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55 Fragen an die Deutsche Telekom AG khd
Stand:  10.10.1995   (24. Ed.)  –  File: BigT/55_Fragen.html




„Bei der Deutschen Telekom dreht sich alles um eines: um Sie. Schließlich sind es die Kunden, die über unseren Erfolg entscheiden. Deshalb haben wir uns viel vorgenommen: das kundenfreundlichste Dienstleistungsunternehmen Deutschlands zu werden.“

So schrieb die Deutsche Telekom AG Anfang Januar 1995 in ihrer eigenen 4-seitigen Werbung [1], die vielen Zeitungen und Zeitschriften beigelegt war. Ja, sie gab sogar ihren Kunden noch den Rat: "Nehmen Sie uns beim Wort."


Das war aber wohl nur so dahingesagt. Denn nahm man nun [Ed: Anfang Januar 1995!] die Telekom beim Wort und fragte nach den vielen Widersprüchen zwischen den blumigen Ankündigungen und der rauhen Wirklichkeit bei den Telefonabrechnungen und nach den vielen anderen Telekom- Ungereimtheiten, dann verschlug es der Telekom glatt die Sprache [2]. Sie antwortete erst gar nicht und verweigerte nach vielen Monaten letztendlich die schriftliche Beantwortung [3].



Und hier sind nun die Fragen zu den vielen Ungereimtheiten:

  1. Welche Gründe haben im einzelnen eigentlich dazu geführt, daß bei der Deutschen Bundespost die für die Kostenermittlung verbindlichen Zähleinrichtungen nicht standardmäßig – wie beim Wasser-, Strom- oder Gaszähler – im Hause bzw. in der Wohnung des Kunden (Verbraucher, Teilnehmer), sondern – für den Kunden völlig unkontrollierbar – in Gebäuden (Endämtern) der Bundespost bzw. heute der Telekom installiert sind?

  2. Ist es richtig, daß damit die Post/Telekom jedwede Manipulationen (auch solche durch Ihre eigenen Mitarbeiter) oder Unregelmäßigkeiten auf dem ungesicherten – oft kilometerlangen – Leitungsteil zwischen der "Sprechstelle" (Teilnehmer, Kunde) und dem "Endamt", aber auch andere Risiken einer fehlerhaften Gesprächszählung, zunächst voll dem Kunden angelastet hat bzw. noch immer anlastet?

  3. Wenn das so ist, welches "ordnende" (Geschäfts-) Prinzip steckt denn dahinter, daß die Post ihre Risiken schon immer voll auf die Kunden abgewälzt hat, und wann wird sich das bei der Telekom – entsprechend Ihren Grundsatzstatements (siehe oben) – nun endlich ändern?

  4. Welche Fehlerraten weisen im einzelnen welche Gesprächszählmethoden (getrennt nach klassischer Analog- und derzeitiger Digitaltechnik) grundsätzlich auf, und wer hat diese Fehlerraten wann und wie festgestellt?

  5. Ist es zutreffend, daß die elektromechanischen Gesprächszähler, wie sie noch in den vielen Endämtern mit Analogtechnik eingesetzt werden, bedingt durch den heutigen Zeittakt – insbesondere auch durch den verstärkten (Auslands-) Selbstwählfernverkehr – gegenüber der früher ausreichenden Einfachzählung im Ortsverkehr einer deutlich höheren Beanspruchung unterliegen?

  6. Wie wirkt sich diese höhere Beanspruchung der Gesprächszähler auf die Fehlerrate aus, und nach welchen Zählerständen (Lebensdauer des Zählers) werden die Gesprächszähler – wie beispielsweise bei den Stromzählern – routinemäßig durch neue Zähler ersetzt?

  7. Wie werden die Zählerstände bei den elektromechanischen Gesprächszählern erfaßt und in die Datenverarbeitungsanlagen zur Anfertigung der Telefonrechnungen übertragen?

  8. Trifft es zu, daß die Erfassung dieser Zählerstände noch per Fotografie und die manuelle Dateneingabe aufgrund dieser Fotos erfolgt? Falls das zutrifft, welche Vorkehrungen sind im einzelnen von der Telekom getroffen, um fehlerhafte Eingaben und Irrtümer von vornherein auszuschließen?

  9. Welchen Sicherheitsnormen und Qualitätsstandards genügt die Soft- und die Hardware, die in der digitalen Vermittlungstechnik von der Telekom eingesetzt wird, insbesondere in Hinsicht auf die Genauigkeit und Fehlerfreiheit der Erfassung der Gesprächseinheiten?

  10. Welche Gründe haben dazu geführt, daß auf den Telefonrechnungen nur die Anzahl der Gesprächseinheiten, nicht aber der jeweilige Anfangs- und der Endzählerstand – wie bei den Wasser-, Strom- und Gasrechnungen schon immer üblich – sowie der genaue Zählerablesetag (natürlich mit der Uhrzeit) angegeben wird?

  11. Ist der Sinn dieser Nicht-Maßnahme, den Kunden die Kontrolle von Telefonrechnungen so schwer wie irgend möglich zu machen, oder warum sonst geschieht dieses bisher nicht, und wann wird die Telekom auch diesen kundenunfreundlichen Zustand ändern?

  12. Welche Plausibilitätsprüfungen in Hinsicht auf die Höhe des Rechnungsbetrags hat die Telekom in der Software für die Anfertigung von Telefonrechnungen im einzelnen eingebaut?

  13. Wenn ein privater Teilnehmer bisher nur Telefonrechnungen in Höhe von 30 bis 50 DM pro Monat zu bezahlen hatte (Beispiel aus Focus 52/1994), meint dann die Post/Telekom, wenn sie plötzlich eine Rechnung über 691,83 DM oder noch sehr viel höher errechnet und diese dann ungeprüft und vor allem auch noch völlig unkommentiert dem Kunden zur Bezahlung zuschickt (womöglich noch per Lastschriftverfahren vom Kundenkonto direkt abbucht), daß die bisher angewendeten Plausibilitätsprüfungen ausreichend sind?

  14. Welche rechtlich, technisch oder auch organisatorisch herausragenden Besonderheiten erlaub(t)en es der Post bzw. der Telekom eigentlich gegenüber ihren Kunden derart arrogant aufzutreten, wie das z. B. auch öffentlich in verschiedenen Fernsehsendungen (u. a. WDR, NDR, RTL) der letzten Monate [Ed: vor dem Januar 1995!] immer wieder zu beobachten war?

  15. Welche Fehlerraten weisen die heute verstärkt bei Telefonanschlüssen eingesetzte Anschlußtechnik per 2-fach oder 4-fach Multiplexer (Versorgung von bis zu vier Telefonanschlüssen über eine Leitung) bezüglich der Gesprächseinheitenzählung und deren zweifelsfreier Teilnehmerzuordnung auf?

  16. Informiert die Telekom die Kunden darüber, ob ein Anschluß per Multiplexertechnik erfolgt? Falls das nicht geschieht: Welches sind dann die Gründe, den betroffenen Kunden diese relevante Information vorzuenthalten?

  17. Wann und in welcher schriftlichen Form hat die Bundespost bzw. die Telekom ihre Kunden auf die Einsichtmöglichkeit bei den Niederlassungen der Telekom anläßlich der Überleitung der öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisse in die privatrechtlichen Vertragsverhältnisse hingewiesen?

  18. Wieso hat die Deutsche Telekom AG den Kunden im Dezember 1994 zwar die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (eine Kurzfassung?), nicht aber die zugrundeliegende und daher für die vertragliche Beziehung relevante Telekommunikationsverordnung ausgehändigt?

  19. Sind alle Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Verbindung mit der Telekommunikationsverordnung) mit dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG), insbesondere mit den Klauselverboten und den Bestimmungen zur Beweislast des AGBGs konform?

  20. Welche Gründe haben im einzelnen dazu geführt, daß die Telekom für Einwendungen – abweichend von anderen kundenfreundlicheren gesetzlichen Regelungen sowie der Handhabung durch andere Dienstleistungsunternehmen – nur eine Frist von sechs Wochen nach Zugang der Telefonrechnung zuläßt?

  21. Hält die Deutsche Telekom AG selbst diese extrem kurze Einwendungfrist für besonders kundenfreundlich, und wann wird die Telekom diese Frist – entsprechend Ihrer eigenen, am 26. Januar 1995 in der Tagespresse publizierten Ankündigung "Wir wollen auch das kundenfreundlichste Dienstleistungsunternehmen Deutschlands werden" – endlich kundenfreundlich verlängern?


  22. Können bei der Entgegennahme von Gesprächen (keine R-Gespräche!) aus mobilen Telefondiensten auch Gebühren für den angerufenen Teilnehmer im Festnetz der Telekom entstehen?

  23. Falls das möglich sein sollte: Welches sind dafür die Bedingungen im einzelnen, und wann und in welcher schriftlichen Form hat die Telekom ihre Kunden über eine solche – bisher ungewöhnliche – Gebührenerhebung informiert und aufgeklärt?

  24. Gibt es in dieser Hinsicht Unterschiede zwischen den verschiedenen Providern mobiler Telefondienste, und welche sind das im einzelnen?

  25. Unter welchen Umständen können bei digitalen, computergesteuerten Vermittlungsstellen die Rufnummer von Telefonanschlüssen (kein ISDN) von zwei Teilnehmern auf verschiedenen Endämtern (die ersten drei Ziffern der Rufnummern sind unterschiedlich) unbemerkt vertauscht werden?

  26. Wie stellt die Telekom – beispielsweise durch geeignete Software – sicher, daß Sie selbst solche vertauschten Rufnummern von Telefonanschlüssen unverzüglich erkennt?

  27. Wieso hat es die Telekom bisher versäumt einen zeitgemäßen elektronischen Gebührenzähler für die Telekommunikation neu entwickeln zu lassen,

    • der es erlaubt die Gebührenzählung in Deutschland kundenfreundlich zu dezentralisieren,
    • der dazu verplombt beim Kunden – bei Privatkunden beim/am Telefon – installiert wird,
    • der dem Kunden jederzeit – auch beim Telefonieren – den absoluten "Verbrauch" an Tarifeinheiten sowie die seit der letzten "Ablesung" (Auslesung) angefallenen Einheiten auf getrennten Displays zuverlässig anzeigt,
    • der von Computern der Telekom in der verkehrsärmeren Zeit oder aber auch jederzeit über die Telefonleitung fernabfragbar und am Auslesetag rückstellbar (nur der Differenzzähler) ist,
    • der damit gleichzeitig auch die Anschlußleitung zwischen dem Endamt und dem Kunden bezüglich möglicher Manipulationen überwachen könnte (Leitungsschutz),
    • sich dabei des aktuellen internationalen Stands der Kryptiertechnik (z. B. schnelle DES Kryptier-Chips, Technologien der RSA Data Security Inc., USA und vielleicht hat ja sogar die Firma Siemens etwas beizusteuern) sowie der hochsicheren Indentifizierungstechnik (eben keine unsicheren 4-ziffrigen PINs sondern mindestens einige 100 Bit lange Keys) bedient und
    • somit in der Lage ist, die Referenzdaten für die Abrechnungen der Telekom (die derzeitigen zentralen Gebührenzähleinrichtungen bei der Telekom dienen dann lediglich der Kontrolle bzw. der Feststellung von Unregelmäßigkeiten sowie der Ermittlung der Verbindungsdaten für die detaillierten Rechnungen) sicher und zuverlässig zu liefern?

  28. Treffen Informationen zu, nach denen es bei der Deutschen Telekom AG eine interne Regelung geben soll, nach der alle Mitarbeiter gehalten sind bei Kundenreklamationen nur minimale, hinhaltende – am besten gar keine präzisen – Auskünfte auf gezielte, sachgerechte Kundenfragen zu bestehenden bzw. vermuteten Unregelmäßigkeiten im Sinne eines Abwimmelns zu geben, und wie vereinbart sich dieses Geschäftsgebaren gegebenenfalls mit Ihrem neuen Anspruch auf "Kundenorientierung", d. h. auf Orientierung zum Kunden hin?

  29. Treffen Informationen zu, wonach es z. B. ein Indiz für Manipulationen an Telefonleitungen ist, wenn es nur einmal klingelt und man nach dem Abheben des Hörers nur eine "Leere" hört, sich aber keiner meldet?

  30. Wann und welcher schriftlichen Form (beispielsweise durch die Beilage eines entsprechenden Faltblatts zu den Telefonrechnungen) hat die Deutsche Telekom AG ihre Kunden über solche und andere ihr bekannten Anzeichen für Manipulationen bzw. für anzunehmende technische Unregelmäßigkeiten in der Vermittlungstechnik selbst informiert und aufgeklärt?

  31. Treffen Informationen aus dem weltweiten Internet zu, wonach es die technischen Vermittlungseinrichtungen gerade der Deutschen Telekom erlauben, daß der zum "Schutz des Angerufenen" von der Telekom in den Verbindungsaufstellungen der detaillierten Telefonrechnungen anstatt der letzten drei Ziffern der Zielnummer vorgenommenen Ausdruck von drei "x" vom Anrufer dadurch auszutricksen sei, daß dieser nach jeder Wahl einer Rufnummer noch drei beliebige – an sich unbedeutende – Ziffern zusätzlich wählt?

  32. Falls die derzeitigen Vermittlungstechnik der Telekom das tatsächlich zulassen sollte: Welche Maßnahmen hat die Telekom wann im einzelnen ergriffen, um dieses vermutliche Umgehen des "Datenschutzes" zu verhindern?

  33. Warum wird von der Deutschen Telekom für die erst am 1. Januar 1995 eingeführten "kostenlosen detaillierten Telefonrechnungen" überhaupt eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19,– DM verlangt, obwohl eine solche Rechnung eine im Geschäftsleben an sich selbstverständliche Dienstleistung – quasi der Kassenbon – ist, die bereits durch die (hohe) Grundgebühr eines Anschlusses abgegolten sein sollte? Sollen etwa durch diese Einstiegsgebühr Kunden abgeschreckt werden, diesen Service in Anspruch zu nehmen?

  34. Welches sind die Gründe dafür, daß auf diesen "kostenlosen detaillierten Telefonrechnungen" alle Ortsgespräche nur in einer Summe angegeben werden und außerdem – nach Informationen aus dem Internet – oft auch noch einzelne Auslandsferngespräche nicht aufgeführt sind, obwohl der Telekom selbst (bei den digitalen Vermittlungsstellen) alle Einzelverbindungsdaten vorliegen?

  35. Erwartet die Telekom nach dem 1. Januar 1996 wegen der Änderung des derzeitigen Tarifeinheitengefüges, insbesondere bei Gesprächen in der Nahzone durch die Einführung von sechs (bisher waren es nur zwei) Tarifzeitzonen über den Tag (9–12, 12–18, 18–21, 21–2, 2–5 und 5–9 Uhr), mit außerdem wesentlich verkürzten "Taktzeiten" (nur noch 1,5–4 Minuten gegenüber bisher 6 und 12 Minuten), ein massives Anwachsen von Reklamationen der Kunden, da bei den meisten Kunden durch diese extrem kundenunfreundlichen Maßnahmen alleine schon bei den Ortsgesprächen wesentlich mehr Tarifeinheiten als bisher anfallen werden, und vor allem die Kunden diese noch immer nicht selbst kontrollieren können (siehe dazu auch die Fragen 1, 10 und 11)?

  36. Muß daher die Deutsche Telekom AG noch vor der Einführung einer solchen – die (schönen) neuen digitalen Möglichkeiten vorrangig zu Gunsten der Telekom ausnutzenden – Änderung der Tarifstruktur nicht ihren Kunden erst einmal die genaue und volle Kontrollmöglichkeit über die bei einem Telefonanschluß anfallenden Tarifeinheiten nach dem möglichen Stand der Technik verschaffen (siehe auch Frage 27), beispielsweise durch die allgemeine und unverzügliche Einführung von dezentralen High-Tech Gebührenzählern mit kommunikativer Schnittstelle?


  37. Treffen Informationen zu, wonach die Telekom ihr Rechnungs- und Mahnwesen – für ganz Deutschland – zentral auf einer veralteten Datenverarbeitungsanlage in Stuttgart (?) mit ebenfalls nicht dem Stand-der-Technik entsprechenden Datenbanksystemen und ebensolcher, zudem noch wenig flexibler Software (schwerfällig) abwickelt?

  38. Wann und welcher schriftlichen Form (beispielsweise durch die Beilage eines entsprechenden Faltblatts zu den Telefonrechnungen) hat die Deutsche Telekom AG ihre Kunden über die Berechnung der Kosten für die detaillierten Telefonrechnungen (einmalig 19,– DM und 2,– DM pro Monat bei aufgeschlüsselten Ortsgesprächen, oder gelten inzwischen schon wieder andere Preise?) informiert und aufgeklärt?

  39. Wieso konnten im März/April 1995 noch immer Telekomkunden (durch Manipulationen?) betrogen werden, in dem diesen Kosten für nicht geführte Telefonate mit der Sex-Talkline "Zapp" der Firma SuperCom GmbH (0190 – 222 111) in erheblicher Höhe in Rechnung gestellt wurden (im recherchierten Fall sind innerhalb eines Meßzeitraums von 14 Tagen – belegt durch eine protokollierte Zählvergleichsmessung – alleine 32 Gespräche mit insgesamt 2171 Tarifeinheiten unberechtigt berechnet worden)?

  40. Wann und in welcher schriftlichen Form (beispielsweise durch die Beilage eines Faltblatts zu den Telefonrechnungen, ähnlich wie das "Was Sie wissen sollten, bevor Sie eine von diesen Nummern anrufen" von 1991) hat die Deutsche Telekom AG alle Kunden klar und deutlich darüber informiert, daß die Anwahl bestimmter Teilnetze in Deutschland, die von der Telekom inzwischen in verwirrender Vielzahl eingerichtet worden sind, wie beispielsweise 0137 (Televotum), 0138 (Teledialog), 0161 (C-Funknetz), 0164 (Cityruf Sprache), 0168 (Cityruf numerisch), 01691 (Cityruf alphanumerisch), 016951 (Cityruf Aufträge), 016952 (Euro-Ruf), 0171 (D1-Funknetz), 0172 (D2-Funknetz), 0177 (E1-Funknetz), 01801 (?), 01802 (?), 01803 (?), 01804 (?), 01805 (u. a. Firma Daewo), 0190 (Services, auch die Sex-Talklines), für den Anrufer wegen der wesentlich höheren Kosten sehr teuer werden kann?

  41. Mit welcher Sicherheit kann die Telekom tatsächlich garantieren, daß bei der – an sich kostenlosen – Anwahl des Teilnetzes 0130 auf den Zähleinrichtungen des Anrufers keine Tarifeinheiten gezählt werden?

  42. Warum wurden von der Deutschen Telekom die Vorwahlnummern für die Sonderdienste bzw. Teilnetze (siehe Frage 40), bei deren Anwahl dem Kunden erheblich höhere Kosten pro Zeit entstehen, nicht von vornherein so gewählt, daß der Kunde auf den ersten Blick klar erkennen kann (z. B. signalisiert die "00" klar und deutlich die teure Auslandsfernwahl), daß er eine besonders kostenintensive Rufnummer mit Sondertarif anwählt, oder meint die Deutsche Telekom AG, daß sich ihre Kunden alle diese vielen Vorwahlnummern mit den verwirrend unterschiedlichen Tarifen tatsächlich merken können?

  43. Trifft es zu, daß man ohne irgendwelche Zugangscodes (Sicherheitscodes) alleine durch die zweimalige Wahl der Ziffer "12" (zwölf Wählimpulse!) mit einer ungesicherten – nach dem Prinzip "Security by Obscurity" arbeitenden – Prüfeinrichtung der Telekom verbunden wird, die dann den eigenen Telefonanschluß automatisch mit 10 Tarifeinheiten belastet?

  44. Kann es überhaupt zur Wahl der Ziffer "12" kommen, z. B. von einem Computer über ein – vielleicht nicht korrekt programmiertes – Modem, denn ein handelsübliches Telefon verfügt an sich nicht über die Wahlmöglichkeit der "12", es sei denn der sogenannte nsr-Kontakt des Nummernschalters (Wählscheibe) funktioniert nicht?

  45. Trifft es – nach Informationen aus dem Internet – zu, daß immer wieder Besitzern von T-Cards Gespräche – unter Angabe einer fremden Kartennummer – in Rechnung gestellt werden, die diese niemals geführt haben, und wie kann so etwas überhaupt passieren?

  46. Wie kann es überhaupt geschehen, daß bei Telefonanschlüssen, über die mit absoluter Sicherheit über viele Wochen nicht telefoniert wurde (siehe das Beispiel im Focus – 1/1995 vom 2. Januar 1995, Seite 154), dennoch von der Telekom Tarifeinheiten gezählt und abgerechnet worden sind?

  47. Ist es wirklich nur der vom Telekom-Chef Ron Sommer am 8. Juni 1995 auf der Bonner Bilanz-Pressekonferenz für das Telekom-Personal reklamierte "Trainingsrückstand" in der Kundenorientierung, der Telekom-Mitarbeiter noch immer gegenüber Kunden Abwimmelungstexte (siehe Kasten) "von amtswegen" schreiben läßt, oder sind die Ursachen dafür woanders zu suchen, und wo gegebenenfalls?

  48. Welches sind die wahren Gründe dafür, daß die Telekom noch im Juni 1995 in einem Reklamationsverfahren wg. überhöhter Telefonrechnungen einem Kunden eine von ihm beantragte zeitweilige Kontrollmöglichkeit mit der schriftlichen gegebenen Begründung: "Eine amtlich verplombte TE-Zähleinrichtung bei Kunden ist nicht vorgesehen und kann deshalb nicht zur Verfügung gestellt werden" verweigerte?

  49. Kann die Deutsche Telekom AG mit absoluter Sicherheit ausschließen, daß zwischen der Firma SuperCom GmbH (Anbieter von mehreren Sex- Talklines mit 0190er-Nummern unter der Bezeichnung "Zapp") und Mitarbeitern der Telekom oder deren Angehörigen keinerlei Interessenverquickungen existieren?

  50. Wieso verspricht die Deutsche Telekom jetzt in einem Inserat: "Wir vermitteln Ihnen das gesamte Wissen der Welt. Auf Tastendruck." (Der Spiegel – 24/1995 vom 12. Juni 1995), wo sie doch noch nicht einmal in der Lage ist, ihren Kunden die Möglichkeit der jederzeitigen Kontrolle der beim Telefonieren verbrauchten Einheiten durch die Einführung von dezentralen Gebührenzählern zu geben?

  51. Welche Gründe sprechen eigentlich dagegen, das Telefonieren nicht mehr nach den archaischen Tarifeinheiten, sondern direkt und transparent nach der verstrichenene Zeit in Sekunden abzurechnen, wie es z. B. die British Telecom zusammen mit einer Preissenkung zum 28. Juni 1995 eingeführt hat?

  52. Treffen Insider-Informationen wirklich zu, wonach die Erhöhung der Telefongebühren zum 1. Januar 1996 dem Zweck dient, im Wettbewerb später mehr Spielraum für Preissenkungen zu haben?

  53. Wann wird auch die Deutsche Telekom nach dem Vorbild der British Telecom mit 17–21% rabattierte Telefonierpakete ("Business Choice") anbieten?

  54. Treffen Informationen zu, wonach bei digitalen Vermittlungsstellen des Nachts mitunter neue Software (Programme) eingespielt wird, und welche Auswirkungen hat dieses auf zu diesem Zeitpunkt bestehende (Gesprächs-)Verbindungen sowie deren korrekter Gebührenerfassung?

  55. In welchem Umfang wird bei der Deutschen Telekom AG bereits Technik verwendet, die den internationalen Qualitätsnormen nach ISO 9000ff genügt, und sind alle Verfahrenabläufe im Unternehmen bereits so eingerichtet, daß diese ebenfalls den internationalen Qualitätsnormen nach ISO 9000ff genügen?



Anmerkungen:

[1]   Die Image-Werbung der Telekom "1.1.1995. In der Telekommunikation beginnt eine neue Zeitrechnung" war u. a. dem Tagesspiegel vom 7. Januar 1995 und dem Spiegel – Nr. 2/1995 vom 9. Januar 1995 beigelegt.

[2]   Die Fragen 1 – 14 wurden der Deutschen Telekom AG, Niederlassung Berlin von K.-H. Dittberner mit einem Schreiben vom 7. Januar 1995 gestellt. Die Fragen 15 – 21 wurden erst am 22. März 1995 nachgereicht.
Die Fragen 22 – 26 wurden der Deutschen Telekom AG mit einem Schreiben vom 24. April 1995 im Rahmen eines Reklamationsverfahrens gestellt. Die Fragen 27 – 32 wurden am 29. April 1995 und die Fragen 33 – 36 am 5. Mai 1995 nachgereicht.
Die Fragen 37 – 45 wurden der Deutschen Telekom AG mit einem Schreiben vom 10. Juni 1995 im Rahmen des Reklamationsverfahrens gestellt. Die Fragen 46 – 51 wurden am 1. Juli 1995, die Fragen 52 – 53 am 3. Juli 1995 und die Fragen 54 – 55 am 10. Juli 1995 nachgereicht.

[3]   Bis zum Ende Juli 1995 lagen noch keine Antworten der Deutschen Telekom AG auf die ab Januar 1995 gestellten Fragen vor. Dabei wurden viele Fragen mehrfach eingereicht.

Erst am 2. Oktober 1995 teilte dann die Generaldirektion der Telekom mit, daß sie "auf Unternehmensinterna betreffende Fragen keine Antworten" erteilen könne, sie war nur zu einem Gespräch bereit.

Auszug aus dem Antwortschreiben der Bonner Generaldirektion der Telekom vom 2.10.1995:

(...) Wir bedanken uns für das aus Ihren mehrfachen Schreiben und dem umfangreichen Fragenkatalog erkennbare Interesse an unserem Unternehmen.

Anregungen unserer Kunden zu einer Verbesserung unseres Dienstleistungsangebots und unseres Kundendienstes nehmen wir stets gern entgegen. Wir versichern Ihnen, daß auch Ihre Anregungen und Ihre Kritik künftig bei der Erledigung unserer Aufgaben Berücksichtigung findet.

Selbstverständlich ist die Deutsche Telekom AG grundsätzlich bereit, zu den von Ihnen aufgeworfenen und sachlich begründeten Fragen Stellung zu nehmen.

Wie Ihnen bekannt ist, steht die Deutsche Telekom in den meisten Geschäftsbereichen bereits mit anderen Unternehmen im Wettbewerb, in anderen Bereichen wird in Kürze der Markt für Wettbewerber geöffnet werden. Wir bitten daher um Verständnis, daß auf Unternehmensinterna betreffende Fragen keine Antworten erteilt werden können, so wie es in allen Unternehmen üblich ist.

Allerdings sind wir der Auffassung, daß wegen des Umfanges der von Ihnen aufgeworfenen Fragen eine Erörterung im persönlichen Gespräch unter Hinzuziehung von Fachleuten die beste Lösung darstellt. (...)


Die 55 Fragen – ergänzt um interessante Telekom-Zitate – stehen auch als Dokumente im PDF-Format zum Lesen und zum Drucken mit dem Adobe Acrobat Reader zur Verfügung:

Teil 1 (Frage 1–21), Teil 2 (Frage 22–36), Teil 3 (Frage 37–55) sowie Warnsignale bei Manipulationen und Tips bei überhöhten Telefonrechnungen.




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