14.9.2007: Kölner Stadt-Anzeiger, 18.26 Uhr MESZ (Bergisches Land). [Original
BERGISCH GLADBACH. Nun war es doch kein Einzelfall: Weitaus mehr Personen als den Eheleuten Fink und Harald Ehmann aus Bergisch Gladbach hatte die Telekom einen Internet-Anschluss eingerichtet ohne dass die Kunden diesen bestellt hatten. Anfang der Woche hatte die Telekom dem "Kölner Stadt-Anzeiger" gegenüber noch von einem Ausnahmefall gesprochen. Doch jetzt meldeten sich noch mehr Betroffene zu Wort. Von mehr als 80 Personen allein aus Heidkamp berichtet der Bergisch Gladbacher Hermann Franc. Auch seinen Eltern sei nach "massiven Anrufen von Dritten" also externen Auftragnehmern der Telekom unaufgefordert ein Internet-Anschluss verkauft worden. Beim Rückversand des gelieferten Splitters habe sich herausgestellt, dass bei der Postannahmestelle in Heidkamp vorher bereits rund 85 der Telekom-Päckchen abgegeben worden seien, sagt Franc.
Als "heftigen Vorfall" bezeichnet Udo Wendlandt, Pressesprecher der Telekom, die Vorkommnisse. "Die Vielzahl der nicht im Kundenwunsch durchgeführten Tarifwechsel ist auffällig." Wie es dazu kommen konnte, kläre die Telekom zur Zeit "mit allem Nachdruck und aller Konsequenz" auf. Der Verdacht verenge sich auf ein externes Call-Center, so Wendlandt.
Dass die Telekom erst jetzt auf die Beschwerden und Rücksendungen der Bergisch Gladbacher vom August reagiert, erklärt er so: Weil die Beschwerden bei unterschiedlichen Sachbearbeitern ankommen, sei die Häufung der Vorfälle nicht aufgefallen. Betroffene Kunden können den aufgenötigten Internet-Anschluss durch einen Anruf bei der kostenlosen Rufnummer 0800 / 330 10 00 oder per Einschreiben an die betreuende Niederlassung abbestellen. Die Anschrift steht auf jeder Telekom-Rechnung. Unaufgefordert zugesandte Päckchen könnten durch "Annahme verweigert" kostenlos zurückgesandt werden.
Dieser Leser aus Wörsdorf versucht seit 3 Monaten vergeblich eine Störungsmeldung an Arcor zu geben. Da das Unternehmen nicht reagiert, ist er sauer.
14.9.2007: Main-Rheiner, Seite ?? (xxx). [Original
WÖRSDORF. Seit 3 Monaten versuche ich nun schon vergeblich eine Störungsmeldung bei Arcor in Auftrag zu geben. Sowohl per Mail, per Telefon, bei einem Arcor-Geschäft in Idstein vor Ort wurde meine Störung aufgenommen, doch bis heute wurde die Störung nicht behoben. Als Ergebnis, wenn man doch mal zur Abwechslung nicht mit einem Sprachcomputer kommuniziert, hört man immer nur die Aussage, das Problem liegt nicht bei Arcor, sondern bei der Telekom, und untereinander wird sich anscheinend die Schuld hin und her geschoben.
Komischerweise können wir eine bestimmte Festnetznummer seit ca. 3 Monaten nicht mehr erreichen, die über alle anderen Anbieter (Telekom, oder per Handy) zu erreichen ist. Wir wissen nicht weiter und sind entsetzt über den Kundenservice von Arcor, die das ganze mehr oder weniger als Peanuts abstempeln.
Kundenwüste Deutschland fällt mir da spontan nur ein ich hoffe, das wenn wir dann aus unserem Zwei-Jahresvertrag herauskommen einen Telefonanbieter finden, der nicht so mit seinen Kunden umgeht, wie es Arcor mit uns praktiziert!
Führen Telcos Blacklists?15.9.2007 (t-off). Es gibt auch die Vermutung, daß die Telcos in ihren Vermitstlungs- Computern ‚Schwarze Listen‘ führen, die verhindern sollen, daß (mißliebige) Kunden bestimmte Netzteile oder Angebote nutzen können. Aufgefallen ist das der Redaktion von t-off schon im vorigen Jahr. Allerdings konnten bislang für diese vermutlich illegalen Listen keine belastbaren Belege ausfindig gemacht werden.Meistens treten solche Nicht-Verbindungen beim Call-by-call und beim Internet-by-call auf. Es ertönt dann nur eine belanglose Ansage von der Art Teilnehmer ist nicht erreichbar, versuchen sie es später noch einmal. Das ist aber gelogen, denn von einem anderen Anschluß mit anderer Telefon-Nummer ist dieser Teilnehmer sehr wohl erreichbar...
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14.9.2007: Yahoo-News, 13.51 Uhr MESZ (Wirtschaft). [Original
BADEN-BADEN. Die Verbraucherschutzminister wollen die Wirksamkeit der durch Telefonwerbung zustande gekommenen Verträge künftig an eine schriftliche Bestätigung binden. Auf ihrer Konferenz in Baden-Baden forderten sie am Freitag [14.9.2007] die Bundesregierung auf, hiefür die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Vorsitzende der Konferenz, Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU), betonte, den Anbietern von unerwünschter Telefonwerbung müsse der Boden für ihr Gechäftsgebaren entzogen werden [Ed: na, nun aber mal hurtig, denn es war ja wohl die Politik, die mit verbraucherfeindlichen Gesetzen diesen ‚Boden‘ erst geschaffen hat].
Dem Beschluss zufolge wollen die Minister zudem in Zusammenarbeit mit den Verbraucherschutzzentralen eine Informationskampagne gegen unerlaubte Telefonwerbung auf den Weg bringen. Dabei sollen die Verbraucher über ihre Rechte aufgeklärt werden. Die Pläne von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), Verstöße bei der Telefonwerbung mit höheren Bußgeldern zu belegen, begrüßte die Verbraucherschutzminister-Konferenz.
14.9.2007: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Seite 13 (Leitartikel Wirtschaft). [Original]
FRANKFURT/MAIN. Die Fälle sind fast zu dreist, um wahr zu sein: Da ruft ein entnervter Kunde bei der Deutschen Telekom an, um die ständigen Werbeanrufe abstellen zu lassen. Doch das Telefongespräch wird ihm zum Verhängnis: Nachdem er seine Beschwerde losgeworden ist, fragt der Mitarbeiter ungerührt, ob denn die neuen Tarife bekannt seien. Die Antwort ist eindeutig: kein Interesse. Trotzdem hat der Kunde wenig später eine Auftragsbestätigung über den Abschluss des neuen Tarifs in seinem Briefkasten. Herzlichen Glückwunsch!
Das Beispiel, das jüngst die Richter am Landgericht Bonn beschäftigte, ließe sich durch Erfahrungsberichte über das Vorgehen zahlreicher anderer Unternehmen beliebig ergänzen: Mal wird die Bitte um Informationsmaterial in ein Einverständnis zum Vertragsabschluss umgemünzt. Ein anderes Mal wird Rentnern, die weder etwas mit einem Computer noch mit dem Begriff "DSL 6000" anfangen können, ein superschneller Internetanschluss aufgeschwatzt.
Die Seuche "unerwünschte Telefonwerbung" breitet sich im Land so vehement aus, dass sich mancher in einem Akt der Verzweiflung schon das belästigungsfreie Staatsmonopol der guten alten Deutschen Bundespost zurückwünscht. Seit Jahren laufen die Verbraucherzentralen und die Wettbewerbszentrale gegen den Missbrauch Sturm, zerren hartnäckige Unternehmen vor den Kadi und erstreiten Urteile im Sinne des Verbrauchers. Das alles scheint nichts zu nützen. Die Anrufe auch am Abend oder am Wochenende nehmen zu, mehr als 86 Prozent der Bevölkerung sehen sich durch solche unlauteren Werbeanrufe belästigt.
Inzwischen ist auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hellhörig geworden. Um die genervte Bevölkerung zu beruhigen, plant die SPD-Politikerin ein ganzes Maßnahmenpaket: Verstöße sollen künftig mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Rufnummern dürfen nicht mehr verschleiert werden. Und der Verbraucher erhält ein noch umfangreicheres Widerrufsrecht als bisher. CSU-Verbraucherschutzminister Horst Seehofer und einigen seiner Länderkollegen sowie der Verbraucherzentrale gehen die Vorschläge nicht weit genug. Sie wollen an ein Grundübel des Problems heran: Denn Anrufe ohne vorheriges Einverständnis sind zwar rechtswidrig, trotzdem ist ein erheblicher Teil der geschlossenen Verträge wirksam. Die Unions-Politiker fordern deshalb, dass die Vereinbarungen erst bindend werden dürfen, nachdem der Verbraucher sie schriftlich bestätigt hat. Auf ihrer zweitägigen Konferenz in Baden-Baden beraten die Verbraucherschutzminister derzeit auch dieses Thema.
Die Vorschläge klingen überzeugend und das geplante Bußgeld und die erweiterten Widerrufsrechte sind es auch. Doch darf die Wirklichkeit nicht aus dem Blick geraten, sonst schaffen die neuen Regeln mehr Probleme, als sie lösen. Und schon jetzt ist der Bürger nicht wehrlos, er muss seine Rechte nur besser nutzen. Anrufe ohne das Einverständnis des Kunden sind nicht erlaubt.
Schon jetzt können gebeutelte Verbraucher vor Gericht verlangen, dass Unternehmen solche Anrufe in Zukunft unterlassen. Schon jetzt drohen bei Zuwiderhandlung Bußgelder von 250.000 Euro oder Ordnungshaft von 6 Monaten für die Geschäftsführer der Unternehmen. Mit dem vom Zypries geplanten Bußgeld könnten diese Strafen noch wirkungsvoller werden. Damit würde ein Verstoß auch schon unmittelbar beim ersten Anruf geahndet.
Den Richtern reißt inzwischen immer häufiger der Geduldsfaden: Das Telekommunikationsunternehmen Tele 2 hat jüngst gleich 2 Strafen in Höhe von jeweils 100.000 Euro aufgebrummt bekommen. Auch die Deutsche Telekom konnte sich in dem Fall der Kundenbeschwerde vor dem Landgericht Bonn nicht mit der lahmen Begründung herausreden, die Auftragsbestätigung sei "versehentlich" wegen einer "Fehlbedienung des Kundensystems" eingebucht worden, womöglich habe gar das System "von sich aus" den Kunden überrumpelt. Die Gerichte akzeptieren ebenso immer weniger, wenn Unternehmen mit dem Finger auf kleinere Zwischenverkäufer zeigen, die die eigentliche Belästigungsarbeit am Verbraucher leisten. Der Verantwortung können sich die davon profitierenden Unternehmen nicht entziehen.
Wenn Konsequenzen dennoch ausbleiben, liegt das jedoch meist daran, dass die Verbraucher nicht mehr wissen, wer wann angerufen hat, was besprochen wurde und wie sich das im Notfall beweisen lässt. Daran können auch die Pläne des Justizministeriums kaum etwas ändern. Zudem schießt die öffentlichkeitswirksame Forderung der Verbraucherminister nach einer schriftlichen Bestätigung für am Telefon geschlossene Vereinbarungen über das Ziel hinaus: Damit hingen auch alle anderen, vom Verbraucher willentlich geschlossenen Verträge in der Luft die trotz allem Ÿrger über aufgedrängte Abschlüsse noch immer die überwiegende Mehrzahl der Telefongeschäfte bilden dürften. Selbst der auf den letzten Drücker bestellte Blumenstrauß zum Muttertag könnte in den Strudel der Telefonterrorbekämpfung geraten.
Auf die Verantwortung der Unternehmen rücksichtslose Abzocker genauso wie Großkonzerne mit großspurigen Ethikrichtlinien scheint kein Verlass. Doch wehren muss sich vor allem der Bürger selbst. Falsch verstandene Höflichkeit hindert viele daran, das unerwünschte Telefonat einfach nach dem ersten Satz zu beenden. Andere wiederum befürchten, ein attraktives Angebot zu verpassen. Lässt man sich jedoch auf ein Gespräch ein, führt nichts an einem ausführlichen Gesprächsprotkoll vorbei. Flattert dann trotz aller Vorsichtsmaßnahmen keine Informationsbroschüre, sondern ein Vertrag ins Haus, kann man ihn auch heute schon in den allermeisten Fällen widerrufen und sollte das dann auch schleunigst tun.
13.9.2007: Yahoo-News, 13.45 Uhr MESZ (Wirtschaft). [Original
FRANKFURT/MAIN. Die Markt- und Meinungsforschungsinstitute in Deutschland leiden nach eigenen Angaben unter den Folgen unseriöser Telefonwerbung. Viele Verbraucher könnten immer schlechter zwischen Werbeanrufen und Anrufen zu Forschungszwecken unterscheiden, sagte Erich Wiegand, Geschäftsführer des Arbeitskreises Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute (ADM), am Donnerstag [13.9.2007] den Dow Jones Wirtschaftsnachrichten. Wer sich über Werbeanrufe ärgere, sei auch nicht bereit, an Umfragen teilzunehmen. Als Folge müssten die Institute pro Erhebung mehr Verbraucher anrufen. "Das verursacht mehr Kosten und gefährdet die wissenschaftliche Qualität der Umfragen", sagte Wiegand. Es sei schwieriger geworden, Repräsentativität zu erreichen.
Oft nutzten unseriöse Werbefirmen Meinungsumfragen als Vorwand, um in ein Verkaufsgespräch einzusteigen, berichtete Wiegand. Das schade dem Image der Markt- und Sozialforschungsinstitute. Per Gesetz sind laut ADM lediglich Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung verboten. Markt- und Meinungsforschung sei davon ausgeschlossen. "Wir müssen in Zukunft deutlicher klarstellen, dass Markt- und Sozialforschung keine Werbung ist", sagte Wiegand.
Schnelleren Internetanschluss versprochen, obwohl der gar nicht verfügbar ist. "Mit unseriösen Praktiken auf Kundenfang" so die Neue Presse vom Samstag zeigte deutlich, mit welch rigiden Mitteln die Telekom über Callcenter auf Kundenfang geht und dabei ihren guten Ruf aufs Spiel setzt. Ähnliches erlebte NP-Mitarbeiter Rainer Glissnik, der seit vielen Jahren zufriedener Telekom-Kunde ist.
11.9.2007: Neue Presse, Coburg, Seite ?? (xxx). [Original
KRONACH (rg/ug). Im Juli erhielt er einen Anruf, dass bei seiner Adresse (in Gehülz) in den nächsten Monaten DSL 16000 verfügbar sein werde. Wenigstens ist hier bislang DSL 2000 möglich. Natürlich wollten er und seine Familie DSL 16000 zumal dies nichts mehr kosten sollte und es die notwendige Hardware laut Anruferin noch kostenlos dazu gebe.
Am 13. August kam dann sogar viel früher als erhofft ein Schreiben, dass am 16. August der Anschluss auf "Call & Surf Comfort Plus" mit DSL 16000 umgestellt werde. Weil aber nur ein "Teledat 300 DSL-Modem" vorhanden war, rief einer der Söhne bei der Telekom an, damit auch die als kostenlos zugesicherte Hardware für DSL 16000 geliefert würde.
Hier wurde ihm mitgeteilt, dass die Hardware nicht kostenlos sei und cirka 30 Euro kosten würde. Der Telekom-Mitarbeiter kündigte an, am 16. August den Anschluss zunächst auf DSL 6000 umzustellen, damit das Angebot sofort zum angegebenen Termin auch mit dem Teledat 300 genutzt werden könnte. Es gebe derzeit eigentlich kein Angebot einer kostenlosen Hardwareüberlassung, teilte der Telekom-Mitarbeiter mit. Er wolle dennoch nachfragen, was aber einige Wochen dauern werde.
So fuhr Sohn Uli Glissnik nach Coburg zum dortigen T-Shop. Hier wurde ihm mitgeteilt, dass er die erforderliche Hardware für rund 60 Euro bekommen würde. Er rief bei der Hotline der Beschwerdestelle an und schilderte den Fall. Dort erhielt er die Auskunft, dass DSL 16000 bei seinem Anschluss überhaupt nicht verfügbar sein werde und es bei der bisherigen Übertragungsgeschwindigkeit bleibe.
Bei einem weiteren Anruf bei einer Hotline der Telekom gab die jetzt erreichte Mitarbeiterin selbst zu, dass eine Umstellung unnötig wäre und sie fragte, ob sie die Umstellung stornieren solle. Nichts war mit dem schnelleren Internetzugang! Es war einzig und allein darum gegangen, einen Vertragsabschluss zu erreichen selbst mit falschen Versprechungen.
Zwischendurch kamen Anrufe von anderen Callcentern, die fragten, ob man nicht 5 Euro im Monat sparen wolle. Von den anderen Angeboten wussten diese Mitarbeiter nichts. Sie sagten, sie seien in einem ganz anderen Bezirk. Schließlich rief eine Telekom-Mitarbeiterin an und fragte, ob man nicht doch den Vertrag auf DSL 16000 umstellen wolle, schließlich sei Gehülz "DSL-Ausbaugebiet".
Zumal sicher noch mehr Telekom-Kunden ähnliche unlautere Angebote erhielten, wurde bei der Telekom nachgefragt, auf eine Antwort wird gewartet.
Die Cogent Communications Deutschland GmbH bestätigte gegenüber der ComDivision das es auf absehbare Zeit keine Lösung für das Bandbreitenproblem gebe.
3.9.2007: ComDivision GmbH, Münster, ??.?? Uhr MESZ (Presse-Mitteilung). Reichlich grammatikalische und Interpunktions-Fehler wurden in dieser Presse-Mitteilung von t-off redaktionell korrigiert. [Original
MÜNSTER (PresseBox). In einer Email, die die ComDivision GmbH heute durch einen leitenden Cogent Support Mitarbeiter Herrn Martinez erhielt, bestätigt sich die Befürchtung, dass es auf absehbare Zeit bei Cogent keine Lösung für das Performance-Problem im DTAG [Deutsche Telekom AG] Peering gibt.
So schrieb Herr Martinez am 30.08.2007 dem münsteraner Provider: Wie bereits in den letzten Wochen besprochen, können wir leider diese Situation nicht ändern. Geschäftsführer der ComDivision GmbH Yves Sandfort meint hierzu: Diese Aussage bestätigt uns klar unsere Befürchtung, weder finden aktive und zielführende Gespräche mit der DTAG statt, noch ist hier in absehbarer Zeit von einer Besserung auszugehen. Das ist endlich mal eine ehrliche Antwort, nicht wie die schwammigen Aussagen der letzten Woche, es gäbe hier zeitnah eine Lösung mit der DTAG.
Uns wurde ja diesbezüglich bereits seitens der Deutschen Telekom AG mitgeteilt, dass man hier nur eine Lösung sehe, wenn Cogent für die bezogenen Leistungen auch zahlen würde, dies werde aber weiterhin von Cogent verweigert. Wir halten daher an unseren Bestrebungen fest, von der Cogent Schadenersatz für die auf diesen Zustand zurückzuführenden Kundenkündigungen, als auch die Mehraufwände durch den Zukauf direkter DTAG Leistungen zu fordern. Aus unserer Sicht erfüllt die Cogent Ihre vertragliche Verpflichtung hier nicht und will für die entstehenden Schäden nicht aufkommen, schrieb die DTAG.
ComDivision arbeitet im Moment weiter unter Hochdruck zusätzliche Kapazitäten anderer Carrier am Standort in Münster zu beschaffen, um Cogent kurz bis mittelfristig komplett zu ersetzen. Im Moment konnten die Störungen für Kunden minimiert werden durch eine höhere Auslastung der Anbindungen bei anderen verbundenen Carriern.
[17.08.2007:
ComDivision GmbH über Performance Probleme bei Cogent] (PRESSEBOX)
31.8.2007: Rhein-Main.net, Seite ?? (xxx). [Original
FRANKFURT/MAIN. Anneliese Granditzki (64) hat Probleme mit Arcor. Weil der Telefonanbieter einen Fehler gemacht hat, musste die querschnittsgelähmte Frau aus Rödelheim 8 Wochen lang ohne Telefon, Fax und Internetzugang leben. Das Schlimmste war jedoch, dass der Hausnotruf nicht funktionierte, auf den Anneliese Granditzki im Notfall dringend angewiesen ist. Normalerweise wird die behinderte Frau von einer Zentrale aus angerufen, wenn Sie auf einen der Notrufknöpfe in ihrer Wohnung drückt das geht aber natürlich nur, wenn das Telefon funktioniert.
Der Ärger begann Anfang Juni. Damals bestellte die Telekom-Kundin einen Arcor-Anschluss für einen 17 Jahre alten Freund in Sachsenhausen. Auf dem Auftragsformular vermerkte sie ausdrücklich, dass der Komfortanschluss zum Telefonieren und Surfen bei dem jungen Mann und nicht bei ihr selbst freigeschaltet werden soll. Das übersahen die Arcor-Mitarbeiter [Ed: hm, vielleicht sind aber auch Arcor-Leute so dumm und können nicht lesen...]. So wurde bei Anneliese Granditzki die Leitung gekappt, und bei ihrem Freund tat sich nichts.
Alle Versuche, den Fehler durch Anrufe und Briefe rückgängig zu machen, scheiterten. "Bei Arcor wurde ich von einem Mitarbeiter zum nächsten verwiesen", sagt die Seniorin. "Ich hatte das Gefühl, dass für mein Problem niemand so richtig zuständig ist." Inzwischen hat Anneliese Granditzki ihren Arcor-Auftrag storniert, die Neuanmeldung bei Telekom kostete knapp 60 Euro. Insgesamt hätten die festnetzlosen Wochen 400 Euro zusätzlich gekostet: "Ich musste Prepaid-Karten für mein Handy kaufen und habe die Briefe an die Telefonanbieter sicherheitshalber per Einschreiben geschickt", sagt Anneliese Granditzki. Sie möchte, dass Arcor für den finanziellen Schaden aufkommt und hat einen Anwalt eingeschaltet.
Thomas Rompczyk von Arcor räumt ein, dass vieles schiefgelaufen sei: "Die Auftrag ist so bearbeitet worden, als habe Frau Granditzki selbst zu Arcor wechseln wollen." Dass Arcor den Fehler nicht rückgängig gemacht habe, bittet der Pressesprecher zu entschuldigen: "Die Kundenbetreuung hätte sofort reagieren müssen leider hat sie es nicht getan." Alle Rechnungen seien ausgebucht worden, versichert Rompczyk. Das Geld, das die Kundin schon bezahlt habe, werde erstattet. Ob Arcor für zusätzlich entstandene Kosten aufkomme, werde zudem mit Anneliese Granditzkis Anwalt geklärt.
Beim Kundenservice gebe es noch "Optimierungsbedarf", sagt der Pressesprecher. Die Frage, warum Anrufer immer wieder andere Ansprechpartner an der Strippe haben, beantwortet Rompczyk lapidar: "Wir haben 2 Millionen Kunden, da können wir nicht jedem einen Betreuer zuweisen."
Auch der starke Wettbewerb zwischen den Anbietern wirke sich auf den Service aus: "Die Preise für DSL-Produkte sind seit 2004 um 40 Prozent gesunken, die Margen sind gering", sagt der Pressesprecher. Deshalb könne nicht uneingeschränkt Geld in den Service investiert werden [Ed: aber vielleicht sollten sie etwas Geld fürs Lesenlernen opfern...].
31.8.2007: Heise-Newsticker, 12.30 Uhr MESZ (Security/Politik). [Original
BERLIN (jk/c't). Datenschützer haben heimliche Online-Durchsuchungen vor der Beratung der umstrittenen Maßnahme durch Sicherheitspolitiker der großen Koalition am heutigen Freitag als nicht konform mit dem Grundgesetz und technisch kaum durchführbar kritisiert. Zugleich sorgt auch die eingeschränkte Fassung des Richtervorbehalts in den Plänen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für neuen Wirbel. Spiros Simitis, der Nestor der EU-Datenschutzgesetzgebung, hält die entsprechende Passage im Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) für unvereinbar mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Ausforschung "informationstechnischer Systeme" nur ein Mal oder hunderte Male durchgeführt werde, bemängelte der emeritierte Frankfurter Rechtsprofessor im Deutschlandradio Kultur die diversen Beruhigungsversuche von BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Das Ganze ändert sich auch nicht dadurch, dass es von A oder B gemacht wird, vom Ministerium oder einem privaten Unternehmen." Maßstab seien für alle die verbrieften Grundrechte.
Das Vorhaben der Regierung, in Notfällen getürkte Behördenmails als Türöffner für den so genannten Bundestrojaner zu verwenden, lehnt Simitis ab. Jeder Bürger müsse bei einer Mitteilung einer staatlichen Stelle davon ausgehen können, dass diese nicht versucht, auf diesem Weg an private Informationen zu gelangen. Die vorgesehene "Hürde" eines Richtervorbehaltes für verdeckte Online-Razzien bezeichnete der Datenschützer als unzureichend. Die richterliche Kontrolle sei ein Filter, der nur funktionieren könne, wenn von vornherein bestimmte Grenzen für Strafverfolger und Justiz gesetzt würden.
Bei Gefahr in Verzug soll laut dem heise online vorliegenden Gesetzesentwurf des Innenministeriums eine Anordnung des BKA-Präsidenten ausreichen, um eine Online-Durchsuchung anzuordnen. Binnen 3 Tagen ist aber auch in einem solchen Fall die Bestätigung der Maßnahme durch einen Richter einzuholen. Ein erneuter Bericht der Berliner Zeitung über diese Regelung hat weiteres Öl in den Koalitionsstreit um heimliche Online-Durchsuchungen gegossen. Verschärfend auf das angespannte Klima zwischen den Regierungsfraktionen wirkt auch, dass ein Zugriff etwa auf Festplatten privater PCs auch dann erlaubt sein soll, wenn durch die Maßnahme unvserdächtige Personen mitbetroffen wären.
Dies kann dem Entwurf zufolge etwa passieren, wenn mehrere Nutzer am anvisierten Computer arbeiten oder der Rechner Bestandteil eines Netzwerks ist. Laut dem Innenressort soll aber der Einsatz der Spyware zumindest auf Systemen ausscheiden, die der Kontrolle unbeteiligter Dritter wie Server-Administratoren unterstehen. Auch in Fällen, in denen eine Zielperson den Rechner einer Behörde, einer Universität oder eines Unternehmens nutzt, würde aus taktischen Gründen keine verdeckte Online-Durchsuchung veranlasst.
Weiter in der Diskussion sind aber auch die technischen Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden zur Online-Durchsuchung. Die vom Innenministerium zuletzt bevorzugt ins Spiel gebrachte Trojanermethode bezeichnete Christian Krause vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD) gemäß dem namensgebenden sagenumwobenen Pferd als im wahrsten Sinne des Wortes hölzern und wenig erfolgsversprechend. "Die Leute, die man ausspionieren will, sind ja keine Computer-Laien", gibt der Experte zu bedenken. Verdächtige E-Mail-Anhänge werde ein Profi kaum öffnen, selbst oder gerade wenn die Post scheinbar von einer unverfänglichen Behörde komme.
Nicht weniger vertrackt ist Krause zufolge die Einschleusung der Software über eine Internetseite, die vom Verdächtigten ahnungslos besucht wird. Zum einen müssten die Ermittler sicher gehen, dass nur er und kein Unbeteiligter die infizierte Seite ansteuert und sich dabei den Trojaner einfängt. Zum anderen ist auch hier Schutz möglich etwa mit einer Sandbox, in der der Browser vom Rest des Systems abgeschirmt ist. Selbst ausgeschlossen hat das Innenministerium den erzwungenen Einbau von Hintertüren in Anwendungen oder Betriebssysteme; auch Kooperation mit Providern kämen nicht in Frage. Dies könnte "fatale Konsequenzen" für die Wirtschaft haben. Für den Datenschützer würde damit auch das Vertrauen ins Internet "vollständig untergraben". Kaum Gegenwehr für möglich hält Krause dagegen, wenn sich das BKA gängiger Methoden von Wirtschaftsspionen bedienen und gezielt die zahlreichen mehr oder weniger bekannten Sicherheitslücken in Software missbrauchen würde. Die Ermittler würden sich damit aber krimineller Methoden bedienen.
Angesichts der technischen Herausforderungen sieht der ULD-Vertreter letztlich nur einen Ausweg: "Die einfachste Möglichkeit besteht darin, heimlich in die Wohnung des Verdächtigen einzudringen und seinen Rechner zu manipulieren." Eine solche tief in die Privatsphäre von Verdächtigen eingreifende Maßnahme stand kurzfristig schon einmal zur Debatte. Das BKA hat derlei "Agentenbefugnisse" zur Verletzung des Wohnraums bislang aber nur im Rahmen der gängigen Strafverfolgung zur Durchführung des großen Lauschangriffs. Der Schäuble-Entwurf sieht darüber hinaus in Paragraph 20t eine Lizenz für Ermittler der Wiesbadener Polizeibehörde vor, auch zur Terrorabwehr eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen zu dürfen. Nicht die Rede ist aber davon, dass die Beamten dabei technische Spionagemittel anbringen dürfen.
Die Liberalen stemmen sich derweil weiter gegen einen neuen "Schritt in den Überwachungsstaat". Schäubles Pläne schössen "weit über das Ziel hinaus", bemängelte der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, im ZDF-Morgenmagazin. "Hier soll eine Super-Geheimpolizei geschaffen werden, die sich einer Kontrollmöglichkeit zu großen Teilen entzieht", sorgt sich auch sein Kollege der Linken, Jan Korte. Die Gesetzesnovelle leite aus seiner Sicht eine Zeitenwende ein, in der das grundgesetzlich abgesicherte Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten faktisch aufgehoben sei. [mehr]
Siehe dazu auch die Anmerkungen zur Online-Durchsuchung von BKA-Chef Jörg Ziercke und von Datenschützern auf der Datenschutz-Sommerakademie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz am Montag dieser Woche:
Einen ausführlichen Einblick in die jüngsten Ausführungen des Bundesinnenministeriums zu den Plänen für Online-Razzien und in die Antworten Schäubles auf den Fragenkatalog des Bundesjustizminsteriums sowie der SPD-Fraktion zur Online-Durchsuchung bieten Meldungen vom Wochenende im heise-Newsticker und ein Bericht in c't Hintergrund:
Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:
Das Bundeskriminalamt hat offenbar einen Computer-Trojaner fertiggestellt, das beliebige Rechner aus der Ferne durchsuchen kann. Das geht aus jetzt enthüllten Schreiben des Innenministeriums hervor. Der Bundes-Trojaner soll sogar Mobilgeräte ausspionieren können.
28.8.2007: Spiegel Online, ??.?? Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original
Private durchsuchen längst |
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BrandProtect & Co at work...
TORONTO 29.8.2007 (t-off). Mit solchen Online- Durchsuchungen von Internet-Servern
läßt sich offensichtlich schon heute reichlich Geld machen. Allzuoft müssen noch dazu
die Nutzer für eine erfolgte Total-Durchsuchungx bezahlen. Denn da werden schon mal über Nacht
um die 500 MByte an Bild- und PDF-Dateien abgesaugt, um diese mit Spezial- Software zu untersuchen. Und
wenn dann der ‚Traffic‘ bei dieser Nacht- und Nebel-Aktion von Spionage das vom Web- Hoster
vorgegebene Limit überschreitet, dann muß eben der Nutzer kräftig löhnen. Natürlich halten sich die Durchsucher nicht an die in der robots-Datei festgelegten Regeln. Sie nehmen auf einen Schlag alles mit, was da ‚rumliegt‘, auch wenn das in dieser Datei explizit untersagt wird. Solche Unternehmen wie BrandProtect.com sagen, daß sie einen Dienst für die Menschheit leisteten. Denn sie würden nur nach Markenrechtsverletzungen Ausschau halten. Auch kämpfe man damit gegen das kriminelle ‚Phishing‘, heißt es. Aber wer glaubt das schon. Und Sie glauben, daß stimme alles nicht. Dann schauen Sie doch mal in die Log-Dateien Ihres Internet-Servers und halten Ausschau nach IWAgent/ 1.0 oder LinkWalker/2.0. Sie werden staunen, was da heutzutage alles an Ungereimtheiten zu finden ist. Einträge von ‚Bundes-Trojanern‘ werden Sie dort natürlich nicht finden. Denn dieser nutzt die vielen noch gar nicht veröffentlichten Macken von Microsoft- Betriebssystemen. Nur ganz wenige Experten wissen davon und lassen sich ihr Wissen teuer bezahlen nun also auch von der deutschen Regierung... |
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Die Dokumente beantworten Anfragen des Bundesjustizministeriums (Antwort als PDF) und der SPD-Bundestagsfraktion (Antwort als PDF) zu eben jenem Schnüffelprogramm, mit dem Beamte die Computer Verdächtiger ausspähen sollen. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte SPIEGEL ONLINE, dass entsprechende Antworten verschickt wurden wollte zu den aufgetauchten Dokumenten im Detail aber keine Stellung nehmen.
Die Online-Durchsuchung von Computern und anderen Geräten ist umstritten, die SPD fordert hohe Hürden. Deutsche Geheimdienste hatten das Werkzeug schon seit Ende 2005 eingesetzt eine Dienstvorschrift des damaligen Ministers Otto Schily (SPD) erlaubte den heimlichen Zugriff. Anfang des Jahres dagegen hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass es nicht genutzt werden darf. Der Eingriff in die Grundrechte sei nicht ausreichend geregelt. Seitdem debattiert die Politik über das Thema.
In den beiden jetzt bekannt gewordenen Schreiben wird klar, wie weit die Programme des Bundeskriminalamts tatsächlich sind und welche Einsatzmöglichkeiten für den Bundes-Trojaner gesehen werden der in Ministeriums-Englisch "Remote Forensic Software" ("Fernforensische Software", RFS) heißt. [mehr]
SPIEGEL ONLINE dokumentiert Erkenntnisse aus den Dokumenten:
[1. Teil:
Bundes-Trojaner sind spähbereit]
[2. Teil:
Welche Geräte durchsucht die RFS?]
[3. Teil:
Wann ist der Bundestrojaner einsatzfähig?]
[4. Teil:
Werden Telefonate über Programme wie Skype mitgeschnitten?]
[5. Teil:
Wie kommt die Software auf die Rechner?]
[6. Teil:
Entdecken Virenscanner die RFS?]
[7. Teil:
Was späht die RFS aus?]
[8. Teil:
Wie kommen die Daten zu den Behörden?]
[9. Teil:
Wie teuer ist die Überwachung?]
[14.12.2006:
Datenschutzbeauftragter kritisiert Online-Durchsuchungen privater Computer] (HEISE)
[00.00.2007:
Antwort des Bundesinnnenministerium an das Justziminsterium] (netzpolitik.org)
[00.00.2007:
Antwort des Bundesinnnenministerium an die SPD-Fraktion] (netzpolitik.org)
KURIER linderte Rechnungsschock.
3.8.2007: Berliner Kurier, Seite ?? (xxx). [Original
BERLIN-KÖPENICK (dübb). Viel und trotzdem für wenig Geld telefonieren und surfen, das versprechen Flatrates. Die gönnen aber nicht jedem das preiswerte Vergnügen, erfuhr KURIER-Leserin Cathrin Kracht.
Monatelang ging alles gut, die Bausparkassen-Angestellte nutzte die monatliche Kostenpauschale für rund 45 Euro von Arcor für alle Telefonate und Internetverbindungen. Im Januar allerdings dann der böse Brief: Sie nutzen eine Einwahl auf einen Server, der von der Bepreisung ausgeschlossen ist. Zukünftig werden diese Verbindungen extra berechnet. Kathrin Kracht wusste sofort: "Das sind die großen Datenmengen, die ich regelmäßig an meinen Arbeitgeber schicke."
Als die Rechnung schließlich kam, war sie mit über 100 Euro gepfeffert. Schock für Frau Kracht, die sich in ihrer Not an den KURIER wandte. Die Sonderreporter recherchierten: Viele Telekommunikationsanbieter wollen solche Viel-Surfer mit überdurchschnittlicher Nutzung wie Frau Kracht los werden.
Ein Blick in die Allgemeinen Geschäfts Bedingungen (AGB) der Anbieter schafft in so einem Fall Klarheit. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert: "AGB, die unklar formuliert sind, muss der Verbraucher nicht akzeptieren." Ist dagegen der Billig-Tarif genau definiert mit Telefonminuten oder Datenvolumen, hat der Verbraucher schlechte Karten. Frau Kracht hatte Glück, Arcor war kulant und erließ ihr die hohe Rechnung.
Zum Betrüger aus Herten.
2.8.2007: Polizei-Presse, 15.59 Uhr MESZ (Pressemappe) von POLIZEIPRäSIDIUM RECKLINGHAUSEN. [Original
RECKLINGHAUSEN/HERTEN (ots). Als Mitarbeiter der Telekom gibt sich seit einiger Zeit ein Betrüger aus, der in Westerholt von Tür zu Tür geht. Er schellt an und lässt sich unter einem Vorwand die Telefonrechnung zeigen. So wurde auch am 27.Juli eine 44-jährige Frau von der Johannesstraße aufgefordert, ihre eigene Telefonrechnung zu unterschreiben. Jetzt bekam sie Post von einer anderen Telefon- und Internet-Firma mit der Bestätigung einer Bestellung.
Danach hatte die Frau ungewollt einen Vertrag abgeschlossen. Auch ein 70-jähriger Mann fiel auf der Johannesstraße auf den Trick herein. Zum Glück haben beide schnell erkannt, dass sie einem Betrüger aufgesessen sind und ihre Verträge umgehend gekündigt. Aber vermutlich sind noch weitere Geschädigte auf die Masche hereingefallen und haben unbedacht unterschrieben. In diesem Fall sollte der Vertrag umgehend gekündigt und eine Anzeige erstattet werden.
Beschreibung des Mannes: ca. 25 Jahre alt, 165 cm groß und schmächtig, dunkle Haare, dunkler Teint, südländischer Typ, sprach mit Akzent. Am 27. Juli trug er ein weißes Hemd und eine schwarze Hose und Krawatte.
Vor weiterem Auftreten wird gewarnt.
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