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Die VTM hatte diese Studie Anfang Mai 1996 der EU-Kommission im Rahmen ihrer Beschwerde wegen der von der Telekom geplanten Großkundenrabatte sowie dem Bundespostminister übergeben. Mitte Mai 1996 hatte die EU dann diese wettbewerbswidrigen Rabatte gestoppt, sicher auch unter dem Einfluß dieser überzeugenden ökonomischen Studie. Rückfragen zur Studie beantwortet nunmehr der VATM, wie inzwischen der VTM heißt. Der Autor Prof. Vogelsang ist per E-Mail unter vogelsan@bu.edu zu erreichen.
In dieser Web-Dokumentation wurde bei den Preisangaben in US-$ bzw. £ eine Umrechnung in DM hinzugefügt. Diese erfolgte mit den Jahresmittelkursen 1995 der Deutschen Bundesbank mit 1 US-$ = 1,434 DM bzw. 1 £ = 2,262 DM. Inzwischen gibt es auch eine erste Kommentierung dieser VTM-Studie von der Telekom. Diese reicht von "methodisch zweifelhaft" (TAZ 29. Mai 1996) bis zu, hier würden "Äpfel mit Birnen verglichen" (DIE ZEIT 31. Mai 1996). Aber da irrt die Telekom.
Im Februar 1997 noch rechtzeitig zu den Verhandlungen zwischen der Deutschen Telekom und den Mitbewerbern über den Preis für den Zugang der Konkurrenz zu den Telekom- Ortsnetzen (Interconnect-Tarife) legte die Telekom eine von ihr in Auftrag gegebene Tarifstudie vor. In dieser Telekom-Studie weisen die Professoren Horst Albach (Bonn), Günter Knieps (Freiburg) und John Panzar (Evanston, USA) die VTM-Studie als "methodisch falsch" zurück.
Aber vom aktuellen KPMG-Gutachten, das von der EU- Wettbewerbskommission zur Klärung der Ortsnetz-Kosten in Auftrag gegeben wurde, werden die Erkenntnisse aus der VTM- Studie im wesentlichen bestätigt. Auch der neuen Telefongesellschaft Otelo liegen inzwischen Studien mit demselben Ergebnis vor. Darunter ist eine Analyse von der NERA, die vor einigen Jahren bereits für die britische Regulierungsbehörde OFTEL die tatsächlichen Ortsnetzkosten der British Telecom berechnete. Aus allen Gutachten folgt:
Die Deutsche Telekom gibt ihre Kosten der Ortsnetze viel zu hoch an.
I n d e x :
Kosten des Ortsnetzes
Zusammenfassung
Studie des Verbandes der Telekommunikationsnetz- und Mehrwertdiensteanbieter
V T M
Von Professor INGO VOGELSANG
Mai 1996
Einführung
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Blickpunkt auf die komplizierten Kostenzusammenhänge im Ortsnetzbereich der Deutschen Telekom AG [DTAG] zu richten. Ohne Kenntnis der zugrundeliegenden Kosten lassen sich die Preise von Dienstleistungen im Telekommunikationssektor nicht beurteilen. Insbesondere muß die Struktur der Kosten bekannt sein, um die Struktur der Preise bewerten zu können. Die aktuelle Debatte über die Telefontarife der Deutschen Telekom zeigt demgegenüber, daß bislang in Deutschland das Bewußtsein für Art und Höhe der Kosten des Ortsnetzes weitgehend fehlt. Es gibt praktisch keine verfügbaren deutschen Kostendaten, die eine Beantwortung der folgenden Fragen erlauben würden:
Als Vorbereitung zur Beantwortung dieser Fragen werden in diesem Bericht zunächst die wichtigsten Kostenkonzepte vorgestellt und diskutiert. Darauf aufbauend werden dann die Kosten der relevanten Ortsdienste charakterisiert. In Ermangelung deutscher Kostendaten folgt eine Darstellung der tatsächlichen Kosten im Ortsnetz anhand von Beispielen aus den USA und Großbritannien [Ed: denn dort herrscht bereits Wettbewerb]. Dieser Darstellung schließt sich der Versuch einer Übertragung auf deutsche Kostenverhältnisse an. Schließlich werden Preis/Kostenrelationen für die untersuchten Länder ermittelt und bewertet. Dabei wird auch eine Übertragbarkeit der daraus gewonnen Erkenntnisse auf die deutsche Situation angestrebt. Für eine vollständige Analyse wären die tatsächlichen deutschen Kosten- und Verbrauchszahlen notwendig. Die liegen leider nicht vor. Es wäre für den Stand der deutschen Diskussion ein großer Gewinn, wenn solche Zahlen zur Verfügung stünden. Die Deutsche Telekom AG (DTAG) muß darüber verfügen, denn sonst könnte sie selbst ihre Preise nicht errechnen. Überdies werden solche Daten im Ausland routinemäßig den Regulierern vorgelegt, um die Angemessenheit der Preissetzung zu untermauern.
- Inwieweit sind die neuen Tarife kostendeckend?
- Heben sie bestehende Quersubventionen auf oder verstärken diese gar?
- Inwieweit führen Bestandteile der neuen Preissetzung zu Verdrängungswettbewerb?
- Sind die neuen Tarife mit Chancengleichheit im Wettbewerb kompatibel (level playing field)?
[Anm. des Ed: Die aktuelle Regulierungs-Situation in Deutschland wurde am 17. Januar 1996 im Ausschuß für Post und Telekommunikation des Deutschen Bundestags von dessen Vorsitzendem Arne Börnsen (SPD) wie folgt beschrieben (zitiert nach dem Wortprotokoll):
"Das Thema der neuen Tarifstruktur für die Deutsche Telekom beschäftigt den Postauschuß heute nicht zum erstenmal. Er hat sich mit der geplanten Änderung der Telefontarife bereits im April und im November 1993 auseinandergesetzt und sich in der Sitzung am 19. Januar 1994 in einer erweiterten Form und in großem Umfang mit der möglichen neuen Tarifstruktur befaßt, damals allerdings lediglich mit der Tatsache, daß vom Bundesministerium für Post und Telekommunikation der (ursprüngliche) Antrag der Telekom auf einen neuen Tarif abgelehnt wurde. Es wurden also nicht die inhaltlichen Details diskutiert. Ich darf deswegen darauf hinweisen, daß die Genehmigung der Tarife dem Bundesminister für Post und Telekommunikation im Benehmen mit dem Bundesminister der Wirtschaft obliegt. Außerdem hatte sich der Infrastrukturrat (Vorgänger des heutigen Regulierungsrates) auf seiner Sitzung am 4. Februar 1994 mit dem Thema befassen sollen. Auf Grund der Tatsache aber, daß am selben Morgen zwischen dem Minister und dem Vorsitzenden der Telekom eine Vereinbarung über das künftige Tarifstrukturkonzept gefunden wurde, war die Beteiligung des Infrastrukturrates hinfällig, und er hat lediglich einige abschließende Bemerkungen dazu gemacht, sich aber nicht mit dem Tarifkonzept auseinandergesetzt."].Die vorliegende Studie beschränkt sich auf Festnetze und betrifft insbesondere die Kosten
Daneben wird anhand von Beispielen gezeigt, daß eine "Entbündelung" einzelner Kostenbestandteile möglich ist, die eine Preissetzung und damit ein getrenntes Angebot solcher Dienstekomponenten für die Nachfrager von Interconnections oder große Endnutzer ermöglicht.
- des Hauptanschlusses für Endnutzer (als Grundlage für die Anschluß- und die monatliche Grundgebühr),
- der Ortsnetzbenutzung durch Endnutzer (als Grundlage für Ortsgesprächstarife),
- der Benutzung der Ortsnetze für Ferngespräche im Zuge der Netzzusammenschaltung (als Grundlage der Interconnection Charges).
Kostenkonzepte
Hinsichtlich der Kosten einzelner Dienste sind die wichtigsten Kostenkonzepte in der Preissetzungsdiskussion die Vollkosten (fully distributed costs), die inkrementellen Kosten (incremental costs) und die stand-alone Kosten. Diese drei Kostenkonzepte unterscheiden sich danach, wie sie den relevanten Dienst erfassen.Ein Dienst, der weniger als seine inkrementellen Kosten erwirtschaftet, erhält im allgemeinen Quersubventionen von anderen Diensten. Insofern ergeben inkrementelle Kosten eine natürliche Preisuntergrenze im Wettbewerb. Ein Preis oberhalb der stand-alone Kosten lädt hingegen zu Marktzutritt und Umgehung des Ortsnetzes ein. Ein solcher Preis wäre also unter Wettbewerbsbedingungen nicht haltbar und bildet daher eine natürliche Obergrenze. Inkrementelle und stand-alone Kosten haben somit im Wettbewerbsprozeß eine ökonomisch wohldefinierte Bedeutung. Dies gilt im allgemeinen nicht für die in einer Vollkostenrechnung ermittelten Kosten eines Dienstes.
- Der Vollkostenansatz geht von den Kosten des Gesamtunternehmens aus und rechnet einem Dienst seine zurechenbaren Kosten direkt zu sowie darüber hinaus Gemeinkosten nach einem Schlüssel.
- Inkrementelle Kosten eines Dienstes sind demgegenüber die Kosten, die der Dienst zusätzlich zu den anderen Diensten des Anbieters verursacht. Gemeinkosten mit anderen Diensten sind kein Bestandteil inkrementeller Kosten.
- Stand-alone Kosten sind die Kosten des Dienstes für ein Einproduktunternehmen, das nur diesen Dienst herstellt.
Die für uns wichtigste Grundlage der Preissetzung sind die langfristigen inkrementellen Kosten, da sie dafür entscheidungsrelevant sind, ob ein Dienst aus volkswirtschaftlicher und aus unternehmerischer Sicht bereitgestellt werden soll oder nicht.
Buchhalterisch ermittelte Kosten erfüllen im allgemeinen andere Ziele als das der Preissetzung. Entsprechend sind Kostenkonzepte, die der Preissetzung dienen sollen, nicht einfach aus Buchhaltungszahlen abzulesen. Vielmehr müssen sie zusätzlich durch technisch/kaufmännische Analysen (engineering approach) oder durch ökonometrische Schätzungen ermittelt werden. Der Ingenieuransatz basiert auf der neuesten Technologie, einer optimalen Netzplanung und den geltenden Inputpreisen. Aus ökonomischer Sicht sind die Kosten eines Dienstes der Wert der Ressourcen, die in der Zukunft aufgewendet werden müssen, um den Dienst hervorzubringen. Zweifelslos setzen ökonomische Kosten, wie sie der Ingenieuransatz bestimmt, einen hohen Standard an Effizienz und Rationalität. Dieser Standard ist dadurch gerechtfertigt, daß damit lediglich die Eigenschaften eines Wettbewerbsmarktes simuliert werden, der aufgrund von Unvollkommenheiten im vorliegenden Fall ja (noch) nicht existiert. Würden Ortsnetze Wettbewerbsbedingungen (vollständiger Wettbewerb oder vollständige Anfechtbarkeit) unterliegen, so könnten nur Anbieter überleben, die gerade ihre ökonomischen Kosten decken. Insofern sind ökonomische Kosten der richtige Maßstab für die Preisbildung. Das heißt nicht, daß im konkreten Fall keine Preisaufschläge auf ökonomischen Kosten zulässig sein dürfen.
Der größte Teil der Kosten des Ortsnetzes sind Kapitalkosten. Kapitalkosten sind deshalb kompliziert, weil sie gemeinsam von mindestens drei Parametern abhängen, und zwar:Buchhalterische Abschreibungen folgen meist den steuerlichen Vorschriften, während ökonomische Abschreibungen als Wertveränderungen von Anlagegütern definiert sind. Das Dilemma der Vollkostenrechnung liegt darin, daß ein Sinken der Anschaffungskosten neuer Kapitalgüter zu einem erhöhten Abschreibungsbedarf bei den bestehenden Kapitalgütern führt, woraus eine Erhöhung statt einer Senkung der buchhalterischen Vollkosten folgen kann.
- von dem Preis der eingesetzen Kapitalgüter,
- von deren Wertveränderung im Zeitablauf (der ökonomischen Abschreibung),
- von der erforderlichen Kapitalverzinsung.
Auch in der Kapitalverzinsung gehen buchhalterischer und volkswirtschaftlicher Kostenbegriff auseinander. In der Buchhaltung wird lediglich die Fremdkapitalverzinsung mit Kosten belegt, während im ökonomischen Kostenbergriff auch und gerade die Eigenkapitalverzinsung enthalten ist. In allen Kosten, die in diesem Bericht vorgestellt werden, wird insoweit der ökonomische Kostenbegriff zugrundegelegt, als die Eigenkapitalverzinsung mit einbezogen ist.
Da Eigenkapital im Gegensatz zu Fremdkapital nicht zu einem bestimmten Zinssatz gehandelt wird, ist die anwendbare Eigenkapitalverzinsung nicht ohne weiteres zu ermitteln. Vielmehr bedarf es hier indirekter Verfahren, von denen wir das Ertragswertverfahren (dividend growth model) und das Capital Asset Pricing Model (CAPM) behandeln.
Die drei Methoden der Kostenmessung, Buchhaltung, Ingenieuransatz und ökonometrische Schätzung sind aufeinander angewiesen. Die Ingenieurmethode bildet dabei die beste Grundlage zur Ermittlung inkrementeller Kosten und stand-alone Kosten von Diensten, da sie als Einzige zukunftsgerichtet ist und sich mit ihr die Dienstekosten isolieren lassen. Die buchhalterische Vollkostenmethode kommt im allgemeinen zu höheren Kosten als inkrementelle Kosten nach dem Ingenieuransatz, weil sie Gemeinkosten zuteilt, die bei den entsprechenden Diensten direkt nicht anfallen, und weil sie rückwärts gerichtet ist und die Kosten wegen technischen Fortschritts im Zeitablauf sinken.
Kosten des Ortsnetzes in den USA und Großbritannien
Auf der Grundlage der zehn in den Anhängen vorgestellten und diskutierten Studien analysieren wir die tatsächlichen Kosten in den Ortsnetzen der USA und Großbritanniens und ziehen daraus Schlußfolgerungen. Die Anhänge enthalten die Einzelheiten dieser Studien [Ed: Diese Anhänge stehen hier nicht zur Verfügung].
Hauptergebnisse der Kostenstudien sind die folgenden:
Obwohl die Ortsnetznutzung für Ferngespräche (genau wie die Ortsnetznutzung im allgemeinen) nur Kosten für die Spitzenlastbereitstellung verursacht, liegen uns nur Kostendaten pro Minute vor. Diese Kosten als Summe der Kosten beider genutzter Ortsnetze [Ed: Quellen- und Zielortsnetz] betragen zusammengefaßt
- Die monatlichen Kosten des Ortsnetzes einschließlich Nutzung für Ortsgespräche (sogenannter Basisdienst) variieren ganz erheblich mit der Netzdichte. Die inkrementellen Kosten pro Hausanschluß einschließlich Nutzung liegen bei amerikanischen Kosten- und Verbrauchsverhältnissen in einem für Deutschland relevanten Netzdichtebereich bei etwa 15 $ [Ed: rund 21,50 DM/ Monat]. Für Innenstadtbereiche fallen diese Kosten auf etwa 10,50 $ [Ed: rund 15 DM/ Monat] und darunter. In dünnbesiedelten Gebieten können sie dagegen leicht auf das Doppelte bis Fünffache der Kosten bei durchschnittlicher Netzdichte ansteigen. Dieser Umstand ist für die Finanzierung eines Universaldienstes wichtig. Vollkostenrechnungen ergeben für die durchschnittliche deutsche Netzdichte 3035 $ pro Monat [Ed: rund 4350 DM/ Monat], sind also im relevanten Dichtebereich mehr als doppelt so hoch wie die inkrementellen Kosten. Die vorliegenden britischen Zahlen sind mindestens 15 % höher als die US Zahlen.
- Für die in Deutschland relevante Netzdichte liegen die inkrementellen monatlichen Kosten des Hauptanschlusses ohne Nutzung in den USA bei 8 $ [Ed: rund 11,50 DM]. Bei hoher Netzdichte in Innenstädten sinken diese Kosten bis unter 4 $ [Ed: rund 5,80 DM] und steigen bei niedriger Netzdichte auf etwa 1112 $ [Ed: rund 15,8017,20 DM]. Vollkostenstudien und ökonometrische Schätzungen kommen für die USA auf Durchschnittszahlen von 2530 $ [Ed: rund 3643 DM], bei der höheren durchschnittlichen deutschen Netzdichte auf 1820 $ [Ed: rund 25,8028,70 DM]. Bei BT [British Telecom] liegen die Vollkosten von Hauptanschlüssen bei 1415 £ [Ed: rund 31,7034,00 DM], also etwa 20 % über den vergleichbaren US Zahlen.
- Die inkrementellen Kosten von ISDN Anschlüssen sind möglicherweise etwa 20 % höher als die normaler Telefonanschlüsse.
- Die Kosten der Neueinrichtung von Hauptanschlüssen liegen in den USA bei 50100 $ [Ed: rund 72144 DM], je nach zu erbringender Leistung. Die Kosten für Übernahmen und Umzüge sind mit 715 $ [Ed: rund 1021,50 DM] erheblich niedriger.
- Die Netzkosten von Anrufversuchen liegen bei Bruchteilen eines Cent und die Rechnungskosten von Anrufen selbst bei Einzelrechnung nur bei 0,15 Cents [Ed: rund 0,2 Pfennig].
- Die Durchschnittskosten der Ortsnetznutzung pro Minute für Haushalte betragen in den USA als inkrementelle Kosten bei kurzer Entfernung 0,0020,003 $ [Ed: rund 0,30,4 Pfennig], bei mittlerer Entfernung 0,0030,005 $ [Ed: rund 0,40,7 Pfennig] und bei großer Entfernung (Nahbereich) 0,0040,007 $ [Ed: rund 0,61 Pfennig]. Für Unternehmen liegen die inkrementellen Durchschnittskosten wegen des höheren Spitzenlastanteils etwa 70 % darüber und sind bei Vollkostenrechnung zwei bis fünf mal so hoch, liegen also bei kurzer Entfernung um 0,01 $ [Ed: rund 1,4 Pfennig] und bei großer Entfernung um 0,015 $ [Ed: rund 2,2 Pfennig].
- In Großbritannien sind die inkrementellen Durchschnittskosten 0,36 Pence pro Minute [Ed: rund 0,8 Pfennig/ Minute].
Eine wichtige Eigenschaft der Ortsnetzkosten ist der nach unten gerichtete Kostentrend. In den letzten zwölf Jahren haben sich die inkrementellen Kosten im Ortsnetz in den USA nominell etwa halbiert. Die sinkenden Kosten sind kompatibel mit entsprechenden Produktivitätszahlen der amerikanischen Ortsnetzgesellschaften sowie von BT mit real sinkenden Inputpreisen im Telekommunikationsbereich.
- in den USA als inkrementelle Kosten bei mittleren Entfernungen durchschnittlich 0,010,016 $ [Ed: rund 1,42,3 Pfennig/ Minute]. Dabei schlägt die Entfernung mit +20 % bei großer Entfernung und 10 % bei geringer Entfernung zu Buche.
- in Großbritannien als aktuelle Vollkostenrechnung von BT für 1995/96 bei der Benutzung von Ortsvermittlungen 1,24 Pence [Ed: rund 2,8 Pfennig/ Minute] (zwei Ortssegmente) und bei der Benutzung von Tandemvermittlungen 1,90 Pence [Ed: rund 4,3 Pfennig/ Minute] (zwei Tandemsegmente). Erste Ergebnisse inkrementeller Kosten liegen in einer Bandbreite von 1,001,24 Pence [Ed: rund 2,32,8 Pfennig/ Minute] für zwei Ortssegmente und 1,501,90 Pence [Ed: rund 3,44,3 Pfennig/ Minute] für zwei Tandemsegmente. Die Entfernungsabhängigkeit schlägt hier relativ stark zu Buche. Die durchschnittliche Differenz gegenüber den Vollkosten entspricht maximal den anteiligen Gemeinkosten.
- Bei den für die USA normalen Entfernungen sind die inkrementellen Kosten aus dem britischen Bottom-up Ansatz um 5080 % höher als die US-Zahlen, während BTs aktuelle Vollkosten in etwa den historischen Vollkosten der USA entsprechen.
Erklärung der gefundenen Kostenunterschiede
Die gefundenen Kostenunterschiede für dieselben Dienste sind erheblich. Im Hauptteil diskutieren wir insbesondere die gefundenen Unterschiede zwischen Vollkosten und inkrementellen Kosten sowie die zwischen den USA und Großbritannien. Die Kostenergebnisse unterscheiden sich am meisten danach, ob sie einerseits aus buchhalterischen Vollkostenrechnungen und ökonometrischen Schätzungen oder andererseits aus Ingenieurstudien inkrementeller Kosten stammen. Dies ist bemerkenswert, denn auch die Ingenieurstudien verwenden in erheblichem Umfang Buchhaltungszahlen und machen teilweise sogar Gemeinkostenaufschläge. Die Unterschiede zwischen Vollkosten und inkrementellen Kosten differieren ihrerseits nach Diensten und zwischen den USA und Großbritannien.
Als Quelle von Unterschieden zwischen historischen Vollkosten und inkrementellen Kosten kommen vier Faktoren in Frage:Wir kommen in der Bewertung des Unterschiedes zwischen buchhalterischen Vollkosten und inkrementellen Kosten zu dem Ergebnis:
- Gemeinkosten,
- der Unterschied zwischen den historischen Kosten bei bestehenden Anlagen und den Kosten von modernen Anlagen,
- Effizienzunterschiede,
- unterschiedliche Meßmethoden und Dateneingaben.
Nicht so groß wie die Unterschiede zwischen Vollkosten und inkrementellen Kosten sind die Unterschiede zwischen den USA und Großbritannien. Die amerikanischen Kosten sind durchweg niedriger. Woran liegt das? Als Ursachen kommen vor allem Produktivitätsunterschiede und Inputpreisunterschiede sowie unterschiedliche Meßmethoden in Frage.
- Der Unterschied bei den Kosten der Netznutzung für Ferngespräche in Großbritannien wird praktisch ganz mit Gemeinkosten und der Differenz zwischen aktuellen und historischen Kosten erklärt.
- Ansonsten ist der Hauptteil der gemessenen Unterschiede zu etwa gleichen Teilen aus Gemeinkosten und dem Sinken der Gesamtkosten im Zeitablauf zu erklären. Es verbleibt aber ein unerklärter Rest, der auf Effizienzunterschiede und unterschiedliche Meßmethoden und Dateneingaben zurückzuführen ist.
Zu den gefundenen Kostenunterschieden zwischen den USA und Großbritannien können wir folgendes feststellen:
- 1520 % Kostenunterschiede sind erklärbar aus der um 45 % niedrigeren angenommenen Kapitalverzinsung in den US-Studien gegenüber BTs Vollkosten sowie gegenüber der Sharma/Brunel-Studie.
- Bis zu 5 % der gefundenen Vollkostenunterschiede können aus BTs Produktivitätsrückstand gegenüber den relevanten amerikanischen Telefongesellschaften stammen.
- Die niedrigen britischen Lohnkosten legen einen Anpassungsfaktor in der umgekehrten Richtung nahe.
- Mit den ersten drei Faktoren sind die Unterschiede zwischen den US-Studien und BTs Vollkosten weitgehend geklärt. Darüber hinausgehende Kostenunterschiede zwischen den USA und Großbritannien müssen auf Skaleneffekte von Nutzungsintensitäten oder auf unterschiedliche Meßverfahren beruhen.
Übertragbarkeit der amerikanisch/britischen Kosten auf Deutschland
Aus diesen Betrachtungen einzelner Kostenbestandteile läßt sich hinsichtlich der Übertragbarkeit der Daten inkrementeller Kosten aus den USA und Großbritanniens folgendes vermuten:Aus dem Personalkostenvergleich der Geschäftsberichte der untersuchten Firmen folgt fast zwingend, daß die deutsche Entlohnung des technischen und Büropersonals nicht über der amerikanischen liegt. Eher gilt das Gegenteil. Für Anlagegüter, die nicht international gehandelt werden z. B. Bauleistungen könnte sich dennoch das ansonsten sehr hohe deutsche Lohnniveau in höheren Kosten niederschlagen. Um dieser Möglichkeit Rechnung zu tragen, geben wir auch Obergrenzen der inkrementellen Kosten in Deutschland im Vergleich zu den beiden anderen Ländern an. Danach würden die deutschen Kosten in Innenstädten höchsten um 78 %, in Mittelstädten und auf dem Land höchstens um 1118 % über den amerikanischen Kosten liegen. In Anbetracht des Zinsgefälles würden die deutschen inkrementellen Kosten selbst als Obergrenze um mindestens 45 % unter denen von BT liegen. Die deutschen inkrementellen Kosten würden die Kosten de Bottom-up Modells hingegen um bis zu 21 % übersteigen.
- In den USA sind sowohl die relevanten Zinsen als auch die relevanten Personalkosten von Telefongesellschaften im Durchschnitt nicht niedriger als in Deutschland. Außerdem ist die Ortsvernetzung höher. Daraus folgt, daß die inkrementellen Kosten des Ortsnetzes inklusive Nutzung in Deutschland im Durchschnitt niedriger sein müßten als in den USA. Dasselbe gilt wegen der größeren deutschen Netzdichte für die durchschnittlichen inkrementellen Kosten pro Hausanschluß. Hinsichtlich der Nutzungskosten pro Minute vermuten wir dasselbe. Hier könnten aber Skaleneffekte der größeren US-Nutzung dagegenwirken.
- In Großbritannien sind die relevanten Zinsen in der Kostenstudie von Sharma/Brunel erheblich höher als in Deutschland, während die Lohnkosten niedriger sind. Etwaige Nutzungsunterschiede sind im Ergebnis geringfügig. Die Zinskostendifferenz überwiegt die allgemeine Personalkostendifferenz zwischen BT und DTAG so sehr, daß selbst bei einem hohen Personalkostenanteil die inkrementellen Kosten des deutschen Ortsnetzes insgesamt um 10 % unterhalb der britischen inkrementellen Kosten von Sharma/Brunel zu liegen kommen. Gegenüber dem britischen Bottom-up Modell hingegen ergeben sich wegen der dort als niedriger angenommenen Zinsen etwa 1213 % höhere inkrementelle Kosten in Deutschland.
Bei den buchhalterischen Vollkosten [Ed: der Deutschen Telekom AG] machen sich überdimensionierte Anlagen, überhöhte gezahlte Anlagepreise der Vergangenheit sowie ein überdimensionierter Personalbestand zuungunsten der DTAG bemerkbar. All diese Faktoren sind entweder Altlasten, die im Zuge der Privatisierung berichtigt werden können, oder Faktoren, die die DTAG für höherwertige Dienste ertragbringend nutzen kann. In keinem Fall begründen sie höhere Preise oder gar Ausgleichszahlungen ("access deficit contributions") im Ortsnetz, mit denen andere Marktteilnehmer belastet werden könnten.
US Preise im Ortsnetz
In den USA gibt es eine Vielzahl von Endnutzertarifen im Ortsnetz, da dort über 1000 Unternehmen Ortsdienste anbieten. Ganz allgemein gilt, daß in den USA in den meisten Staaten die monatlichen Grund- und Ortsgesprächsgebühren der Haushalte nicht die durchschnittlichen Vollkosten des Ortsnetzes erwirtschaften. Ein Großteil der Gemeinkosten und historischen Kostenüberhänge wird aus höheren Deckungsbeiträgen der Tarife für Unternehmen und der Ferngespräche finanziert. Bis vor kurzem war es überdies üblich, die Ortsnetznutzung durch Haushalte in der monatlichen Grundgebühr pauschal mit abzudecken. Davon nehmen aber mehr und mehr Staaten Abstand. Ortsgespräche werden jetzt oberhalb einer pauschalen Anzahl meist nach Gesprächen oder Minuten abgerechnet. Peak-load pricing im Ortsnetz ist selten.
Wir haben die Endnutzertarife von zwei US-Telefongesellschaften untersucht. Bei beiden Unternehmen decken bis auf die Anschlußgebühr alle Preise ihre inkrementellen Kosten leicht und liefern zu den Gemeinkosten Deckungsbeiträge. Die durchschnittlichen Aufschläge auf die inkrementellen Kosten sind bei den Nutzungsgebühren und Unternehmenstarifen prozentual erheblich höher als bei den monatlichen Gebühren für Haushalte.
Die Preise der Ortsnetznutzung für Ferngespräche unterscheiden sich ebenfalls von Unternehmen zu Unternehmen und von Staat zu Staat. Es gibt hier aber noch die zusätzliche Unterscheidung der Ortsnetznutzung nach Ferngesprächen, die innerhalb eines Staates stattfinden (intrastate) und solchen, die zwischen den Staaten stattfinden (interstate). Erstere unterliegen der Jurisdiktion des jeweiligen Staates, während letztere von der FCC [Ed: US-Bundesbehörde] reguliert werden. Die Ortsnetznutzung für Ferngespräche wird gebündelt und entbündelt angeboten. Die Hauptbestandteile sind hier:Die im Hauptteil im einzelnen dargelegten Gesamtpreise der Ortsnetznutzung schwanken zwischen 3 und 8 Cents pro Minute [Ed: rund 4,311,5 Pfennig/ Minute] und liegen damit im Rahmen des amerikanischen Durchschnitts von 5,5 Cents [Ed: rund 8,0 Pfennig/ Minute], aber erheblich über den inkrementellen Durchschnittskosten von 11,6 Cents pro Minute [Ed: rund 1,42,3 Pfennig/ Minute]. Auffallend ist die große Variation in Struktur und Höhe der CCLC. Außerdem variieren die Preisbestandteile zum Teil zwischen ausgehenden und ankommenden Gesprächsteilen. In Zukunft werden immer größere Preisbestandteile insofern nutzungsunabhängig werden, als die Ferngesprächsgesellschaften immer mehr Netzbestandteile auf Mietbasis nutzen können.
- die "Carrier Common Line Charge" (CCLC) für die "Nutzung" der nutzungsunabhängigen Ortsnetzbestandteile,
- eine Gebühr für die Nutzung von Ortsvermittlungen,
- eine Gebühr für die Nutzung von Übertragungsleitungen,
- Gebühren für Portfunktionen und Tandemvermittlungen.
In den USA bieten die Ortsnetzgesellschaften zusehends mehr Dienste anderen Netzbetreibern an. Dies geschieht sowohl im Großhandel für ganze Dienste als auch in Zusammenschluß- vereinbarungen für entbündelte Netzbestandteile. Im Großhandel sind heute schon Hauptanschlüsse mit Nutzung lieferbar, so daß ein Netzbetreiber ohne eigenes Ortsnetz Telefondienste im Ortsbereich anbieten kann. Entbündelte Netzbestandteile sind demgegenüber für Netzbetreiber interessant, die über unvollständige Ortsnetze z. B. ohne eigene Ortsvermittlungsstellen verfügen. Solche Netzbetreiber können nun Vermittlung getrennt kaufen. Entbündelte Netzbestandteile und Großhandel in Diensten wurden in der Vergangenheit schon teils von staatlichen Regulierern erzwungen, teils aber auch freiwillig von den Netzbetreibern eingeführt. Heute wird im [US-]Kommunikationsgesetz von 1996 ausdrücklich von allen bestehenden Ortsnetzgesellschaften verlangt, daß sie neuen Marktteilnehmern entbündelten Netzzugang anbieten sowie den Wiederverkauf aller Endnutzerdienste zu angemessenen Bedingungen und unter Einräumung von Großhandelsrabatten gestatten. Die amerikanischen Telefongesellschaften sind zur Zeit dabei, offenen Wettbewerb im Ortsnetz zu verwirklichen, der es neuen Netzbetreibern und Diensteanbietern ermöglicht selektiv Dienste von den bestehenden Ortsnetzgesellschaften zu kaufen und damit ihr eigenes Angebot zu komplettieren. Der Zugang zu vielen dieser Dienste erfolgt durch Kollokation der Einrichtungen neuer Netzbetreiber in den Vermittlungsstellen der bestehenden Ortsnetzgesellschaften. All diese Dienste sind gebündelt und entbündelt zu haben, wobei die anbietenden Gesellschaften ihre Preise mit detaillierten Kostenzahlen absichern können [Ed: davon ist die Deutsche Telekom noch Lichtjahre entfernt].
BT Preise im Ortsnetz
BT [Ed: British Telecom] hat in Großbritannien kürzlich eine Umstellung der Preissetzung vorgenommen [Ed: zum 28. Juni 1995]. Neben den normalen Tarifen bietet BT Optionstarife mit Nutzungsrabatten von bis zu 18 % sowohl für Haushalt als auch für Unternehmen. Diese Tarife gehen mit einer zusätzlichen, je nach Nutzungsrabatt gestaffelten Grundgebühr einher.
BTs Anschluß- und monatliche Grundgebühren für Haushalte sind relativ hoch und decken vermutlich leicht die inkrementellen Kosten. Die Relation zwischen Peak [Ed: Nutzung zur Spitzenlastzeit] und Off-peak in den Nutzungsgebühren ist höher als in den USA. Ferner sind selbst die Gebühren Off-peak teurer als in den USA.
In Großbritannien sind die von BT anzulegenden Preise der Netznutzung für Wiederverkäufer de-facto reguliert und entsprechen bislang weitgehend BTs Vollkosten. Hiervon ausgenommen waren die sogenannten "Access Deficit Contributions" (ADC), die Mercury [Ed: Konkurrent von BT] in den letzen Jahren dafür zahlen mußte, daß BTs Anschlußgebühren und Grundgebühren ihre Vollkosten aufgrund regulatorischer Eingriffe in BTs Preissetzung nicht decken. Diese ADCs sind jedoch kürzlich ausgelaufen.
Im Vergleich zu den USA hat Großbritannien niedrigere Preise der Ortsnetznutzung für Ferngespräche. Die britischen Preise (ohne ADC) enthalten einen Aufschlag von maximal 50 % auf die inkrementellen Kosten im Vergleich zu Aufschlägen von im Durchschnitt 300400 % in den USA. Die britischen ADC betrugen für die Ortsnetznutzung nochmals 4050 % der Nutzungsgebühr.
BT bietet anderen Netzbetreibern Standarddienste an, die eine Entbündelung der Ortsnetznutzung und von Netztbestandteilen in Ansätzen erlaubt. Die Entbündelung geht noch nicht so weit wie in den USA. Es sind jedoch Bestrebungen im Gange, einen offenen Netzwettbewerb mit weiterer Entbündelung durchzusetzen.
Endnutzertarife im deutschen Ortsnetz
Inwieweit sind die neuen DTAG Tarife im Ortsnetz seit der Tarifreform vom 1.1.1996 kostengerechter als vorher? Die monatlichen Grundpreise haben sich durch Wegfall der freien Gebühreneinheiten brutto um über 10 % erhöht. Eine Differenzierung nach Netzdichte ist in Deutschland wahrscheinlich zur Zeit nicht durchsetzbar, wäre aber kostengerechter. Die Preise für Anschlußübernahme sind trotz Halbierung immer noch hoch, während der Preis für einen Neuanschluß nur knapp kostendeckend sein dürfte. Die Nutzungspreise sind durch die Erhöhung in der Spitzenlastzeit kostengerechter als vorher. Durch Verringerung des Preises pro Tarifeinheit werden ferner die Zeittakte der tatsächlichen Gesprächsdauer stärker angepaßt als bisher [Ed: vollkommen wäre das aber erst mit der sekundengenauen Abrechnung, wie bei der British Telecom].
Preis-Kostenvergleiche
Da sich die Preis- und Kostenrelationen von Dienst zu Dienst unterscheiden und von Unternehmen zu Unternehmen die Preis- und Kostenstrukturen unterschiedlich sind, setzen Preis-Kostenvergleiche vergleichbare Dienstebündel voraus. Solche Dienstebündel sind zum Beispiel als Warenkörbe die Grundlage von Preisindizes. Da uns für Deutschland keine repräsentativen Telefondienstwarenkörbe für den Ortsnetzbereich zur Verfügung stehen, haben wir zwei Warenkörbe konstruiert, die auf den OECD-Warenkörben für Haushalte [Ed: Privatkunden] und Unternehmen [Ed: Geschäftskunden] basieren. Für diese Warenkörbe stellen wir Preisvergleiche mit dem alten deutschen Tarif und mit BT [British Telecom] und NYNEX [Ed: Telefongesellschaft in den USA] an. Als Resultate sind festzuhalten:
Aus dem Vergleich der Kosten mit den Preisen der DTAG können wir zuversichtlich entnehmen, daß die DTAG bei allen dargestellten Diensten im Durchschnitt ihre inkrementellen Kosten deckt, und daß sie bei der Ortsnetznutzung ganz erhebliche Deckungsbeiträge (in der Größenordnung von mehreren hundert Prozent) erwirtschaftet. Aus diesen Preis-Kostenrelationen lassen sich folglich keine internen Subventionen und insbesondere kein Anschlußdefizit ("access deficit") herleiten.
- Die DTAG hat in ihren neuen Tarifen die Mehrwertsteuer nicht absorbiert, sondern für den durchschnittlichen (OECD) Haushalt die Gesamtgebühren im Ortsnetz am 1.1.1996 brutto etwa 7 % verteuert. Für Unternehmen ergibt sich wegen der Abzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer eine Ersparnis von etwa 7 %.
- Die Nutzungsgebühren bei der von den OECD-Warenkörben vorgegebenen Nutzung sind sowohl absolut als auch relativ zu den festen Gebühren höher als die von BT und NYNEX. NYNEX hat mit Abstand die niedrigsten Nutzungsgebühren, und selbst diese liegen erheblich über den inkrementellen Kosten.
- Die festen Gebühren der DTAG liegen dagegen für Haushalte etwas und für Unternehmen deutlich unter denen der beiden anderen Gesellschaften.
- Nach unserer Berechnung liegen die deutschen Tarife für durchschnittliche (OECD) Haushalte um 827 % über denen von BT und für (OECD) Unternehmen um 39 % darunter. Freilich sind die deutschen Nutzungspreise für Ortsgespräche um 27 % für Haushalte und um 21 % für Unternehmen höher als die BT.
- Gegenüber NYNEX Massachusetts sind die neuen DTAG Tarife insgesamt für Haushalte um 27 % und für Unternehmen um 29 % teurer, wobei die Nutzung allein mehr als doppelt so teuer ist. Auch zeigen die NYNEX Tarife, daß die Umstrukturierung der Tarife in Richtung Kostenorientierung hier weiter fortgeschritten ist als in Deutschland.
Wir haben damit nicht alle eingangs gestellten Fragen beantwortet. Die Kostenermittlung ist eben kompliziert, aber im Laufe der Studie wurde am Beispiel der USA und Großbritannien klar, daß die dabei auftauchenden Probleme lösbar sind, und daß eingrenzbare Ergebnisse ableitbar sind. Die Voraussetzungen dafür sind insbesondere, daß der bestehende Ortsnetzbertreiber [Ed: die Deutsche Telekom AG] über ein detailliertes und bereichsbezogenes Kostenrechnungswesen verfügt, das die technischen und ökonomischen Relationen berücksichtigt, und daß die Regulierungsinstitution Zugang zu allen wesentlichen Kosteninformationen des Ortsnetzbetreibers hat [Ed: der Bonner Regulierungsrat bzw. insbesondere sein Vorgänger, der Infrastrukturrat hatte ganz offensichtlich nicht diesen Zugang, oder war an solchen wichtigen Kosteninformationen nicht recht interessiert].
Nur so ist feststellbar, ob die Endverbrauchertarife wirklich angemessen sind, und ob der bestehende Ortsnetzbetreiber in Zusammenschaltungsvereinbarungen sich selbst nicht niedrigere Kosten zurechnet als seinen Zusammenschaltpartnern. Ferner bietet solch ein Rechnungswesen die Kalkulationsgrundlage für die Bereitstellung von entbündelten Netzbestandteilen und für Dienste im Großhandel. Dadurch könnte offener Ortsnetzwettbewerb auch in Deutschland verwirklicht werden.
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