Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIFF) e.V. | |
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Im folgenden sind einige Pressemitteilungen des Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIFF) e.V. (computer professionals for peace and social responsibility) sowie Artikel mit FIFF-Bezug im vollständigen Wortlaut dokumentiert.
Die Pressemitteilungen sind hier (für die Publikation im World-Wide-Web) geringfügig editiert (nicht geändert) worden.
Das Copyright der Pressemitteilungen liegt beim FIFF e.V. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemitteilungen ist Werner Moritz (Mitglied des FIFF-Vorstandes).
Dokumentiert und manches kommentiert [Ed: ...] sowie mit Links versehen sind hier:
Die Bundesregierung erarbeitet z. Zt. die Telekommunikationsdienstleistungsunternehmen- Datenschutzverordnung, die die bisherigen TDSV und UDSV ersetzen sollen.
Neben der grundsätzlichen Kritik, daß die datenschutzrechtlichen Regelungen der Telekommunikation per Gesetz und nicht nur per Verordnung geregelt werden sollten, um den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gerecht zu werden, gibt es weitere wesentliche Kritikpunkte an dem Verordnungsentwurf:
Für Rückfragen steht Werner Moritz (Mitglied des FIFF-Vorstandes) unter den Rufnummern 0471 941 31 40 (privat) und 0471 924 61 24 (dienstlich) zur Verfügung.
Die Speicherung der vollständigen Rufnummer des Angerufenen stellt einen nicht hinnehmbaren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Angerufenen dar, der zumindest einer gesetzlichen Grundlage bedürfen würde. Diese Regelung widerspricht zudem dem rechtskräftigem Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 28. Juni 1994 (OVG 1 BA 30/92).
Nach der vorliegenden Regelung hat der B-Teilnehmer keine Möglichkeit, die Aufnahme seiner Rufnummer in Einzelverbindungsnachweise anderer Teilnehmer zu unterbinden. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat bereits verschiedentlich in Entschließungen darauf hingewiesen, daß dem Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts und des Fernmeldegeheimnisses des Angerufenen am besten dadurch entsprochen würde, wenn jeder inländische Anschlußinhaber selbst entscheiden könnte, ob und gegebenenfalls wie seine Rufnummer auf Einzelverbindungsnachweisen erscheinen soll. Obwohl ein entsprechendes Verfahren in den Niederlanden bereits erfolgreich praktiziert wird, hat weder der Bundesminister für Post- und Telekommunikation noch die Deutsche Telekom AG diesen Vorschlag bisher aufgegriffen.
Mindestens aber sollten Ortsgespräche nicht einzeln im Einzelverbindungsnachweis sondern nur summarisch aufgelistet und Ferngespräche erst ab einer bestimmten Kostengrenze in Einzelverbindungsnachweisen gesondert ausgewiesen werden. Ein entsprechendes Verfahren wird bereits seit längerem in Großbritannien praktiziert. Sollte die Telekom derzeit nicht in der Lage sein, das angesprochene niederländische Modell umzusetzen, sollten die Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Angerufenen mindestens durch Aufnahme einer der in Großbritannien derzeit üblichen Regelung entsprechenden Vorschrift beschränkt werden.
§ 10 Abs. 2 des Entwurfs sollte wie folgt neu gefaßt werden:
"Die Kunden können nach ihrer Wahl kostenfreiZudem müßte klargestellt werden, daß eine Übernahme der Daten von KundInnen, die einer Aufnahme in elektronischen nicht aber in gedruckten Verzeichnissen widersprochen haben, durch andere Firmen in (elektronische) Verzeichnisse mittels Abscannen oder Abtippen der gedruckten Verzeichnisse oder mittels anderer Verfahren unzulässig ist.
1. mit ihrem Namen oder
2. mit ihrem Namen und ihrer Anschrift
entweder in alle öffentlichen einschließlich elektronischer Kundenverzeichnisse oder nur in gedruckte Kundenverzeichnisse eingetragen werden oder sie können kostenfrei verlangen, daß jegliche Eintragung in ein öffentliches Kundenverzeichnis unterbleibt. Auf Verlangen des Kunden dürfen Mitbenutzer eingetragen werden, soweit diese damit einverstanden sind."
§ 10 Abs. 3 des Entwurfs sollte wie folgt neugefaßt werden:
"Die Einträge der Kunden, die einer Aufnahme in elektronische Verzeichnisse widersprochen haben, sind gesondert zu markieren. Eine Übernahme durch Dritte dieser gesondert markierten Eintragungen in andere Verzeichnisse jeder Art ist unzulässig."Wird nur die Aufnahme in andere elektronische Verzeichnisse untersagt, bestünde noch die Möglichkeit gedruckte Verzeichnisse, in denen die Datensätze nach Rufnummern oder nach Straßenzügen sortiert sind, herauszugeben. Dies kann auch nicht gewollt sein.
Software-Patente Fesseln für die Open Source?
In wenigen Wochen wird der Streit um die Patentierbarkeit von Computerprogrammen entschieden sein. Die SPD-Politiker Jörg Tauss und Erika Mann warnen vor den Konsequenzen einer Zulassung von Software-Patenten.
Aus: Spiegel Online 4. September 2000, 18.57 Uhr (nur elektronisch publiziert). [Original]Das Europäische Patentamt ließ in Fachkreisen kurz vor der Sommerpause einen Basisvorschlag zirkulieren. Demnach dürfen auch Computerprogramme künftig patentiert werden. Die Entscheider treffen in einer erweiterten Verwaltungsratssitzung des Europäischen Patentamts vom 5. bis 8. September zusammen, ein Entschluss wird Ende November erwartet.
Das Europäische Patentamt spielt in seinem Basisvorschlag das Ausmaß der Veränderungen herunter. Schon bisher sei ein "angemessener Schutz für softwarebezogene Erfindungen, also Erfindungen, die ein Computerprogramm zum Gegenstand haben oder einschließen", möglich gewesen. Dabei verweist das Patentamt auf Entscheidungen der Beschwerdekammern, denen zufolge "Computerprogramme, die einen technischen Effekt bewirken, in der Regel patentierbare Gegenstände sind".
Auch das Europäische Parlament hat sich bereits im Grünbuch zum Gemeinschaftspatent für die Patentierbarkeit ausgesprochen "sofern das betreffende Produkt den Anforderungen der Neuheit und der gewerblichen Anwendbarkeit genügt". In einem Bericht der Kommission vom 10. April heißt es sogar, dass sich der Patentschutz "auch auf die einem Computerprogramm zugrunde liegenden Ideen und Grundsätze erstrecken" solle. Im Herbst will die Europäische Kommission einen entsprechenden Richtlinienvorschlag vorstellen.
Damit haben sich drei wichtige Regulierungsplayer bereits für Softwarepatente ausgesprochen. Gegenüber SPIEGEL ONLINE sagte jedoch die SPD- Europaparlamentsabgeordnete Erika Mann, dass Softwarepatente keinesfalls zu Beeinträchtigungen der Open-Source-Szene führen dürften.
Open-Source-Szene kritisiert Software-Patente
Tatsächlich stößt die von der Großindustrie, unter anderem Siemens, seit langem geforderte Erweiterung des Patentrechts vor allem in der Open-Source-Szene auf Kritik: In einem offenen Brief an 40 Politiker kritisiert der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) den Basisvorschlag des Europäischen Patentamts als "die restlose Aufhebung der europäischen Rechtstradition zugunsten amerikanischer Verhältnisse". Damit gelte das europäische Patentrecht künftig auch für informationelle Güter, für die bislang das Urheberrecht und die Ausdrucksfreiheit galten.Der FFII kritisiert, dass seit 1986 aus wirtschaftspolitischen Gründen das Software-Patentierverbot "Schritt für Schritt ausgehebelt" worden sei. Damals beschloss das Europäische Patentamt, dass "ein Computerprogramm mit einem zusätzlichen technischen Effekt" kein "Computerprogramm als solches" sei. Dies wurde in Fachkreisen als "rechtspolitische Fehlentscheidung" angesehen.
Kein Wunder: Denn was ist ein "Computerprogramm als solches"? Uno-Fachleute kamen 1997 zu dem Schluss, dass jedes Computerprogramm "technischen Charakter" habe. Und seit zwei Urteilen im Jahr 1999 lässt sich sogar die Information, mit denen Computerprogramme beschrieben werden können, patentieren.
Damit wurde die letzte Grenze zwischen materiellen und informationellen Gütern verwischt. Patentierbar sind nun nach Auffassung des FFII nicht nur Informationsstrukturen, sondern auch Geschäftsverfahren, Lern- und Lehrmethoden, mathematische Verfahren, Dienstleistungen und musikalische Kompositionstechniken.
In dem Basisvorschlag des Patentamtes heißt es, dass über die Softwarepatente ein "breiter Konsens" bestehe. Der offene Brief verweist allerdings auf die Eurolinux- Petition für ein softwarepatentfreies Europa, die inzwischen von etwa 30.000 Bürgern, darunter rund 400 leitenden Angestellten von IT-Unternehmen, getragen wird, sowie auf unterstützende Aussagen von fast 300 europäischen Politikern.
Die künftige Diskussion wird sich laut Auskunft von Regierungsvertretern kaum noch um die Frage der Patentierbarkeit von Software, eher um Verfahrensfragen drehen. So wird es um die personelle Ausstattung der Patentämter und die Höhe der Gebühren gehen. Der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss jedenfalls wandte sich jetzt in einem Brief an Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, in dem er sie bittet, einer "voreiligen und problembehafteten Entwicklung entgegenzutreten". Däubler-Gmelin solle auf der erweiterten Verwaltungsratssitzung ihre "Zustimmung verweigern", um nicht vor jeder politischen Debatte Tatsachen zu schaffen.
20 Jahre kritische Informatik mit FIFF
Aus: Heise-Newsticker, 7. September 2004, 16.57 Uhr (Informatik). [Original]20 Jahre FIFF: Der Name Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung für die Organisation hört sich in den Ohren neuzeitlicher Netzsurfer wahrscheinlich etwas ungewöhnlich an. Hinter dem friedensbewegten Namen steht eine Organisation, die sich vor 20 Jahren in Bonn gründete, um sich gegen die Verbindung von Informatik und Rüstung zur Wehr zu setzen. Damit gehört das FIFF schon zu den ältesten Projekten, die sich mit dem gesellschaftlichen Raum zwischen 0 und 1 beschäftigten. Etwa 700 InformatikerInnen zählt das FIFF heute zu seinen Mitgliedern; das Gros ist dabei im universitären Sektor verankert.
Unter dem Titel ReVisionen kritischer Informatik veranstaltet das Forum darum in Berlin vom 30. September an eine Jubiläumstagung mit internationaler Beteiligung, die die vergangenen 20 Jahre betrachtet und die kommenden 20 Jahre diagnostiziert. Begleitet wird das Jahrestreffen von einer Austellung der Vereinsgeschichte und einer kleinen Messe unter dem Titel "Informatik und Gesellschaft". In der Ankündigung heißt es selbstbewusst: Zuverlässigkeit und Verantwortbarkeit von Informations- und Kommunikationstechnik sind keineswegs immer gewährleistet, wie allein das Trauerspiel um die elektronische Mauterfassung belegt, sondern müssen jederzeit und allerorts gründlich hinterfragt werden. Und es gilt, Alternativen einer gesellschaftsverträglichen Technik zu erdenken und zu entwickeln.
FIFF: Der Datenschutz ist zu oft nur ein Lippenbekenntnis
Aus: Heise-Newsticker, 6. November 2005, 15.37 Uhr MEZ (Datenschutz). [Original]MÜNCHEN (ciw/c't). Versteckte Computer Unkontrollierbare Vernetzung: Unter diesem Motto startete gestern an der FH München (FHM) die 21. Jahrestagung des Forums Informatiker für den Frieden (FIfF). Die Vereinigung empfiehlt sowohl Entwicklern als auch der Öffentlichkeit, ernsthafter über Risiken und Gestaltungsspielräume der allgegenwärtigen Vernetzung kleiner und kleinster Computer (Ubiquitous Computing) nachzudenken. Neue Technik bedeute soziale Umwälzung, und die dürfe man weder den Entwicklern noch Lobbygruppen oder dem Kapital alleine überlassen. "Es sollte Leute geben, die dagegen denken," sagte der Bremer Informatiker und FIFF-Vorsitzende Hans-Jörg Kreowski.
So mancher Forschungsentwurf für den Einsatz von miniaturisierten, versteckten Computern und deren unkontrollierbarer Vernetzung sei geradezu grauenhaft, sagte Eva Hornecker von der Universität von Sussex: "Beim 'Bathroom Sound Monitoring' soll etwa anahnd einer Analyse der Geräusche im Badezimmer überwacht werden, ob alte Leute im Bad verunglücken," so Hornecker. Mit einem einzigen Satz zu "möglichen datenschutzrechtliche Bedenken" werde dabei das Thema gesellschaftlicher Konsequenzen abgehakt.
Eine Ursache für den obligatorischen Feigenblatt-Hinweis zum Datenschutz liegt dabei auch an der unfairen Verteilung der Forschungsgelder, warnte Kreowski: "Für die kritische Analyse dessen, was technisch neu gemacht wird, wird dann gerade mal ein Prozent [der gesamten Mittel] aufgewandt". Aus Forschungsprogrammen wie dem Ambient-Computing-Programm der EU spricht nach Ansicht der kritischen Informatiker die reine, von sozialen Folgen losgelöste Technikfaszination. Darin enthaltene Formulierungen wie "der Computer kennt alle ihre Wünsche" bereiten den FIFF-Mitgliedern erhebliche Bauchschmerzen. Stattdessen wollen sie Technik-Entwickler für mögliche Gestaltungsspielräume sensibilisieren; mit der Erforschung solcher Zusammenhänge beschäftigt sich allerdings auch das Projekt Taucis des BMBF.
Beim aktuellen Beispiel biometrischer Reisepass, so FIFF-Sprecher Klaus Köhler vom Gastgeber FHM, habe man immerhin eine Kleinigkeit verbessert: zur Aktivierung der RFID-Verbindung muss der Reisepass gezielt über einen optischen Scanner gezogen werden. Ingesamt raten die FIFFler, beim RFID-Einsatz einen klaren Trennungstrich zwischen personenbezogenen Daten und der Waren-Logistik zu machen. Beim Wearable Computing, sagte Ingrid Rügge von der Uni Bremen, solle man beispielsweise auch darüber nachdenken, ob und wie Nutzer den am Körper getragenen Gerätepark nach ihren Wünschen abschalten können das betrifft schlichtweg auch Fragen der guten Bedienbarkeit. Noch fehlt es aber an solchen "Ausschaltern", sagt FIFF-Redakteur Stefan Hügel.
Neben den versteckten Computern und der unkontrollierbaren Vernetzung widmete sich die FIFF-Tagung auch noch zwei weiteren aktuellen Themen, der mit fast schon religiösem Eifer geführten Debatte um das geistige Eigentum und der Software-Entwicklung für militärischer Zwecke, einem der Ur-Themen des FIFF. Dazu berichtete der ehemals für die SAP- Einführung bei der Bundeswehr mitverantwortliche Major Florian Pfaff. Er sprach über das von ihm im Sommer vor dem Bundesverwaltungsgericht erstrittene Urteil, das seine Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit dem Irakkrieg für rechtens erklärte. Pfaff hatte argumentiert, dass er keine Unterstützung für einen offensichtlich völkerrechts- und verfassungsrechtswidrigen Bundeswehreinsatz leisten könne. Empört hatte ihn besonders, dass einzelne Vorgesetzte ihn aufgefordert hatten, seine Befehle nicht mehr in Frage zu stellen. Das sieht Pfaff anders: "Kein Soldat darf einfach sagen, ich prüfe das nicht mehr. Wer sich rechtsblind macht, macht sich strafbar."
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