [21.3.1996] nach einem Treffen mit dem für Wettbewerb zuständigen EU- Kommissar Karel van Miert in Brüssel. Van Miert habe zugesagt, daß seine Behörde so schnell wie möglich entscheiden werde. Die Telekom will ihren Geschäftskunden ab einer Telefonrechnung von 5000 DM im Monat Preisnachlässe bis zu 40 Prozent gewähren. Das Angebot soll rückwirkend zum 1. Januar 1996 in Kraft treten. Dies haben Bötsch und der zuständige Regulierungsrat am 11. März bereits genehmigt. Damit die Telekom die Rabatte anbieten kann, ist aber ein formales Genehmigungsschreiben Bötschs nötig. (...)
Faire Preise für lange Leitungen in Europa
EU regelt den Zugang privater Telefonanbieter zu den alten Monopolnetzen
Aus: TAZ, Berlin, 23. März 1996, Seite 6 (Wirtschaft).BRÜSSEL (taz). Die Postminister der 15 EU-Staaten haben sich am Mittwoch abend auf eine weitere grundlegende Richtlinie für den künftigen Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt geeinigt. Die Richtlinie will sicherstellen, daß alle mit allen telefonieren können. Es soll verhindert werden, daß Teilnehmer aus dem Netz neuer Anbieter wie Veba oder RWE nicht mehr mit Kunden der Telekom verbunden werden können.
Schützen will man damit allerdings weniger die Großmutter, die den Kontakt zu ihrem innovationsfreudigen Enkel verlieren könnte. Es geht darum, die neuen Netze wachsen zu lassen. Auf den ersten Blick scheint das Problem vielleicht etwas theoretisch, denn die "historischen" Anbieter wie die Telekom in Deutschland versichern natürlich eilfertig, daß sie keineswegs die Zusammenschaltung mit den Netzen der neuen Konkurrenten verhindern wollen. Doch letztlich ist alles eine Frage des Preises. Wenn die Telekom für die Zusammenschaltung von den neuen Anbietern so hohe Preise verlangt, daß sie am Markt einfach zu teuer sind, dann wird es erst gar nicht zum allseits geforderten Wettbewerb kommen.
Die Richtlinie schreibt deshalb nicht nur eine Pflicht zur Zusammenschaltung vor, sondern regelt auch die Verhandlungen zwischen den Konkurrenten. Letztlich sollen die nationalen Regulierungsbehörden dafür verantwortlich sein, daß faire Preise vereinbart werden. Die Pflicht zur Zusammenschaltung haben in der Regel Unternehmen, die einen Marktanteil von mehr als 25 Prozent erreichen. Geld von den Konkurrenten können die ehemaligen Monopolisten auch verlangen, wenn sie die einzigen sind, die einen Universaldienst anbieten. Damit ist das flächendeckende Angebot bestimmter Leistungen gemeint, das an den Grenzen der Innenstädte nicht haltmacht, sondern auch die Einödbäuerin erreicht. Bisher ging es dabei neben dem normalen Telefondienst um den Faxverkehr und die Datenübertragung per Modem. Noch nicht erfaßt ist das Angebot eines ISDN-Anschlusses. Dies soll, so beschlossen die Postminister, bis zunächst auch so bleiben. Die Kommission kündigte für Januar 1998 einen Bericht an, in dem sie sich Gedanken über die Fortentwicklung des Universaldienstes machen will.
Bis dahin sollen vor allem auch die "Erwartungshaltungen und Bedürfnisse der Bürger" beobachtet werden. Umstritten war im EU-Ministerrat, wer den Universaldienst letztlich finanzieren soll. Belgien etwa hatte die weitestgehenden Vorstellungen und wollte selbst die Telefonbuchverlage zur Kasse bitten. Solchen Forderungen erteilten die Kollegen allerdings eine Absage. Keine klare Regelung wurde für das Problem der Telefonnummern im neuen Markt mit mehreren Netzen gefunden. Das Wunschziel sind Telefonnummern, die von einem Netzanbieter zum nächsten mitgenommen werden können. Schließlich sollen mögliche Preisvorteile eines neuen Anbieters nicht sofort wieder von den Kosten für neue Briefbögen und Visitenkarten aufgefressen werden. Ein System solcher netzunabhängigen Telefonnummern müssen die Mitgliedsstaaten, so wurde vereinbart, allerdings erst im Jahr 2003 zur Verfügung stellen.
Telekom: Neuer Ärger mit Rabatt
Aus: Sat.1-Videotext, 24. März 1996, 22.52 Uhr, Tafel 124, Rubrik Politik.BRÜSSEL. Die Telekom kommt nicht mehr aus dem Kreuzfeuer. Laut FOCUS sind die geplanten [Ed: und vom Bonner Regulierungsrat erst am 11. März 1996 genehmigten] Großkundenrabatte bei der EU-Kommission jetzt auf erhebliche Zweifel gestoßen. Vor allem die Dauer der Verträge, die weit über 1998 hinausreichten, stoßen bei den Kommissaren auf Kritik. Diese Kundenbindung sei ein klarer Nachteil für Mitbewerber wie Veba/RWE, die sich beschweren.
Wenn ein Telefon Leben retten soll
Immer wieder Ärger mit der Telekom / Papier-Krieg mit der Telekom wegen eines eindeutigen Computer-Fehlers
Aus: B.Z., Berlin, 26. März 1996, Seite 20 (mit 2 Fotos).BERLIN. Ingo Langstein (35) ist schwerkrank: Tumor hinter einem Auge, Magen-Darm-Geschwüre. "Ein Telefon ist für mich lebenswichtig", sagt Langstein. Anfang Februar 1996, ein Jahr nach seinem Antrag, bekam er endlich eins. Doch vier Wochen später drohte ihm die Telekom, die Anlage wieder abzuklemmen.
Grund: Bereits im Januar 1996 kam eine Rechnung über 399,75 Mark für die Telefon-Bereitstellung seit Februar 1995. Langstein: "Ein ganz klarer Fehler! Doch der Sachbearbeiter sagte, Computer irren sich nicht." [Ed: woran man mal wieder erkennt, daß die Telekom keine Ahnung von Computern hat]. Auf den Widerspruch per Einschreiben reagierte die Telekom nicht. Im Gegenteil: Es folgte eine Mahnung und die Aufforderung, nun 434,11 Mark zu zahlen. Der irritierte Kunde: "Bei der Telekom-Zentrale sagte man mir, daß die Rechnung falsch sei und ich sie nicht bezahlen müsse."
Doch der nächste Computerausdruck war eine zweite Mahnung. Verbunden mit der Drohung, daß das Telefon gesperrt würde. Ingo und seine Frau Andrea wandten sich an die B.Z., jetzt versprach Telekom-Sprecher Krüger: "Wir werden uns entschuldigen, die Rechnung muß nicht bezahlt werden. Langsteins bekommen als Ausgleich eine Telefonkarte mit 12 Einheiten geschenkt." [Ed: Man beachte die enorme "Großzügigkeit", um jedoch die Großkunden bei der Stange zu halten, will die Telekom diesen jeden Monat 35 bis 45 % Mengenrabatt geben].
Telekom-Ärger auch bei Peter Thurow (44), der vor vier Wochen seine Gartenkneipe "Wassermann" in Britz eröffnete. Zu diesem Zeitpunkt beantragte er einen Anschluß, seither sprach er siebenmal vor. Vergeblich. Dann brach einer seiner Gäste zusammen. Der Wirt: "Wäre nicht ein Gast mit einem Handy bei uns gewesen, der sofort die Feuerwehr benachrichtigen konnte ich glaube kaum, daß der Mann überlebt hätte! Er liegt noch im Krankenhaus." Jetzt hat sich Thurow ein Funktelefon gekauft.
Niederlage für Deutsche Telekom
Aus: Hamburger Abendblatt, 29. März 1996, Seite 1 + 9.HAMBURG (neh). Der Verband der Postbenutzer darf weiterhin Bürger öffentlich dazu aufrufen, gegen Telefonrechnungen Vorbehalte einzulegen. Mit dieser Entscheidung einer Zivilkammer des Hamburger Landgerichts hat die Deutsche Telekom AG im Rechtsstreit mit dem Verband um die neuen Telefontarife gestern zum erstenmal eine Niederlage erlitten.
Streit um Telefontarife: Niederlage für Telekom
Die Deutsche Telekom AG hat im Rechtsstreit mit dem Verband der Postbenutzer um die neuen Telefontarife beim Landgericht Hamburg gestern erstmals eine Niederlage erlitten. Die Zivilkammer 15 entschied: Der Postverband darf weiterhin öffentlich Bürger dazu aufrufen gegen die Telekom-Rechnungen Vorbehalte einzulegen.Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Wilhelm Hübner, wertete die Entscheidung gegenüber dem Abendblatt als Erfolg. Hübner: "Wir werden die massiven Gebührenerhöhungen nicht hinnehmen." Gleichwohl rechnet Hübner damit, daß die Telekom Berufung einlegen wird. "Wir haben eine Schlacht gewonnen, aber noch nicht den Krieg. Aber den werden wir auch gewinnen."
Die Zivilkammer 15 hob eine früher verhängte, von der Telekom erwirkte einstweilige Verfügung gegen den Postbenutzerverband auf. Die Verfügung war erlassen worden, nachdem der Postbenutzerverband Anfang des Jahres alle Telekomkunden aufgefordert hatte, Vorbehalte gegen die neuen Telefonrechnungen anzumelden. Mehrere tausend Telefonkunden waren nach Presseberichten der Aufforderung gefolgt. Gegen den Erlaß der Verfügung hatte der Postbenutzerverband Widerspruch eingelegt.
Der Verband beruft sich auf sein verfassungsrechtlich geschütztes Recht der Verbandstätigkeit sowie auf das Recht der freien Meinungsäußerung. Die Telekom sieht in solchen Aufforderungen des Postbenutzerverbandes einen Aufruf zum Boykott und einen Eingriff in einen Gewerbebetrieb. Wesentlicher Gesichtspunkt der gerichtlichen Entscheidungsfindung sei die Feststellung, daß der von der Telekom monierte Eingriff nicht so belastend gewesen sei, um eine einstweilige Verfügung zu rechtfertigen, sagte eine Gerichtssprecherin.
Wuchergebühren: Anti-Telekom Demo vor dem Roten Rathaus
Aus: Berliner Morgenpost, 4. April 1996, Seite 9 (Lokales).BERLIN. Gegen "Wuchergebühren" der Telekom wurde am Mittwoch [Ed: 3. April 1996] vor dem Roten Rathaus in Berlin-Mitte demonstriert. Aufgerufen hatten zu der Aktion gegen die Tariferhöhungen mehrere Senioren- und Behinderten- Verbände. Unter dem Motto "Kein Schwein ruft uns an! Gegen Wucher der Telekom" brachten mehrere Redner ihren Unmut gegen die "unsozialen, inhumanen und verwirrenden Tarifkonzepte" zum Ausdruck. Weddings Bezirksbürgermeister Hans Nisblé (SPD) kritisierte, daß die Telekom die neue Gebührenstaffelung "auch noch als Fortschritt" verkaufe. Das mache "zornig".
Gefordert werden Ortsgespräche zum alten Tarif. Auch Wochenend- und Feiertagsgespräche müßten wieder zu früheren Tarifen möglich sein. Die nächste Demonstration hat die Bürgerinitiative "Aktion billiges Telefon" für den 4. Mai (11 Uhr) auf dem Adenauerplatz angekündigt.
Telekom will sich Monopol sichern
Publiziert in: de.soc.medien + bln.medien, 11. April 1996 von Martin Recke. Der vollständigen Text.BERLIN (epd). Scharfe Kritik hat die DVB-Arbeitsgruppe der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) an der Strategie der Telekom für ihre Kabelnetze geübt. Der "Weg in die digitale Zukunft" führe nicht über einen Ausbau des Telekom-Monopols, sondern über "mehr Wettbewerb", heißt es in einem am 11. April veröffentlichten Papier der Arbeitsgruppe, das der DLM vorgelegt wird. Nur so könnten die derzeitigen Kanalengpässe überwunden werden. Die Telekom wolle ihre Kabelnetze nur noch digital ausbauen, so das DLM-Papier. Sie wolle künftig selbst Programme zusammenstellen und vermarkten, am Umsatz der Veranstalter beteiligt werden und ein entsprechendes Kontrollsystem aufbauen. Über Digitaldecoder, das Zugangssystem und den "Navigator" wolle die Telekom für alle 16 Millionen Haushalte allein bestimmen. (...)
Mehr Marktchancen in der Telekommunikation
[Ed: Zum Stand des Telekommunikationsgesetzes]
Aus: Die Welt, Berlin, 12. April 1996, Seite xx (Wirtschaft) von JÜRGEN DOEBLIN, Wirtschaftsprofessor an der FH Nürnberg. Er gehört der Enquete- Kommission Informationsgesellschaft an.Der Erfolg der für 1998 geplanten Liberalisierung des deutschen Telekommunikationsmarktes ist noch nicht gesichert. Wie die Anhörung des Bundestags- Postausschusses Mitte März belegte, müssen erhebliche Nachbesserungen am Entwurf des Telekommunikations- Gesetzes (TKG) vorgenommen werden. Im Vergleich zu Ländern wie USA, Großbritannien oder Schweden entschließt sich Deutschland erst relativ spät [Ed: und erst auf Druck der EU] zur Wettbewerbsfreigabe. Dieser Säumigkeit verdanken wir hohe Telekommunikationskosten und als Folge einen verzögerten Ausbau unserer Informationstechnologie.
Immerhin: Der Spätstart in die Wettbewerbswirtschaft erlaubt es Deutschland, aus den Fehlern anderer Länder zu lernen. Erst als zum Beispiel AT&T in den USA Mitte der Achtziger zur Trennung von seinen Ortsnetzen gezwungen und einer wirksamen Marktaufsicht unterstellt wurde, entwickelte sich lebhafter Wettbewerb mit stark sinkenden Tarifen und neuen, verbraucherfreundlichen Diensten. Der gerade verabschiedete "Telecommunications Act of 1996" enthält viele detaillierte Regelungen zum Schutz der Wettbewerber vor Marktmacht dominanter Netzbetreiber. Die Regulierungsbehörde FCC verlangte sogar, bei Netzzusammenschaltungen auf gegenseitige Kostenkompensation zu verzichten ("Bill-and-keep"- Verfahren), um die Startchancen neuer Wettbewerber zu verbessern. Bei der Vergabe der attraktiven regionalen Mobilfunklizenzen wird mittelständischen Firmen in den USA eine Quote von rund einem Viertel gesichert. Außerdem sind sie von der (teuren) Pflicht zur Zusammenschaltung ihrer Netze mit denen anderen Anbietern befreit. Innovative, kleine Firmen erhalten so einen gewissen Schutz vor der erdrückenden Marktmacht dominanter Anbieter.
Dagegen orientiert man sich in Deutschland mit dem TKG- Entwurf an einem Marktmodell mit einem übermächtigen Anbieter, dessen Gestaltungsspielräume weniger eingeschränkt als vielmehr vor unliebsamer Konkurrenz geschützt werden. Die gesamten Orts- und Fernnetze [Ed: und auch das TV-Kabel- Breitbandnetz] der ehemaligen Bundespost verbleiben in der Hand der Deutschen Telekom, die zugleich ihre Dominanz bei vielen Diensten (zum Beispiel T-Online) aufrechterhalten darf. Die vorgesehene Separierung von Geschäftsbereichen des bisherigen Telefon- Monopolisten betrifft praktisch nur das Rechnungswesen. Dagegen verbietet der "Telecommunications Act" der USA nicht nur die Quersubventionierung, sondern sogar Kreditbürgschaften der Muttergesellschaften für ihre Tochterfirmen, um die Ausnutzung von Marktmacht zu verhindern.
Während die USA den marktdominanten Anbietern eine Zusammenschaltung ihrer Netze mit denen der Konkurrenz an jedem technisch möglichen Punkt ausdrücklich im Gesetz vorschreiben, verweist der deutsche Gesetzesentwurf nur auf eine spätere Rechtsverordnung der Bundesregierung. Die Deutsche Telekom hat in ihrer Stellungnahme zur Postauschuß- Anhörung Mitte März bereits angekündigt, nur in größeren Städten Zusammenschaltungspunkte bereitzuhalten. Ob die Telekom ihre Netze dem Wettbewerb zu tatsächlich fairen Tarifen anbieten muß, liegt im Zukunftsnebel um die erst noch zu gründende Regulierungsbehörde.
Den TKG-Entwurf durchzieht tiefes Mißtrauen vor der Innovationskraft kleiner Unternehmen. Mit aufwendigen Infrastrukturaufgaben wird ihnen der Markterfolg in lukrativen Nischen deutlich erschwert. Der Erwerb regionaler Mobiltelefonlizenzen soll an eine nationale Netzpräsenz geknüpft werden, die mittelständische Anbieter kaum aufbauen können. Der geplante Zwang zur Zusammenschaltung ihrer Telekommunkationsnetze mit dem Telekom- Netz wird kleinere regionale Anbieter vor kaum überwindbare logistische Hürden stellen.
Die Absicht des TKG-Entwurfs, den deutschen Telekommunikationsmarkt zu öffnen, ist zu begrüßen. Aber nicht der Schutz der Arbeitsplätze beim bisherigen Monopolisten, nicht die Attraktivität seiner Aktienemissionen oder die Sicherung seiner Rolle als global player dürfen im Mittelpunkt der Liberalisierungspolitik stehen, sondern das Ziel, den Kunden und der Informationstechnologie einen innovativen, preisgünstigen Telekommunikationsmarkt zu verschaffen.
Die Liberalisierung wäre gescheitert, würde das staatliche Telefonmonopol 1998 in ein privates De-facto- Monopol überführt.
Telekom: Neue Fälle, neue Opfer
Ein Ausflugslokal hatte 2 Tage eine "tote" Leitung. Die ISDN-Anschlüsse treiben die Kunden in den Wahnsinn
Aus: B.Z., Berlin, 25. April 1996, Seite 35 (mit 2 Fotos).BERLIN. Ruf' doch mal an Telekom! Was, Sie können nicht? Haben Sie einen Anschluß ohne Nummer oder eine Nummer ohne Anschluß? Kein Einzelschicksal. Die Telekom verärgert weiter viele Kunden.
Zwei Tage Stille in der Leitung der "Wannsee-Terrassen". Eine geschäftliche Katastrophe für das Ausflugslokal. Chef Ralf-Jürgen Freesemann: "Wir waren völlig abgeschnitten. Zwei Anschlüsse, auch das Fax total tot. Lieferanten konnten nicht anrufen, Gäste nicht reservieren." Grund: Ein Computerfehler. Der konnte auch über das Wochenende nicht behoben werden.
Abzocken ist ebenfalls "in": Barbara Brückmann aus Eichwalde beantragte im November '95 einen Einzelverbindungsnachweis. Im Januar '96 buchte die Telekom dafür 19 Mark ab. Aber Spezialrechnungen hat Frau Brückmann bis heute nicht. Pressesprecher Wolfgang Behrens erläutert: "Wir sind überlastet."
Ein anderer Fall. Die Werbung verspricht: "ISDN Das Netz der phantastischen Möglichkeiten". Die Realität: Funkstille in der Leitung der Heizungsfirma von Michael Gerlach seit dem 1. März. Der Grund: Ein 100 Meter zu langes Kabel (B.Z. berichtete). Nun die neue Ausrede der Telekom: "Wir haben dreimal neu vermessen. Aus unserer Sicht funktioniert das Ganze. Wir stellen nur den Netzanschluß sicher. Das EUMEX-Gerät muß Herr Gerlach selbst programmieren oder uns den Auftrag dazu erteilen". Was Pressesprecher Behrens gar nicht wußte: Das Gerät wurde am 21. März von einer Telekom- Expertin programmiert. Seither bastelte Telekom noch viermal daran herum. Letzte Mitteilung: Jetzt funktioniert's! Stimmt aber nicht Gerlach will nun vor Gericht, Schadenersatz einklagen.
Ein weiteres ISDN-Opfer ist Detlev Stüwe. Neuer Anschluß, neue Nummer. Stüwe wollte eine sogenannte AGRU-Schaltung, die seine neue Nummer ansagt. Oder zumindest den Hinweis "Bitte rufen Sie die Auskunft an". Auskunft der Telekom: "Technisch nicht möglich." Stattdessen tönt es aus der Leitung: "Kein Anschluß unter dieser Nummer". Stüwe: "Das ist ein Todesstoß für das Geschäft."
Und auch das noch: Hilflos war die Störungsstelle, als sie eine 11-stellige Handy- Nummer aufnehmen sollte. Eine überforderte Mitarbeiterin: "Die paßt nicht in den Computer." Des Rätsels Lösung weiß Telekom-Sprecher Behrens: "Der Kunde muß schon sagen, daß die 0172 der Funknummer die Vorwahl ist." Alles klar?!
Telekom-Konkurrenz klagt bei Kohl
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin, 29. April 1996, Seite 17 (Wirtschaft).MÜNCHEN. Fünf Fernsprech-Unternehmen haben sich in einem Brief an Bundeskanzler Helmut Kohl über die unklare Gesetzeslage in ihrer Branche beschwert. Unklarheit bestehen bei der Vergabe von Telefonnummern und Gebühren für Netzschaltungen. Mit jedem Tag entstünden so unwiederbringliche Nachteile gegenüber der Telekom, klagten die Chefs von Mannesmann, RWE, Thyssen, Veba und Viag.
Telefonrechnung zu hoch Sie brauchen nicht zu zahlen
Aus: BILD, 29. April 1996.ESSEN. Schock für die Telekom: Nicht mehr der Kunde muß bei überhöhten Rechnungen seine "Unschuld" beweisen. Die Telekom muß belegen, daß so viel telefoniert wurde. Der Fall: Ein Junggeselle hatte im Monatsdurchschnitt Gespräche für 60 Mark. Plötzlich schossen die Rechnungen in die Höhe bis 1477 Mark. Er zahlte nicht: "Der Verteilerkasten in unserem 8-Familien-Haus ist frei zugänglich, jeder kann anzapfen." Das Essener Landgericht urteilte: Die Telekom hätte nach der ersten Beanstandung Einzelgespräche aufzeichnen und mit dem Kunden diskutieren müssen. Der Junggeselle brauchte nicht zu zahlen (Az: 13 S 501/95).
Protest gegen die Telekom
Aus: SFB/B1-Videotext (BerlinText), 4. Mai 1996, 17.35 Uhr, Tafel 117.BERLIN. Eine "Aktion billiges Telefon" hat den nach eigenen Angaben längsten Protestbrief der Welt auf dem Kurfürstendamm entrollt. Darin wird auf 350 Metern Länge mit rund 300.000 Unterschriften die Telekom aufgefordert, das neue Tarifsystem im Ortsbereich zurückzunehmen. Die Initiatorin der Aktion, die Pfarrerin Helga Frisch, bezeichnete die Tarifpolitik der Telekom als unmenschlich. Lebenswichtige soziale Kontakte insbesondere älterer, kranker und behinderter Menschen würden durch die neuen Tarife zerstört, kritisierte die Theologin.
5.5.1996 (t-off). Hat die Telekom nun schon gewonnen? Haben sich bereits die Menschen mit den unsozialen "Wuchergebühren" der Telekom arrangiert? Brennen inzwischen den Menschen ganz andere soziale Probleme unter den Nägeln? Denn nur noch einige Hundert gingen jetzt in Berlin gegen die Telekom auf die Straße. Dabei hat doch die Telekom noch immer nicht die massive Erhöhung der Ortstarife nachprüfbar begründet. Und warum wohl? Nein, die Telekom hat erst dann gewonnen, wenn sie ein wirklich kundenfreundliches und ein rein marktwirtschaftlich operierendes Unternehmen geworden ist. Ein Unternehmen, das auch bei einer Erhöhung der Tarife eine ehrliche Begründung gibt und sich nicht mehr hinter der inkompetenten Bonner Telekommunikations- Politik versteckt (übrigens hat hier die SPD eine ganz klägliche Rolle gespielt). Davon ist die Telekom aber noch sehr sehr weit entfernt.
Damit das nun beschleunigt wird und außerdem die nunmehr notwendigen kundenfreundlichen Korrekturen im anstehenden Telekommunikationsgesetz erfolgen, muß der Telekom und der Bonner Politik sehr intensive Nachhilfe erteilt werden. Dabei werden die anderen Bürgerprotestformen, wie die Unterschriftensammlung, die Bezahlung der Telefonrechnungen per Verrechnungsscheck sowie die Entwicklung noch besserer Klagestrategien eine wesentliche Rolle spielen. Immerhin sind inzwischen bundesweit über 800.000 Protest-Unterschriften gegen die Tarifpolitik der Telekom gesammelt worden. Und wir alle sollten uns anstrengen, daß es noch viel viel mehr werden. Besonders von der neutraleren ausländischen Finanzpresse wird der solide begründete Kundenprotest sehr interessiert beobachtet, was der Telekom so gar nicht schmeckt.
»In freier Gesellschaft ist Kontrolle des Internets unmöglich«
Interview mit dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Ernst Benda
Auszug aus: Badische Neueste Nachrichten, 4. Mai 1996. Anläßlich des Deutschen Internet-Kongresses in Karlsruhe.BNN: Die Zahl der Nutzer von "Internet" wächst in rasanter Geschwindigkeit. Sind solche weltumspannenden Netze überhaupt kontrollierbar?
Benda: In freien Gesellschaften, zu denen wir natürlich gehören, glaube ich, daß eine Kontrolle nicht möglich ist. (...) Schon die Freiheitsrechte des Grundgesetzes schließen eine Kontrolle der Inhalte, die zwischen Menschen am Computer ausgetauscht werden, im wesentlichen aus.
BNN: Nun gibt es aber Auswüchse in diesen Computernetzen. [Ed: Hinweis auf Nazi-Propaganda und Kinderpornographie]. Sehen Sie denn auch gegen solche Entwicklungen keine Handhabe?
Benda: (...) Es ist die legitime Aufgabe einer Staatsanwaltschaft, die Begehung strafbarer Handlungen zu verhindern. Das Problem besteht darin, daß die Computernetze international sind und die deutsche Staatsanwaltschaft nicht ohne weiteres die Befugnis hat, die Begehung von Handlungen, die bei uns strafbar sind, in dem Lande, aus dem sie herrühren aber nicht, zu unterbinden. Im Grunde ist es technisch gar nicht möglich, den Zugang nur für ein Land zu verhindern.
BNN: Es geht also nur über internationale Vereinbarungen?
Benda: Im amerikanischen Kongreß wird derzeit eine parallele Diskussion geführt. Die amerikanische Öffentlichkeit verfolgt teils mit Wohlwollen, teils mit großer Entrüstung das, was in Deutschland vorgeht. (...) [Ed: Darstellung der Schwierigkeiten und Dauer internationaler Vereinbarungen].
BNN: Was ist eigentlich mit der freiwilligen Selbstkontrolle, es soll ja ein "Internet-Medienrat" gegründet werden?
Benda: [Ed: Vergleich mit Presserat, Werberat usw.] In einer Gesellschaft, die keine einheitlichen Wertvorstellungen mehr hat, wird dies auch auf ein freiwillig gebildetes Kontrollgremium zurückschlagen. Eine solche Selbstkontrolle wird nicht übermäßig effektiv sein. (...)
BNN: Wie sieht es mit neuen gesetzlichen Grundlagen in Deutschland aus? [Multimedia-Gesetz] Könnte dies ein erfolgversprechender Vorstoß sein?
Benda: Der Gesetzentwurf, der im Augenblick vom Bund vorbereitet wird, verfolgt andere Ziele. Hier geht es um die Frage, was zum Bereich des Rundfunks gehört, der ja in die Zuständigkeit der Länder fällt. (...)
BNN: (...) Soll man dem Recht auf freie Meinungsäußerung den Vorrang lassen oder muß man in bestimmten Punkten doch eingreifen?
Benda: Jedermann wird sofort zustimmen, daß man in bestimmten Punkten eingreifen muß. Es ist eben die Frage, wie bestimmt man diese Punkte. Die deutschen Staatsanwaltschaften (...) handeln im Rahmen ihres Auftrags und erfüllen ihre Pflicht. Ich bin nur skeptisch hinsichtlich der faktischen Chancen, Erfolg zu haben. (...) Man kann die Rechtsauffassung vertreten, daß es die Pflicht des Providers ist, darüber zu wachen, daß er nicht strafbare Inhalte vermittelt. Ich würde es begrüßen, sehe nur nicht wie es geht, weil ich von dem Provider nicht erwarten kann, daß er in dem chaotisch ausgestalteten Netz die ungeheure, von niemandem zu erfassende Fülle der Darbietungen kontrolliert. Wir stoßen an die Grenzen des Faktischen. (...)
BNN: Wir steuern auf eine grenzenlose Kommunikationsgesellschaft zu. Sehen Sie mehr Probleme oder Chancen auf uns zukommen?
Benda: Die Chancen sind schon heute deutlich erkennbar. Sie werden in Zukunft für Menschen, die für ihre Arbeit Kommunikation benötigen, noch weitaus wichtiger werden. Das gilt für den Juristen genauso wie für den Journalisten. (...) Zugleich bedeutet die Entwicklung, daß man mehr Informationen bekommt als man benötigt. (...) Man wird potentiell informiert, tendenziell aber verwirrt. Die Gefahr ist nicht mehr das Abschneiden von Informationen, so wie es in Zensurstaaten früherer Zeiten bis zum NS-Regime oder der DDR der Fall war. (...) Selbst wenn der Staat das wollte, könnte er das nicht mehr, die technischen Möglichkeiten haben dies erledigt. (...) Die Gefahr ist heute die Überfülle von Informationen. Das Dumme ist, daß der Effekt von zu vielen Informationen der gleiche ist, wie von zu wenig Informationen. Am Ende steht in beiden Fällen ein Stück Orientierungslosigkeit.
BNN: Wie ist denn Ihre persönliche Antwort auf die Frage: Computer, Fluch oder Segen?
Benda: Die Frage ist eigentlich sinnlos, weil Dinge, die einmal erfunden sind, nicht mehr rückholbar sind. (...) Letzlich kommt es auf den einzelnen Menschen an, ob und wie er von den Möglichkeiten Gebrauch macht. Man kann auch einen Computer abschalten.
Telekom-Rabatte nicht genehmigungsfähig
Aus: ARD/ZDF-Videotext, 16. Mai 1996, 3.42 Uhr, Tafel 142 (Wirtschaft).BRÜSSEL. Die EU-Tarifkommission verlangt von der Deutschen Telekom AG Änderungen bei den Rabatten für Großkunden. In Kreisen der Kommission hieß es, diese könnten in der vorliegenden Form nicht akzeptiert werden. Gegen die Rabatte hatten die Konkurrenten der Telekom in Brüssel Beschwerde eingelegt.
EU-Veto gegen die Telekom-Rabatte
Aus: ARD/ZDF-Videotext, 19. Mai 1996, 0.22 Uhr, Tafel 142 (Wirtschaft).BRÜSSEL. Die geplanten Geschäftskundenrabatte der Telekom verstoßen nach Ansicht der Europäischen Kommission gegen EU-Recht. Sie dürften weder in der vorliegenden Form noch rückwirkend zum 1. Januar 1996 genehmigt werden. Das teilte EU-Generaldirektor Schaub der Telekom in einem Schreiben mit. Die Entscheidung der Generaldirektion hat zunächst empfehlenden Charakter. Sollte jedoch Postminister Bötsch (CSU) weiterhin an seiner Zustimmung zu den Rabatten festhalten, riskiert er ein förmliches Verfahren in Brüssel. [Ed: Siehe auch SPIEGEL 21/1996].
SPD-Politiker übernimmt neue Post-Behörde
Aus: BILD am Sonntag, 19. Mai 1996, Seite 3 (1 Foto).BONN (bs). Der SPD-Bundestagsabgeordnete Arne Börnsen (51, Foto) soll Chef einer neuen "Regulierungsbehörde" werden, die nach der Auflösung des Bundespostministeriums ab 1. Januar 1998 den Wettbewerb auf dem privatisierten Telefonmarkt überwacht. Börnsen zu Gerüchten, er bekomme ein Jahresgehalt von 500.000 Mark oder mehr: "Das Gehalt des Präsidenten dieser Behörde liegt bei B6, höchstens bei B8. Das ist nicht viel mehr als meine Abgeordneten- Entschädigung." Nach der Besoldungsgruppe B8 würde er 13.500 Mark im Monat bekommen.
Neue Telefonrechnungen ab August
Aus: ARD/ZDF-Videotext, 21. Mai 1996, 23.41 Uhr, Tafel 180 (Ratgeber).BONN. Von August an erhalten die rund 40 Millionen Kunden der Telekom neugestaltete Telefonrechnungen mit mehr Details. Künftig werden die Kosten aller Gespräche getrennt nach den Tarifzonen im In- und Ausland ausgewiesen. Dadurch sollen die Telefonkosten besser durchschaubar werden, wie die Telekom mitteilte. Auch Verbindungen zu anderen Netzen wie Mobilfunk, Cityruf, Online-Diensten oder Servicenummern werden getrennt erfaßt. Die neuen Rechnungen im Format DIN-A4 werden schrittweise bis Ende 1997 eingeführt. Zusätzliche Gebühren werden nicht erhoben.
Zum Tage: Unternehmen Zukunft
Aus: Berliner Morgenpost, 24. Mai 1996, Seite 23 (Wirtschaftskommentar).Die Telekom präsentiert sich vor ihrem Börsengang gern als Zukunftsunternehmen. So will der Anbieter nicht nur weltweit ein Wörtchen mitreden. Er hat jetzt auch noch das digitale Fernsehen als Zukunftsmarkt entdeckt. Der (notgedrungene) treue deutsche Kunde hat von diesen "Meilensteinen" aber wenig. Er kann zwar nach Einzelnachweis auf seiner Rechnung und Online-Dienst bald auch einen Anrufbeantworter von dem Telefonriesen bekommen. Doch das Telekom-Angebot kommt mal wieder zu spät, und die Kosten addieren sich schnell auf den Neupreis der inzwischen billigen Geräte.
So wird der Dienstleister Telekom nicht interessanter. Und auch wenn beim Kundenservice der Ton inzwischen freundlicher geworden ist noch immer regiert die Schneckenpost. Wer in Berlin einen Anschluß anmeldet, muß Wochen auf sein Telefon warten. Da helfen auch T-Läden, neues Outfit und die (fast immer besetzten!) Servicenummern wenig. Sicher: Ein Privatunternehmen muß sich vor allem um den Gewinn kümmern. Doch darf es dabei den Kunden nicht aus den Augen verlieren. Denn sonst wandern im freien Wettbewerb ab 1998 viele Kunden zur Konkurrenz ab, die sich bereits für den Markt formiert hat. Die Telekom-Spitze darf beim Blick voraus nicht vergessen: Der Kunde von heute ist ebenso der Markt von morgen.
Telekom verhindert erneut Wettbewerb
Aus: Yahoo-News, 3. Juni 1996, 18.47 Uhr.DÜSSELDORF. Der Telekommunikationsanbieter Vebacom GmbH, Düsseldorf hat nach eigenen Angaben beim Bundeskartellamt in Berlin eine Beschwerde gegen die Deutsche Telekom AG, Bonn wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens eingereicht. Die Telekom habe sich trotz mehrfacher Anfragen geweigert, Vebacom für einen Pilotversuch in Berlin ein verbindliches Angebot für die Einspeisung von digitalen Fernsehprogrammen in ihr Netz zu unterbreiten. Dadurch habe der für den 15. Mai 1996 geplante Starttermin für das Projekt nicht eingehalten werden können.
"Dieses Verhalten ist wettbewerbswidrig, da wir auf die Nutzung des Telekom-Kabelnetzes angewiesen sind, um das Pilotprojekt starten und am Wettbewerb teilnehmen zu können", erklärte der Vorsitzende der Vebacom-Geschäftsführung, Ulf Bohla, in einer am Montag abend in Düsseldorf verbreiteten Mitteilung. "Der Bonner Monopolist mißbraucht seine marktbeherrschende Stellung." Mit dem Pilotversuch, für den Investitionen von 25 Millionen DM geplant seien, will die Vebacom Erkenntnisse für eine breite Einführung von Digital-TV gewinnen. Der Pilotversuch könne unmittelbar nach Öffnung der Kabelnetze der Deutschen Telekom beginnen. Das entspreche auch den Erwartungen der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), hieß es in der Mitteilung. Vebacom und die Metro-Gruppe gründen zur Zeit eine gemeinsame Gesellschaft zur Einführung von digitalem Fernsehen in Deutschland.
Forscher: Hände weg von Handys!
Asthma und Alzheimer drohenNeue Studien weisen nach: Die Strahlen können Gehirnzellen schädigen
Aus: B.Z., Berlin, 4. Juni 1996, Seite 60 (Letzte Seite).LONDON. Telefonieren mit Handy-cap: Nach dem Krebs- Verdacht haben Forscher jetzt weitere schlimme Gesundheitsrisiken der drahtlosen Telefone entdeckt. Sie können auch Asthma und Alzheimer auslösen, so die neuesten Studien. Grund: Die Mikrowellen, die der Minisender im Handy ausstrahlt, sollen die Gehirnzellen schädigen.
Was ist dran? Drei Wissenschaftler- Teams in USA, Australien und Neuseeland warnen nach den jüngsten Untersuchungen: Hände weg vom Handy. Der neuseeländische Forscher Dr. Peter French, ein Immunologe, benutzt nach seinen Labortests nur noch selten Mobil-Telefone. Dr. French: "Ich besitze ein Handy. Aber ich telefoniere damit nur noch im Ausnahmefall. Dauert das Gespräch länger als eine oder zwei Minuten, halte ich das Gerät abwechselnd ans linke oder rechte Ohr." Grund: Dr. French hat Zellen menschlichen Gewebes der Strahlung von Handys ausgesetzt und dabei Veränderungen der Zellstruktur entdeckt, die Asthma begünstigen können.
Auch die US -Wissenschaftler von der Uni in Seattle warnen vor diesen Nebenwirkungen. Sie kamen in Versuchen mit Ratten darauf. Die Tiere wurden Mikrowellen in ähnlicher Dosierung wie beim Handy ausgesetzt. Ergebnis: Die Strahlen schädigen das Erbgut (DNS) der Gehirnzellen. Dr. Henry Lai und Dr. N. P. Singh: "Dadurch kann Krebs oder Alzheimer ausgelöst werden." Zwei Mediziner aus dieser Forschungsgruppe: "Wir verzichten jetzt ganz auf Handys!"
Ihr australischer Kollege Dr. Bruce Jocking (früher ärztlicher Chefberater der staatlichen Telefongesellschaft Australiens!) kennt mittlerweile 40 Fälle, in denen Handy-Benutzer über starke Kopf- und Muskelschmerzen an Hals und Oberarm klagten. In den USA gibt es schon die ersten Handy-Prozesse: Benutzer verklagen Telefongesellschaften auf Schadenersatz in Millionenhöhe. Die Telefon-Industrie kontert: Sie läßt jetzt selbst die Risiken erforschen für 25 Millionen Dollar.
[1999: Handy zerstört Kurzzeitgedächtnis (
-Dokument)]
[Grenzwerte für Elektro-Smog]
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